Andreas_Kiel hat geschrieben: ↑Di 22 Aug, 2017 19:38
- das Video wird offenbar nicht für die Konkurrenz im wirtschaftlichen Wettbewerb verwendet;
Sorry, aber das ist (leider) kein Kriterium. Wenn das so einfach wäre, müsste sich nicht der gesamte Wissenschafts- und Kunstbetrieb bei seinen Publikationen mit der Klärung von Bildrechten herumschlagen.
Und auch Deine Ausführung zu Bildschirmfotos halte ich für zu optimistisch:
"Bildschirmkopien (Screenshots) und Grafiken
Screenshots: Auch Screenshots von Software oder TV-Sendungen, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers wie des Softwareherstellers oder des Sendeunternehmens veröffentlicht werden. Bildschirmfotos von Software unter freier Lizenz sind hingegen zustimmungsfrei, vorausgesetzt, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke anderer auf dem Bildschirmfoto erkennbar sind, wie beispielsweise eine fremde Webseite."
http://www.akademie.de/wissen/checklist ... hung-fotos
EDIT: Generell empfehle ich zu diesen Fragen die Website irights.info (die von einem öffentlich geförderten, gemeinnützigen Verein betrieben wird und u.a. mit der Bundeszentrale für politische Bildung zusammenarbeitet). irights.info nimmt gerade Standpunkte für großzügige Auslegungen des Urheberrechts ein, warnt aber auch deutlich vor Fehlinterpretationen:
"Mythos 1: Nicht-kommerziell ist alles erlaubt [...]
Mythos 2: Mit einem Login ist’s erlaubt [...]
Mythos 3: Mit Quellenangabe ist alles ein Zitat [...]
Mythos 4: Mit einem Disclaimer bin ich alle Sorgen los [...]
Mythos 5: Einbetten ist absolut unproblematisch [...]
Goldene Regel: Rechne damit, dass fremde Inhalte geschützt sind".
https://irights.info/artikel/wie-gestal ... legal/7261