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Nachträglich GEMA Zahlung erforderlich?

Verfasst: Mi 30 Jul, 2014 11:15
von Teppi
Hallo,

ich habe ein Event gefilmt, bei der auch eine Band aufgetreten ist. Diese arbeitet sehr professionell und hat mir einen ihrer Titel für das Video zur Verfügung gestellt. Sie sind nicht bei der GEMA gemeldet. Da sie aber wie gesagt sehr professionell sind, habe ich die Bedenken, dass sie sich dort irgendwann anmelden werden.

Wäre in so einem Fall eine Nachträgliche Zahlung an die GEMA notwendig?

Danke!
Teppi

Re: Nachträglich GEMA Zahlung erforderlich?

Verfasst: Mi 30 Jul, 2014 13:37
von bArtMan
Kommt drauf an, ob sie dann das Werk bei der GEMA nachträglich anmelden. Im Prinzip werden alle ihre Werke gema-pflichtig aber es geht ja immer über die Werkanmeldung in der GEMA-Datenbank.

Re: Nachträglich GEMA Zahlung erforderlich?

Verfasst: Mi 30 Jul, 2014 13:41
von Teppi
Mir wurde einmal gesagt, dass es egal ist, ob das Werk bei der GEMA gemeldet ist oder nicht.

Sobald der Künstler bei der GEMA, fallen immer Gebühren an.

Ist das demnach nicht korrekt?

Re: Nachträglich GEMA Zahlung erforderlich?

Verfasst: Mi 30 Jul, 2014 13:58
von bArtMan
Wenn du heute ein Werk anmeldest und dort eine Band angibst, die in der GEMA ist, werden Gebühren fällig. Aber dir gehts ja darum, dass du rückwirkend etwas zahlen musst. Und das musst du jedenfalls nicht automatisch. Falls die Band weltweit groß rauskommt und dein Video auf YT läuft, kann es sein, dass YT das Video sperrt.

Falls die Bandmitglieder (Texter, Komponist) in die GEMA eintreten, kannst du deinen Film ja bei der GEMA neu anmelden und zahlst dann. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Am besten mal bei der GEMA anrufen.

Re: Nachträglich GEMA Zahlung erforderlich?

Verfasst: Mi 30 Jul, 2014 16:37
von beiti
GEMA-Gebühren zahlt man nicht dafür, dass man die Musik im Film verwenden darf (dieses Recht muss man - ganz unabhängig von der GEMA - mit den Urhebern selbst aushandeln), sondern für die jeweilige Aufführung oder Vervielfältigung des Films.

Wenn zum Zeitpunkt der Aufführung das Werk noch nicht von der GEMA vertreten wird, fallen dafür keine Gebühren an, auch nicht nachträglich. Vorläufig kannst Du es mit Einverständnis der Komponisten, Autoren und aufführenden Musiker (die ja hier identisch sind) frei und gebührenfrei verwenden. Selbst wenn Du jetzt DVDs davon pressen lässt, musst Du dafür später auch nicht nachträglich der GEMA etwas bezahlen. (Kann lediglich sein, dass Du wegen der GEMA-Vermutung nachweisen musst, dass es kein GEMA-Titel ist.)

Aufführungen und Vervielfältigungen vom Zeitpunkt der GEMA-Mitgliedschaft an können dann jedoch gebührenpflichtig sein.
Also wenn Dein Video bei YouTube läuft und YouTube bis dahin immer noch keinen Vertrag mit der GEMA hat, wird es eventuell gesperrt.
Wenn Du es auf einem eigenen Server anbietest, bist Du selbst ab dem Zeitpunkt der GEMA-Mitgliedschaft der Band zu GEMA-Zahlungen verpflichtet.