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Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 01:10
von herr_falk
Hallo Forum
Mal wieder das Thema KSK:)
Mir geht folgende Frage nicht aus dem Kopf:
Laut https://www.kuenstlersozialkasse.de/fil ... benjob.pdf darf man ja mit einer selbständigen nicht künstlerischen Tätigkeit bis zu 5400€ im Jahr dazu verdienen, ohne dass die Versicherung über die KSK davon betroffen wäre. (Und eben auch nicht die Beitragshöhe, so wie ich es verstehe.)

Als Medienschaffender hat man ja einserseits Projekte, in denen man gestalterisch tätig ist, als auch welche eher technischer oder auch fließbandartiger Natur.
Da wäre es doch denkbar, dass man die letztgenannten Projekte teilweise einfach als nicht künstlerische Nebentätigkeiten deklariert, um z.B. bei einer Prüfung zu niedrig gemachte Jahreseinkommensschätzungen etwas zu "bereinigen".

Im einzureichenden Steuerbescheid steht ja (wenn man kein Gewerbe angemeldet hat) immer nur "aus freiberuflicher Tätigkeit". Daraus lässt sich ja nicht erkennen, geschweige denn nachweisen, zu welchem Anteil diese Einnahmen jetzt künstlerisch oder nicht künstlerisch sind. Welche Handhabe hat hier die KSK?
Oder verstehe ich hier etwas grundlegend falsch?

Mir ist in diesem Zusammenhang eh nicht klar, warum in diesem "Mischeinkunfts"-Fall auf nicht künstlerische Tätigkeiten dann keine Sozialabgaben gezahlt werden müssen.

Falls sich jemand hier rechtlich auskennt und etwas Klarheit in diese Fragen bringen kann, wäre das grossartig:)

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 03:52
von pillepalle
Hallo herr_falk,

ich bin jetzt auch kein Steuerexperte, aber bei Deinem Link der KSK geht es um den Sozialversicherungsstatus, nicht um die steuerrechtliche Einordnung. Also, ob z.B. jemand der Dich bucht Sozialabgaben zahlen muss, oder nicht, bzw. ob es sich um eine Nebentätigkeit oder ein Angestelltenverhältnis handelt, bei dem sich Dein Sozialversicherungsstatus ändern würde.

Die KSK selber interessiert eigentlich nur, ob Du überhaupt Künstler bist, oder nicht. Dafür musst Du in der Regel nachweisen, dass der überwiegende Teil Deiner Einnahmen aus einer künstlerischen Tätigkeit besteht. Du darfst also auch ein paar nicht künstlerische Nebeneinkünfte haben, ohne gleich aus der KSK zu fliegen. Aber hierbei geht es, wie bereits gesagt, um die Sozialabgaben und Deinen Versicherungsstatus, nicht um die Steuer.

Das interessiert das Finanzamt in der Regel aber nicht. Die interessiert nur, ob Du selbstständig oder angestellt arbeitest, wie hoch Dein Gewinn/Einkommen ist und welchen Umsatzsteuersatz Du nimmst. Wenn Du als 'Künstler' arbeitest, dann berechnest Du den reduzierten Satz (7%), ansonsten den vollen (19%), sofern Du nicht als Kleingewerbetreibender von der Umsatzsteuer befreit bist. Du musst Dich aber für das Finanzamt für eine Einnahmeart entscheiden und kannst nicht einmal als Künstler und einmal als gewerblicher Selbstständiger arbeiten. Dabei zählt für die Einordnung normalerweise die Tätigkeit die überwiegt. Neben Deiner eigentlichen Tätigkeit kannst Du aber natürlich auch gewerbliche Einnahmen haben, wie z.B. Mieteinnahmen, die dann zu 19% Umsatzversteuert werden. Für die zu berechnende Steuer zählt die Summe Deiner Einkünfte, nicht so sehr welcher Art die Einkünfte waren. Ob Du 20.000 € als Künstler oder als gewerblicher Freiberufler verdient hast, ändert nichts an der abzuführenden Einkommenssteuer. Nur an der vereinnahmten Umsatzsteuer.

Eine andere Sache ist es, wenn Du selber als Unternehmer einen Selbstständigen buchst. Bei einem gewerblichen Selbstständigen zahlst Du keine Sozialabgaben (die muss er selber zahlen), bei einem Künstler musst Du für ihn, zusätzlich zum Honorar, Sozialabgaben an die KSK bezahlen. Das ist das einzige, worauf das Finanzamt ggf. bei einer Steuerprüfung diesbezüglich achtet.

VG

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 09:18
von herr_falk
vielen Dank pilliepalle für die ausführliche Antwort

Es gab aber leider ein grundlegendes Missverständnis zu meiner Frage. Es ging mir gar nicht um eine steuerliche Prüfung des Finanzamts, sondern um eine Prüfung der KSK, die stichprobenartig durchgeführt wird, um korrekt gemachte Angaben zu den Einkünften zu überprüfen.
Es geht also darum bei der KSK gemachte zu niedrige Angaben bezüglich des Einkommens dahingehend zu "bereinigen", indem Projekte im Medienbereich teilweise als nicht künstlerisch umgedeutet werden.
Welche Handhabe hat hier die KSK? Und warum ist das überhaupt so, dass auf "nicht künstlerische" Einnahmen keine Sozialabgaben gezahlt werden müssen.
Tut mir leid wenn ich mich hier nicht klar ausgedrückt habe. Vielleicht lesen sie meinen ersten post mit meinen Erläuterungen mit diesem Wissen noch einmal durch.

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 09:34
von pillepalle
Wie die KSK das einordnet und prüft kann ich Dir leider auch nicht sagen, weil ich selber gar nicht in der KSK bin.

Wenn man zu niedrige Angaben zum Einkommen gemacht hat, muss man nachzahlen. So ist es zumindest bei der normalen Krankenkasse bei selbstständigen. Dort schätzt man ja auch vorab das Einkommen und es wird erst nachträglich exakt berechnet.

Die KSK dient zum Schutz der Künstler, die sich normalerweise keine Sozial- und Krankenversicherung leisten könnten. Die wird also von Deinen Auftraggebern und anderen Steuergeldern mitfinanziert. Und zum Teil eben auch von den Künstlern selber. Normale Selbstständige müssen alles alleine zahlen.

VG

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 09:37
von herr_falk
Wenn man zu niedrige Angaben zum Einkommen gemacht hat, muss man nachzahlen. So ist es zumindest bei der normalen Krankenkasse bei selbstständigen. Dort schätzt man ja auch vorab das Einkommen und es wird erst nachträglich exakt berechnet.
Das ist gerade bei der KSK nicht so... Man zahlt nie nach, zu niedrig gemachte Angaben führen aber bei bewusst falschen Angaben zu einem Bussgeld.

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 09:44
von pillepalle
Ich weiß, aber Deine Angaben müssen trotzdem halbwegs stimmen und dürfen nicht zu stark abweichen. Das Prinzip ist auch, daß die gut verdienen Künstler für die schlecht verdienenden etwas mehr zahlen.

Jeder würde doch total niedrige Einkommen angeben und wenig zahlen, gäbe es da nie eine Kontrolle. Deshalb prüfen die eben schon manchmal ob die Angaben stimmen.

VG

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 10:00
von klusterdegenerierung
Manchmal ist gut!

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 10:01
von klusterdegenerierung
herr_falk hat geschrieben: Di 05 Okt, 2021 09:37 Man zahlt nie nach
Ups, besser ganz schnell schlau machen!

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 10:05
von ruessel
Wie die KSK das einordnet und prüft kann ich Dir leider auch nicht sagen,
Bin zweimal in 20 Jahren geprüft worden. Sie wollen die letzte Steuerabrechnung als Kopie sehen. Ich hatte damals ca. 30% zu wenig "geschätzt" und wurde schriftlich ermahnt das demnächst zu unterbinden, mehr passierte nicht. Das zweite mal war auch zu wenig aber dichter dran, da hörte ich gar nix mehr.

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 10:06
von herr_falk
@klusterdegenerierung
https://freie-wildbahn.de/kuenstlersozi ... -geschätzt
hier unter vielen anderen Quellen steht es so.

Aber wissen sie etwas zu meiner ursrprünglichen Frage?

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 10:07
von klusterdegenerierung
herr_falk hat geschrieben: Di 05 Okt, 2021 09:18 vielen Dank pilliepalle für die ausführliche Antwort

Es gab aber leider ein grundlegendes Missverständnis zu meiner Frage. Es ging mir gar nicht um eine steuerliche Prüfung des Finanzamts, sondern um eine Prüfung der KSK, die stichprobenartig durchgeführt wird, um korrekt gemachte Angaben zu den Einkünften zu überprüfen.
Es geht also darum bei der KSK gemachte zu niedrige Angaben bezüglich des Einkommens dahingehend zu "bereinigen", indem Projekte im Medienbereich teilweise als nicht künstlerisch umgedeutet werden.
Welche Handhabe hat hier die KSK? Und warum ist das überhaupt so, dass auf "nicht künstlerische" Einnahmen keine Sozialabgaben gezahlt werden müssen.
Tut mir leid wenn ich mich hier nicht klar ausgedrückt habe. Vielleicht lesen sie meinen ersten post mit meinen Erläuterungen mit diesem Wissen noch einmal durch.
Nimm dringend Kontakt mit Stefan Kuntz auf, sonst wird es unangenehm und teuer.
http://www.kuenstlerrat.de

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 10:09
von herr_falk
klusterdegenerierung hat geschrieben: Di 05 Okt, 2021 10:07 Nimm dringend Kontakt mit Stefan Kuntz auf, sonst wird es unangenehm und teuer.
http://www.kuenstlerrat.de
Ich selbst habe gar kein Problem, meine Angaben stimmen. Es geht mir nur um die generelle Handhabe

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 10:17
von pillepalle
@ herr_falk

Ich weiß was Du meinst. Du möchtest Dein Einkommen als Künstler gering halten, indem Du einen Teil Deiner Jobs als gewerbliche Nebentätigkeit einordnest. Da müsste sich aber wirklich jemand zu Wort melden der von der KSK Ahnung hat. Denn dann geht es nur darum, ob es auch als solche anerkannt wird und ob dadurch Deine Beitragslast überhaupt geringer werden würde.

Steuerrechtlich geht das jedenfalls nicht so einfach unter gleichem Namen. Da bist Du entweder ganz, oder gar nicht, Künstler. Und wenn die Steuererklärung als Berechnungsgrundlage, wie in ruessels Beispiel, heran gezogen würde helfen Dir die eigenen Angaben bei der KSK natürlich auch wenig.

VG

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 10:33
von herr_falk
Steuerrechtlich geht das jedenfalls nicht so einfach unter gleichem Namen. Da bist Du entweder ganz, oder gar nicht, Künstler. Und wenn die Steuererklärung als Berechnungsgrundlage, wie in ruessels Beispiel, heran gezogen würde helfen Dir die eigenen Angaben bei der KSK natürlich auch wenig.
Und wenn man kein Gewerbe anmeldet? Die Steuererklärung führt dann ja nur Einnahmen aus "freiberuflicher Tätigkeit" auf. Kann man hier nicht einfach sagen teilweise sind diese freiberuflichen Tätigkeiten nicht künstlerisch?

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 10:35
von rudi
herr_falk hat geschrieben: Di 05 Okt, 2021 01:10
Mir ist in diesem Zusammenhang eh nicht klar, warum in diesem "Mischeinkunfts"-Fall auf nicht künstlerische Tätigkeiten dann keine Sozialabgaben gezahlt werden müssen.
Du kannst dir das etwa so wie einen Mini Job vorstellen, denn diese KSK-Gesetzes-Ausnahme wurde IMHO genau analog hierzu geschaffen. Du darfst nebenbei zu deinem "Hauptjob" als Künstler einen weiteren, abgabenfreien Mini Job haben (12 x 450 Euro = 5400 Euro), der dich aus der KSK fallen lässt, sobald du dabei mehr als 5400 Euro verdienst.
Du musst auf diesen Mini-Job genauso Einkommensteuer zahlen, aber er berührt nicht deine Bemessens Grundlage für deine Renten- und Krankenkassenbeiträge.
Wenn du also 5400 Euro deiner Aufträge mit 19% Prozent auslagern kannst, sollte das IMHO gestalterisch ok sein, du schneidest dir halt damit auch in deine eigene Rente.
Soweit ich weiß, solltest du am besten für deine 19% Prozent Tätigkeit eine eigene Steuernummer beantragen, dann kannst du das ganze klar trennen.

Das war keine Beratung!

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 10:41
von rudi
Ach ja, der Terminus ist übrigens "Geringfügige selbstständige Tätigkeit". Google mal, da findest du alles.

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 10:45
von pillepalle
herr_falk hat geschrieben: Di 05 Okt, 2021 10:33 Und wenn man kein Gewerbe anmeldet? Die Steuererklärung führt dann ja nur Einnahmen aus "freiberuflicher Tätigkeit" auf. Kann man hier nicht einfach sagen teilweise sind diese freiberuflichen Tätigkeiten nicht künstlerisch?
Die freien Berufe können sowohl künstlerischer als auch gewerblicher Natur sein, aber man muss sich beim Finanzamt für Deine Haupttätigkeit für eine Einnahmeart entscheiden und kann nicht von Job zu Job wechseln. Schon alleine deshalb, weil Du für künstlerische Tatigkeiten nur 7% MwSt nimmst und für gewerbliche 19%. Und weil Dein Auftraggeber einmal Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss und einmal nicht.

Es liegt lediglich an der etwas wirren Gesetzeslage, dass es zu Beitragslücken kommen kann, denn streng genommen sind alle Tätigkeiten sozialversicherungspflichtig. Sozialversicherungsbeiträge (wenn auch nicht immer alle) müssen also in jedem Fall gezahlt werden. Egal ob Du als Künstler oder als gewerblicher Freiberufler arbeitest. Die Frage ist immer nur von wem?

VG

PS: Ich denke Rudi hat in jedem Fall einen guten Tip gegeben das klar abzugrenzen, denn darin liegt ja gerade der Interpretationsspielraum. Warum sollte ein Job, den Du als Medienschaffender machst einmal gewerblich sein und einmal nicht? Es gibt zwar ein paar Kriterien dafür, aber am Ende musst Du es plausibel erklären können. Sonst wird es ggf. zu Deinen Ungunsten ausgelegt.

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 11:23
von dienstag_01
pillepalle hat geschrieben: Di 05 Okt, 2021 10:45
herr_falk hat geschrieben: Di 05 Okt, 2021 10:33 Und wenn man kein Gewerbe anmeldet? Die Steuererklärung führt dann ja nur Einnahmen aus "freiberuflicher Tätigkeit" auf. Kann man hier nicht einfach sagen teilweise sind diese freiberuflichen Tätigkeiten nicht künstlerisch?
Die freien Berufe können sowohl künstlerischer als auch gewerblicher Natur sein, aber man muss sich beim Finanzamt für Deine Haupttätigkeit für eine Einnahmeart entscheiden und kann nicht von Job zu Job wechseln. Schon alleine deshalb, weil Du für künstlerische Tatigkeiten nur 7% MwSt nimmst und für gewerbliche 19%. Und weil Dein Auftraggeber einmal Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss und einmal nicht.

Es liegt lediglich an der etwas wirren Gesetzeslage, dass es zu Beitragslücken kommen kann, denn streng genommen sind alle Tätigkeiten sozialversicherungspflichtig. Sozialversicherungsbeiträge (wenn auch nicht immer alle) müssen also in jedem Fall gezahlt werden. Egal ob Du als Künstler oder als gewerblicher Freiberufler arbeitest. Die Frage ist immer nur von wem? Und wenn sie niemand anders für Dich zahlt, musst Du sie eben selber an die KSK zahlen.

VG
Das hast du falsch verstanden. Natürlich müssen Auftraggeber für künstlerische Tätigkeiten Sozialabgaben leisten. An die KSK. Eigentlich. Machen einige nicht. Ist sozusagen der Arbeitgeberanteil. Was man selber an die KSK zahlt, ist eben der Eigenanteil.
Und: ich selber arbeite schon mit verschiedenen Mehrwertsteuersätzen. Vielleicht hat das beim Finanzamt nur noch niemand gemerkt, keine Ahnung ;)

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 11:27
von pillepalle
@ Dienstag

Ja, Du hast natürlich Recht das man selber nur den Eigenanteil zahlt. Und natürliuch kannst Du auch mit unterschiedlichen MwSt-Sätzen arbeiten, aber dann auch für völlig unterschiedliche Tätigkeiten. Du kannst nicht das eine Mal als 'Künstler' ein Video drehen und ein anderes als als Gewerbetreibender.

VG

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 11:28
von dienstag_01
pillepalle hat geschrieben: Di 05 Okt, 2021 11:27 @ Dienstag

Ja, Du hast natürlich Recht das man selber nur den Eigenanteil zahlt. Und natürliuch kannst Du auch mit unterschiedlichen MwSt-Sätzen arbeiten, aber dann auch für völlig unterschiedliche Tätigkeiten. Du kannst nicht das eine Mal als 'Künstler' ein Video drehen und ein anderes als als Gewerbetreibender.

VG
Warum nicht, mache ich. Oder hab ich gemacht, weiß nicht mehr so genau.
Einfach nach der Art des Jobs getrennt, nicht ob gewerbetreibend oder nicht, sondern als (selbständiger) Künstler oder als (kommerzieller) Auftrag.

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 11:30
von pillepalle
Dann viel Glück :) Als Künstler geht das vielleicht. Kann ich nicht beurteilen, weil ich keiner bin. Normalerweise sind solche Wechselspielchen aber immer riskant.

VG

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 11:32
von dienstag_01
Danke, Glück kann man immer gebrauchen.

Hatte oben noch meine Kriterien angefügt.

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 11:36
von dienstag_01
Übrigens, es dürfte doch dem Finanzamt nicht unwillkommen sein, wenn man den begünstigten Mehrwertsteuersatz gerade nicht in Anspruch nimmt.
Die freuen sich doch, wenn man ihnen 19 statt 7 Prozent zukommen lässt.
Hat also gar nichts mit Glück zu tun.

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 11:39
von pillepalle
@ dienstag

Klar haben die nichts dagegen. Sie könnten aber sagen dass Du gar kein Künstler bist. Bisher war die Mitgliedschaft in der KSK meist eine sichere Bank und hat einem den 'Künstlerstatus' garantiert.

VG

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 12:46
von dienstag_01
pillepalle hat geschrieben: Di 05 Okt, 2021 11:39 @ dienstag

Klar haben die nichts dagegen. Sie könnten aber sagen dass Du gar kein Künstler bist. Bisher war die Mitgliedschaft in der KSK meist eine sichere Bank und hat einem den 'Künstlerstatus' garantiert.

VG
Ich glaube nicht, dass das Finanzamt sich mit der KSK austauscht.
Warum mache ich das überhaupt? In seltenen Fällen will ich Leute (z.B. einmalig Fördermittelempfänger für ein Projekt) entlasten, die sich mit Zahlungen an die KSK nicht auskennen und Probleme haben, dass abzurechnen.

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 15:25
von Jott
Aber hallo. Jede Buchprüfung durch das Finanzamt interessiert sich ganz arg doll für KSK-Angelegenheiten.

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 15:33
von ruessel
Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover sind die Finanzämter gemäß § 31 Abs. 2 AO von Amts wegen verpflichtet, die nach § 30 AO geschützten Verhältnisse des Betroffenen den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und der Künstlersozialkasse mitzuteilen, soweit die Kenntnis dieser Verhältnisse für die Feststellung der Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen einschließlich der Künstlersozialabgabe erforderlich ist oder der Betroffene einen Antrag auf Mitteilung stellt.

Die Mitteilungspflicht besteht jedoch nicht, soweit deren Erfüllung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Ob ein unverhältnismäßiger Aufwand vorliegt, ist anhand des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen.

Eine Verpflichtung zur Offenbarung besteht nach dem Gesetzeswortlaut nur, soweit die Angaben für die Feststellung der Versicherungspflicht oder die Festsetzung von Beiträgen einschließlich der Künstlersozialabgabe benötigt werden. Mitteilungen für andere Zwecke, z. B. für die Erhebung oder Vollstreckung der festgesetzten Beiträge, dürfen nicht erfolgen. Auch schließt die Befugnis zur Mitteilung nicht die Befugnis zur Gewährung von Akteneinsicht und Übersendung der Akten ein.
https://medienvorsorge.de/faqs/meldet-d ... n-die-ksk/

Re: Künstlersozialkasse, nicht künstlerische Nebentätigkeit

Verfasst: Di 05 Okt, 2021 15:58
von dienstag_01
Jott hat geschrieben: Di 05 Okt, 2021 15:25 Aber hallo. Jede Buchprüfung durch das Finanzamt interessiert sich ganz arg doll für KSK-Angelegenheiten.
Ja, das ist sehr lobenswert. Die kommen bestimmt vorbei und rechnen mir die zuviel bezahlte MwSt. aus.
Und legen sie gleich in bar auf den Küchentisch.
(Groß genug wäre er.)
;)