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Musikrechte, Lipdub

Verfasst: Do 23 Mär, 2017 12:18
von Dr.Matzinger
Moin! Soll für eine Agentur bei Junggesellenabschieden ein paar Lipdubs drehen. D,h: Die Partygäste singen mehr oder weniger synchron über ein Lied ihrer Wahl (nicht-gemafreie Musik), am Ende wird der O-Ton durch den Song ersetzt.

Wer ist für die Musikrechte verantwortlich? Ist das bei Privatgebrauch durch die Junggesellen überhaupt relevant? Wie verhält es sich, wenn diese z.B. das Video bei Facebook verlinken?

Re: Musikrechte, Lipdub

Verfasst: Do 23 Mär, 2017 14:46
von Steelfox
Streng genommen, hast du das zu unterlassen. ;-)
Da DU aber nur die Videos drehst, sollte dir das egal sein.
Im Kämmerlein wo es keiner sieht, interessiert es später niemanden. Sobald es öffentlich wird, egal über welche Kanäle, können Auftraggeber und Hersteller dieser Clips - wenn sie die benötigten Rechte nicht besitzen - haftbar gemacht werden. Eine Agentur sollte die entsprechende Rechtslage kennen.
Ob eine Privatperson schonmal dafür "bezahlen" musste, weil sie ein Lied (mit oder ohne Video) bei Facebook hochgeladen hat, weiß ich nicht.

Re: Musikrechte, Lipdub

Verfasst: Do 23 Mär, 2017 18:02
von dosaris
Dr.Matzinger hat geschrieben: Wer ist für die Musikrechte verantwortlich? Ist das bei Privatgebrauch durch die Junggesellen überhaupt relevant? Wie verhält es sich, wenn diese z.B. das Video bei Facebook verlinken?
private Nutzung ist ohnehin kein Problem.

Nach meinem Verständnis der Situation bist Du nur technischer
Dienstleister. Verantwortlich wäre der jenige, der das Video
veröffentlicht bzw über den privaten Bereich hinaus verbreitet.