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Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag



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Antworten
DaLu
Beiträge: 14

Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von DaLu »

Hallo miteinander!

Ich habe eine Frage zur Kalkulation eines Films, der mit Rückstellungsverträgen gedreht wird:
Im Falle von Gewinn durch Verwertung nach Fertigstellung, welche Priorität hat die Ausschüttung an die Mitarbeiter mit Rückstellungsverträgen im Verhältnis zu Eigenmittel des Produzenten?
(Eigenmittel = Investitionssumme des Produzenten)

a)
Sind zuerst die Rückstellungsverträge auszuschütten, und dann erst darf der Produzent seine Unkosten, also Eigenmittel, decken?

b)
Oder werden die Eigenmittel ebenfalls prozentual wie eine Rückstellung behandelt, also ebenso prozentuale sofortige Ausschüttung an den Produzenten?



DaLu
Beiträge: 14

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von DaLu »

weiß das wirklich keiner?



iasi
Beiträge: 24223

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von iasi »

Ein Rückstellungsvertrag ist für Schauspieler und z.B. Kameramänner unterschiedlich zu bewerten.



DaLu
Beiträge: 14

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von DaLu »

iasi hat geschrieben:Ein Rückstellungsvertrag ist für Schauspieler und z.B. Kameramänner unterschiedlich zu bewerten.
Ist dir eine Hierarchie bekannt?
Vor allem geht es mir auch um die Behandlung von Kosten wie Material, Miete, Fahrtkosten, Catering. Ich weiß nicht, wie man da am besten ansetzt.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von Jott »

Am besten einfach von Totalverlust just for fun ausgehen und das so wegstecken können/wollen, dann stellt sich die Frage nicht. Oder halt konsequent nicht ohne Bezahlung arbeiten.



iasi
Beiträge: 24223

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von iasi »

DaLu hat geschrieben:
iasi hat geschrieben:Ein Rückstellungsvertrag ist für Schauspieler und z.B. Kameramänner unterschiedlich zu bewerten.
Ist dir eine Hierarchie bekannt?
Vor allem geht es mir auch um die Behandlung von Kosten wie Material, Miete, Fahrtkosten, Catering. Ich weiß nicht, wie man da am besten ansetzt.
Einem Rückstellungsvertrag steht der Tarifvetrag gegenüber - z.B. hat ein Kameramann gegenüber einem Produzenten auch offene Forderungen, wenn kein Gewinn erzielt wird.



rainermann
Beiträge: 1722

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von rainermann »

Rückstellungsverträge sollten möglichst klein auf möglichst umweltfreundlichem Papier gedruckt werden, damit sie die Umwelt nicht zu sehr belasten. Denn meiner Erfahrung nach sind 90% aller Rückstellungsverträge rein für den Papierkorb! No Names, Promis, kleine Firmen, großer Macker - hab schon so viel mit sog. Rückstellungsverträgen zu tun gehabt oder von Kollegen davon gehört, daß ich mich nur noch Jott anschließen kann.
Ich persönlich kennen keinen einzigen, der auch nur jemals einen cent Jahre später gesehen hätte. Gegenstimmen willkommen.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von Jott »

So ist es. Wer versucht, so einen Film zu finanzieren (über kostenlose Manpower und geschnorrtes Equipment), der ist schon vorher pleite und genießt weder bei Banken noch bei Freunden, Bekannten oder sonstigen potenziellen Investoren Vertrauen. Wieso sollte das in Zukunft anders sein?

Arbeitszeit und Equipment vorstrecken mit der Hoffnung, es fließt vielleicht doch mal irgendwann Geld? Sich dafür auch noch vertraglich zur Mitarbeit verpflichten (was der Produzent natürlich will, sonst bleiben die Unbezahlten ja dem Set fern, wenn sie gerade mal keine Lust haben auf Ruhm und Ehre oder - huch! - gar einen bezahlten Job bekommen!) - hmnja. Nicht meine Welt.

Ansonsten wie Rainermann: belegte Gegenbeispiele willkommen!



iasi
Beiträge: 24223

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von iasi »

Jott hat geschrieben:So ist es. Wer versucht, so einen Film zu finanzieren (über kostenlose Manpower und geschnorrtes Equipment), der ist schon vorher pleite und genießt weder bei Banken noch bei Freunden, Bekannten oder sonstigen potenziellen Investoren Vertrauen. Wieso sollte das in Zukunft anders sein?

Arbeitszeit und Equipment vorstrecken mit der Hoffnung, es fließt vielleicht doch mal irgendwann Geld? Sich dafür auch noch vertraglich zur Mitarbeit verpflichten (was der Produzent natürlich will, sonst bleiben die Unbezahlten ja dem Set fern, wenn sie gerade mal keine Lust haben auf Ruhm und Ehre oder - huch! - gar einen bezahlten Job bekommen!) - hmnja. Nicht meine Welt.

Ansonsten wie Rainermann: belegte Gegenbeispiele willkommen!
ja - schon klar - du willst einen Produzenten, der alles bezahlt und dich machen lässt, wie du willst.

Ich nenne das Beamtenmentalität - kein eigenes Risiko und keine Verantwortung übernehmen.

So macht man aber eben nur 0815-Sachen mit maximalem Sicherheitscharakter. Schließlich will der Produzent sein Geld auch nicht verlieren.

Man könnte seine Zeit und sein Equipment auch als Investition sehen und gemeinsam mit anderen am Erfolg eines Projektes arbeiten.
Stattdessen schreien die meisten aber nach Pause und Catering, nachdem sie nochmal auf die Liste der Dinge gepocht haben, die sie für ihren Job unbedingt brauchen - egal, wo dies nun herkommt.

Jemandem, dem ein Projekt am Herzen liegt, investiert gern auch in dieses Projekt - und tut alles, dass das Ergebniss es auch seine Zuschauer findet.
Und dies wirft dann das Geld ab, das auf alle "Investoren" gerecht anhand dessen, was sie eingebracht haben, verteilt wird.
So kann man unabhängige Filme machen.
Was ist so schwer daran, die Gagen zu erfassen, die jeder investiert hat?
Die Gerätemiete für das Equipment, das jemand eingebracht hat, lässt sich ebenfalls beziffern. ...
Am Ende hat man ein Gesamtbudget, das alle zusammen aufgebracht haben und eben nicht ein Produzent allein riskiert.

Wer freilich bei der Auswahl der Projekte nicht die Verwertungschancen im Auge hat, sollte sich nicht wundern, wenn am Ende kein Geld dabei herauskommt.
Kurzfilme sind z.B. ein Format, das schon immer sehr schlechte Chancen hatte und hat, Geld einzuspielen.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von Jott »

Was für ein Format hat denn deiner Meinung nach Verwertungschancen auf dieser Basis: alle bringen sich, ihr Equipment und ihre soziale Ader kostenlos ein, und hoffen brav darauf, ihr Geld vielleicht später mal zu kriegen? Beispiel aus dem realen Leben? Eigene Erfahrung gar? Bist du ständig mit deiner Scarlet pro bono unterwegs, für die Mutter aller Dokus oder so was?

Ich bleibe dabei: wenn die Chance auf Gewinn durch Vermarktung realistisch ist (weil das Thema stimmt und der/die Macher einen Ruf haben), dann finden sich auch Investoren, und die Crew kann von vornherein bezahlt werden. Ganz abgesehen davon wüsste ich - als Produzent - gar nicht, wo ich umsonst arbeitende Leute (und zwar keine Pfeifen) finden sollte. Die müssen alle jetzt ihre Miete zahlen und was essen und haben folglich Besseres zu tun, als auf die Zukunft zu hoffen.



iasi
Beiträge: 24223

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von iasi »

Jott hat geschrieben:Was für ein Format hat denn deiner Meinung nach Verwertungschancen auf dieser Basis: alle bringen sich, ihr Equipment und ihre soziale Ader kostenlos ein, und hoffen brav darauf, ihr Geld vielleicht später mal zu kriegen? Beispiel aus dem realen Leben? Eigene Erfahrung gar? Bist du ständig mit deiner Scarlet pro bono unterwegs, für die Mutter aller Dokus oder so was?

Ich bleibe dabei: wenn die Chance auf Gewinn durch Vermarktung realistisch ist (weil das Thema stimmt und der/die Macher einen Ruf haben), dann finden sich auch Investoren, und die Crew kann von vornherein bezahlt werden. Ganz abgesehen davon wüsste ich - als Produzent - gar nicht, wo ich umsonst arbeitende Leute (und zwar keine Pfeifen) finden sollte. Die müssen alle jetzt ihre Miete zahlen und was essen und haben folglich Besseres zu tun, als auf die Zukunft zu hoffen.
Du willst eben die Sicherheit des Lohnsklaven. Daher machst du dir auch gar keine Gedanken über die Verwertungschancen eines Formats.
Kurzfilm:
- ungeeignet für Kino
- kaum Sendeplätze im TV
- ungeeignet für DVD/BD-Veröffentlichung
- Online-Vermarktung ist ebenfalls sehr schwierig, da die Bereitschaft etwas zu Bezahlen mit abnehmender Spieldauer sinkt.

Wer also gerade mal ein paar Tage aufbringt, um bei einem Kurzfilm-Projekt mitzumachen, darf sich anschließend nicht wundern, wenn er für Lau gearbeitet hat.

Und Leute, die selbst kein finanzielles Risiko eingehen wollen, um ihr Projekt zu realisieren, werden es schwer haben, andere davon zu überzeugen, in dieses Projekt zu investieren. Das funktioniert nur bei den Verwaltern von Gebühren- und Fördermitteln, denn die riskieren ja nicht ihr eigenes Geld.
Letztlich ist also niemand bereit selbst etwas zu riskieren - und das sieht man der deutschen Filmlandschaft auch an.

Wenn jemand mit einem überzeugenden Projekt kommt, bei dem er auch ganz klar und deutlich die Verwertung im Blick hat, bin ich bereit Zeit und Equipment zu investieren.



wolfgang
Beiträge: 6647

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von wolfgang »

Hier gings eigentlich um Entnahmemöglichkeiten. Und wenn jemand eine andere Person in der Unselbstständigkeit beschäftigt, und das mit einer Eigenkapital ähnlichen Eigenentnahme verglichen wird, dann dürfte es wohl so sein dass ein Unternehmer vor einer Eigenentnahme erst alle anderen Verpflichtungen erfüllen muss. So fragwürdig derartige Mechanismen zur Abwälzung von unternehmerischen Risken auf unselbstständige Mitarbeiter ohnedies schon sind, so sehr würde ich davon ausgehen dass jedes Arbeitsgericht bei einer vorher erfolgten Eigenkapitalähnlichen Eigenentnahme den Unternehmen entsprechend verurteilen würde.

Derartige Priorisierungen gibts in verschiedenen nationalen Rechtsgebilden, oft unter dem Schutzaspekt der Gläubiger oder von unselbstständig tätigen. Oft sind noch Sozialabgaben noch schärfer geschützt. Bevor nicht Fremdkapital getilgt ist, sind Eigenentnahmen nur bedingt möglich usw.

Ich kann trotdem nicht sagen wie das hier genau ausschaut -keiner hier kennt die genauen Verträge und damit die exakten Vereinbarungen. Ist das eine Unternehmergemeinschaft, oder gibts einen Genralunternehmer der andere in unselbstständiger Arbeit beschäftigt? Würde ein Gericht sowas als Scheinselbstständigkeit werten?

Ich finde es geht daher eher um derartige legistischen Rahmenbedingungen als um die Frage der Lohnsklaverei - oder hier mal umgedreht als "Sicherheit" der Lohnsklaverei.

Ich würde im Zweifelsfall davon ausgehen, dass in westeuropäischen Gesellschaften hier Schutzmechanismen für den unselbstständig Tätigen greifen - und zur Beurteilung dieser Verträge vor dem spezifischen Hintergrund des jeweiligen nationalen Rechts einen spezialisierten Anwalt zu dem Thema befragen wollen.
Lieben Gruß,
Wolfgang



Jott
Beiträge: 21802

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von Jott »

iasi hat geschrieben:Du willst eben die Sicherheit des Lohnsklaven ... wenn jemand mit einem überzeugenden Projekt kommt, bei dem er auch ganz klar und deutlich die Verwertung im Blick hat, bin ich bereit Zeit und Equipment zu investieren.
Du weichst der Frage aus. Tust du das tatsächlich, Zeit und Equipment investieren (= anderen auf gut Glück schenken)? Hast du das schon getan und dann später tatsächlich Geld bekommen in realistischer Höhe, nämlich viele Tausender?

Sicherheit des Lohnsklaven? Du tickst echt seltsam. Wovon lebst du denn? Wovon bezahlst du dein Equipment? Von Luft und Liebe zum Film? Erzähl mal. Oder ist alles nur Hobby, das gar nichts mit deinem Einkommen zu tun hat?



iasi
Beiträge: 24223

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von iasi »

@wolfgang
Bei den Berufsgruppen, für die Tarfiverträge existieren, spielt Gewinn keine Rolle, denn die Gagenforderungen bestehen auch unabhänig von Gewinn oder Verlusten gegenüber dem "Produzenten".
Es gibt hierzu in einer Ausgabe von "Film&TV-Kameramann" einen Artikel.

Während der Schauspieler leer ausgeht, kann der Kameramann seine Gage einfordern.



iasi
Beiträge: 24223

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von iasi »

Jott hat geschrieben:
iasi hat geschrieben:Du willst eben die Sicherheit des Lohnsklaven ... wenn jemand mit einem überzeugenden Projekt kommt, bei dem er auch ganz klar und deutlich die Verwertung im Blick hat, bin ich bereit Zeit und Equipment zu investieren.
Du weichst der Frage aus. Tust du das tatsächlich, Zeit und Equipment investieren (= anderen auf gut Glück schenken)? Hast du das schon getan und dann später tatsächlich Geld bekommen in realistischer Höhe, nämlich viele Tausender?

Sicherheit des Lohnsklaven? Du tickst echt seltsam. Wovon lebst du denn? Wovon bezahlst du dein Equipment? Von Luft und Liebe zum Film? Erzähl mal. Oder ist alles nur Hobby, das gar nichts mit deinem Einkommen zu tun hat?
Wir haben da eine vollkommen andere Vorstellung von Investieren.
Ich hab auch schon mal bei einem Kurzfilmprojekt mitgemacht, um mich besser in meine neue Kamera einarbeiten zu können.
Aber wenn mir jemand mit einem Projekt kommt, bei dem ich denke, dass es reele Verwertungschancen hat, bin ich gern als Teilhaber mit dabei und bringe Equipment und Zeit mit ein - dann als Mitproduzent.

Wenn jemand ein Theaterstück verfilmen möchte, für das er die Verfilmungsrechte gar nicht hat, winke ich z.B. ab.
Wenn jemand sagt, er möchte den Film auf Festivals zeigen, frage ich ihn, was er sonst im Sinn hat, was mit dem fertigen Film geschehen soll.

Ich schenke niemandem etwas - ich investiere - und daher will ich auch wissen, wie es um die Verwertung steht.

Rückstellungsverträge sind dabei in mehrerlei Hinsicht dummes Zeug.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von Jott »

Okay. Jemandem, der mitmacht, um sich in seine neue Kamera einzuarbeiten, würde ich auch nichts zahlen. Passt.



wolfgang
Beiträge: 6647

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von wolfgang »

iasi hat geschrieben:@wolfgang
Bei den Berufsgruppen, für die Tarfiverträge existieren, spielt Gewinn keine Rolle, denn die Gagenforderungen bestehen auch unabhänig von Gewinn oder Verlusten gegenüber dem "Produzenten".
Es gibt hierzu in einer Ausgabe von "Film&TV-Kameramann" einen Artikel.

Während der Schauspieler leer ausgeht, kann der Kameramann seine Gage einfordern.

Ja das haben Tarifverträge in Deutschland (oder Kollektivverträge in Österreich) so an sich. Aber selbst wenn man außerhalb dieser Verträge sein sollte ist es eine interessante Frage, ob jemand sich selbst durch eine Eigenentnahme bevorzugen darf, wenn noch Verbindlichkeiten an Andere aus diesem Titel offen sind.

Ganz so Chancenlos würde ich das generell nicht sehen - kann aber gut sein dass dies je nach dem Sozialrecht und Vertrag des jeweiligen Landes durchaus durchgeht.

So heroisch Dinge wie "Investitionen" klingen - und ich habe da gar nichts dagegen: so sehr werden fallweise auch die "Lohnsklaven" einfach um ihren Lohn gebracht. Soll ja noch nie passiert sein. :)
Lieben Gruß,
Wolfgang



iasi
Beiträge: 24223

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von iasi »

Jott hat geschrieben:Okay. Jemandem, der mitmacht, um sich in seine neue Kamera einzuarbeiten, würde ich auch nichts zahlen. Passt.
Ne - das erwartet doch auch keiner - bei einem Kurzfilm ist doch eigentlich jedem klar, dass da am Ende kein Geld bei rauskommt.


Wenn jemand einen 90-Minüter dreht, den er dann ins Kino bringen will und die Zuschauer Eintritt bezahlen sollen, will ich meinen gerechten Anteil - und da reicht mir dann ein Rückstellungsvertrag auch nicht mehr aus, wenn ich Zeit und Equipment mit einbringe.
Aber ich bin eben bereit, das - nennen wir´s ruhig - unternehmerische Risiko mitzutragen und investiere Gage und Mietwert.



Jott
Beiträge: 21802

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von Jott »

Gib Bescheid, wenn der Film im Kino ist.



handiro
Beiträge: 3259

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von handiro »

Keiner hat mit Rückstellung Geld bekommen? OK ich habe ein paarmal mein Geld nach 1 Jahr bekommen, aber das waren wohl bekannte seriöse Regisseure.
Was mir beim Rückstellungsvertrag nicht so schmeckt, ist die Tatsache, dass man einen gekappten Betrag erhält und nicht am Risiko/Gewinn beteiligt ist, sondern nur am Risiko.

D.h. ich investiere und riskiere, bekomme dann aber keine Prozente sondern nur eine feste Summe.
Einen so korrekten Rückstellungsvertrag, bei dem ich auch nach Auszahlung der Schulden, mit auch nur einem Promille beteiligt bleibe, habe ich noch nicht gesehen. Ich kann mir aber vorstellen, dass andere das kennen :-)

Ach ja zur Anfangsfrage: meine Rückstellungen wurden wohl u.a. ausgezahlt, weil die Förderung das prüfte.
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



iasi
Beiträge: 24223

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von iasi »

handiro hat geschrieben:Keiner hat mit Rückstellung Geld bekommen? OK ich habe ein paarmal mein Geld nach 1 Jahr bekommen, aber das waren wohl bekannte seriöse Regisseure.
Was mir beim Rückstellungsvertrag nicht so schmeckt, ist die Tatsache, dass man einen gekappten Betrag erhält und nicht am Risiko/Gewinn beteiligt ist, sondern nur am Risiko.

D.h. ich investiere und riskiere, bekomme dann aber keine Prozente sondern nur eine feste Summe.
Einen so korrekten Rückstellungsvertrag, bei dem ich auch nach Auszahlung der Schulden, mit auch nur einem Promille beteiligt bleibe, habe ich noch nicht gesehen. Ich kann mir aber vorstellen, dass andere das kennen :-)

Ach ja zur Anfangsfrage: meine Rückstellungen wurden wohl u.a. ausgezahlt, weil die Förderung das prüfte.
Sinnvoll wäre eine Beteiligung, wobei jeder seine Zeit, sein Material und eventuell auch Geld mit einbringt. Dies lässt sich ja auch in Euro bemessen und anhand des daraus resultierenden Gesamtbudgets prozentual gewichten.

Macht man es so, kommt man dann auch schnell auf ein beachtliches Gesamtbudget, mit dem angeben kann.
Bei 20 Drehtagen ist man doch schon allein beim Kameramann schon bei einer Gage von 10k€. Wenn er dann noch seine Reise- und Übernachtungskosten sowie seine Ausrüstung als Investition mit einbringt, kommt er auf einen Anteil an den Einnahmen aus der Verwertung, der sich lohnen kann.

Der Aufwand wäre überschaubar, wenn man sich darauf einigt, dass jeder seine "Investitionen" aufschlüsselt und z.B. in eine simple Tabellenkakulation einfügen lässt.
Dann entspricht die Tagesgage eines Komparsen eben so und soviel Promille des Gesamtbudgets - und eben auch der Anteil an den Verwertungseinnahmen (nicht nur dem Gewinn).

Wenn ich nur die Tarifgagen nehme und ein kleines Team komme ich ohne Darsteller auf ca. 250.000€ - bei 20 Drehtagen und zumeist 5 Wochengagen.
Und da fehlen noch zahlreiche Posten in der Kalkulation.
Der Kameramann käme hierbei bisher auf ca.6%. Dies würden dann natürlich noch weniger, wenn man die Darsteller und anderen Kosten mit einrechnet.
Aber immerhin - wenn sich der Film gut verwerten ließe, käme für jeden ein entsprechendes Sümmchen zusammen.

Letztlich ist es eben auch Verhandlungssache, wie hoch man die jeweilige Zeit und Arbeit bewertet.
Die Tarifgage wäre hier nur ein Orientierungswert - so wird z.B. bei den Beleuchtern empfohlen: "Rechnungsteller sollten ca. 30% auf die Mindestgage raufrechnen."
Da es bei einer "Investorentätigkeit" zu keiner Anstellung käme und auch keine Rechnung ausgestellt würde, wären die Gagen nur wichtig für die Ermittlung des prozentualen Anteils an den Einnahmen.



DaLu
Beiträge: 14

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von DaLu »

Ich konnte durch Recherchen Folgendes herausfinden und diese Frage selbst beantworten.
Ich möchte es hier erläutern, was einer das Gleiche wissen will:


I.d.R. wird ein Rückstellungsvertrag so definiert, dass bei Verwertungserlös zuerst die Eigenmittel und Eigenanteil des Prodzenten vollständig gedeckt werden. Jeder Verwertungserlös, der darüber hinausgeht, wird in die Rückstellungsverträge ausgeschüttet, wobei die Eigenleistungen ebenso wie ein Rückstellungsvertrag behandelt und eben parallel dazu prozentual ausgeschüttet werden.


wobei:
Eigenmittel = Finanzierungsanteil durch Produzenten am Budget (Investition)
Eigenanteil = festgelegtes Gehalt des Produzenten (in Prozent zum Budget)
Eigenleistung = Arbeitsleistung des Produzenten, die mit Geldbetrag definiert ist (z.B. wenn er das Drehbuch selbst geschrieben hat)



Jott
Beiträge: 21802

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von Jott »

Was bedeutet, dass der Produzent das so hinrechnen kann, dass außer ihm keiner was abkriegt außer einem neuen Wollmützchen, einem hübschen Crewfoto mit der bis zum Umfallen aufgeriggten Hip-Kamera (via Rückstellungsvertrag geliehen?) und vielleicht einer Prise Ruhm, von der man aber auch nicht die Miete zahlen kann. Cooles Modell. Nicht Kameramann, sondern Produzent spielen ist der Trick.



iasi
Beiträge: 24223

Re: Gewinnverteilung bei Rückstellungsvertrag

Beitrag von iasi »

zu dem Thema gab´s mal was in Film&TVKameramann:

bestehen Tarifverträge, gehen diese vor - ein Kameramann kann also seine Tarif-Gage einfordern, egal ob ein Rückstellungsvertrag besteht oder nicht.

so weit habe ich das in Erinnerung



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