Was ihr für Probleme habt...Frank B. hat geschrieben:YT mache ich eh nicht.
Aber...heißt das, dass ich bei einem Amateurfilm, in den ich Drohnenaufnahmen hinein schneide und den Film dann für ein paar Euro an Interessenten weiter gebe, im Nachhinein den Drohnenführerschein machen muss? ;)
Oder darf ich diese Amateuraufnahmen dann gar nicht verwenden? Warum nicht? Sie sind doch nun einmal da und sind legal entstanden.
Häh? Seit wann verbietet YT etwas?joey23 hat geschrieben:Es geht auch überhaupt nicht darum, dass YouTube irgendwas verbieten würde. Selbstverständlich darfst du bei YouTube gewerblichen Inhalt hochladen.
Dummes Zeug, wo gibt es denn sowas?joey23 hat geschrieben: Es geht darum, ob du damit Geld verdienst, und dein Video damit nach deutschem Recht als "gewerblich" eingestuft ist. Und wenn ich mir anschaue, dass eine eigentlich private Webseite als "gewerblich" eingestuft wird, wenn darauf Werbung angezeigt wird (das ist wichtig für die Ausgestaltung des Impressums, bzw ob man der Impressumspflicht unterliegt), dann ist es ein Upload zu Youtube, vor dem Werbung angezeigt wird nach meinem Verständnis ebenso. Und dann würde man entsprechend den Drohnenschein benötigen, sobald man das Video zu YT lädt und monetarisiert.
Drohnenführerschein gibt es noch nicht!Frank B. hat geschrieben:Heißt also, wenn ein Profi Interesse an meinen Amateuraufnahmen hat, darf ich sie ihm nicht geben, weil ich keinen Drohnenführerschein hatte, den ich aber hätte haben müssen für gewerbliche Aufnahmen, zu denen meine Aufnahmen dann mit Übernahme des Profis würden?
:D
YT verbietet nichts. Genau das sage ich doch. Wenn du meinen Beitrag aufmerksam gelesen hättest, hättest du ihn möglicherweise verstanden. Und hier gehts nur darum, das für gewerbliche Nutzung eine Erlabnis nötig wird. Und die Frage "WANN IST GEWERBLICH". Nicht darum, ob irgendwelche Leute meinen sie dürften nichts zu YT hochladen.Häh? Seit wann verbietet YT etwas?
Oh man! Es geht darum das 70% aller Drohnenbesitzer mitlerweile denken sie dürften keine Videos ihrer Freizeitflüge auf YT posten!!
Im Internet. Wir haben 2015, und das ist nicht erst seit gestern so.Dummes Zeug, wo gibt es denn sowas?
thos-berlin hat geschrieben:Ich kann mir kaum vorstellen, dass die generelle Nutzung der Videos verboten wird. Es geht um das Fliegen, nicht das Filmen....
du wirst ohne drohnenführerschein plus entsprechende haftpflichtversicherung keine aufstiegsgenehmigung bekommen und ohne selbige zu agieren im profiumfeld - sprich passiert was, kannst du deinen laden gleich dichtmachen.Frank B. hat geschrieben:Es ist ja so, dass die gewerbliche Nutzung allein einen Führerschein erfordern soll, die private Nutzung allerdings nicht. Worin besteht der Unterschied, wenn es nicht ums Filmen geht?
Leseschwäche?Rudolf Max hat geschrieben:
Es geht doch darum, dass die Drohnen sicherer fliegen, einen kleinen Flugschein also, was jeder damit aufnimmt, steht ja überhaupt nicht zur Debatte..
Im nichtkommerziellen Umfeld brauchst du aber laut obigen Text keine Aufstiegserlaubnis.srone hat geschrieben:du wirst ohne drohnenführerschein plus entsprechende haftpflichtversicherung keine aufstiegsgenehmigung bekommen und ohne selbige zu agieren im profiumfeld - sprich passiert was, kannst du deinen laden gleich dichtmachen.Frank B. hat geschrieben:Es ist ja so, dass die gewerbliche Nutzung allein einen Führerschein erfordern soll, die private Nutzung allerdings nicht. Worin besteht der Unterschied, wenn es nicht ums Filmen geht?
Srone, da würfelst Du jetzt aber gewaltig was durcheinander, denn ohne eine Haftpflicht darf NIEMAND aufsteigen, weder privat noch gewerblich!srone hat geschrieben: du wirst ohne drohnenführerschein plus entsprechende haftpflichtversicherung keine aufstiegsgenehmigung bekommen und ohne selbige zu agieren im profiumfeld - sprich passiert was, kannst du deinen laden gleich dichtmachen.
nein, ich fasste zusammen und gehe davon aus, dass selbige haftpflicht im öffentlichen raum zb bundesstrasse/kreisverkehr etc, dann im privaten modus ohne führerschein, nicht mehr greift. ;-)klusterdegenerierung hat geschrieben:Srone, da würfelst Du jetzt aber gewaltig was durcheinander, denn ohne eine Haftpflicht darf NIEMAND aufsteigen, weder privat noch gewerblich!srone hat geschrieben: du wirst ohne drohnenführerschein plus entsprechende haftpflichtversicherung keine aufstiegsgenehmigung bekommen und ohne selbige zu agieren im profiumfeld - sprich passiert was, kannst du deinen laden gleich dichtmachen.
Es ist das erste was Du tun mußt wenn Du mit einer Drohne fliegen möchtest, ein Haftpflicht abschließen, tust Du dies nicht, ist dies nicht nur Fahrlässig, sondern auch Strafbar!
genau so ist es zu sehen, die wahrscheinlichkeit eines grossunfalls ist auf einer autobahn entsprechend grösser, als auf einem feld, doch selbst dort kann ich den bauern mitsamt trekker treffen. ;-)Frank B. hat geschrieben:Da nichtkommerzielle Nutzer lt. obigen Text gar nicht über bestimmte Straßen und Zonen fliegen dürfen, bräuchten sie auch keine Haftpflicht dafür. Ich weiß jetzt nicht, wie das geregelt ist mit einer Haftpflicht für nichtkommerzielle Nutzer, kann mir aber nicht vorstellen, dass es ohne gehen sollte. Denn es kann ja immer mal was passieren. Ich würde jedenfalls eine abschließen.
Allerdings kann es dann wohl Probleme geben, wenn einem wirklich mal die Drohne auf ein Auto kracht. Dann könnte sich die Versicherung weigern zu zahlen, da man dort hätte vielleicht gar nicht fliegen dürfen.
ich denke, dass ist oben schon ganz gut formuliert, der "gefahrträchtige" öffentliche raum (innenstadt, autobahn, bundesstrasse, kreisverkehr etc), ob nun mit oder ohne kamera (btw ohne würde welchen sinn machen?), als gewerbliche nutzung zu definieren macht extrem sinn.Frank B. hat geschrieben:Gehen wir mal davon aus, dass jeder Nutzer eine Haftpflichtversicherung haben sollte, bleibt immer noch die Frage, worauf sich die kommerzielle Nutzung bezieht, die einen Führerschein erfordert.
das ändert sich hoffentlich. ;-)Frank Glencairn hat geschrieben:Momentan gelten (aus irgendeinem bescheuerten Grund) für kommerzielle Flieger aber stärkere Einschränkungen wo und wie sie Fliegen dürfen, als für Hobbyflieger.
nun ja, das ganze mal als öffentlicher strassenverkehrsteilnehmer betrachtet (absturzrisiko inclusive ;-), kannst du mit deiner tochter aufm waldweg anfahren üben gehen ohne dass es jemanden juckt, in der innenstadt rush-our geht das wohl kaum.Frank B. hat geschrieben:Ich verstehe den Grund auch nicht. Einziger Grund kann da nur sein, dass Vater Staat Geld braucht.
Aber ich bin ja schon froh, wenn ich als Amateurfilmer verschont bleibe. Nicht auszuschließen, dass Herr Dobrinth oder irgend ein Nachfolger noch auf die Geniale Idee kommt, auch die nichtkommerziellen Nutzer mit einem Drohenführerschein zu schröpfen.
eine frage der formulierung, des risikos, siehe auch mein vorpost.Frank B. hat geschrieben:Bloß das hat nun rein gar nichts mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Nutzung zu tun.
srone hat geschrieben:eine frage der formulierung, des risikos, siehe auch mein vorpost.Frank B. hat geschrieben:Bloß das hat nun rein gar nichts mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Nutzung zu tun.
drachen steigen lassen, auf dem mittelstreifen der autobahn, wäre dann auch kommerziell. ;-)
lg
srone