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Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
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Nathanjo
Beiträge: 586

Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Nathanjo »

Hallo zusammen,

ich mache seit über 10 Jahren Kurzfilme. Als Hobby, das war's. Seit einigen Jahren machen ich und einige Freunde das Ganze ziemlich fest und regelmäßig. Wie das (idealerweise) so ist, kommen immer mehr Leute dazu, man wird besser, es verfestigt sich.

Eine Weile habe ich auch beruflich als Festangesteller einige Werbefilme für ein internationales Großunternehmen gemacht. Dort bin ich inzwischen allerdings weg und nun bei einer Agentur verstärkt im Bereich Websites und eCommerce Zuhause - ganz bewusst, um mich auf mein Hobby als Hobby konzentrieren zu können.

Nun hatten wir aber das erste Mal als Filmgruppe die Möglichkeit für unser Hobby von besagtem Großunternehmen bezahlt zu werden. Ich habe das ganz klein auf freiberuflicher Basis für mich gehalten (mit Erlaubnis meines Chefs), um da steuerlich gut weg zu kommen. Der Rest hatte hauptsächlich Spaß am Drehen, das war's.

Es sieht aber so aus als könnten wir vielleicht auch in Zukunft mit besser bezahlten Aufträgen rechnen und würden das gerne ausbauen - allerdings nicht mit Gewinnabsicht für uns, sondern rein um das direkt wieder in unser Hobby zu stecken.

Das Ganze wollen wir rechtlich absichern und ich möchte gerne, dass wir alle davon gleichermaßen profitieren, bzw. unsere Filmprojekte.

Was macht man in so einer Situation? Eingetragener Verein? GbR? UG?

Ich fürchte es führt nichts an einem Fachmann vorbei, aber wollte mal hier in die Runde fragen, ob jemand mich schon auf den richtigen Pfad bringen kann.

Danke im Voraus!



SKYLIKE
Beiträge: 117

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von SKYLIKE »

"Es sieht aber so aus als könnten wir vielleicht auch in Zukunft mit besser bezahlten Aufträgen rechnen und würden das gerne ausbauen - allerdings nicht mit Gewinnabsicht für uns, sondern rein um das direkt wieder in unser Hobby zu stecken. "

Das ist gegen das Gesetz. Stichwort: Liebhaberei



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Das ist in der Tat nicht so trivial, wie es sich anhört. Im ersten Moment habe ich an eine GBR gedacht oder an einen Verein. Aber im Grunde ist es ähnlich wie bei Hobbymusikern. Die Band bekommt Kohle für nen Auftritt und teilt die unter den Musikern nach Abzug der auftragsbezogenen Realkosten auf. Die Musiker stecken die Kohle wieder ins Equipment, ggf. wird noch die Miete des Probenraums dafür bezahlt.
Für den Einzelnen steuerlich überhaupt kein Problem, ggf. sogar mit MwSt, was dazu führt, die Vorsteuer der Investionen wiederzubekommen. Allerdings sollte zumindest ein klitzekleiner Überschuss dabei rauskommen. Übrigens sind gerade Hobby-Künstler diesbezüglich besser dran, als Leute die irgendein normales Kleingewerbe haben. Die rechtlichen Grundlagen sind nämlich nicht mehr die gleichen, bei Künstlern genügt die "Einnahmeerzielungsabsicht". Ob die ausreicht, um die Ausgaben zu decken, ist zweitrangig.
Die Frage ist nur, wie man das in der Gruppe macht. Denn auch die Künstlersozialkasse kommt manchmal auf drollige Ideen...



TomStg
Beiträge: 3422

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von TomStg »

Geh zum Steuerberater.

Bis ca 15.000 Euro pro Jahr ist es den Finanzamt egal, was Ihr macht. Dazu braucht es keinen Verein, GbR oder ein anderes Konstrukt, sondern nur eine Person, bei der das Geld landet und für die Gruppe verwaltet wird.

Dem Finanzamt ist es auch egal, was Ihr mit dem Geld macht. Einkünfte sind Einkünfte. Für eine evtl. Versteuerung der Einkünfte spielt es keine Rolle, ob Ihr damit investiert oder ne Sause nach Mallorca macht.

Kläre mit den Steuerberater Deine individuelle Situation, falls Du derjenige sein sollst, auf dessen Konto das Geld landet. Evtl. meldest Du eine selbständige (Neben-)Tätigkeit an und kannst dann Anschaffungen für Euer Vorhaben absetzen. Besprich mit dem Steuerberater auch, was die verteilten Einkünfte für die übrigen Mitglieder Eurer Gruppe bedeuten können.

Mach dann eine kleine schriftliche Vereinbarung mit allen Mitgliedern Eurer Gruppe, damit festgelegt ist, wie Eure Einkünfte verteilt werden. Auch wenn man sich untereinander gut versteht, kann bei Geld schnell jede Freundschaft aufhören.



schaukelpirat
Beiträge: 324

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von schaukelpirat »

Nathanjo hat geschrieben: Es sieht aber so aus als könnten wir vielleicht auch in Zukunft mit besser bezahlten Aufträgen rechnen und würden das gerne ausbauen - allerdings nicht mit Gewinnabsicht für uns, sondern rein um das direkt wieder in unser Hobby zu stecken.

Das Ganze wollen wir rechtlich absichern und ich möchte gerne, dass wir alle davon gleichermaßen profitieren, bzw. unsere Filmprojekte.
1. Geh zum Steuerberater!
2. Meine Empfehlung lautet, einen Verein eintragen zu lassen. Mache das auf keinen Fall als Privatperson - da musst du alle evtl. auftretenden Schwierigkeiten alleine ausbaden.
3. Ein eingetragener Verein darf sich wirtschaftlich betätigen, um das Vereinsleben zu finanzieren. Allerdings ist das eine rechtliche Gratwanderung, siehe: Nebenzweckprivileg
4. Eine Firmengründung ist nicht zielführend: wie schon ein Vorposter schrieb, würde deine Tätigkeit früher oder später als Liebhaberei eingestuft. Je später das geschieht, desto schlechter ist das für dich: denn dann kriegst du eine gesalzene Steuerrechnung, wobei Verluste nicht geltend gemacht werden können! Zwar lassen sich die Finanzer idR. durchaus herunter handeln (dann gibts halt eine Quote von 75 Prozent oder so), aber lustig ist das alles nicht.
5. Geh zum Steuerberater!!!
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage?
Zuletzt geändert von schaukelpirat am Mi 23 Nov, 2016 10:48, insgesamt 1-mal geändert.



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dirkus »

Ich würde es auch wie TomStg vorschlägt machen.

Melde dich nebenberuflich Selbstständig, dann kannst du bis 17500,- eine vereinfachte Steuererklärung machen. Du füllst dann einfach nur neben deiner normalen Steuererklärung das Formular für Selbständige aus und trägst da deinen Gewinn aus dieser Tätigkeit ein. Kannst allerdings keine Umsatzsteuer ausweisen und damit keine Anschaffungen absetzen (ausgenommen das du natürlich den Gewinn damit mindern darfst).
Wenn du also eh vorhast, alle Einnahmen wieder in deine Projekte fliessen zu lassen (z.b. für neue Ausrüstung, Kameras, Requisiten, Miete für Locations usw), dann lass dir Rechnungen geben, dadurch minderst du den Gewinn wieder entsprechend. Schliess noch eine einfache Haftpflichtversicherung für Selbstständige ab, dann biste immer abgesichert.

Bedenke halt, dass mit der Gründung eines Vereins, GBr usw zusätzlicher Aufwand und Bürokratie auf dich zukommen wird, die dir vielleicht irgendwann über den Kopf wachsen und dann dein Spass an der Sache in Stress ausartet.

Wenn du davon also nicht leben möchtest und das weiterhin als "Easy going" Hobby begreifst, dann wäre das die einfachste Lösung.

Ist aber auch ne Individuelle Frage. Wenn du Stress brauchst und Spass an organisatorischen Dingen hast, dann können auch die anderen Wege offen sein und dir zusätzliche Möglichkeiten bieten.



dienstag_01
Beiträge: 13413

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

Klar muss sein: Steuerlich kann man nur als Gruppe agieren, wenn man auch rechtlich eine Gruppe ist. Ansonsten muss eine Person die Einnahmen verbuchen und bekommt dann Rechnungen der anderen Beteiligten. Oder investiert. Rechtlich gehören dann die Investitionen dieser einen Person.
Wenn man dafür einen Steuerberater braucht, bitte ;)



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dirkus »

Wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, dann würde ich mir auch den Steuerberater sparen.



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Sorry wenn ich das hier mal so sage: Es kommt hier ein Haufen falscher Aussagen zustande.

1.) "Dem Finanzamt ist es auch egal, was Ihr mit dem Geld macht. Einkünfte sind Einkünfte. Für eine evtl. Versteuerung der Einkünfte spielt es keine Rolle, ob Ihr damit investiert oder ne Sause nach Mallorca macht."

Das ist der - mit Verlaub - größte Blödsinn, den ich jemals zu dem Thema gehört oder gelesen habe. Selbstverständlich sind betriebsrelevante Investitionen DEN EINNAHMEN gegenzurechnen. Kleine Ausgaben bis 410 Euro netto werden dabei genauso behandelt wie laufende Ausgaben für Miete, Telefon oder wie auftragsbezogene Kosten und Wareneinkauf. Bei Beträgen darüber wird abgeschrieben, d.h. die Investion wird gemäß der (theoretisch zu erwartenden) Nutzungsdauer quasi auf Raten als Ausgabe gebucht. Die anteilige Mehrwertsteuer gibts bei Vorsteuerabzugsberechtigung sofort & komplett wieder!

2.) "Wenn mit MwSt. gearbeitet wird, ist ein Steuerberater sinnvoll"

Das ist der nächste Klopper. Ein Steuerberater ist zwar häufig sehr sinnvoll, aber das hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Die ist nämlich der unkomplizierteste Posten bei der der ganzen Kalkulation. Ich könnte mich totlachen, wenn Leute meinen, sie würden sich mit der Kleingewerberegelung einen Gefallen tun. Das ist Quatsch. Egal ob mit Kleingewerbe (d.h. Gewerbeschein!) oder der Kleinunternehmerregelung... der buchhalterische Aufwand ist der gleiche. Und die Mehrwertsteuer macht nur einen geringen Anteil der Arbeit aus. Hingegen bedeutet die Nutzung der Kleinunternehmerregelung, daß man sich selbst geisselt, bei Unternehmern als Kunden nur 1000 Euro statt 1000 plus 19% MWst bekommt, aber nicht die Vorsteuer für die Betriebsausgaben gegenrechnen kann. Ein fettes Eigentor. Kann sich im Einzelfall rechnen, wenn überwiegend Privatkunden hat, ist aber eher die Ausnahme.

Viel entscheidender ist das Thema Buchführungspflicht. Man kann seine Betriebsfinanzen mit Excel-Tabellen machen. Solange mit nicht bilanzierungspflichtig ist. Dennoch ist eine klassische "doppelte Buchführung" sinnvoll und mit geeigneter Software viel besser. Das System gibt es ja nur einem Grund seit dem Mittelalter (ca. 1500 n.C.!), nämlich weil es sich bewährt hat. Nur einen entsprechenden Kurs sollte man mitgemacht haben. Dann aber steht einem die Basis für Controling offen. Wer damit nichts am Hut hat (ist auch nicht simpel), der braucht einen Steuerberater. Fairerweise muss man sagen, daß das Verständnis von buchhalterischer Logik und das Aufüllen von Steuer-Formularen zweierlei Dinge sind. Aber wenn man sich da selbst durchbeißt, kommt es auf das Thema Mehrwertsteuer auch nicht mehr an.

Außerdem finde ich es sehr wichtig in einer Gruppe, daß jeder seinen Anteil so bekommt, daß Equipment, was mit seiner Arbeit bezahlt wird, auch ihm gehört. Und nicht der Gruppe. D.h. jeder kriegt seinen Anteil, kann machen was er will, hauptsache er tritt beim nächsten Dreh mit seinem Arbeitsgerät an. Zwar kann man auch Gesellschafterverträge aufsetzten wie bei einer 5-Mann-GbR, aber der Stress ist vorprogrammiert. Das ist m.E. nach Killerkriterium für den eingetragenen Verein, der ansonsten einige Vorzüge hätte.

Und, auch wenn ich mich wiederhole: Beachtet das Thema Künstler-Sozialkasse. Es haben schon EB-Teams ins Klo gegriffen, wo der Kameramann mit dem Kunden abrechnete und das Geld dann gegen Rechnung seinen freiberuflichen Kollegen auszahlte. Das ging solange gut, bis die KSK darin nicht mehr eine Art "Kommune" sah, sondern den Kameramann als Medienunternehmer sah, der die Leistungen der anderen gewinnbringend weiterverkaufte. Ergebnis: Er bekam selbst keine Leistungen der KSK, sondern musste als Verwerter für seine Kollegen noch einbezahlen. Das könnte für einen kommerziell aktiven Verein ganz schnell ähnlich laufen!



Jott
Beiträge: 21802

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Jott »

Gut zusammengefasst. Schon die Lektüre dieses Threads inclusiv aller krassen Widersprüche bei den Aussagen sollte ein klares Plädoyer für den (fähigen) Steuerberater sein. Einer, der von Medien, Kunst und somit auch von den KSK- und anderen rechtlichen Fallen eine Ahnung hat. Sich auf Forenwissen zu verlassen ist bei so etwas krasser Unfug.



dienstag_01
Beiträge: 13413

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

Bei nebenberuflicher Tätigkeit besteht keine Sozialabgabepflicht.
KSK-Abgabe greift nur, wenn man eine KSK-abgabepflichtige Leistung in Rechnung gestellt bekommt. Das aussen vor zu lassen, sollte ja nun nicht das Problem sein. Oder einfach: mit KSK hat das nichts zu tun. Oder noch einfacher: Wenn ich für mein Hobby Geld bekomme, mir dafür Equipement kaufe und nach zwei Jahren feststellen muss, dass ich für eine Rechnung über 1000 Euro, bezahlt an einen Freund, ungefähr 40 Euro KSK nachzureichen habe, dann schau ich mir meine inzwischen erworbene Ausrüstung an und lache darüber. Laut. und denke leise, was manch einer hier als wichtig ansieht... ;)



TomStg
Beiträge: 3422

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von TomStg »

pixelschubser2006 hat geschrieben:Sorry wenn ich das hier mal so sage: Es kommt hier ein Haufen falscher Aussagen zustande.

1.) "Dem Finanzamt ist es auch egal, was Ihr mit dem Geld macht. Einkünfte sind Einkünfte. Für eine evtl. Versteuerung der Einkünfte spielt es keine Rolle, ob Ihr damit investiert oder ne Sause nach Mallorca macht."

Das ist der - mit Verlaub - größte Blödsinn, den ich jemals zu dem Thema gehört oder gelesen habe.
Dir empfehle ich einfach mal genauer zu lesen, bevor Du wieder so rumblökst.

Es geht zunächst mal um eine einzelne einkommensteuerpflichte Person - kein Betrieb, kein Verein. Denn dies ist die einfachste Variante. Bei einem Gewerbe sieht die Sache natürlich anders aus - wesentlich komplizierter und aufwendiger. Ob sich das für das angesprochene Vorhaben lohnt, sollte der Steuerberater beurteilen, der hier sowieso die einzige wirklich kompetente Beratung machen kann.



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Der nächste Lattenschuss.

1. Diese Tätigkeiten sind für die KSK relevant:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/unte ... erter.html

Siehe Punkt 11. Bin gespannt, wie Du eine Videoproduktion beschreiben willst, damit sie nicht darunter fällt. Oder willst Du Gartenpflege auf die Rechnung schreiben, weil der Tonman vor dem Dreh noch wacker den Rasen mäht?

Gefährlich sind auch alle Tätigkeiten, die irgendwie mit Markerting zu tun haben. Ich habe bei einem Kunden, für den ich freiberufliche Verkaufstätigkeiten als Promotion bezeichnet habe, eine Nachfrage von dessen Steuerberater bekommen. Wir mussten klarstellen, daß es sich hier um eine kaufmännische und technisch beratende Arbeit handelt, weil der Begriff "Promotion" schnell eine KSK-Beitragspflicht auslösen könnte.

2. Einkünfte aus Arbeit sind immer sozialversicherungspflichtig, sofern sie nicht 450 Euro montlich unterschreiten. Wobei dieser Betrag auch ein Gewinn aus einem Kleingewerbe sein kann und dessen Ertrag den ausbezahlten 450 Euro eines Nebenjobs gleichstellt wird.

Aber: Ob es nebenher neben einem Haupteinkommen als Hobby läuft, ist in der Sache wumpe. Es kommt ausschließlich nur auf die Zahlen an. Der Grund ist u.a.: Manche verdienen durch ihre Nebentätigkeit im Extremfall mehr als durch ihre Vollzeitstelle. Wer z.b. einen Fulltimejob hat und ein eingetragenes Handwerk nebenberuflich ausübt, wird schnell Spaß wegen der Pflichtversicherung für Handwerker in der Rentenkasse bekommen. Glaub mir, ich weiß, wovon ich rede.

3. Ob KSK-Beiträge erhoben werden, hat keinerlei Bezug dazu, ob die Leistungserbringer überhaupt berechtigt sind, Leistungen der KSK zu erhalten. Das ist zwar ziemlich krank und in meinen Augen nicht haltbar, aber das System ist so.

Relevant ist: Bist Du jemand, der die künstlerische Leistung selbst erbringt oder kaufst Du sie ein, entweder um sie zu vermarkten oder für deinen Firma für die Werbung zu nutzen oder um sie als Verlag zu publizieren. So vereinfacht ausgedrückt. Hältst Du den Kopf hin und schreibst für Deine Rasselbande die Rechung an den Kunden, handelst Du mit den Leistungen anderer und musst Abgaben zahlen. Der Kunde dann übrigens nicht mehr, wobei das auch nicht immer zu 100% ausgeschlossen ist. Wenn es ganz blöd läuft, kassiert die KSK zweimal und die Leistungserbringer laufen nicht in der KSK und haben nix davon... Es kommt oft genug vor, daß Künstler zwar relevante Leistungen erbringen, auf die kassiert wird, aber selber von der KSK nicht als Leistungsberechtigt anerkannt wird, z.b. weil sie das nciht als Haupteinkommen nachweisen können. Sehr komplex, sehr krank.


4. Wenn Du mit den Sachen nicht sauber umgehst, lachst Du nicht mehr. Sicherlich ist der von Dir geschilderte Rahmen geringfügig. Aber: Wenn Du ein größeres Unternehmen belieferst, werden die eine 100%ig ordentliche Rechnung haben wollen. Denn ab einer gewissen Größe wird lückenlos vom Finanzamt geprüft. JEDES JAHR! Sollte es doch mal eine Chaosrechnung an der hauseigenen Buchhalterin und dem Steuerberater vor in den Kreditoren-Ordner geschafft haben, reibt der Betriebsprüfer sich die Hände. Und dann geht die Luzi ab. Glaub mir: Wer da nicht bestehen kann, kriegt keine Aufträge!
dienstag_01 hat geschrieben:Bei nebenberuflicher Tätigkeit besteht keine Sozialabgabepflicht.
KSK-Abgabe greift nur, wenn man eine KSK-abgabepflichtige Leistung in Rechnung gestellt bekommt. Das aussen vor zu lassen, sollte ja nun nicht das Problem sein. Oder einfach: mit KSK hat das nichts zu tun. Oder noch einfacher: Wenn ich für mein Hobby Geld bekomme, mir dafür Equipement kaufe und nach zwei Jahren feststellen muss, dass ich für eine Rechnung über 1000 Euro, bezahlt an einen Freund, ungefähr 40 Euro KSK nachzureichen habe, dann schau ich mir meine inzwischen erworbene Ausrüstung an und lache darüber. Laut. und denke leise, was manch einer hier als wichtig ansieht... ;)
Zuletzt geändert von pixelschubser2006 am Mi 23 Nov, 2016 14:48, insgesamt 2-mal geändert.



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Ne, ich bleibe dabei. Egal in welcher Konstellation: Investionen und laufende betriebsrelevante Ausgaben werden immer den Einnahmen gegenüber gestellt. Ich weiß nicht, woher Du die Zahl 15000 Euro nimmst, aber wenn wir mal diesen Betrag nehmen und ein Haupteinkommen annehmen, wodurch dieser Betrag durch Progression mit 30% zu versteuern ist, dann reden wir von 5000 Euro Einkommensteuer, von 2500 Euro, wenn die Hälfte der Einnahmen wieder draufgeht oder von 0,0 nach Deiner Rechnung. Klar kann es passieren, daß Du damit nicht auffällst, aber bei 5000 Euro Steuerlast bist Du schon im Rahmen dessen, was im als Straftat behandelt und mit Geldstrafe geahndet wird. Die Grenze liegt hier bei 1000 Euro

Einfach mal eben Geld einnehmen und in -aus buchhalterischer Sicht- nach dem Gießkannenprinzip verteilen, das klappt nicht. Wie gesagt höchstens, wenn Du aus Gründen derer Überlastung nicht beim Finanzamt auffällig wirst. Aber eine Straftat wurde noch nie legal, weil man nicht erwischt wurde. Sie verjährte höchstens...
TomStg hat geschrieben:
pixelschubser2006 hat geschrieben:Sorry wenn ich das hier mal so sage: Es kommt hier ein Haufen falscher Aussagen zustande.

1.) "Dem Finanzamt ist es auch egal, was Ihr mit dem Geld macht. Einkünfte sind Einkünfte. Für eine evtl. Versteuerung der Einkünfte spielt es keine Rolle, ob Ihr damit investiert oder ne Sause nach Mallorca macht."

Das ist der - mit Verlaub - größte Blödsinn, den ich jemals zu dem Thema gehört oder gelesen habe.
Dir empfehle ich einfach mal genauer zu lesen, bevor Du wieder so rumblökst.

Es geht zunächst mal um eine einzelne einkommensteuerpflichte Person - kein Betrieb, kein Verein. Denn dies ist die einfachste Variante. Bei einem Gewerbe sieht die Sache natürlich anders aus - wesentlich komplizierter und aufwendiger. Ob sich das für das angesprochene Vorhaben lohnt, sollte der Steuerberater beurteilen, der hier sowieso die einzige wirklich kompetente Beratung machen kann.



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Wenn die Gruppe 15000 Euro einnimmt, wovon der Frontmann vier leute ausbezahlt und nur 3000 Euro behält, von den Kumpels entsprechende Rechnungen bekommt und dann noch eigene Investionen gegenrechnet, bleibt natürlich nix mehr übrig.

Allerdings ist es gerade dann fast witzlos, noch Geld für den Steuerberater auszugeben. Höchstens für ne einmalige Beratung. Darüberhinaus reichen wahrscheinlich 3 DIN-A4-Seiten mit einer groben Kalkulation, deren Ergebnis dann als "Einnahe aus selbständiger, nichtgewerblicher Tätigkeit" (hab genauen Wortlaut gerade nciht parat...) dann zur Steuererklärung zugepackt wird und gut is. Bestenfalls rennst Du zum Finanzamt mit der Kalkulation und bittest um Hilfe mit den Formularen. Wenn die einigermaßen nett sind, machen die das auch. Für das nächste Jahr weißt Du dann wie es geht. Ich sehe die größte Herausforderung immer im Ausfüllen der Formulare. Dabei mache ich selbst meine ganze Buchhaltung selbst und erfolgreich, habe kürzlich Betriebsprüfung gut überstanden. Aber bei den Formularen graut es mir manchmal. Ist papierlos dank Elster aber schon besser geworden...
TomStg hat geschrieben:
pixelschubser2006 hat geschrieben:Sorry wenn ich das hier mal so sage: Es kommt hier ein Haufen falscher Aussagen zustande.

1.) "Dem Finanzamt ist es auch egal, was Ihr mit dem Geld macht. Einkünfte sind Einkünfte. Für eine evtl. Versteuerung der Einkünfte spielt es keine Rolle, ob Ihr damit investiert oder ne Sause nach Mallorca macht."

Das ist der - mit Verlaub - größte Blödsinn, den ich jemals zu dem Thema gehört oder gelesen habe.
Dir empfehle ich einfach mal genauer zu lesen, bevor Du wieder so rumblökst.

Es geht zunächst mal um eine einzelne einkommensteuerpflichte Person - kein Betrieb, kein Verein. Denn dies ist die einfachste Variante. Bei einem Gewerbe sieht die Sache natürlich anders aus - wesentlich komplizierter und aufwendiger. Ob sich das für das angesprochene Vorhaben lohnt, sollte der Steuerberater beurteilen, der hier sowieso die einzige wirklich kompetente Beratung machen kann.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Pianist »

Ich würde das erst mal ein Jahr lang beobachten und dann schauen, was da am Ende rauskommt. Vorher muss sowieso nichts veranlasst werden. Wenn man so tut, als sei man gewerblich bzw. freiberuflich tätig, und probeweise mal eine Gewinnermittlung durchführt, also auch Abschreibungen der Geräte usw. berücksichtigt, und dabei kein Überschuss rauskommt, dann würde ich das sauber dokumentieren und gut abheften.

Wenn kein Überschuss entsteht, und auch keine Absicht besteht, in der Zukunft einen solchen zu erzielen, dann ist das alles steuerlich vollkommen irrelevant. Allerdings können Ausgaben für Technik dann auch nicht mit anderen Einkunftsarten steuermindernd verrechnet werden.

Übrigens: Wenn mehrere Leute gemeinsam etwas tun, und nichts anderes vereinbart ist, dann handelt es sich automatisch um eine GbR. Daraus folgt: Jeder Mitmacher haftet in voller Höhe für alles. Dabei spielt es keine Rolle, ob Gewinne gemacht werden oder nicht.

Wenn mehrere Leute etwas gemeinsam tun, ohne dabei eine Gewinnerzielungsabsicht zu haben, dann dürfte tatsächlich die Vereinsgründung
eine gute Idee sein.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



dienstag_01
Beiträge: 13413

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

Nur ganz kurz:
pixelschubser hat geschrieben:Siehe Punkt 11. Bin gespannt, wie Du eine Videoproduktion beschreiben willst, damit sie nicht darunter fällt. Oder willst Du Gartenpflege auf die Rechnung schreiben, weil der Tonman vor dem Dreh noch wacker den Rasen mäht?
Niemand zwingt dich, eine *Videoproduktion* abzurechnen.
Einkünfte aus Arbeit sind immer sozialversicherungspflichtig, sofern sie nicht 450 Euro montlich unterschreiten.
Nö, wenn du gesetzlich versichert bist, dann brauchst du keine Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. abführen. Aber richtig ist, dass es bei der Rentenversicherung Ausnahmen gibt.



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

dienstag_01 hat geschrieben:Nur ganz kurz:
pixelschubser hat geschrieben:Siehe Punkt 11. Bin gespannt, wie Du eine Videoproduktion beschreiben willst, damit sie nicht darunter fällt. Oder willst Du Gartenpflege auf die Rechnung schreiben, weil der Tonman vor dem Dreh noch wacker den Rasen mäht?
Niemand zwingt dich, eine *Videoproduktion* abzurechnen.

Einkünfte aus Arbeit sind immer sozialversicherungspflichtig, sofern sie nicht 450 Euro montlich unterschreiten.
Nö, wenn du gesetzlich versichert bist, dann brauchst du keine Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. abführen. Aber richtig ist, dass es bei der Rentenversicherung Ausnahmen gibt.
Nach meiner persönlichen Erfahrung, die aber keinesfalls repräsentativ ist sondern sicher von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfallen wird, sind die Krankenkassen geschmeidiger als die Rentenkassen. Darüberhinaus habe ich auch dank Tante Google keine belastbaren Infos dazu bekommen. Ist also mit Vorsicht zu genießen!

Zur Abrechnung: Das ist natürlich das Killer-Argument. Und falsch. Natürlich bist Du gezwungen, eine Videoproduktion abzurechnen, wenn Du Geld für ein Video erhalten hast. Alles andere bringt Dich direkt in die Nähe von Steuerstrafdelikten!



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Pianist »

pixelschubser2006 hat geschrieben:Natürlich bist Du gezwungen, eine Videoproduktion abzurechnen, wenn Du Geld für ein Video erhalten hast.
Ja, aber da gibt es ja mindestens zwei verschiedene Varianten: Es könnte sich um einen gewerblichen Filmproduzenten handeln, der ein Gewerbe angemeldet hat und neben der Einkommenssteuer auch Gewerbesteuer und IHK-Beitrag zahlt, aber es kann sich auch um einen Filmemacher und somit um einen selbständigen Künstler handeln, der gar nichts anmelden muss und auch nur Einkommenssteuer zahlt.

(umsatzsteuerlich sind beide gleich)

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

@Pianist: Das ist eine behutsame Herangehensweise und sicher nicht verkehrt. Was Du beschreibst, stimmt auch soweit. Korrigiere mich aber, wenn ich mich irre (bin da nicht mehr so sattelfest): Beschreibst Du nicht die Haftung bei einer OHG? Ich glaube, bei der GbR ist diese nicht ganz so umfassend, so dass z.b. Gesellschafter im Einzelfall nur für Verträge haften, die sie selbst unterschrieben haben. Kann ggf. relevant sein, falls irgendeiner meint, seinen Kram locker auf GbR-Rechnung zu bestellen zu müssen...



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Stimmt voll und ganz, ist aber glaube ich eher ein Nebenkriegsschauplatz. Sicherlich kann für KSK die Rechtsform der Selbständigkeit ein Indiz für die Einstufung sein, aber ob das am Ende entscheidend ist, weiß ich nicht. Dem Finanzamt ist das i.d.R. auch nicht so furchtbar wichtig. Die meckern zwar auch dann und wann, aber eigentlich ist das für die auch nur in bestimmten Größenordnungen relevant, wenn es um die Gewerbesteuer geht. Ansonsten nimmt sich das nciht viel und ist eher ein Fall für die Gewerbeaufsicht. Für den Kunden ist es mitunter eine Frage, wie er bei der nächsten Prüfung durch die Sozialversicherung darsteht. Hat einer Rechnung eines Filmkünstlers, muss er davon ausgehen, daß er auf das Honorar noch an die KSK zahlen muss.Hat er eine Rechnung, die als Auftragnehmer eine Agentur suggeriert oder gar eine Kapitalgesellschaft darstellt, kann er sich dummstellen und davon ausgehen, daß diese bereits bezahlt sind.

Pianist hat geschrieben:
pixelschubser2006 hat geschrieben:Natürlich bist Du gezwungen, eine Videoproduktion abzurechnen, wenn Du Geld für ein Video erhalten hast.
Ja, aber da gibt es ja mindestens zwei verschiedene Varianten: Es könnte sich um einen gewerblichen Filmproduzenten handeln, der ein Gewerbe angemeldet hat und neben der Einkommenssteuer auch Gewerbesteuer und IHK-Beitrag zahlt, aber es kann sich auch um einen Filmemacher und somit um einen selbständigen Künstler handeln, der gar nichts anmelden muss und auch nur Einkommenssteuer zahlt.

(umsatzsteuerlich sind beide gleich)

Matthias



dienstag_01
Beiträge: 13413

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

pixelschubser hat geschrieben:Zur Abrechnung: Das ist natürlich das Killer-Argument. Und falsch. Natürlich bist Du gezwungen, eine Videoproduktion abzurechnen, wenn Du Geld für ein Video erhalten hast. Alles andere bringt Dich direkt in die Nähe von Steuerstrafdelikten!
Wenn ich Geld für ein Video erhalten habe, kann ich es nicht für, na sagen wir mal, eine Computerreparatur ausgeben? Interessante Sichtweise ;)



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dirkus »

Um die Beiträge von Pixelschubser mal zusammenzufassen:

Werd lieber Rechtsanwalt anstatt weiter gelegentlich die Kamera zu bedienen.

Deshalb kriegt hier in Deutschland auch keiner mehr was gebacken ohne Kanzlei im Hintergrund;-)



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Pianist »

pixelschubser2006 hat geschrieben:Korrigiere mich aber, wenn ich mich irre (bin da nicht mehr so sattelfest): Beschreibst Du nicht die Haftung bei einer OHG? Ich glaube, bei der GbR ist diese nicht ganz so umfassend, so dass z.b. Gesellschafter im Einzelfall nur für Verträge haften, die sie selbst unterschrieben haben. Kann ggf. relevant sein, falls irgendeiner meint, seinen Kram locker auf GbR-Rechnung zu bestellen zu müssen...
Nein, bei einer GbR haften alle gesamtschuldnerisch. Also wenn da drei Leute sind, und ich weiß, dass einer von denen mehr Geld hat als die anderen, dann kann ich mir die Gesamtforderung bei ihm holen. Er kann sich dann im Innenverhältnis mit den anderen herumärgern.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

dienstag_01 hat geschrieben:
pixelschubser hat geschrieben:Zur Abrechnung: Das ist natürlich das Killer-Argument. Und falsch. Natürlich bist Du gezwungen, eine Videoproduktion abzurechnen, wenn Du Geld für ein Video erhalten hast. Alles andere bringt Dich direkt in die Nähe von Steuerstrafdelikten!
Wenn ich Geld für ein Video erhalten habe, kann ich es nicht für, na sagen wir mal, eine Computerreparatur ausgeben? Interessante Sichtweise ;)
Hä???????

Du kannst Deine Einnahmen auf den Kopf hauen für was immer Du willst, aber Du kannst nicht ein Video drehen und dem Kunden einen Rechnung für Gartenpflege schicken, um Dir Ärger mit der KSK vom Hals zu halten. Das ist ein sehr relevantes Thema, weil manche Unternehmer gerne auch mal Rechnungen für privaten Kram so wünschen, daß man sie als Betriebsausgabe verbuchen kann. So wird aus der Spielkonsole für den Sohnemann eben mal der neue Bildschirm für die Sekretärin. So in der Art. Das ist natürlich kriminell, und weil bei sowas sowohl Kunde als auch Auftraggeber gepennt haben müssen, ist das i.d.R. auch keine Panne, sondern Vorsatz, und wird vom Finanzamt auch so gehandhabt.

Nur mal zur Abschreckung: Ein Arzt hat mal ein privates Buch als Fachliteratur abgesetzt. Bis ein neugieriger Finanzbeamter mit zuviel Zeit hat dann mal die ISBN-Nummer kontrolliert und festgestellt, daß es sich um einen Roman o.ä. handelte. Obwohl man hier leicht glaubhaft machen kann, sich geirrt zu haben (vor allem wenn man tatsächlich eine Reihe Bücher im Jahr kauft) und er selber ja den Buchtitel auch nicht auf dem kassenbon lesen konnte, hat man den Doc richtig, richtig langgemacht. K.A. ob die noch mehr Dreck ausgegraben haben, aber das Buch war am Ende richtig teuer...



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Pianist »

pixelschubser2006 hat geschrieben:Du kannst Deine Einnahmen auf den Kopf hauen für was immer Du willst, aber Du kannst nicht ein Video drehen und dem Kunden einen Rechnung für Gartenpflege schicken, um Dir Ärger mit der KSK vom Hals zu halten.
Er meinte vermutlich was anderes: Wenn er 500 EUR für einen Film erhalten hat und im gleichen Jahr der alte Schnittcomputer für 500 EUR repariert werden musste, dann hat er ganz gewiss keinen Gewinn gemacht und muss auch nichts versteuern.

(wobei das jetzt mit Vorsicht zu genießen ist, denn diese Rechnung geht nur dann auf, wenn der Schnittcomputer für nichts anderes als diesen einen Film genutzt wurde)

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben
Zuletzt geändert von Pianist am Mi 23 Nov, 2016 16:56, insgesamt 1-mal geändert.



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

dirkus hat geschrieben:Um die Beiträge von Pixelschubser mal zusammenzufassen:

Werd lieber Rechtsanwalt anstatt weiter gelegentlich die Kamera zu bedienen.

Deshalb kriegt hier in Deutschland auch keiner mehr was gebacken ohne Kanzlei im Hintergrund;-)
Da ist schon was wahres dran. Vor allem im Online-Handel, was aber auch an unserer Rechtsprechung bei Abmahnungen liegt. Die Briten sind da wesentlich besser dran. Darüber hinaus ist gerade bei der Firmengründung wichtig, sich betriebswirtschaftlich zu bilden und vorsichtig zu sein. Es wird viel Lehrgeld bezahlt. Habe mehrere Handwerker unter Freunden, die sind ALLE schon mit Kunden auf die Fresse geflogen, weil Kunden sich an Vereinbarungen per Handschlag nicht gehalten haben.

Die absolute Kerze: Kunde bestellt Marmorkugel für Garten. Die gewünschte Größe war nicht lieferbar, die nächst größere für den gleichen Preis. Kunde war einverstanden und freute sich, da diese noch besser wirkte. Am Ende bezahlte er die Rechnung nicht und machte einen Sachmangel geltend, da die Größe nicht der Kugel entsprach, für die schriftlich ein Auftrag existierte.

Könnte noch zig solcher Story erzählen. Ist aber nciht nur in Deutschland so, in anderen Ländern auch.



dienstag_01
Beiträge: 13413

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

pixelschubser hat geschrieben:aber Du kannst nicht ein Video drehen und dem Kunden einen Rechnung für Gartenpflege schicken,
An dieser Aussage ist gut zu erkennen, dass du komplett NULL Verständnis davon hast, wer eigentlich wann an die KSK zu zahlen hat.
Halt dich raus oder besuch einen neuen Kurs ;)



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Na dann erkläre uns mal Deine Sicht der Dinge. Scheinrechnungen haben nix mit der KSK zutun... Ansonsten: Verfolge meinen Link!

...und das EIngangsposting mit dem Inhalt: Wie schreibt eine Gruppe Amateurfilmer Rechnungen für die Produktion eines kommerziellen Videos?



dienstag_01
Beiträge: 13413

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

WER zahlt, erst mal verstehen, nicht Links zusammenglauben ;)



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dirkus »

pixelschubser2006 hat geschrieben:Na dann erkläre uns mal Deine Sicht der Dinge. Scheinrechnungen haben nix mit der KSK zutun...
Scheinrechnungen muss auch niemand stellen, es reicht schon aus, wenn man die Tätigkeit etwas gröber umfasst, als notwendig.

z.b. Anstatt "Gartenarbeit" kann man auch "Aussentätigkeit" schreiben.

Soll doch erstmal jemand herausfinden, was damit gemeint ist. Jemanden für eine 100,- Rechnung rauszuschicken, um nachzurecherchieren was das genau für eine Tätigkeit war, tut niemand. Genausowenig wie jemand nachprüfen wird, ob Media Markt einen Staubsauger oder einen Fernseher mehr im Geschäftsquartal verkauft hat.

Bekannte Fussballmanager sollen damit bekanntlich schon Millionen "umdeklariert" haben;-)

Bei einem Miniunternehmen wird da erstrecht nix passieren, weil der Aufwand fernab aller Realitäten ist. Man müsste quasi für jede einzelne Rechnung Gerichtsfest "überführt" werden.



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

@dienstag: Was willst Du von mir? Du schiebst mir irgendwelches dummes Zeug unter.

Bevor hier aber alle aneinander vorbeireden:

In der KSK können Mitglied sein:
Freiberufliche / Selbständige Künstler, die Ihren Lebensunterhalt nachweisbar aus ihrer künstlerischen / publizistischen Arbeit bestreiten

Wer zahlt den Arbeitgeber-Beitrag:

- Firmen, die für eigene Marketingmaßnahmen künstlerische Leistungen einkaufen, indem sie Freiberufler beschäftigen
- Publizierende Unternehmen wie Zeitungen oder Fernsehsender
- Werbeagenturen, die Leistungen von Freiberuflern verwerten und als Gesamtwerk weiterverkaufen

+++ und zwar völlig unabhängig davon, ob der gebuchte Freiberufler tatsächlich als hauptberuflicher Künstler anerkannt wird und tatsächlich in den Genuß der KSK kommt +++

Wenn Du Kopf einer kleine Gruppe von Freiberuflern bist, eine Firma gründest, um die Leistungen gebündelt anzubieten... bist Du auf den ersten Blick eine Werbe- oder Medienagentur. Das wird die KSK unterstellen. Und zwar selbst dann, wenn die Leistungen genauso weiterverarbeitet werden wie bisher!!! Gibt einige Beispiele hier im Forum.
Und wenn sich so eine Behörde was in den Kopf gesetzt hat, dann sieht das auch auf den zweiten und dritten Blick nicht anders!

WO GENAU IST ALSO DEIN PROBLEM???

Und was das Thema Rechnung betrifft:

Seid Ihr so dumpf oder wollt Ihr das schönreden: Es ist egal, wie falsch der Inhalt der Rechnung ist. Wenn diese Rechnung so ausgestellt und verwendet wird, daß eine der Parteien dadurch weniger Steuern oder Sozialabgaben zahlt, ist das eine "Eine Scheinrechnung zur Verschleiherung" eines Geschäftsvorfalles. Da entweder Euer Kunde oder Ihr dadurch KSK-Abgaben einspart, ist das Sozialversicherungsbetrug.

Man muss Sozialversicherungen betrügen, um bei Euch einen Film zu kaufen? Gehts noch??? Ihr seit ja echt seriös... und dämlich. Wie gesagt... nächste Außenprüfung beim Kunden und die Scheisse fliegt Euch um die Ohren. Und kommt mir nicht mit der Kläger / Richter / Keiner merkt was-Nummer. Wir sprechen hier darüber, wie man es richtig und legal macht, ansonsten macht es am besten gleich schwarz.



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

dirkus hat geschrieben:
pixelschubser2006 hat geschrieben:Soll doch erstmal jemand herausfinden, was damit gemeint ist. Jemanden für eine 100,- Rechnung rauszuschicken, um nachzurecherchieren was das genau für eine Tätigkeit war, tut niemand.
Fataler Irrtum. Solche Anlässe sind Nr.1, um bei einer Betriebsprüfung einer Kontrollprüfung auszulösen. Was glaubt Ihr, wieviel Ärger Verlage und Medienunternehmer schon hatten, weil einer ihrer Freelancer ihnen mit ner Rechnung ne Laus in Pelz gesetzt hat.

Betriebsprüfer habe, da könnt Ihr Euch drauf verlassen, eine Nase für krumme Geschäfte. Ihr könnt machen, was Ihr wollt. Gibt für alles Mittel und Wege. Aber eine Rechnung für "Aussenarbeiten" hängt binnen Minuten diagonal im Aktenordner! Verlasst Euch drauf!

Regel Nr. 1: Alles muss stimmig sein und die Belege passen. Dann kannst Du machen was Du willst. Aber Scheinrechnungen in dieser Art sind ein No-go und führen ruckzuck in ein Steuerstrafverfahren!



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dirkus »

Was soll denn daran eine Scheinrechnung darstellen?

1. Steuern werden in Höhe der ausgestellten Rechnung in voller Höhe mitgeteilt und gezahlt. (vereinfachte Gewinnermittlung)

2. Wird keine Umsatzsteuer (wg Kleinunternehmerregelung) ausgewiesen, wird auch kein Vorteil bei der USt erzielt. (Was soll er da eingenommen haben, wenn keine USt auf der Rechnung steht?)

3. Bei nebenberuflicher Selbständigkeit kommen die Soziallabgaben nicht von der KSK, sondern er zahlt weiterhin selber seinen PflichtAnteil als ANgestellter zusätzlich dem, was er mit seiner SB Tätigkeit erwirtschaftet hat.


https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinrechnung

Also alles vollkommen Legal - oder Wo soll da der "Betrug" liegen? Im Gegenteil: Er nutzt hier noch nichtmal die ansonsten möglichen Steuersparmöglichkeiten, die er eigentlich mit anderen Modellen nutzen könnte!

Nur bringt ihm das hier nichts, weil er dadurch unverhältnismässig hohen Aufwand betreiben muss.


Nachtrag: Das Einzige, was hier etwas kritisch ist, ist, das er durch die ungenaue Beschreibung der Tätigkeit nicht klar definiert, ob sein Auftraggeber eventuell die KSK Abgabe zahlen müsste.

Da er aber selbst kein KSK Mitglied wird und keinen Vorteil daraus zieht, liegt der Ball beim Auftraggeber. Der müsste nun entscheiden, ob er die Abgabe für die Leistung zahlt oder nicht.



dienstag_01
Beiträge: 13413

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

Ist eigentlich ganz lustig ;)



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