Guten Tag,
in meinem einjährigen Angestelltenverhältnis habe ich viele Werke als Kameramann geschaffen.
Nun möchte ich mich selbstständig machen und unter anderem mit Bildern, welche ich während der Anstellung gemacht habe, für meine Firma (Selbstständig) werben.
In meinem Vertrag befindet sich nur ein ganz kurzer Auszug, dass die Verwertungsrechte dem Arbeitgeber zustehen. Allerdings nicht, dass diese ausschließlich ihm zustehen.
Da ich Urheber am Bild bin und die Verwertungsrechte nicht ausschließlich dem Arbeitgeber eingeräumt habe, müsste ich doch mit den Bildern machen können, was ich will?!
Hat hierzu jemand Erfahrung?
Vielen Dank und viele Grüße!!