Könnte man damit (oder mit dem AV.io HD bzw. DVI2USB3) ein Beamer- oder Monitorsignal aufnehmen? Wenn ja, welche Hard- und Software wäre dazu noch nötig?slashCAM hat geschrieben:Die kanadische Firma Epiphan Video hat die neue AV.io 4K Capturebox vorgestellt, die 4K Video (4.096 x 2.160 D...
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Epiphan AV.io 4K: Live Capturing von 4K HDMI Video per USB 3.0
Genau, das ist auch meine Meinung. Zum Glück bietet der deutsche Handel dank Rückgaberecht die Möglichkeit, solche Geräte (zumindest als Privatperson) zu testen. Wenn werksseitig bewerbene Funktionskriterien nicht erfüllt werden, ist das nun mal ein K.O.-Kriterium.Angry_C hat geschrieben:Wenn 4K mit 30fps beworben werden, dann muss das auch funktionieren, ansonsten zurück mit dem Müll...Meine Meinung...
Jo, aber die Leidtragenden sind dann die Händler, die das Teil begrabbelt zurück bekommen.medialex hat geschrieben:Genau, das ist auch meine Meinung. Zum Glück bietet der deutsche Handel dank Rückgaberecht die Möglichkeit, solche Geräte (zumindest als Privatperson) zu testen. Wenn werksseitig bewerbene Funktionskriterien nicht erfüllt werden, ist das nun mal ein K.O.-Kriterium.Angry_C hat geschrieben:Wenn 4K mit 30fps beworben werden, dann muss das auch funktionieren, ansonsten zurück mit dem Müll...Meine Meinung...
O je, so hatte ich das nicht gemeint. Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass die verantwortungsvollen (potentiellen) Kunden, zu denen ich uns alle hier zähle, den jeweiligen Artikel wirklich nur dahingehend überprüfen, ob Funktionalität und Qualität überzeugen. Das gute Stück muss natürlich in neuwertigem Zustand sein für den Fall, dass es wieder zurück geht - was natürlich nur dann geschieht, wenn wie hier etwas nicht so funktioniert wie seitens des Herstellers angekündigt. Die Praxis "kaufen - Auftrag abarbeiten - Honorar kassieren - Ware zurückgeben" verurteile ich aufs Schärfste. So kann die Wirtschaft nicht funktionieren...Angry_C hat geschrieben:Jo, aber die Leidtragenden sind dann die Händler, die das Teil begrabbelt zurück bekommen.medialex hat geschrieben:Genau, das ist auch meine Meinung. Zum Glück bietet der deutsche Handel dank Rückgaberecht die Möglichkeit, solche Geräte (zumindest als Privatperson) zu testen. Wenn werksseitig bewerbene Funktionskriterien nicht erfüllt werden, ist das nun mal ein K.O.-Kriterium.Angry_C hat geschrieben:Wenn 4K mit 30fps beworben werden, dann muss das auch funktionieren, ansonsten zurück mit dem Müll...Meine Meinung...
Wer als Händler unausgereifte Produkte ins Sortiment nimmt, muss eben mit Rücksendungen rechnen.medialex hat geschrieben:O je, so hatte ich das nicht gemeint. Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass die verantwortungsvollen (potentiellen) Kunden, zu denen ich uns alle hier zähle, den jeweiligen Artikel wirklich nur dahingehend überprüfen, ob Funktionalität und Qualität überzeugen. Das gute Stück muss natürlich in neuwertigem Zustand sein für den Fall, dass es wieder zurück geht - was natürlich nur dann geschieht, wenn wie hier etwas nicht so funktioniert wie seitens des Herstellers angekündigt. Die Praxis "kaufen - Auftrag abarbeiten - Honorar kassieren - Ware zurückgeben" verurteile ich aufs Schärfste. So kann die Wirtschaft nicht funktionieren...Angry_C hat geschrieben:Jo, aber die Leidtragenden sind dann die Händler, die das Teil begrabbelt zurück bekommen.medialex hat geschrieben:Genau, das ist auch meine Meinung. Zum Glück bietet der deutsche Handel dank Rückgaberecht die Möglichkeit, solche Geräte (zumindest als Privatperson) zu testen. Wenn werksseitig bewerbene Funktionskriterien nicht erfüllt werden, ist das nun mal ein K.O.-Kriterium.Angry_C hat geschrieben:Wenn 4K mit 30fps beworben werden, dann muss das auch funktionieren, ansonsten zurück mit dem Müll...Meine Meinung...
Kräftige Umsätze wünscht euch allen
medialex
Wer als Händler unausgereifte Produkte ins Sortiment nimmt, muss eben mit Rücksendungen rechnen.