RTL Deutschland und der Bundesverband Regie haben, wie Anfang des Jahres angekündigt, eine zweite gemeinsame Vergütungsregel nach § 36 UrhG getroffen, die die auch eine Mindestvergütung für künftige fiktionale Auftragsproduktionen regelt (Primetime-Filme, -Serien und -Sitcoms). Die sogenannte »GVR Primetime Fiction II« umfasst alle fiktionalen Auftragsproduktionen von RTL und Vox, sie gilt für Produktionen ab 2022. Die Mindestvergütung ist für Produktionen ab 01.07.2023 geregelt. Siehe PDF Anlage.
Es gelten die folgenden Basisbudgets:
1.250.000,- Euro für Movies,
625.000,- Euro für Serien,
312.500,- Euro für Sitcoms.
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