ok, also nochmal in grün:
Ob ein Titel Gema-frei ist oder nicht und somit der Gebührensatzung unterliegt, entscheidet ganz allein die Gema selbst. Ist der "Hersteller" der Samples bzw. der Lieder dieser Software, bei der Gema gelistet, dann bekommst du nach dem Ausfüllen des Meldebogens einen Gebührenbescheid. Suche nach Namen zu den Samples oder den verwendeten Liedern - das allein ist Vorraussetzung - gib die Namen online auf der Webseite der Gema ein:
https://online.gema.de/werke/search.faces
wenn dort was aufgelistet wird, dann will Gema Geld sehen. Die jeweilige Höhe richtet sich nach der Gebührensatzung die du auch bei denen online einsehen kannst.
Wenn die Suchmaske nichts findet, füllst du den Meldebogen trotzdem aus und hängst die zuvor erwähnten FAQs (die dir erlauben die erstellten Lieder für deine Projekte zu nutzen) an und dann abwarten. Ich habe mit dieser Software nichts am Hut, kann speziell dazu auch nichts sagen. Wenn du keine Namen findest, dann ist eben der allgemeine Hinweis innerhalb der Software, wie und wo du die Lieder verwenden darfst irgendwo hinterlegt. Das gilt für jede Software dieser Art. Die ist dann dem Meldebogen anzufügen.
Blöd wirds nur wenn ein Titel jetzt noch Gema-frei ist, der vermeintliche Komponist aber nächstes Jahr einen riesen Hit landet und dann der GEMA Beitritt, dann sind auch Rückwirkend alle seine Titel Gebührenpflichtig. Dann müsstest du halt nachzahlen. Aber das Risiko besteht ja bei fast allen Gema-freien Titeln.