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Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal



Kommentare / Diskussionen zu aktuellen Newsmeldungen auf slashCAM
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slashCAM
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Beiträge: 11262

Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von slashCAM »

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Hier geht es zur Newsmeldung mit Link und Bildern auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal



handiro
Beiträge: 3259

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von handiro »

Ich hab dafür, dass ich GENAU das im alten thread schrieb, schön ein slashcam-auf-die-fresse bekommen. ;-)
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



beiti
Beiträge: 5151

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von beiti »

Tja, das wollte eben keiner hören, und dazu wurde die Rechtslage auch sehr kreativ ausgelegt. Adobe hat durch massive Kopierschutzmaßnahmen selbst Standards gesetzt, und so konnte der Eindruck entstehen, etwas Ungesichertes sei legal runterzuladen.
Ist ähnlich wie mit den ganzen Copyright-Hinweisen im Netz: Manche Leute glauben inzwischen, Bilder etc. ohne Copyright-Hinweis dürfe man einfach so kopieren und nutzen.



dienstag_01
Beiträge: 13470

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von dienstag_01 »

Vielleicht wird das ja auch ein neues Geschäftsmodell: Software online stellen, die Nutzungsbedingungen stündlich ändern, IPs der Downloader loggen. Sodann das fein verschnürte Päckchen an einen Abmahnanwalt übergeben, dem fällt da sicher was zu ein ;)
Ausserdem kann man sich die Softwareentwickler sparen ;)



handiro
Beiträge: 3259

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von handiro »

Es wurden tatsächlich mal Anwälte und Privat Detektive durch die Studios und Büros geschickt um zu testen wer da mit illegalen Installationen unterwegs war....ich erinnere mich da an eine Firma names Waves aus Tel Aviv ;-)
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



beiti
Beiträge: 5151

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von beiti »

dienstag_01 hat geschrieben:Vielleicht wird das ja auch ein neues Geschäftsmodell: Software online stellen, die Nutzungsbedingungen stündlich ändern, IPs der Downloader loggen. Sodann das fein verschnürte Päckchen an einen Abmahnanwalt übergeben
Sowas Ähnliches gibt es längst: die berüchtigten Abo-Fallen. Da werden Leute in den Abschluss irgendwelcher Verträge reingetrickst und dann wird bei ausbleibender Zahlung abgemahnt oder ein Inkasso-Unternehmen beauftragt. Selbst wenn nur jeder Zwanzigste so blöd (oder so ängstlich) ist, zu bezahlen, rechnet sich das Modell.

Zur Ehrenrettung von Adobe muss man in diesem konkreten Fall sagen: Die haben nie behauptet, man dürfe es frei runterladen. Stattdessen gab es in den Hilfeseiten eine ausführliche Erklärung für CS2-Altbesitzer (aus der hervorging, dass es nicht für jedermann frei ist), und von dort der Link zur Downloadseite (wo kein weiterer Hinweis zu finden war - also kein ausdrückliches Verbot, aber auch keine Freigabe).
Den Rest haben Forenmitglieder und schlecht recherchierende Online-Journalisten übernommen: Sie haben ungeprüft die Nachricht von der "kostenlosen CS2" verbreitet und Direktlinks zur Downloadseite veröffentlicht.
Adobe muss sich natürlich vorwerfen lassen, leichtsinnig geplant und spät reagiert zu haben. Juristisch hätten Klagen gegen einzelne Downloader dadurch keine Chance.
Realistischerweise darf man auch annehmen, dass der mögliche Schaden für das Unternehmen minimal ist (wahrscheinlich geringer als der Betrag, den der Weiterbetrieb des CS2-Aktivierungsservers gekostet hätte). Ein gewisser "Schwund" war also eingeplant; dass sich die Sache so verselbständigen würde (sogar unter Mithilfe/Teilnahme renommierter Online-Medien) konnte niemand voraussehen.



r.p.television
Beiträge: 3517

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von r.p.television »

Aber wer kann in dem heutigen Umfeld noch mit CS2 arbeiten? Der Encoder ist grosse Scheisse und es geht glaube ich maximal HDV.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27395

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von klusterdegenerierung »

handiro hat geschrieben:Ich hab dafür, dass ich GENAU das im alten thread schrieb, schön ein slashcam-auf-die-fresse bekommen. ;-)
Nachdem ich kurze Zeit später auch postoliert habe das es illegal ist, hat man mich auch mit häme überzogen!



MLJ
Beiträge: 2193

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von MLJ »

@All
Moooment.... Ich habe mir die CS2 Suite runtergeladen, da diese auch unter Win2K läuft, aber noch nicht installiert. Wenn ich die jetzt als "Nicht-Käufer" installieren würde, würde ich mich dann strafbar machen ? Als ich die Suite runtergeladen habe, stand noch nichts da von diesen Einschränkungen. Bin jetzt wirklich verunsichert. Wie verhält sich das denn jetzt genau ? Weiterhin dürfte es so sein, das Adobe hier eine gewisse "Fahrlässigkeit" angelastet werden kann, zumal Adobe auch noch die Serial-Keys gleich mitgeliefert hat, also keine "Cracks" aus dem Internet.

Würde ich eine Software mit einem Key-Cracker oder Serial-Key aus dem Internet freischalten ist die Sache klar - Illegal. Aber so liefert Adobe gleich alles mit, sogar die Anleitung für die Installation und legale Keys. Also was ist da nun "Illegal" ? Die Downloadseite von Adobe machte auf mich den Eindruck "alles Freeware" - zugreifen. Rechtlich kann man da nicht erst "Hüh" rufen und einen Monat später nur "Hott". Ich finde das Verhalten von Adobe in diesem Zusammenhang etwas "peinlich". Es wäre besser gewesen wenn Adobe die Seite/Server wieder dicht gemacht hätte anstatt dann erst das eine schreiben, dann das wieder dementieren und was anderes schreiben nur um die Lage noch zu retten.

Rechtlich sehe ich da grosse Lücken, auch was "kommerziell" und "nicht kommerziell" angeht. Normalerweise gilt dieses "kommerziell" für Videoclips, die verschiedene Programme mit installieren. Dort findet man eine "Readme.txt" wo extra geschrieben wird, das diese Beispielclips nur für den privaten und NICHT für den kommerziellen Gebrauch sind, damit man gleich etwas passendes hat um die Funktionen auszuprobieren oder nötig für die Beispiel Tutorials sind.

Normalerweise dürfte sich das rechtlich so gestalten nach folgenden Fakten:
Adobe hat die Software frei zugänglich gemacht, inclusive Seriennummern, ohne Registrierung oder Online-Anmeldung und somit ist die Software frei. Auch von einer nötigen Online-Registrierung ist nirgendswo die Rede und der Download ist kostenlos.

Man stelle sich mal vor, Avery Lee, der Autor von VirtualDub, würde von heute auf morgen sowas vom Stapel lassen, wieviele müssten dann VirtualDub vom Rechner löschen wenn das rechtlich so funktionieren würde ? Ich kann es mir jedenfalls nicht vorstellen.

Beste Grüsse, Mickey Lee
The little Fox.... May U live 2 C the Dawn



beiti
Beiträge: 5151

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von beiti »

MLJ hat geschrieben: Adobe hat die Software frei zugänglich gemacht, inclusive Seriennummern, ohne Registrierung oder Online-Anmeldung und somit ist die Software frei. Auch von einer nötigen Online-Registrierung ist nirgendswo die Rede und der Download ist kostenlos.
Das ist jetzt aber juristisches Wunschdenken.

Wenn ich vergesse, meine Haustür abzusperren, dürfen dann meine Nachbarn reinkommen und sich an meinem Eigentum bedienen?
Ich denke nicht - auch dann nicht, wenn irgendjemand (außer mir) behauptet, es sei schon in Ordnung.
Natürlich machen diejenigen, die sich etwas genommen haben in dem Glauben, es sei frei zugänglich, nicht strafbar. Aber hinterher, wenn es sich als Irrtum erweist, müssen sie es dennoch zurückgeben (genauso, wie der ahnungslose Käufer von Diebesgut dieses zurückgeben muss, wenn sich herausstellt, dass es nicht das rechtmäßige Eigentum des Verkäufers war).
Nun könnte man sagen: Selber schuld. Warum sperrst Du Deine Haustür nicht zu? Du weißt doch, wie Deine Nachbarn drauf sind; die nehmen sich alles, was nicht weggeschlossen oder festgeschweißt ist.
Moralisch mag ich dann mitschuldig sein, aber juristisch? Es gibt meines Wissens keine Pflicht, die Haustür abzusperren.

Adobe hat das CS2-Zeug ungesichert ins Netz gestellt, wohl wissend, dass das Angebot dann von Unberechtigten missbraucht werden kann. Theoretisch darf niemand, der es unberechtigt runtergeladen hat, die Software mehr verwenden. Praktisch kräht kein Hahn danach.
Wenn überhaupt, könnte Adobe juristisch gegen die Medien vorgehen, die die Falschmeldung inclusive Direktlink zur Downloadseite verbreitet haben; allerdings erscheint mir das auch aussichtslos - und es deutet sowieso nichts darauf hin, dass Adobe dergleichen plant.
Die einzige Konsequenz wird sein, dass Adobe bis zu dem Zeitpunkt, wo der CS3-Aktivierungsserver abgeschaltet werden soll, eine intelligentere Lösung entwickelt.

Jetzt bei Adobe anzufragen, ob man denn das kostenlose CS2 auch gewerblich nutzen dürfe, wäre allerdings dämlich. Da verhält man sich wie der Eierdieb, den die Polizei gerade aus Mangel an Beweisen laufen lassen will, und der dann nachfragt: "Heißt das jetzt, ich darf die Eier behalten?"



klusterdegenerierung
Beiträge: 27395

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von klusterdegenerierung »

Das kommt davon wenn man den ganzen Tag Styropor isst, da hat man hinterher auch im Kopf viel Luft!

Edit:
ups während ich schrieb hat doch tatsälich jemand auf den Text von MLJ geantwortet, Sachen gibts!!!!



Reiner M
Beiträge: 1282

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von Reiner M »

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Zuletzt geändert von Reiner M am Do 21 Feb, 2013 21:16, insgesamt 1-mal geändert.



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von Kameramensch »

Also grundsätzlich muss man hier zwischen mehreren Rechtsgebieten unterscheiden: Strafrecht und Zivilrecht.

Strafrechtlich dürfte hier für Adobe wenig zu holen sein. Sie haben den Download angeboten, Leute haben ihn sich runtergeladen. Dass sie jetzt nachräglich Blogeinträge ändern, zeigt doch, das hier einiges im Argen ist und auch Adobe das so sieht. Folglich ist die Kopie die man hat auch nicht "illegal". Adobe hat bestenfalls(!) einen zivilrechtlichen Anspruch gegen Nutzerinnen und Nutzer.

Und das Zivilrecht ist doch eher geduldig. Jetzt sind Lizenzrechte zwar nicht mein Spezialgebiet, denke aber, das es Adobe auch hier schwer haben dürfte, irgendwas zu fordern.

Soweit ich die AGB's /EULA (sofern diese in Dtl. überhaupt gelten) gelesen habe, ist zur Nutzung berechtigt, wer eine Kopie erworben hat. Erwerb ist aber mitnichten mit Kauf gleichzusetzen, sondern eben nur, dass man etwas erhält. Der Download auf der Seite kann genauso gut ein Erwerb sein.

Weiterhin erhält man doch von der Firma offensichtlich eine Seriennummer zugeschickt. Wie soll es für Nutzerinnen und Nutzer erkennbar sein, dass es sich hier nicht um ein Angebot für sie handelt, zumal Adobe das lange nicht richtig stellt.

Und ob Adobe nun in irgendwelchen Unterforen irgendwas schreibt oder nicht, hat überhaupt gar keinen Einfluss auf den rechtlichen Status. Entweder steht es direkt auf der Downloadseite oder eben in den AGB's. Das haben nun sämtliche Urteile zu sog. Abofallen gezeigt. Und da ist es teilweise schon umstritten, ob die AGB's überhaupt gelten, wenn auf diese vor Vertragsabschluss nicht explizit hingewiesen wird.

Dies gilt allerdings nur für Leute, welche die Software vor der Änderung der Website runtergeladen haben. Jetzt wurde man drauf hingewiesen. Sollte immernoch eine Seriennummer wahllos verschickt werden, könnte man aber auch hier schon wieder streiten. Naja.

Aber wie immer bei solchen Kommentaren, eine rechtsverbindliche Auskunft gibt es nur vom Anwalt/Anwältin eures Vertrauens!

Und dann noch zu den aufgeworfenen Rechtsfragen hier:

Beiti schrieb:
"Das ist jetzt aber juristisches Wunschdenken.

Wenn ich vergesse, meine Haustür abzusperren, dürfen dann meine Nachbarn reinkommen und sich an meinem Eigentum bedienen?
"

Naja, verboten ist es jedenfalls nicht. Die Haustür ist nicht abgesperrt. Das heißt es handelt sich um keinen fest umschlossenen Raum. Fraglich ist, ob die NAchbarn sich dein Eigentum aneignen wollen. Wenn sie es nur mit rüber nehmen und nutzen (z.B. deine Mikrowelle) entsteht nicht mal ein Schaden. Du hast aber selbstverständlich einen zivilrechtlichen Anspruch auf Herausgabe der Sache und einen Anspruch auf Entschädigung, falls du die Mirkowelle gerade an dem Abend gebrauchen wolltest und dir etwas heißes zu Essen bestellt hast. Fraglich wäre natürlich, ob du nicht genausogut auf dem Herd hättest kochen können. Dann gäbe es nämlich keinen Schaden. Aber gut, das wäre was für eine Zweitsemesterklausur.

Aber das BEispiel hinkt, da Software und Mikrowelle (Stichwort: bewegliche Sache) eben nicht das Gleiche sind. Die Mikrowelle ist nur einmal da, Software kann kopiert werden.

Weiterhin schrieb Beiti:
"Natürlich machen diejenigen, die sich etwas genommen haben in dem Glauben, es sei frei zugänglich, nicht strafbar. Aber hinterher, wenn es sich als Irrtum erweist, müssen sie es dennoch zurückgeben (genauso, wie der ahnungslose Käufer von Diebesgut dieses zurückgeben muss, wenn sich herausstellt, dass es nicht das rechtmäßige Eigentum des Verkäufers war)."

Nein, dem ist nicht so (vgl. §932 BGB). Gutgläugiber Erwerb ist in der Regel geschützt. Aber auch dieses Beispiel passt hier nicht, da nach §929 BGB dies für bewegliche Sachen gilt. Hier ist es jedoch eine Kopie. Diebesgut muss natürlich zurückgegeben werden. Dieser Download ist aber kein Diebesgut.

Rainer M schrieb:
"Der Besitz eines Keys ist kein Nachweis für den legalen Erwerb. Der Nachweis wird von einem autorisierten Distributor (kann auch der Hersteller selbst sein), ausgehändigt, z. B. in Form der Rechnung, auf der i. d. R. neben dem Preis weitere Daten wie Produktbezeichnungen, Seriennummern, Lizenzangaben (z. B. Arbeitsplatzanzahlen. Name des Lizenznehmers) usw. den Bezug zum Produkt und zum Nutzungsrecht (Lizenz) herstellen."

Ebenfalls eine spannende Rechtsansicht. Wenn der "legale" Erwerb nur durch einen authorisierten Distributor erfolgen kann, wieso kann man Software dann auch aus zweiter Hand kaufen? Der Besitz eines Keys ist doch schon ein starker Indikator für einen rechtmäßigen Erwerb, zumal, wenn er vom Produzenten persönlich überreicht wird. Da Adobe nirgends auf die Einschränkung des Angebotes hinwies, haben potentielle Downloaderinnen und Downloader auch nicht über ihre Absicht täuschen wollen, den Key also nicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erworben. Hätte Adobe innerhalb weniger Tage bzw Stunden klarstellen können.

Ich will die zitierten Leute hier nicht anpissen, sondern lediglich auf Rechtsmissverständnisse hinweisen. Ich habe im Jurastudium das ein oder andere Mal nicht schlecht gestaunt. Ich empfehle im Übrigen das LEcxikon der populären Rechtsirrtümer. Da kommt man aus dem Staunen so schnell nicht wieder raus. ;)

Viele Grüße.

Edit: Ach ja, ich bin auf die Rechtsfragen nur grob eingegangen, da ich hier keine juristische Hausarbeit abliefern wollte. ;)
Zuletzt geändert von Kameramensch am Sa 02 Feb, 2013 22:00, insgesamt 2-mal geändert.



mediavideo
Beiträge: 212

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von mediavideo »

@Kameramensch

Danke für die Bestätigung von einem Fachmann und den Kommentaren zu den teilweise völlig unsinnigen Vergleichen, denn genau so wird es sein:

Ein wenig Grauzone, habe ich schon mal geschrieben, aber hier überwiegt die mehrwöchige stillschweigende Einwilligung zu den "Adobe verschenkt CS2 Meldungen" überall in der seriösen Presse und der Art des angebotenen Downloads inkl. Seriennummern und ohne jeden Hinweis auf irgendwelche Nutzungseinschränkungen und der einzigen Bedingung von Adobe zum legalen Download war damals: "Eine gültige AdobeID reicht für einen berechtigten Download und Nutzung aus". Mehr habe ich auch an dem Montag nie bei Adobe gesehen und gutgläubig gehandelt. Was die Wochen nach meinem Download an der Seite verändert haben, ist rechtlich für meinen Fall irrelevant. Auch sind diese Meldungen sicherlich nicht von Heise, Computerbild, etc. ... erfunden worden, war ja nicht der 1. April. Ich würde da gerne mal die Originalmail von Adobe an die Redaktionen sehen, da steht das bestimmt so ähnlich drin, nur will Adobe jetzt nicht mehr kostenlos für alle und das dürfen sie natürlich jederzeit, aber das gilt dann erst für alle Downloads seit der neuen Meldung bzw. Text auf der Seite ab dem 31.01.2013

Nur so als Gegenbeispiel:
Alle kostenlosen Downloads bei Heise wären dann auch rückwirkend illegal und die Nutzer machen sich plötzlich sofort alle strafbar, wenn der Hersteller irgendwann einmal den Download verbietet - Bitte erst mal nachdenken - es gilt immer das was an dem Tag galt als der Nutzer den Download gemacht hat und nichts gilt Wochen später rückwirkend ...

Ich habe ja damals begründet warum das die größte lizenzrechtliche Dummheit war, die ich je erlebt habe - nun kann jeder in Zukunft behaupten er habe es in dieser Zeit legal runtergeladen und damit hat Adobe die CS2 Software Suite praktisch "zur Freeware erklärt", denn einen Gegenbeweis kann Adobe nur sehr aufwändig bzw. schwerlich in jedem Einzelfall führen ... - und die Einrede eines Irrtums hätte wohl sofort erfolgen müssen und nach dem Schließen des Downloadbereiches für CS2 am 07.02.2013 hätte er nicht sofort wieder am 08.02.2013 unter den gleichen Bedingungen geöffnet werden dürfen.

Und für mich ist das Geschenk unglaublich schick, da ich mit den Seriennummern ohne Onlineaktivierung auf beliebigen Rechnern völlig ausreichende und zur neuesten CS-Suite recht kompatible/bediengleiche Software installieren kann, zum Test, etc. ...



Reiner M
Beiträge: 1282

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von Reiner M »

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Zuletzt geändert von Reiner M am Do 21 Feb, 2013 21:16, insgesamt 1-mal geändert.



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von Kameramensch »

Ach dieses blöde Zivilrecht (ist bei mir aber auch schon lange her). Beiti hat Recht. Der gutgläubige Erwerb ist bei Diebstahl nicht geschützt. Deshalb habe ich es oben in meinem Post rausgenommen. Ich wusste doch, dass da irgendetwas war.

Nichtsdestotrotz lässt sich das Beispiel nicht auf die Lizenzfrage hier übertragen, da es nicht um eine bewegliche Sache geht.

Wie man daran sieht, bin ich kein Fachmann. ;) Meine Stärken liegen eher im Ö-Recht.

Für Rechtsverbindliche Auskünfte immer den Anwalt des Vertrauens fragen. Naja, das habe ich ja oben schon geschrieben.



dienstag_01
Beiträge: 13470

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von dienstag_01 »

Danke euch allen. JETZT hab ichs kapiert.
Ist doch eigentlich ganz simpel, wenn man es mit e i n f a c h e n Worten erklärt bekommt ;)



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von Alf_300 »

Die gute Nachricht ist, dass in Zukunft die erste Abmahnung bei 150 Euro gedeckelt ist, wenn man das in den Kosten eines Imagefilms berücksichtigt gibts bei der Nutzung von CS2 keine Probleme



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von Kameramensch »

Reiner M hat geschrieben:
Ich denke nach wie vor: Der Key ist keine Urkunde, die zur Nutzung berechtigt. Er ist nichts weiter als eine primitive Schutzmaßnahme, eine Art Vorhängeschloss, die es vorsätzlichen Dieben schwer machen soll, sich illegal an fremdem Eigentum zu vergreifen. Hinter diesem Vorhängeschloss stehen jede Menge Rechte, die vom Key nicht verändert werden. Der Key ist keine gesetzliche Vorgabe, um Rechte abzusichern. Oder doch?
Wie gesagt, Lizenzen sind nicht mein Gebiet. Und ich gebe dir bei den Sonderlizenzen Recht, wenn diese z.B. nur von Studis genutzt werden können.

Bei allem anderen ist es eine Nachweisfrage. Ich spreche mich auch gar nicht dagegen aus, die Rechnungen zu behalten. Das sollte man schon allein weger der Steuer tun. ;) Auch als Nachweis des Eigentums an einer Sache sind sie fein. Fraglich ist bloß, ob man automatisch kein Eigentümer mehr ist, wenn man die Rechnung nicht mehr hat, denn in der Konsequenz sagst du nichts anderes, sofern ich dich richtig verstehe. Naja, zumindest fällt der Nachweis schwer.

Der Key hilft aber beim Nachweis sehr wohl. Wie solltest du sonst an einen Key gekommen sein? Klart gibt es Warezsites an jeder Ecke. Tauchen auf solchen Seiten Keys auf, die dir Adobe geschickt hat? Nein. Und Adobe hat dir den Key freiwillig geschickt. Man musste im besagten Zeitraum kein Häkchen an der Stelle "Ich besitze eine CS 2 Lizenz" machen. Muss man jetzt ja immer noch nicht.

Ganz ehrlich, auf die Prozessargumentation von Adobe wäre ich gespannt, wenn sie das verfolgen würden. Aber nicht weil der Fall unglaublich spannend wäre, sondern weil ich gerne sehe, wie Juristinnen und Juristen ins Schwitzen kommen, wenn sie solch einen Murks, wie er dort passiert ist, rechtfertigen wollen.



dienstag_01
Beiträge: 13470

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von dienstag_01 »

Alf_300 hat geschrieben:Die gute Nachricht ist, dass in Zukunft die erste Abmahnung bei 150 Euro gedeckelt ist, wenn man das in den Kosten eines Imagefilms berücksichtigt gibts bei der Nutzung von CS2 keine Probleme
Siehste, ich hab das alles b e s s e r verstanden. Du wirst dich wundern. Suche nach e i n f a c h e n Erklärungen, hier z.B. das Stichwort SCHADENERSATZ - glaub ich ;)



Kameramensch
Beiträge: 537

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von Kameramensch »

Alf_300 hat geschrieben:Die gute Nachricht ist, dass in Zukunft die erste Abmahnung bei 150 Euro gedeckelt ist, wenn man das in den Kosten eines Imagefilms berücksichtigt gibts bei der Nutzung von CS2 keine Probleme
hehe. So habe ich das noch gar nicht gesehen. Ach, die Argumentation gefällt mir gut. :)



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von Alf_300 »

@Dienstag
Ob Adobe viel Schadenersatz verlangen kann wenn der Schaden duch eigene Fahrlässigkeit verursacht wurde. ?

Wer kennt einen Fall über illegale Nutzung von CS3/CS4/CS5/CS5.5/CS6



Reiner M
Beiträge: 1282

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von Reiner M »

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Zuletzt geändert von Reiner M am Do 21 Feb, 2013 21:17, insgesamt 1-mal geändert.



Reiner M
Beiträge: 1282

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von Reiner M »

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Zuletzt geändert von Reiner M am Do 21 Feb, 2013 21:17, insgesamt 1-mal geändert.



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von Alf_300 »

Hier ist auf jeden fall noch ein Bild ohne Hinweise

http://www.computerbild.de/fotos/Adobe- ... 522.html#2



Reiner M
Beiträge: 1282

Re: Kostenloser Adobe CS2 Download nur für Käufer legal

Beitrag von Reiner M »

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