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Rechtliches Forum



Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Bischofsheimer
Beiträge: 265

Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von Bischofsheimer »

Hallo
Meine Enkelin wird bald konfirmiert. Dafür möchte ich eine DVD erstellen , mit Aufnahmen der Konfirmanten in und ausserhalb der Kirche.
Meine Schwiegertochter hat schon mit der kirchlichen Verantwortlichen über diese Ansinnen gesprochen.Deren Zustimmung und die des Pfarrers ist Vorausetzung , das ist klar. Die Kirchenfrau muss dann die Eltern der Konfirmanten um deren schriftliche Zustimmung für die Video Aufnahnamen
bitten. Sollten alle der Eltern zustimmen, könnte ich nach eurer Ansicht
diese Aufnahmen machen und dann daraus eine DVD für die Eltern / Konfirmanten erstellen ??
Danke für eure Ansichten zu diesem mittlerweile brisanten Thema ( Rechte am eigenen Bild )
VG Horst



dienstag_01
Beiträge: 13471

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von dienstag_01 »

Bischofsheimer hat geschrieben:Sollten alle der Eltern zustimmen, könnte ich nach eurer Ansicht
diese Aufnahmen machen und dann daraus eine DVD für die Eltern / Konfirmanten erstellen ??
Wenn du weisst, wie es geht ;)



schaukelpirat
Beiträge: 324

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von schaukelpirat »

Die schriftliche Zustimmung der Eltern ist unbedingt erforderlich. Zudem solltest du einen Bereich in der Kirche definieren, in dem auf gar keinen Fall gefilmt wird oder zumindest keine konkreten Personen zu erkennen sind (z.B. ab der fünften Reihe). An den Eingangstüren gehört gut sichtbar ein Hinweis angebracht, dass die Konfirmation gefilmt wird. Wer nicht aufgenommen werden möchte, soll z.B. dann nicht in den ersten vier Reihen Platz nehmen.
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage?



TonBild
Beiträge: 2070

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von TonBild »

dienstag_01 hat geschrieben:
Bischofsheimer hat geschrieben:Sollten alle der Eltern zustimmen, könnte ich nach eurer Ansicht
diese Aufnahmen machen und dann daraus eine DVD für die Eltern / Konfirmanten erstellen ??
Wenn du weisst, wie es geht ;)
Das ist keine Rechtsberatung, aber es kann sicher nicht schaden, wenn man am Kircheneingang noch einen Zettel befestigt, dass Videoaufnahmen der Konfirmation gemacht werden und falls eine Person nicht aufgenommen werden will, sich diese beim Kameramann meldet.



dienstag_01
Beiträge: 13471

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von dienstag_01 »

Ich halte das komplett für Schwachsinn.
Recht am eigenen Bild zielt auf Veröffentlichung ab.
Inwieweit DVDs für die Beteiligten eine Veröffentlichung sind, mag man im Einzelfall diskutieren, viel wichtiger bei einer Konfirmation ist aber das Bilderverbot monotheistischer Religionen ;)



Auf Achse
Beiträge: 4031

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von Auf Achse »

Wahnsinn wie kompliziert das heutzutage ist. Noch vor ein paar Jahren wäre niemand auf die Idee gekommen bei so einer Veranstaltung alle fragen zu müssen. Damals ist einfach gefilmt worden .....

Abgesehen davon regen sich wohl genau DIE Leute über das verletzte "Recht am eigenen Bild" auf, die täglich mehrere Selfies posten.


Auf Achse



Darth Schneider
Beiträge: 19419

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von Darth Schneider »

Den Pfarrer fragen, aussen eine Zettel aufhängen, fertig. Ich habe schon unzähligen Taufen, Hochzeiten, Tanzaufführungen, auf grossen Partys, auf Technoparaden, Geburtstagen und auf Bahnhöfen gefilmt und habe noch nie gefragt vorher, auch wenn wir mit 3 Kameras unterwegs waren. Es gab noch nie Probleme. Im Zweifelsfall halt schnell fragen: He, wir machen einen Film fürs Gesundheitdepartement, Darf ich Sie kurz Filmen ?



didah
Beiträge: 975

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von didah »

Bischofsheimer hat geschrieben:Hallo
Meine Enkelin wird bald konfirmiert. Dafür möchte ich eine DVD erstellen , mit Aufnahmen der Konfirmanten in und ausserhalb der Kirche.
Meine Schwiegertochter hat schon mit der kirchlichen Verantwortlichen über diese Ansinnen gesprochen.Deren Zustimmung und die des Pfarrers ist Vorausetzung , das ist klar. Die Kirchenfrau muss dann die Eltern der Konfirmanten um deren schriftliche Zustimmung für die Video Aufnahnamen
bitten. Sollten alle der Eltern zustimmen, könnte ich nach eurer Ansicht
diese Aufnahmen machen und dann daraus eine DVD für die Eltern / Konfirmanten erstellen ??
Danke für eure Ansichten zu diesem mittlerweile brisanten Thema ( Rechte am eigenen Bild )
VG Horst
für den fall, dass das kein troll post ist - machst du dir da nicht ein bisschen zuviel sorgen? ich mein, bleib bitte mal am teppich, das ist ne konfirmation.. glaubst du wirst der einzige sein, der dort filmt? echt jetzt..

willst wissen was ich mach? ich filme fürs fernsehn, lebe in nem anderen land - glaubst wir wären als journalisten akkreditiert? nix da, wir sind IT spezialisten, marketing fuzzies - sicher keine presse! drehgenehmigung? my ass! lassen wir uns irgendwas von unseren protas unterzeichen? nix da - wenn die zu einem fernsehdreh einwilligen, dann willigen die dazu ein, papier hin oder her....

AAAAAAABER, wenn jetzt wirklich jeder anfängt sich jeden furz den er lässt sich genehmigen zu lassen - dann wirds für jeden schwerer. (sorry, mit furz meine ich jetzt natürlich nicht die konfirmation im speziellen, sondern ich red hier allgemein). also, "grow a pair" und pfeif auf die genehmigung - genauso wie alle anderen mamas, papas, tanten und onkel dort auch.... glaubt echt, dass sich jeder, der dort seine kamera (iphone) auspackt sich das genehmigen hat lassen?
mean people suck



TomStg
Beiträge: 3442

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von TomStg »

Falls man auf Nummer sicher gehen will - auch unter Berücksichtigung des zunehmend irrationalen Verhaltens der Hubschrauber-Eltern, dann macht man die Sache wie schon oben ausführlich beschrieben. Unbedingt zu empfehlen!
Falls man aber mehr das Risiko mag, geht man völlig unbedarft ohne jede Info, Fragerei und Erlaubnis vor.

Das Recht am eigenen Bild ist übrigens völlig unabhängig von einer Veröffentlichung des Films. Es gilt für Privatpersonen grundsätzlich - mit wenigen Ausnahmen bei der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen.



dienstag_01
Beiträge: 13471

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von dienstag_01 »

TomStg hat geschrieben:Das Recht am eigenen Bild ist übrigens völlig unabhängig von einer Veröffentlichung des Films. Es gilt für Privatpersonen grundsätzlich - mit wenigen Ausnahmen bei der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen.
Das ist grundsätzlich Quatsch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Natürlich gilt kein deutsches Recht ohne Ausnahmen, aber wenn es GRUNDSÄTZLICH anders ist, lassen wir uns vom Meister gerne darüber belehren ;)



TomStg
Beiträge: 3442

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von TomStg »

Und wieder mal "grundsätzlich" daneben. Wer Wikipedia unbedarft alles glaubt, ist schlecht beraten:
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... nfoto.html



dienstag_01
Beiträge: 13471

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von dienstag_01 »

TomStg hat geschrieben:Und wieder mal "grundsätzlich" daneben. Wer Wikipedia unbedarft alles glaubt, ist schlecht beraten:
https://www.medienrecht-urheberrecht.de ... nfoto.html
Tja, wer nicht mal das Wörtchen *veröffentlichen* im selbst verlinkten Beitrag wahrnimmt, dem ist nun wirklich nur noch mit einer Lesebrille zu helfen ;)

Aber wir können ja mal in den Gesetzesestext schauen, P22KunstUrhG:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten

Da steht verbreitet oder veröffentlicht, nichts von *abbilden ist grundsätzlich* verboten.

Wer andere als unbedarft bezeichnet und deutlich nachvollziehbar Null Durchblick hat, darf sich nicht wundern, wenn andere keine so hohe Meinung von einem haben ;)

So richtig blamabel wird es auf einer Seite wie Slashcam, wo das erstens schon hunderttausendmal durchgekaut wurde und zweitens, wo auch Hobbyfilmer unterwegs sind und man sich nur als deren Schreck-Gespenst generieren will, anstatt die (immer enger werdenden) Rechte aller Filmer zu verteidigen.



TonBild
Beiträge: 2070

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von TonBild »

dienstag_01 hat geschrieben: Aber wir können ja mal in den Gesetzesestext schauen, P22KunstUrhG:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
Die heilige Kommunion ist ja nichts anderes als die Spendung und der Empfang der Gaben von Brot und Wein, die den Leib und das Blut Christi repräsentieren. Kann das rechtlich auch als Entlohnung der Kommunionkinder dafür verstanden werden, dass diese sich abbilden ließen?


Ansonsten den Pfarrer einfach bitten, bei der Kommunion auch ein Kreuz, eine Bibel oder die erste Armbanduhr auszuteilen. Ähnliches müsste auch bei der Konfirmation möglich sein wobei sich dort die Kinder wegen des fortgeschrittenen Alters wahrscheinlich mehr über das neuste iPad freuen würden. Darauf könnten sie sich dann auch gleich das Konfivideo anschauen.
Zuletzt geändert von TonBild am Do 19 Mai, 2016 16:18, insgesamt 3-mal geändert.



dienstag_01
Beiträge: 13471

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von dienstag_01 »

Oh, ich denke, beim Kassieren will niemand gern gefilmt werden. Ärger ist programmiert ;)



Bischofsheimer
Beiträge: 265

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von Bischofsheimer »

Danke an euch alle.
Besonders an die, die mir zu dem Thema brauchbare Tipps geschrieben haben.
Das mit dem Pfarrer und dessen Beaufragte wird in Kürze geklärt.
Auch ob alle Eltern zugestimmt haben.

Klar vor Jahren war alles mit Aufnahmen einfacher, da musste man keinen extra fragen, leider ist das , obwohl viele in Fuxbook oder anderen sozialen
Netzwerken viel von sich preisgeben , anders geworden.
Aber die Welt und die Gesetzeslage ändert sich ständig, sodas man sich oft anpassen muss.

Danke auch nochmal an Tom ST, der mir mal bei einer Adobe Frage recht gut geholfen hat.

VG Horst



Auf Achse
Beiträge: 4031

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von Auf Achse »

Bischofsheimer hat geschrieben:Aber die Welt und die Gesetzeslage ändert sich ständig, sodas man sich oft anpassen muss.

Das Recht am eigenen Bild hats vor ein paar Jahren sicher auch schon gegeben. Aber damals hat das niemanden interessiert. Im posiven wie im negativen Sinne.

"Früher war eben alles besser" :-) :-)


Auf Achse



domain
Beiträge: 11062

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von domain »

Früher haben sich die Leute halt nicht für so wichtig gehalten und ihre Kinder als einzigartige Schätze betrachtet.

Für Verbrecher könnte es natürlich schon interessant sein, wie der/die KonfirmanTin eines Multimillionärs eigentlich aussieht und wo er/sie eigentlich konfirmiert wurde, aber doch nicht für unsere Wabblerkinder, da sind wir doch nur froh wenn sie von irgendjemand überhaupt abgebüldelt wurden und der kirchlichen Gemeinschaft in einem kollektiven und verbindenden Video nachträglich gezeigt werden könnten.

Friedrich den Großen betrachte ich nachträglich als verantwortlich für den vorauseilenden und unterwürfigen Gehorsam gewisser Deutscher.
Gäbe es in Österreich in der Art nicht und schon gar nicht in Südländern.



Auf Achse
Beiträge: 4031

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von Auf Achse »

domain hat geschrieben:Gäbe es in Österreich in der Art nicht und schon gar nicht in Südländern.
Naja, bei uns gibts beides, Obrigkeitshörigkeit und "Scheißmirnix". Österreich ist eben mentalitätsmäßig der Übergang von Deutschland zum Balkan :-))


Auf Achse



domain
Beiträge: 11062

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von domain »

Wobei geografisch ja erst Graz und zwar südlich vom Jakominiplatz zum Balkan gerechnet wird.
Kein Wunder deshalb, dass speziell Wolfgang aus Wien zu den immer alles Schlimme bedenkenwollenden Angsthasen gehört.
Viele haben keinen Mumm, auch mal eine extrem unwahrscheinliche Anzeige juristisch durchzustehen zu wollen.
Ich wäre glücklich, wenn mir mal sowas widerfahren würde.
Sohn ist Anwalt und Geld genug für einen Prozess mit kleinkarierten Klinkenkackern hätten wir genug.



Starshine Pictures
Beiträge: 2658

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von Starshine Pictures »

Da bin ich echt froh dass wir hauptsächlich in der Schweiz arbeiten. Hier ist dieser "Ich will nicht gefilmt werden" - Wahnsinn noch lange nicht so weit verbreitet wie im steifen Mauledeutschland. Letztens haben wir auf einer wirklich tollen Rokkokoparty gefilmt. Da war eine Entertainergruppe aus Deutschland eingeladen die die Gäste mit Tanzunterricht, Geschichten und Vorführungen unterhalten sollte. Bei den ersten Aufnahmen bevor die Gäste da waren kam der Leiter dieser Gang in seiner Kostümierung auf mich zu gestakst und meine in feinstem höfischen Deutsch "Ich wünsche keinerlei Aufnahmen von mir bevor ich nicht in meiner Rolle bin!" Am liebsten hätte ich laut los gelacht ... 😝 Aber nein, wir haben uns feixend dafür entschieden dort heimlich die nächste Folge für unsere Serie "Life Is Not Switzerland" zu drehen!



Grüsse, Stephan von Starshine Pictures
*Aktuell in Vaterschaftspause*



Rudolf Max
Beiträge: 852

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von Rudolf Max »

@: Da bin ich echt froh dass wir hauptsächlich in der Schweiz arbeiten.

Geht mir genauso. Diese Obrigkeitshörigkeit und diese total unterwürfige Gesetztestreue geht mir auch auf den Sack...

Diese manchmal sehr fragwürdigen "Furzgesetzchen" dermassen eng einhalten zu wollen, das braucht schon ein rechte Portion Masochismus...

Da hat der Starshine schon recht, bei uns sieht man vieles etwas freier und nicht gar so verbissen und kriecherisch...

Ach ja, damits auch der Letzte weiss, ich bin weder Deutscher noch Schweizer... ich bin ganz einfach Basler, am Rheinknie... der gerne mal unbemerkt in den Rhein pisst, damit die EU Leute links und Rechts dieses Flusses auch etwas davon haben...*lach

Rudolf



domain
Beiträge: 11062

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von domain »

Das ist ja eine derat müßige Diskussion überhaupt.
Schließlich kann man sogar im nachhinein jederman zusichern, dass er im Schnittprogramm so verpixelt wird, dass ihn niemand jemals wiedererkennen wird.
Und die juristischen Aktionen schaue ich mir mal an, wenn schon im vorhinein auf eine Filmtätigkeit bei der Firmung oder Konfirmation hingewiesen wurde (was bei uns aber nicht mal erwähnenswertes Gewohnheitsrecht seit Jahrzehnten ist).

Alles in allem wieder mal eine der in letzter Zeit häufigen Wiederholungen von Hosenscheißern und übrigens auch mit immer wieder den gleichen Antworten von Einschlägigen.



Jott
Beiträge: 21809

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von Jott »

Da geht's nicht um Hosenscheißen. Es geht um das grassierende deutsche Hobby "ich will keinesfalls gefilmt werden". Dem bei Veranstaltungen elegant zu begegnen ist leider geboten.



wolfgang
Beiträge: 6650

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von wolfgang »

Ich bin ja nur froh dass der Grazer vom Balkan weiss wer ein Angsthase ist und wer nicht. Abgesehen davon ist das eine schwachsinnige Denkweise - entweder gibt es eine Rechtslage die zu beachten ist, oder man ist tatsächlich am Balkan oder bei manchen Grazern gelandet.

Es ist nicht zu verstehen warum jemand, der nicht gefilmt werden will, trotzdem gefilmt wird. Komisch dass es Menschen hier gibt die dieses Recht eines Anderen nicht akzeptieren können. Was nicht heisst dass man eine ganze Erstkommunionskirche was unterschreiben lassen kann und wird.
Lieben Gruß,
Wolfgang



Bischofsheimer
Beiträge: 265

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von Bischofsheimer »

Hilfe, da habe ich aber was angerührt !!
Liebe Forumschreiber zu meinem Anliegen, bitte nehmt das nicht so tierisch.
Ich komme schon klar. Wenn der Pfarrer und die Kirchentante einverstanden sind, filme ich im anderen Fall , lass ich es.
VG Horst



r.p.television
Beiträge: 3517

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von r.p.television »

Ich mache das nun auch schon seit 1995 beruflich und ich habe mir noch niemals (!) irgendwann und irgendwo einen Schrieb von Protagnisten unterschreiben lassen.
Ab einer gewissen Personenzahl auf irgendwelchen VA denke ich erst gar nicht daran zu fragen. Auch die Aushänge am Eingang - das überlasse ich der Eifrigkeit des Veranstalters bzw Agentur oder dem Auftraggeber, aber ich mache da nix.
Dabei ist es mir ganz egal ob nur Veröffentlichung im Internet, auf einer DVD oder im TV. Egal ob Werbedreh, Imagefilm, TV-Doku oder Eventreportage für eine Agentur. Ich decke alles ab aber ich mache da keinen Unterschied. Eine Person die ein Interview gibt oder in eine offensichtlich professionelle Kamera lächelt gibt stillschweigend ihr Einverständnis.
Grauzone, aber ich sehe das so und für mich hat das bisher immer funktioniert.
Im Umkehrschluß öffnet man mit Verträgen etc. eher die Hellhörigkeit der Leute weil sie Angst haben dass sie da dauerhaft in irgendeinen Schlamassel geraten den sie mit ihrer Unterschrift quittiert haben.

Vorweg: Ich habe noch niemals juristische Probleme bekommen. Ich habe mal in all den Jahren einen Anruf von einem Partygast erhalten der darum gebeten hat dass ich ihn bitte nicht reinschneide weil er total besoffen an einer fremden Frau rumgeschraubt hat. (der hat sich da durch alle Instanzen durchtelefoniert und meine Nummer rausbekommen). Die Bitte hab ich natürlich berücksichtigt.

Aber als Kameramann sollte man auch eine gewisse Empathie mitbringen. Man liest in den Gesichtern. Manchmal reicht ein kurzer Augenkontakt mit der Person die in die Kadrage rückt. Wenn die Person schon drein kuckt wie das Leiden Christi dann lächle ich der Person zu und drehe die Kamera in eine andere Richtung. Somit gibt es erst gar kein Problem. Ich will ja auch gar niemanden filmen der nicht gefilmt werden will weil das meistens eh nicht gut aussieht. Auch will ich nicht schon von Anfang an einen gewissen Personenkreis auf einer Veranstaltung gegen mich haben, denn ich will ja noch länger dort gute Bilder bekommen. Und das geht nur wenn die Leute mich nicht für ein rücksichtsloses Arschloch halten.
Also vornehme Zurückhaltung wenn sich Leute Essen ins Gesicht schaufeln oder wenn die ersten zaghaften Versuche stattfinden die Tanzfläche zu bevölkern nicht gleich wie ein Geier mit Kopflicht drauflos stürmen.
Ich sehe da öfters bei Kameraleuten ein grosses Defizit die zu 90% EB-Kram wie Pressekonferenzen machen und dann mal als 2. Kameramann zu einer hochwertigen Eventreportage im Kundenauftrag bestellt werden. Das sind so diese Typen: "Ich bin hier zum Arbeiten bestellt und ich halte meine Kamera dahin wo es mir passt". Die ziehen dann ihre Arbeit durch wie ein Beamter, die unfreiwilligen Protagonisten quittieren die empathielosen Vorstösse des Kameramanns mit schiefen Gesichtern und man erntet nur Ausschuß.

Letztendlich alles ein wenig lockerer sehen und lieber lernen mit den Leuten vernünftig zu reden. Viel besser als Verträge und andere juristische Manöver.



Auf Achse
Beiträge: 4031

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von Auf Achse »

r.p.television hat geschrieben:Aber als Kameramann sollte man auch eine gewisse Empathie mitbringen. Man liest in den Gesichtern. Manchmal reicht ein kurzer Augenkontakt mit der Person die in die Kadrage rückt. Wenn die Person schon drein kuckt wie das Leiden Christi dann lächle ich der Person zu und drehe die Kamera in eine andere Richtung. Somit gibt es erst gar kein Problem. Ich will ja auch gar niemanden filmen der nicht gefilmt werden will weil das meistens eh nicht gut aussieht. Auch will ich nicht schon von Anfang an einen gewissen Personenkreis auf einer Veranstaltung gegen mich haben, denn ich will ja noch länger dort gute Bilder bekommen. Und das geht nur wenn die Leute mich nicht für ein rücksichtsloses Arschloch halten

Bin da ganz bei dir, ich hab auch schon etliches gefilmt wo man mich nachher gebeten hat das nicht reinzuschneiden. Hätte ich auch nie getan weil der Anstand gebietet niemanden bloßzustellen. Außerdem kommts nicht gut wenn man als Kameramann bekannt ist gnadenlos überall draufzuhalten.
Und wie du schon geschrieben hast .... man wird dann bei Interviews gemieden weil jeder Angst hat.

Auf Achse



K.-D. Schmidt
Beiträge: 789

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von K.-D. Schmidt »

Bin da ganz bei dir, ich hab auch schon etliches gefilmt wo man mich nachher gebeten hat das nicht reinzuschneiden.
Bin ganz auf eurer Linie. Und wenn mich jemand bittet, ihn nicht hineinzuschneiden, dann respektiere ich das. Das hat dann schon dazu geführt, dass ich gefragt wurde:"Und warum bin ich nicht im Film?" "Weil du es nicht wolltest!" "Na, wenn ich den Film so sehe, hätte ich doch nichts dagegen gehabt." "Tja, zu spät!"



TomWI
Beiträge: 402

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von TomWI »

@r.p.television

DANKE für Deinen Beitrag, der endlich mal gesunden Menschenverstand in den Thread bringt! Ich habe im vergangenen Jahr auf Bitten meines Patenkindes seine Konfirmation gefilmt – auch in der Kirche. Neben mir waren da noch mindestens fünf andere Väter/Onkel/Großväter/Paten mit Videokameras unterwegs, ein Camcorder lief während der gesamten Messe vom Stativ aus und war auf den Altarbereich gerichtet. Was es nicht gab, waren irgendwelche Schilder "Achtung Video" oder auch nur ansatzweise Beschwerden über die Anwesenheit der Kameras.

Man kann sich sein Leben auch unnötig schwer machen...



domain
Beiträge: 11062

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von domain »

Ja kann man,
vor allem wenn man den eigentlichen Sinn von bestimmten Gesetzen nicht versteht und sie brav und treu unter allen Umständen versucht einzuhalten.
Man denke nur an vergilbte Hausordnungen, die in vielen Häusern heute noch herumhängen.
Jahrzehntelang wurden sie nicht mal wahrgenommen, aber wenn dann ein Mieter oder Eigentümer mal so über die Stränge schlägt, dass er für die Gemeinschaft untragbar geworden ist, dann können sie zum Einsatz gebracht werden, also im Ausnahmefall.
Insofern ist das Recht am eigenen Bild defacto ein Notanker für in Bedrängnis geratene Personen, obwohl es dejure natürlich immer besteht.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von Frank B. »

dienstag_01 hat geschrieben:... viel wichtiger bei einer Konfirmation ist aber das Bilderverbot monotheistischer Religionen ;)

Wo hast du denn diesen Schwachsinn aufgeschnappt?


Ich filme sehr oft solche Veranstaltungen. Gespräche mit dem Pfarrer, der das Hausrecht vertritt, sind unabdingbar (geschehen hier in diesem Fall über die Schwiegertochter). Ich würde mich da aber unbedingt auch selbst mit einklinken, wenigstens mal telefonisch mit dem Pfarrer reden. Der gibt das Vorhaben dann an alle am Gottesdienst Beteiligten weiter (so sollte es sein). Du musst also nicht mit jedem einzelnen dort noch sprechen, der am Gottesdienst beteiligt ist.
Ein Schild an der Tür ist bestimmt nicht verkehrt, m.E. aber nicht zwingend nötig. Die Veranstaltung ist eine öffentliche, was bedeutet, dass jeder, der dorthin geht, auch abgelichtet werden dürfte, zumindest in der Masse, nicht als Einzelperson ins Gesicht.
Gottesdienste sind spirituelle Ereignisse, bei denen Kameras oft als störend empfunden werden. Von daher ist der Rat, nicht detailliert in die Gemeinde zu filmen, kein schlechter. Ich würde es nicht tun. Ebensowenig solltest du betende Menschen, außer dem Pfarrer aufnehmen (viele Pfarrer machen Auflagen, was gefilmt werden darf und was nicht). Aufpassen musst du auch bei der Musik. Da könnten Urheberrechtsfragen greifen. Ein Gespräch mit dem Kantor und eine schriftliche Bestätigung, dass du bestimmte Musik nutzen kannst, würde ich einholen. Zur Untermalung eines Zusammenschnitts reichen oft ein oder zwei Musikstücke. Wenn du da ältere Choräle nimmst, dann ist da i.d.R. kein Urheberrecht mehr drauf, außer das Recht des Kantors, das die die meisten Organisten aber für den Zweck gerne abtreten. So hab ich es jedenfalls erlebt. Wenn moderne Stücke im Gottesdienst vorkommen, z.B. ein Gospelchor oder Stücke von CDs, musst du mehr aufpassen. Da kannst du schnell in Schwierigkeiten kommen. Ich persönlich würde die einfach weg lassen. Am Ende sollte sowieso nur ein kurzer Zusammenschnitt stehen. Einen kompletten Konfirmationsgottesdienst guckt sich hinterher niemand mehr an. Oft dauern die über 1,5 Std.
Heikel ist auch das Abendmahl, welches fester Bestandteil des Konfirmationsgottesdienstes ist. Da würde ich ganz dezent nur die Konfirmanden kurz ablichten. Nicht die Gemeinde.
Wichtig ist auch im kompletten Gottesdienst dezent im Hintergrund zu bleiben. Blitzlicht für Fotos sind ist nicht gut. Am besten mehrere Kameras dezent positionieren und sich insgesamt nicht viel im Raum bewegen. Das wird auf jeden Fall als störend empfunden und verdirbt dem ein oder anderen ein einmaliges Erlebnis. Es gibt einfach Dinge, die kann und sollte man nicht im Bild versuchen festzuhalten, weil man sie auch nicht festhalten kann.



dienstag_01
Beiträge: 13471

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von dienstag_01 »

Frank B. hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:... viel wichtiger bei einer Konfirmation ist aber das Bilderverbot monotheistischer Religionen ;)
Wo hast du denn diesen Schwachsinn aufgeschnappt?
Nur für dich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bilderverbot



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von Frank B. »

Dann geh mal durch die Kirchen und sieh dir mal die Bilder an. Und vielleicht liest du den Text auch mal, den du verlinkt hast.



dienstag_01
Beiträge: 13471

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von dienstag_01 »

Frank B. hat geschrieben:Dann geh mal durch die Kirchen und sieh dir mal die Bilder an.
Nicht ALLES, was ich in der Kirche sehen und erleben kann, steht so in der Bibel ;)

Hab noch was für dich:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/imperia/m ... tament.pdf

Ist bestimmt Schwachsinn ;)



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Rechtliche Absicherung von Video Aufnahmen bei kirchlicher Konfifeier

Beitrag von Frank B. »

Nein, das Bilderverbot (2. Gebot) der Bibel ist natürlich kein Schwachsinn. Auch dass es ein (gewisses) Bilderverbot in bestimmten Religionen und Konfessionen gibt, ist kein Schwachsinn. Aber, dass das Bilderverbot in allen drei monotheistischen Religionen gleichermaßen gilt und angewendet wird, ist Schwachsinn und auch, dass es ein Problem darstellen sollte bei der Verfilmung einer Konfirmation. Das Bilderverbot wird heute in der katolischen und in der lutherischen Kirche anders ausgelegt. Sich kein Bild(nis) machen wird so verstanden, dass man sich kein festes, unabänderliches Bild (eine unveränderliche Vorstellung) von Gott machen soll, der doch nicht in Bildern und Vorstellungen allumfassend erkannt und dargestellt werden kann. Biblische Ereignisse aber und sogar geistliche Gedanken, Darstellungen von himmlischen und weltlichen Vorgängen sind in der Kunstgeschichte immer da gewesen und wurden sogar von der Kirche gefördert. Luther hat in seinem Kathechismus das zweite Gebot entfernt, weil die Bilderstürmer (die das Bilderverbot umsetzen wollten) in den Kirchen die ganzen Kunstwerke zerschlagen haben. Dafür hat er das zehnte Gebot aufgeteilt, damit es wieder 10 sind. Er tat das, weil er das 2.Gebot eben anders auslegte als die Bilderstürmer. Selbst im Judentum gibt es das Bilderverbot so nicht einheitlich. Denken wir an Marc Chagall, der viele religiöse Bilder schuf. Selbst der Calvinismus, der eigentlich heute als klassisches Beispiel der Ablehnung von bildlchen Darstellungen religiöser Inhalte bekannt ist, hat große Bildschöpfer hervorgebracht. Denken wir da an Matthäus Merian, der eine ganze Bibel bebilderte. Auch im Islam wurden Bilder geschaffen und in der orthodoxen Christenheit gibt es die ganze Ikonographie. Also man muss sich schon ein bisschen intensiver damit beschäftigen und nicht so allgemeine Plätze raushauen.

Und wenn du dir mal den 2. Link, den du gepostet hast durchliest, weißt du worum es eigentlich geht.
Zuletzt geändert von Frank B. am Fr 20 Mai, 2016 15:06, insgesamt 1-mal geändert.



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