slashCAM
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Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von slashCAM »

Durch die zunehmende private Drohnennutzung und deren Gefährdungspotential durch Kollisionen oder Abstürze sie...
Bild
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Damit könnte ich gut leben. Das Problem wird wieder sein zu definieren, was gewerblich und was nicht gewerblich ist. Wenn ich als Amateurfilmer mal einen Film drehe, den ich dann im Anschluss verkaufen möchte, ist es ja schon wieder gewerblich. Oder meinen die wirklich nur diejenigen, die eine Firma besitzen und ausschließlich damit Geld verdienen wollen? Kann ich also als Amateurfilmer trotzdem Drohnenaufnahmen in meine Filme einbinden, die ich dann evtl. verkaufen bzw. zu einem Unkostensatz weitergeben möchte?
Ich habe leider noch keine Drohne fliegen können, der Kauf ist lediglich geplant. Von daher kann ich nicht richtig einschätzen, ob eine Flughöhe von 100 m ausreicht. Von meiner Einschätzung her müsste es für die meisten meiner Anwendungen locker ausreichen.
Die Kennzeichnungspflicht sehe ich ein. Das hat versicherungstechnische Gründe. D.h. aber auch, dass auch ein Amateurfilmer eine Versicherung abschließen, diese vielleicht sogar bei der Zulassung der Drohne auch nachweisen muss.



joey23
Beiträge: 654

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von joey23 »

Selbst wenn du deinen Film nur zu YouTube hoch lädst, und das Video da mit Werbung angezeigt wird, von der du 3ct abbekommst, ist das vermutlich schon gewerblich.
Mindestens haltbar bis Ende: Siehe Deckelrand.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

YT mache ich eh nicht.
Aber...heißt das, dass ich bei einem Amateurfilm, in den ich Drohnenaufnahmen hinein schneide und den Film dann für ein paar Euro an Interessenten weiter gebe, im Nachhinein den Drohnenführerschein machen muss? ;)
Oder darf ich diese Amateuraufnahmen dann gar nicht verwenden? Warum nicht? Sie sind doch nun einmal da und sind legal entstanden.



Jens1967
Beiträge: 206

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Jens1967 »

Frank B. hat geschrieben:YT mache ich eh nicht.
Aber...heißt das, dass ich bei einem Amateurfilm, in den ich Drohnenaufnahmen hinein schneide und den Film dann für ein paar Euro an Interessenten weiter gebe, im Nachhinein den Drohnenführerschein machen muss? ;)
Oder darf ich diese Amateuraufnahmen dann gar nicht verwenden? Warum nicht? Sie sind doch nun einmal da und sind legal entstanden.
Was ihr für Probleme habt...



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Ich habe noch gar keine. Ich wollte nur mal darauf hinweisen, dass solche Regelungen immer auch einen Haufen Fragen bzw. Grauzonen aufwerfen.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27321

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von klusterdegenerierung »

Kommt wieder die alte YT Leier?
Wer verbreitet eigentlich permanent diesen Stuß, das man als nicht Gewerblich nichts bei Ebay hochladen darf?

Das ist totaler Schwachsinn! Man kann bei YT so viel hoch laden wie man will, unter der gleichen vorraussetzung wie beim Gewerbe auch, das man keine Privats oder Panoramasphäre verletzt und eine Erlaubnis vom Besitzer der überflogenen Objekte hat, wenn es nicht gerade ein stück belanglose Wiese ist!

Es gibt keine YT Verbote und hat es noch nie gegeben!



joey23
Beiträge: 654

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von joey23 »

Es geht auch überhaupt nicht darum, dass YouTube irgendwas verbieten würde. Selbstverständlich darfst du bei YouTube gewerblichen Inhalt hochladen.

Es geht darum, ob du damit Geld verdienst, und dein Video damit nach deutschem Recht als "gewerblich" eingestuft ist. Und wenn ich mir anschaue, dass eine eigentlich private Webseite als "gewerblich" eingestuft wird, wenn darauf Werbung angezeigt wird (das ist wichtig für die Ausgestaltung des Impressums, bzw ob man der Impressumspflicht unterliegt), dann ist es ein Upload zu Youtube, vor dem Werbung angezeigt wird nach meinem Verständnis ebenso. Und dann würde man entsprechend den Drohnenschein benötigen, sobald man das Video zu YT lädt und monetarisiert.
Mindestens haltbar bis Ende: Siehe Deckelrand.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27321

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von klusterdegenerierung »

joey23 hat geschrieben:Es geht auch überhaupt nicht darum, dass YouTube irgendwas verbieten würde. Selbstverständlich darfst du bei YouTube gewerblichen Inhalt hochladen.
Häh? Seit wann verbietet YT etwas?
Oh man! Es geht darum das 70% aller Drohnenbesitzer mitlerweile denken sie dürften keine Videos ihrer Freizeitflüge auf YT posten!!



klusterdegenerierung
Beiträge: 27321

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von klusterdegenerierung »

joey23 hat geschrieben: Es geht darum, ob du damit Geld verdienst, und dein Video damit nach deutschem Recht als "gewerblich" eingestuft ist. Und wenn ich mir anschaue, dass eine eigentlich private Webseite als "gewerblich" eingestuft wird, wenn darauf Werbung angezeigt wird (das ist wichtig für die Ausgestaltung des Impressums, bzw ob man der Impressumspflicht unterliegt), dann ist es ein Upload zu Youtube, vor dem Werbung angezeigt wird nach meinem Verständnis ebenso. Und dann würde man entsprechend den Drohnenschein benötigen, sobald man das Video zu YT lädt und monetarisiert.
Dummes Zeug, wo gibt es denn sowas?
Entbehrt doch jeder Logik!
Viel mehr würde Sinn machen, wenn einer der eine AE hat, private Aufnahmen von Gewerblichen nicht mehr trennen kann.

Wenn ein privat Video von dritten verwendet wird, für was auch immer, ist es nicht mehr privat, sondern Gewerblich.
Das ist aber schon immer für alles so gewesen und war auch schon bei Fotos so!



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Heißt also, wenn ein Profi Interesse an meinen Amateuraufnahmen hat, darf ich sie ihm nicht geben, weil ich keinen Drohnenführerschein hatte, den ich aber hätte haben müssen für gewerbliche Aufnahmen, zu denen meine Aufnahmen dann mit Übernahme des Profis würden?

:D



klusterdegenerierung
Beiträge: 27321

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von klusterdegenerierung »

Frank B. hat geschrieben:Heißt also, wenn ein Profi Interesse an meinen Amateuraufnahmen hat, darf ich sie ihm nicht geben, weil ich keinen Drohnenführerschein hatte, den ich aber hätte haben müssen für gewerbliche Aufnahmen, zu denen meine Aufnahmen dann mit Übernahme des Profis würden?

:D
Drohnenführerschein gibt es noch nicht!
Du meinst eine allgemeine Aufstiegserlaubnis.
Ja, könnte man so sagen, so lange Du Deinen Freizeitkram nur für Dich behälst und auf Deinem YT Kanal postet, ist es nicht Gewerblich, wobei sich das"Gewerblich" nicht auf das eigentliche Gewerbe bezieht, sondern darauf, das man als Privatmann keine AE hat.

Die wiederum braucht man ja auch eigentlich nur wenn man die Aufnahmen Gerwerblich machen möchte. Ob man zwingend ein Gewerbe für eine AE braucht, kann ich nicht genau sagen, da ich eine habe, aber es gibt ja auch freiberufler, die nicht zwingend ein Gewerbe benötigen.

Der ganze quatsch geht ja sogar so weit, das wenn Du dann eine AE hast, man nicht mehr wirklich privat fliegen kann, da dies nicht mehr wirklich trennbar ist, laut Bezirksregierung.
So ist es zb. so das ein Privatman, der ja bisher bis ca. 300m hoch fliegen darf, als Gewerblicher Privatman nur noch 100m hoch fliegen darf, weil dies so in der AE steht und die Regierung hier keine Trennung mehr zwischen einem Gewerbler der Privat, oder einem Gewerbler, der dies nur Gewerblich macht.

Ich wäre also zb. im Fall der Fälle gezwungen einen Flug über 100m als Privat zu beweisen, oder am besten lassen, oder besser gleich alles lassen ;-)



thos-berlin
Beiträge: 2446

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von thos-berlin »

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die generelle Nutzung der Videos verboten wird. Es geht um das Fliegen, nicht das Filmen....
Gruß
thos-berlin



Rudolf Max
Beiträge: 852

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Rudolf Max »

@: Es geht um das Fliegen, nicht das Filmen....

Es wurde aber auch Zeit, dass endlich jemand kapiert und hier klarstellt, um was es eigentlich geht... *smile

Rudolf



joey23
Beiträge: 654

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von joey23 »

Häh? Seit wann verbietet YT etwas?
Oh man! Es geht darum das 70% aller Drohnenbesitzer mitlerweile denken sie dürften keine Videos ihrer Freizeitflüge auf YT posten!!
YT verbietet nichts. Genau das sage ich doch. Wenn du meinen Beitrag aufmerksam gelesen hättest, hättest du ihn möglicherweise verstanden. Und hier gehts nur darum, das für gewerbliche Nutzung eine Erlabnis nötig wird. Und die Frage "WANN IST GEWERBLICH". Nicht darum, ob irgendwelche Leute meinen sie dürften nichts zu YT hochladen.
Dummes Zeug, wo gibt es denn sowas?
Im Internet. Wir haben 2015, und das ist nicht erst seit gestern so.
Mindestens haltbar bis Ende: Siehe Deckelrand.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27321

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von klusterdegenerierung »

HAALOO, noch mal ich sagte auch das YT nichts verbietet und klar geht es bei dem Thread ums fliegen, aber es taucht in dem Zusammenhang immer wieder das dusselige gequatsche auf, das es nicht erlaubt ist (nicht von YT) das man seine eigenen Videos veröffentlicht, egal wo, meinetwegen auch auf Vimeo.

Weil irgend son Heinz mal stille Post mäßig erzählt hat, das man nur seine Videos veröffentlichen darf, wenn man eine Erlaubnis hat!
Diese Erlaubnis ist eine AE und bezieht sich auf das gerwebliche Filmen oder das filme in Auftrag.

Deshalb hält sich seit einiger Zeit das Gerücht, das wenn ich keine AE habe, ich auch meine Videos nicht veröffentlichen darf!

Das ist dummes zeug! Man darf so viel veröffentlichen wie man will, auch wenn man es nicht gewerblich macht! ABER natürlich braucht man trotzdem eine Erlaubnis des Besitzers, dessen Objekt man filmt, wenn es nicht der Panoramafreiheit obliegt, also wenn ich es von der Strasse aus als Tourist auch prima sehen kann, brauche ich nicht zwingend eine Erlaubnis.

In Arthurs Video sind ein paar Wissenswerte Infos vergraben, wer mag vielleicht einfach mal ganz ansehen!



7River
Beiträge: 3684

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von 7River »

Das Thema war gestern auch im Fernsehen, ich meine auf SAT 1. Wegen zahlreicher Vorkomnisse hat man sich dazu entschieden. Wurden auch Ausschnitte gezeigt, etwa wie eine Drohne in die Zuschauermenge abstürzte. Ist irgendwie nachvollziehbar, dass sich da was ändern muss.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27321

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von klusterdegenerierung »

Oh Gott, auf Sat1?
Dann war es bestimmt alles VFX und gelogen :-)))



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

thos-berlin hat geschrieben:Ich kann mir kaum vorstellen, dass die generelle Nutzung der Videos verboten wird. Es geht um das Fliegen, nicht das Filmen....

Ach, es geht bloß ums Fliegen? Und worin bestünde dann die gewerbliche Nutzung? Im Auftritt als Kunstflugmeister gegen Eintritt?



Rudolf Max
Beiträge: 852

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Rudolf Max »

Wenn du mit einem Auto fahren willst, musst du einen Führerschein haben...

Egal, wann und wohin du fahren willst, egal, ob privat oder beruflich...

Genauso wird es eben mit den Drohnen kommen...

Was ist denn daran so schiweirig zu verstehen...?

Und was hat Youtube damit zu tun...? Ausgerechnet YT...

Oder gar das Gewerbe...?

Es geht doch darum, dass die Drohnen sicherer fliegen, einen kleinen Flugschein also, was jeder damit aufnimmt, steht ja überhaupt nicht zur Debatte...

Mensch... da tummeln sich wieder mal Leute in diesem Thread, die mir die Haare zu Berge stehen lassen... sowas von umständlich, kompliziert und um siebzehn Ecken grübelnd... vermutlich alles Akademiker... oder sonstwelche studierten...

Rudolf
Zuletzt geändert von Rudolf Max am Di 10 Nov, 2015 20:15, insgesamt 1-mal geändert.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Es ist ja so, dass die kommerzielle Nutzung allein einen Führerschein erfordern soll, die private (nichtkommerzielle?) Nutzung allerdings nicht. (Letztere hat allerdings einige Einschränkungen bekommen -begrenzte Flughöhe 100m und Kennzeichnungspflicht des Fluggerätes, abhängig übrigens vom Fluggewicht, unter 500g ist das nicht nötig) Worin besteht der Unterschied, wenn es nicht ums Filmen geht?
Klar, vielleicht in Kunstflugaktionen und vielleicht das Fliegen mit Temperaturfühlern. Doch darüber braucht man sich ja in einem Videoforum keine Gedanken zu machen.

So, um mal im Bild des Autoführerscheins zu bleiben hieße das, dass alle die einen Kleinbus zur kommerziellen Nutzung haben, einen Führerschein haben müssen, wärend die privaten Nutzer ohne Führerschein fahren dürften.
Von einer oberen Gewichtsklasse steht nämlich nicht im obigen Text zur Regelung von Drohnenflügen bei nichtkommerzieller Nutzung.
Zuletzt geändert von Frank B. am Di 10 Nov, 2015 20:26, insgesamt 1-mal geändert.



srone
Beiträge: 10474

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von srone »

Frank B. hat geschrieben:Es ist ja so, dass die gewerbliche Nutzung allein einen Führerschein erfordern soll, die private Nutzung allerdings nicht. Worin besteht der Unterschied, wenn es nicht ums Filmen geht?
du wirst ohne drohnenführerschein plus entsprechende haftpflichtversicherung keine aufstiegsgenehmigung bekommen und ohne selbige zu agieren im profiumfeld - sprich passiert was, kannst du deinen laden gleich dichtmachen.

eine grauzone wird bleiben, jedoch privat im öffentlichen umfeld (zb bundesstrasse/kreisverkehr etc) zu agieren, ohne haftpflicht etc, ist dann quasi wie autofahren ohne führerschein, passiert dann etwas, kannst du gleich deinen persönlichen bankrott anmelden. ;-)

btw: ich begrüsse das sehr, entspricht der bgv 9 regelung zum kamerakranführerschein, es gibt einfach zu viele idioten da draussen, denen jegliche eigenverantwortung fehlt. ;-)

lg

srone
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Zuletzt geändert von srone am Di 10 Nov, 2015 20:30, insgesamt 1-mal geändert.



Frank Glencairn
Beiträge: 22720

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank Glencairn »

Rudolf Max hat geschrieben:
Es geht doch darum, dass die Drohnen sicherer fliegen, einen kleinen Flugschein also, was jeder damit aufnimmt, steht ja überhaupt nicht zur Debatte..
Leseschwäche?



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

srone hat geschrieben:
Frank B. hat geschrieben:Es ist ja so, dass die gewerbliche Nutzung allein einen Führerschein erfordern soll, die private Nutzung allerdings nicht. Worin besteht der Unterschied, wenn es nicht ums Filmen geht?
du wirst ohne drohnenführerschein plus entsprechende haftpflichtversicherung keine aufstiegsgenehmigung bekommen und ohne selbige zu agieren im profiumfeld - sprich passiert was, kannst du deinen laden gleich dichtmachen.
Im nichtkommerziellen Umfeld brauchst du aber laut obigen Text keine Aufstiegserlaubnis.
Die Drohne ist nur kennzeichnungspflichtig und der Betrieb ist mit Einschränkungen verbunden.

Meine Frage nochmal: Was unterscheidet eine kommerzielle Nutzung von einer nichtkommerziellen Nutzung unter Ausklammerung der Videofähigkeiten (weils ja darum hier laut einigen Usern nicht gehen soll)?
Oder mal anders gefragt: Wie kann ich eine Drohne ohne Kamera an Bord kommerziell nutzen? Temperaturfühler? Kunstflug? Auftragsmorde? Ok, aber das interessiert die wenigsten in einem Videoforum.
Zuletzt geändert von Frank B. am Di 10 Nov, 2015 20:34, insgesamt 1-mal geändert.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27321

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von klusterdegenerierung »

srone hat geschrieben: du wirst ohne drohnenführerschein plus entsprechende haftpflichtversicherung keine aufstiegsgenehmigung bekommen und ohne selbige zu agieren im profiumfeld - sprich passiert was, kannst du deinen laden gleich dichtmachen.
Srone, da würfelst Du jetzt aber gewaltig was durcheinander, denn ohne eine Haftpflicht darf NIEMAND aufsteigen, weder privat noch gewerblich!

Es ist das erste was Du tun mußt wenn Du mit einer Drohne fliegen möchtest, ein Haftpflicht abschließen, tust Du dies nicht, ist dies nicht nur Fahrlässig, sondern auch Strafbar!



srone
Beiträge: 10474

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von srone »

klusterdegenerierung hat geschrieben:
srone hat geschrieben: du wirst ohne drohnenführerschein plus entsprechende haftpflichtversicherung keine aufstiegsgenehmigung bekommen und ohne selbige zu agieren im profiumfeld - sprich passiert was, kannst du deinen laden gleich dichtmachen.
Srone, da würfelst Du jetzt aber gewaltig was durcheinander, denn ohne eine Haftpflicht darf NIEMAND aufsteigen, weder privat noch gewerblich!

Es ist das erste was Du tun mußt wenn Du mit einer Drohne fliegen möchtest, ein Haftpflicht abschließen, tust Du dies nicht, ist dies nicht nur Fahrlässig, sondern auch Strafbar!
nein, ich fasste zusammen und gehe davon aus, dass selbige haftpflicht im öffentlichen raum zb bundesstrasse/kreisverkehr etc, dann im privaten modus ohne führerschein, nicht mehr greift. ;-)

lg

srone
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Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Da nichtkommerzielle Nutzer lt. obigen Text gar nicht über bestimmte Straßen und Zonen fliegen dürfen, bräuchten sie auch keine Haftpflicht dafür. Ich weiß jetzt nicht, wie das geregelt ist mit einer Haftpflicht für nichtkommerzielle Nutzer, kann mir aber nicht vorstellen, dass es ohne gehen sollte. Denn es kann ja immer mal was passieren. Ich würde jedenfalls eine abschließen.
Allerdings kann es dann wohl Probleme geben, wenn einem wirklich mal die Drohne auf ein Auto kracht. Dann könnte sich die Versicherung weigern zu zahlen, da man dort hätte vielleicht gar nicht fliegen dürfen.

Gehen wir mal davon aus, dass jeder Nutzer eine Haftpflichtversicherung haben sollte, bleibt immer noch die Frage, worauf sich die kommerzielle Nutzung bezieht, die einen Führerschein erfordert. Meines Erachtens sind das eben meistenteils Leute, die mit Filmaufnahmen Geld verdienen. Es geht also ums Geldverdienen mit Videos von Drohnenflügen. Wer das tut, braucht einen Führerschein. Wer kein Geld verdient damit, braucht keinen Führerschein. Wer keine Kamera an Bord hat, ist zu 99% kein kommerzieller Nutzer. Wer eine Kamera an Bord hat, ist auch als nichtkommerzieller Nutzter in Gefahr, dass er irgendwann damit kommerziell wird, sei es in der Weitergabe der Aufnahmen an einen anderen, der damit Geld verdient, sei es durch Verkäufe seiner Amateurvideos oder sei es nur durch Hochladen auf eine Plattform, die ihm dafür Geld zahlt. Auch eine öffentliche Aufführung gegen Eintritt dürfte schon kommerzielle Gesichtspunkte erfüllen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein neues Gesetz über den Drohnenführerschein dahingehend vollständige Klarheit schafft.
Zuletzt geändert von Frank B. am Di 10 Nov, 2015 20:53, insgesamt 1-mal geändert.



srone
Beiträge: 10474

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von srone »

Frank B. hat geschrieben:Da nichtkommerzielle Nutzer lt. obigen Text gar nicht über bestimmte Straßen und Zonen fliegen dürfen, bräuchten sie auch keine Haftpflicht dafür. Ich weiß jetzt nicht, wie das geregelt ist mit einer Haftpflicht für nichtkommerzielle Nutzer, kann mir aber nicht vorstellen, dass es ohne gehen sollte. Denn es kann ja immer mal was passieren. Ich würde jedenfalls eine abschließen.
Allerdings kann es dann wohl Probleme geben, wenn einem wirklich mal die Drohne auf ein Auto kracht. Dann könnte sich die Versicherung weigern zu zahlen, da man dort hätte vielleicht gar nicht fliegen dürfen.
genau so ist es zu sehen, die wahrscheinlichkeit eines grossunfalls ist auf einer autobahn entsprechend grösser, als auf einem feld, doch selbst dort kann ich den bauern mitsamt trekker treffen. ;-)

lg

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Frank Glencairn
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Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank Glencairn »

Versicherung braucht jeder, Hobby oder Kommerziell.

Momentan gelten (aus irgendeinem bescheuerten Grund) für kommerzielle Flieger aber stärkere Einschränkungen wo und wie sie Fliegen dürfen, als für Hobbyflieger.



srone
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Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von srone »

Frank B. hat geschrieben:Gehen wir mal davon aus, dass jeder Nutzer eine Haftpflichtversicherung haben sollte, bleibt immer noch die Frage, worauf sich die kommerzielle Nutzung bezieht, die einen Führerschein erfordert.
ich denke, dass ist oben schon ganz gut formuliert, der "gefahrträchtige" öffentliche raum (innenstadt, autobahn, bundesstrasse, kreisverkehr etc), ob nun mit oder ohne kamera (btw ohne würde welchen sinn machen?), als gewerbliche nutzung zu definieren macht extrem sinn.

lg

srone
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srone
Beiträge: 10474

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von srone »

Frank Glencairn hat geschrieben:Momentan gelten (aus irgendeinem bescheuerten Grund) für kommerzielle Flieger aber stärkere Einschränkungen wo und wie sie Fliegen dürfen, als für Hobbyflieger.
das ändert sich hoffentlich. ;-)

lg

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Frank B.
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Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

Ich verstehe den Grund auch nicht. Einziger Grund kann da nur sein, dass Vater Staat Geld braucht.
Aber ich bin ja schon froh, wenn ich als Amateurfilmer verschont bleibe. Nicht auszuschließen, dass Herr Dobrinth oder irgend ein Nachfolger noch auf die geniale Idee kommt, auch die nichtkommerziellen Nutzer mit einem Drohenführerschein zu schröpfen.

Aber ich kann natürlich auch verstehen, dass es sensible Gebiete gibt, in die mal lieber keine Drohne krachen sollte. Daher macht der Führerschein auch Sinn für die, die über solche Gebiete fliegen dürfen. Ohne Führerschein, darf man halt nicht drüber fliegen, weils da u.U. um Leben und Tod gehen kann. Ist auch logisch.
Bloß das hat nun rein gar nichts mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Nutzung zu tun.



srone
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Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von srone »

Frank B. hat geschrieben:Ich verstehe den Grund auch nicht. Einziger Grund kann da nur sein, dass Vater Staat Geld braucht.
Aber ich bin ja schon froh, wenn ich als Amateurfilmer verschont bleibe. Nicht auszuschließen, dass Herr Dobrinth oder irgend ein Nachfolger noch auf die Geniale Idee kommt, auch die nichtkommerziellen Nutzer mit einem Drohenführerschein zu schröpfen.
nun ja, das ganze mal als öffentlicher strassenverkehrsteilnehmer betrachtet (absturzrisiko inclusive ;-), kannst du mit deiner tochter aufm waldweg anfahren üben gehen ohne dass es jemanden juckt, in der innenstadt rush-our geht das wohl kaum.

lg

srone
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srone
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Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von srone »

Frank B. hat geschrieben:Bloß das hat nun rein gar nichts mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Nutzung zu tun.
eine frage der formulierung, des risikos, siehe auch mein vorpost.

drachen steigen lassen, auf dem mittelstreifen der autobahn, wäre dann auch kommerziell. ;-)

lg

srone
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Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Neue Regeln für Drohnen: der Drohnen-Führerschein kommt

Beitrag von Frank B. »

srone hat geschrieben:
Frank B. hat geschrieben:Bloß das hat nun rein gar nichts mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Nutzung zu tun.
eine frage der formulierung, des risikos, siehe auch mein vorpost.

drachen steigen lassen, auf dem mittelstreifen der autobahn, wäre dann auch kommerziell. ;-)

lg

srone

Wo ist das kommerziell? Erst, wenn du Geld damit verdienst, ist es kommerziell.
Risiko ist nicht gleich zu setzen mit Kommerzialität, obwohl die beiden Dinge miteinander zu tun haben können.
Drachen steigen lassen auf dem Grünstreifen der Autobahn ist zumindest erstmal irre. Wahrscheinlich genauso irre, wie mit einer amateurgesteuerten Drohne von da zu starten. Das werden die wenigsten auch tun.
Das Problem ist, dass es auch schon genauso irre sein kann, wenn ein Amateur 100m von der Autobahn entfernt mit seinem Fluggerät aufsteigt.



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