Sowas Ähnliches gibt es längst: die berüchtigten Abo-Fallen. Da werden Leute in den Abschluss irgendwelcher Verträge reingetrickst und dann wird bei ausbleibender Zahlung abgemahnt oder ein Inkasso-Unternehmen beauftragt. Selbst wenn nur jeder Zwanzigste so blöd (oder so ängstlich) ist, zu bezahlen, rechnet sich das Modell.dienstag_01 hat geschrieben:Vielleicht wird das ja auch ein neues Geschäftsmodell: Software online stellen, die Nutzungsbedingungen stündlich ändern, IPs der Downloader loggen. Sodann das fein verschnürte Päckchen an einen Abmahnanwalt übergeben
Nachdem ich kurze Zeit später auch postoliert habe das es illegal ist, hat man mich auch mit häme überzogen!handiro hat geschrieben:Ich hab dafür, dass ich GENAU das im alten thread schrieb, schön ein slashcam-auf-die-fresse bekommen. ;-)
Das ist jetzt aber juristisches Wunschdenken.MLJ hat geschrieben: Adobe hat die Software frei zugänglich gemacht, inclusive Seriennummern, ohne Registrierung oder Online-Anmeldung und somit ist die Software frei. Auch von einer nötigen Online-Registrierung ist nirgendswo die Rede und der Download ist kostenlos.
Wie gesagt, Lizenzen sind nicht mein Gebiet. Und ich gebe dir bei den Sonderlizenzen Recht, wenn diese z.B. nur von Studis genutzt werden können.Reiner M hat geschrieben:
Ich denke nach wie vor: Der Key ist keine Urkunde, die zur Nutzung berechtigt. Er ist nichts weiter als eine primitive Schutzmaßnahme, eine Art Vorhängeschloss, die es vorsätzlichen Dieben schwer machen soll, sich illegal an fremdem Eigentum zu vergreifen. Hinter diesem Vorhängeschloss stehen jede Menge Rechte, die vom Key nicht verändert werden. Der Key ist keine gesetzliche Vorgabe, um Rechte abzusichern. Oder doch?
Siehste, ich hab das alles b e s s e r verstanden. Du wirst dich wundern. Suche nach e i n f a c h e n Erklärungen, hier z.B. das Stichwort SCHADENERSATZ - glaub ich ;)Alf_300 hat geschrieben:Die gute Nachricht ist, dass in Zukunft die erste Abmahnung bei 150 Euro gedeckelt ist, wenn man das in den Kosten eines Imagefilms berücksichtigt gibts bei der Nutzung von CS2 keine Probleme
hehe. So habe ich das noch gar nicht gesehen. Ach, die Argumentation gefällt mir gut. :)Alf_300 hat geschrieben:Die gute Nachricht ist, dass in Zukunft die erste Abmahnung bei 150 Euro gedeckelt ist, wenn man das in den Kosten eines Imagefilms berücksichtigt gibts bei der Nutzung von CS2 keine Probleme