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Einstieg als freiberuflicher Kameramann



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Antworten
icony
Beiträge: 35

Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von icony »

Moin zusammen,

ab nächsten Jahr würde ich gerne als freiberuflicher Kameramann arbeiten.
( nach einem Studium und Jobs im Angestelltenverhältnis )
Nun kommen viele Fragen auf, bzw. wie man am besten an die Sache herangeht.

Als erstes würde ich dem Finanzamt mitteilen das ich ab dato als freiberuflicher Künstler / Kameramann arbeiten will

Desweiteren würde ich meine Versicherung darüber informieren und gleichzeitig einen Antrag bei der KSK einreichen.

Soweit so gut..

Nun gehts ein bisschen mehr in Detail.

Verschiedene Versicherungen kommen jetzt ins Spiel.

- Berufsunfähigkeit
- Unfallversicherung
- Berufshaftpflicht

Wo seit ihr Versichert und werden bei euch auch z.b Berufskrankheiten wie Rückenleiden abgedeckt?

Die Berufsgenossenschaft BG ETEM ist mir dabei noch ins Auge gefallen.
Habt ihr da Erfahrung?

Habt ihr euch von Anfang an einen Steuerberater zur Hilfe geholt?

Welche Arbeitsmittel kann ich absetzten?
Kann ich auch Arbeitsmittel (z.b. Fotokamera), die ich vor meiner Freiberuflichkeit erworben hab, absetzten?

Schön wäre es, eure Erfahrungen und Wissen zu teilen um allen einen besseren Durchblick zu ermöglichen.

Beste Grüße



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von Pianist »

Dein Text ist ja ganz gut durchdacht, und Du stellst auch genau die richtigen Fragen, von daher ist es ein wenig schade, dass da nicht mal Dein Vorname unter dem Posting steht. Ich vermute mal, dass die Leute hier mehr Lust zum Antworten verspüren, wenn Du da noch eine persönliche Note drunterschreibst.

Jetzt von mir erst mal eine Nachfrage:

Du hast Kamera an einer Filmhochschule studiert und dann irgendwo als angestellter Kameramann gearbeitet, richtig? Und Du hast in dieser Zeit so viele Kontakte gewonnen, dass Du damit rechnest, relativ kurzfristig so gut gebucht zu sein, dass Du damit vollzeitmäßig ausgelastet bist und davon leben kannst, ja?

Das wäre beides für die Beantwortung der Fragen wichtig.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



domain
Beiträge: 11062

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von domain »

Zitat:
Ich vermute mal, dass die Leute hier mehr Lust zum Antworten verspüren, wenn Du da noch eine persönliche Note drunterschreibst.

Und das ist deine persönliche Note?

"Matthias
_________________
Ich schreibe hier nur aus Spaß. Meistens jedenfalls. Manchmal auch nicht."


Ist nicht dermaßen persönlich und speziell der Zusatz nach Jahren schon etwas abgenutzt.
Mein Vorname ist Helmut, allen Insidern bekannt, aber wird es dadurch persönlicher?
Zuletzt geändert von domain am Fr 30 Dez, 2016 15:40, insgesamt 1-mal geändert.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von Pianist »

Schon geändert. Es wurde wirklich mal Zeit, da hast Du vollkommen Recht. Die Signatur war ja mindestens zehn Jahre alt.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



SirRollingVonShutter

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von SirRollingVonShutter »

Ich vermute mal, dass die Leute hier mehr Lust zum Antworten verspüren, wenn Du da noch eine persönliche Note drunterschreibst.
Die Leute haben hier Lust zu antworten wenn genügend Freiraum zur Kritik besteht. Wer hier öfters mal mitgelesen hat dem fällt sofort die negative Haltung auf wenn es um das Thema "Geld verdienen und Fragen dazu" geht.

Entweder haben die Leute hier angst vor jeglicher Art von Konkurrenz oder sie sind einfach unhöfliche und deprimiert und machen gerne Neulinge runter.

Mal davon abgesehen, die Sache mit der persönlichen Note ist doch wirklich affig wenn man selbst Matthias unter jedem Beitrag stehen hat, so heisst ja nur jeder vierte Deutsche zwischen 20-40 Jahren. Das ist natürlich äußert persönlich und vertrauenswürdig.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von Pianist »

Tja, und ich käme nie auf die Idee, keinen Namen unter einen Text zu schreiben. Aber nun lasst uns mal wieder zu den Fragen des Ursprungsschreibers zurückkommen, wie auch immer er heißen mag.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



icony
Beiträge: 35

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von icony »

Hier soll ja nix bewertet werden, sondern eher ein Sammelbeitrag zum bürokratischen Wirrwarr in Deutschland entstehen. Mir ist nur aufgefallen das jeder so seine eigene Wahrheit hat und somit auch immer wieder gegensätzliche Aussagen enstehen.
Ich bin dieses Jahr von der Filmschule weg und habe danach meist in anderen Departements gearbeitet (angestellt). Jetzt habe ich jedoch schon Anfragen für nächstes Jahr als Kameramann bekommen bei denen ich auf Rechnung arbeiten muss. Da dies eh mein Ziel ist, wollte ich jetzt schnellstmöglich als Freiberufler arbeiten.

Gruß

Björn



domain
Beiträge: 11062

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von domain »

WoWu ist doch ein viel besserer Name als Wolfgang Wunderlich.
Klingt so nach WauWau, aber einem gescheiten, der immer recht hat ;-)
Außerdem gibt es noch einen zweiten Wolfgang.



Mantas
Beiträge: 1251

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von Mantas »

Ich glaube Chancen bei der KSK hast du erstmal keine. die wollen Beweise, dass du schon freiberuflich arbeitest und hauptsächlich dein Geld damit verdient. Wenn ich mich nicht irre.

Bereits vorhandene Technik kannst du nicht mehr absetzen.

Mehr Infos zur Berufsunfähigkeit würden mich auch interessieren :) Die sind nicht gerade günstig..



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von Pianist »

Also gehen wir einfach mal davon aus, dass Björn die nötigen Kontakte hat und eine realistische Chance besteht, in diesem Bereich Fuß zu fassen.

Stichwort Finanzamt: Genau, einfach dort anmelden. Nicht etwa beim kommunalen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden, denn ein Kameramann ist ein Künstler und somit Freiberufler.

Stichwort KSK: Da musst Du einen sehr ausführlichen Fragebogen ausfüllen. Gerade am Anfang ist es schwer, die künftigen Verhältnisse einzuschätzen. Selbst wenn sie Dich jetzt noch nicht aufnehmen, dann vielleicht in zwei Jahren, wenn Du dann die Voraussetzungen erfüllst.

Stichwort BG: Gewerbliche Berufsgenossenschaften sind nur für Gewerbebetriebe da, nicht für selbständige Künstler. Während also eine gewerbliche Filmproduktion in die BG ETEM gehört, würde ich mich als Freiberufler, der sich für die gesetzliche Unfallversicherung interessiert, an die VBG wenden. Da die BG aber nur Arbeitsunfälle abdeckt, und Du fürs Privatleben dann eine zusätzliche Unfallversicherung benötigst, würde ich wohl eher zu einer privaten Unfallversicherung tendieren, die so gestrickt sein muss, dass Deine beruflichen Risiken mitversichert sind. In diesem Fall hast Du eine echte Wahlfreiheit, die z.B. ein Fotograf nicht hat, der ist in der BG ETEM pflichtversichert.

Stichwort Haftpflicht: Unbedingt machen. Kostet nicht viel, deckt aber viele teure Risiken ab.

Stichwort Berufsunfähigkeitsversicherung: Sehr wichtig, aber Du wirst ein wenig suchen müssen, bis Dich jemand nimmt. Du musst denen klar machen, dass Du nicht dann berufsunfähig bist, wenn Du keine Ideen für Filme mehr hast, weil Du ja bei den Projekten anderer Leute als Kameramann (Bildgestalter) hinzugezogen wirst.

So, und jetzt noch die Sache mit der Abschreibung: Du kannst ursprünglich privat genutzte Wirtschaftsgüter natürlich ins Betriebsvermögen einlegen und dann über die geplante Nutzungsdauer abschreiben. Was nicht geht, das wäre, nachträglich Vorsteuer zu ziehen. Falls Du überhaupt zur Umsatzsteuer optieren möchtest, aber das wäre ein eigenes Kapitel...

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



dienstag_01
Beiträge: 13416

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von dienstag_01 »

Pianist hat geschrieben:Stichwort Berufsunfähigkeitsversicherung: Sehr wichtig, aber Du wirst ein wenig suchen müssen, bis Dich jemand nimmt. Du musst denen klar machen, dass Du nicht dann berufsunfähig bist, wenn Du keine Ideen für Filme mehr hast, weil Du ja bei den Projekten anderer Leute als Kameramann (Bildgestalter) hinzugezogen wirst.
Hier würde ich mich genauer informieren.
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind nämlich wirklich sehr wichtig, für die Versicherungsgesellschaften. So einfach lässt sich nämlich mit (fast) keiner Versicherung Geld verdienen. Und eine Leistung wird man mit Sicherheit nie bekommen ;)



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von Pianist »

Vor allem muss man aufpassen, dass einem nicht in Wirklichkeit eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung angedreht wird. Der große Unterschied ist die Festlegung auf die berufliche und gesellschaftliche Stellung, also die sogenannte "Verweisklausel".

Da könnte man tatsächlich mal einen Makler beauftragen, etwas Passendes zu finden, ohne überall den eigenen Namen zu verbrennen.

Übrigens, das vergaß ich vorhin: Ob man einen Steuerberater benötigt oder nicht, das hängt von den eigenen Kenntnissen ab. Oder ob man im Bekanntenkreis Leute hat, die man mal fragen kann.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von pixelschubser2006 »

Matthias hat recht. Tatsächlich ist es nicht unüblich, bereits vorhandenes Inventar als private Sacheinlage in die Firma einzubringen. Ich vermute mal, das gilt für Freiberufler genauso, denn die steuerlichen Unterschiede zwischen Freiberufler und Kleingewerbe / Einzelfirma sind nicht so dramatisch (außer bei der Gewerbesteuer, wenn mal richtig viel Kohle reinkommt!).



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von Pianist »

Die Unterschiede sind schnell aufgezählt: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, sind kein IHK-Zwangsmitglied und werden auch bei größeren Umsätzen und Gewinnen nie bilanzierungspflichtig, was wiederum den Buchhaltungs- und Abschlussaufwand reduziert. Allerdings wird ein Großteil der Gewerbesteuer mit der Einkommenssteuer verrechnet, so dass der Nachteil nicht sooooo groß ist, aber immer noch vorhanden.

Kurz gesagt: Freiberufler haben es insgesamt leichter und sparen einige Kosten. Es kann auch passieren, dass verschiedene Behörden unterschiedlicher Meinung sind, wie eine bestimmte Tätigkeit zu klassifizieren ist. Da muss man dann ggf. auch hartnäckig bleiben und so die jeweils für einen selbst günstigste Variante erreichen.

Manche behaupten ja, dass ein Freiberufler keine Aufstiegserlaubnis für einen Videocopter bekommt, weil einige Luftfahrtbehörden eine Gewerbeanmeldung fordern, aber das ist natürlich Blödsinn.

Und innerhalb der Medien- und Kulturbranche ist es auch vollkommen normal, dass auf die Rechnungen ohne zu murren die Künstlersozialabgabe abgeführt wird. Von daher ist es auch kein Nachteil, keine GmbH oder dergleichen zu sein.

Matthias (fühlt sich inzwischen als "Künstler" ganz wohl, auch wenn er sich eher als "Handwerker" sieht)
Filmemacher für besondere Aufgaben



siemueller
Beiträge: 13

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von siemueller »

Hallo !
BU-Vers. u. Rente geht über das Versorgungswerk d. Presse od. die Pensionskasse der Öffentl. Rechtlichen. Guter Mann als Ansprechpartner ist Michael Weber in Speyer. (Nein, bin nicht verwandt od. verschwägert, sondern nur von dessen Leistungen überzeugt !

Gruss und viel Erfolg !



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von Pianist »

Das Rententhema wäre für ihn ja bereits über die KSK geklärt. Die steuern ja den fiktiven Arbeitgeberzuschuss bei. Somit sind selbständige Künstler die einzigen Nicht-Arbeitnehmer, wo man zumindest theoretisch davon ausgehen kann, dass für sie die Teilnahme am System der gesetzlichen Rente lohnenswert sein könnte.

Ich formuliere das so vorsichtig, weil man heute ja wirklich nicht sagen kann, wie es in 30 Jahren um die gesetzliche Rente bestellt ist. Aber ich weiß definitiv, dass es eines der absoluten politischen Kernthemen einer jeden künftigen Bundesregierung ist, dass die Rente sicher bleibt. Der soziale Sprengstoff wäre einfach zu groß, wenn das weiter ins Wanken gerät.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



icony
Beiträge: 35

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von icony »

Schon mal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Kurze Frage zur Abschreibung:
Zu welchem Zeitpunkt ( Beispiel: Nach der Anmeldung beim Finanzamt ) kann ich Equipment kaufen, welches ich dann auch gegenrechnen kann?
Fotoaparat wie z.b ein XT1 gillt wahrscheinlich auch?

Thema Verweisklausel

Gibt es bei den BUs eine bei der man nicht noch als Pförtner beschäftigt wird?

Hast du einen Tip für eine private Unfallversicherung die auch noch den Beruf abdeckt?
Vllt auch für die Berufshaftpflicht und BU?

Bei der KSK brauch man im ersten Jahr nur 3200,-
Nur müssen die schon geleistet sein oder zählen zukünftige auch dazu.
Man muss ja schätzen was man umsetzt?!?

Muss ich dem Finanzamt nur mitteilen das ich Freiberufler bin oder eine Umsatzsteuernummer beantragen?

Als Tipp von mir ( leider erst nach einigen Jahren im Beruf möglich ) sollte man schnellstmöglich der Pensionskasse Rundfunk beitreten.



icony
Beiträge: 35

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von icony »

Da war wer schneller mit der Pensionskasse. ;)
Darüber geht auch die BU?



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von Pianist »

Zur Umsatzsteuer: Planst Du denn größere Anschaffungen, also eine eigene Kamera-Ausrüstung oder dergleichen, wo es um Zehntausende Euro geht? Dann wäre eine frühe Option zur Umsatzsteuer sinnvoll, aber nur dann. In allen anderen Fällen hast Du ja keinen Nachteil, so lange wie möglich den §19 UstG in Anspruch zu nehmen.

Es soll angeblich Auftraggeber geben, die Leute mit §19 auf der Rechnung nicht so ganz Ernst nehmen, aber das ist eigentlich Blödsinn. Sobald der Laden läuft, wirst Du sowieso umsatzsteuerpflichtig.

Sobald Du Deine Option zur Umsatzsteuer erklärt hast, kannst Du auch die Vorsteuer aus Anschaffungen ziehen. Und Du muss dann (zumindest im ersten Jahr nach Gründung) monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Bleiben die Zahlen niedrig, wird es im zweiten Jahr vielleicht auf eine quartalsweise Abgabe umspringen, das teilen die Dir dann mit.

Bedenke aber: Du musst Dir erst mal überlegen, wie Du Dich am Markt positionieren möchtest. Der typische freiberufliche Kameramann mit Diplom hat keine eigene Ausrüstung, sondern arbeitet mit der Kamera, die für das jeweilige Projekt von der Produktion angemietet wird. Eine eigene Ausrüstung lohnt sich ja nur dann, wenn man sich eher als Dienstleister versteht, oder gar so viele eigene Projekte hat, dass sich das rentiert. Dann ist man aber eher Filmemacher, und nicht nur Kameramann.

Berufsunfähigkeitsversicherung heißt ja gerade, dass Du eben nicht als Pförtner beschäftigt wirst.

Ich habe die meisten meiner Versicherungen bei der Gothaer, aber da ich nie ernsthafte Leistungsfälle hatte, kann ich gar nicht beurteilen, ob die wirklich gut ist. Ich möchte es aber auch nicht herausfinden.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



icony
Beiträge: 35

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von icony »

Anschaffungen kann ich auch bei §19 UstG gegenrechnen um den Gewinn zu mindern?

§19 UstG schreib ich dann natürlich auf die Rechnung, sonst muss ich doch nix machen, wie z.B. dem Finanzamt mitteilen?



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von Pianist »

Wenn Du Dich (erst mal) gegen die Umsatzsteuer entscheidest, dann ist die gesamte Anschaffung eine Betriebsausgabe, also die Bruttosumme. Wenn der Wert über 410 EUR (netto) liegt, also für Dich 487 EUR, dann schreibst Du den Bruttobetrag über mehrere Jahre ab. Du bekommst eben die darin enthaltene Umsatzsteuer (heißt dann Vorsteuer) nicht unmittelbar wieder.

Dem Finanzamt teilst Du natürlich mit, dass Du den §19 in Anspruch nehmen möchtest.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



icony
Beiträge: 35

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von icony »

Vielen Dank. Ein wenig mehr Licht im dunklen. :)



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von pixelschubser2006 »

Auch wenn es hier zigmal bei ähnlichen Themen durchgekaut wird:

Bitte bezüglich der Kleinunternehmerregelung auch mal überlegen, ob die Zielkundschaft Vorsteuerabzugsberechtigt ist. In diesem Fall wird Dein Bruttobetrag im Angebot mit dem Netto des Wettbewerbers verglichen. Wärend die Kleinunternehmerregelung bei überwiegend privaten Kunden eine Wettbewerbsvorteil darstellt, ist das bei gewerblichen Kunden umgekehrt.

Ich kann mich auch nur wiederholen, daß das Thema Umsatzsteuer auch kein Riesenaufwand ist. Die Logik ist simpel und das Ausfüllen der Formulare dank Elster Online auch schnell im Griff. Der Arbeitsaufwand ist im Vergleich zur gesamten Buchhaltung eher gering und sollte kein Grund für die Kleinunternehmerregelung sein.

Wie gesagt: Private Kunden und wenig geplante Anschaffung? Dann kann man sich die Arbeit etwas erleichtert. Andernfalls lohnt sich die Arbeit i.d.R.
Darüberhinaus kann ich frischgebackenen Selbständigen nur ans Herz legen, sich intensiv mit Betriebswirtschaft zu befassen. Es ist leider alltäglich, daß Künstler sich häufig ins Unglück kalkulieren. Der Steuerkram nervt natürlich, aber so sagt der Volksmund: Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare...



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von Pianist »

pixelschubser2006 hat geschrieben:Wärend die Kleinunternehmerregelung bei überwiegend privaten Kunden eine Wettbewerbsvorteil darstellt, ist das bei gewerblichen Kunden umgekehrt.
Soweit ich Björn verstanden habe, geht es bei ihm eher nicht in Richtung Hochzeitsfilm, so dass er kaum Privatkunden haben dürfte. Aber es gibt ja noch weitere potentielle Kunden, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind: Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Behörden, Stiftungen, in der Regel auch Vereine. Da kann das tatsächlich ein Wettbewerksvorteil sein.

Aber bei vorsteuerabzugsberechtigten Auftraggebern, also den meisten ganz gewöhnlichen Unternehmen, ist es schlichtweg vollkommen wurscht. Ob er nun eine Rechnung über 100 EUR mit Hinweis auf §19 UstG, oder eine über 119 EUR schreibt, wo man 19 EUR Vorsteuer ziehen kann, ist dem (seriösen) Auftraggeber vollkommen egal.

Dort also weder Vorteil noch Nachteil.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



icony
Beiträge: 35

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von icony »

Klingt logisch.
Wie lernt mans am besten? ^^
Buchempfehlung?

Jap.. es geht eher Richtung Dokumentarfilm, Musikvideo und Imagefilm.

Evtl. stehen Equipmentanschaffungen im Berreich von 8000-10000,- an.
Zuletzt geändert von icony am Fr 30 Dez, 2016 21:24, insgesamt 1-mal geändert.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von Pianist »

Bücher sind schon mal gut. Es gibt auch Volkshochschulkurse, wenn es rein um die Buchhaltung geht. Und natürlich gibt es alle möglichen Gründer-Seminare.

Wenn man ein Buchhaltungsprogramm von Lexware kauft, bekommt man auch ein sehr gutes Lehrbuch dazu.

Du musst Dir eben überlegen, ob Du bereit bist, Dich neben Deinen Kernaufgaben auch um dieses Thema zu kümmern, oder ob Du das gegen Geld jemanden machen lässt. Den müsstest Du aber auch in gewisser Weise kontrollieren...

Ich finde es ja gut, wenn man seine Zahlen selbst im Griff hat.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von pixelschubser2006 »

Bei Investitionen in dieser Größenordnung ist die Kleinunternehmerregelung eigentlich schon vom Tisch. Die Vorsteuer aus diesen Zahlen reicht i.d.R., um einen Steuerberater für ein Jahr Buchhaltung incl. Jahresabschluss zu bezahlen. Außerdem mutmaße ich, daß Umsätze angepeilt werden, die eh zur Umsatzsteuerpflicht reichen.
Lexware kann man nehmen, ist nicht ohne Grund die Nr. 1 unter den einschlägigen Software-Schmieden. Die größeren Pakete von denen sehe ich ab und zu bei Kunden, und die machen keinen üblen Eindruck. Auch technisch nicht - obwohl die einige Jahre viel Mist gebaut haben. Ich selbst nehme ein Produkt namens Monkey Office. Das kommt aus dem Apple-Lager und ist nicht so überfrachtet. Es ist in der Handhabung ein guter Kompromiss zwischen puristischer Bedienung und Klicki-Bunti. Ich finde es klasse und verkaufe es auch. Buchhaltungskenntnisse sind dabei von Vorteil, aber kein Muss. Wichtig ist nur zu wissen, auf welche Konten bestimmte Ausgaben verbucht werden. Meine Frau ist hauptberuflich in der Sozialarbeit tätig und hat mit Bürokram wenig am Hut. Mit einer Einarbeitung von 10 Minuten und einer Liste der 15 wichtigsten Sachkonten hat die meine Belege im Eilverfahren korrekt erfasst. Also definitv einsteigerfreundlich!



Pianist
Beiträge: 8403

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von Pianist »

pixelschubser2006 hat geschrieben:Bei Investitionen in dieser Größenordnung ist die Kleinunternehmerregelung eigentlich schon vom Tisch. Die Vorsteuer aus diesen Zahlen reicht i.d.R., um einen Steuerberater für ein Jahr Buchhaltung incl. Jahresabschluss zu bezahlen. Außerdem mutmaße ich, daß Umsätze angepeilt werden, die eh zur Umsatzsteuerpflicht reichen.
Das kann man ihm eigentlich nur wünschen, denn unterhalb dieser Zahlen wäre eine tragfähige Selbständigkeit ohnehin nicht gegeben.

Aber wir wissen ja nicht, ob er große eigene Technik anschaffen möchte oder nicht.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



icony
Beiträge: 35

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von icony »

Ich war jetzt eine Zeit off. Deswegen melde ich mich erst jetzt.

Ich werde es erstmal mit der Kleinunternehmerregel angehen und versuchen in die KSK reinzukommen. Dafür muss ich jedochn erstmal freiwilig als Selbständiger versichern. Mit ca. 390,- Euro ist das aber schon ein Batzen Geld. Auch wenn man es als Mitglied bein der KSK rückwirkend wiederbekommt. Jedoch weiss man ja nicht ob man angenommen wird.

Beim BVK gibt es anscheinend für Mitglieder eine Auflistung von den besten Berufhaftpflichtversicherern speziel für die Gruppe "Kameramann".
Bin leider noch kein Mitglied. :(

Hat dafür jemand dafür eine Empfehlung?



PowerMac
Beiträge: 7489

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von PowerMac »

Ich bin in der KSK und denke, du wirst ein bis zwei Jahre nicht reinkommen - es ist ziemlich unmöglich, da du keine künstlerische oder kunstnahe freiberufliche Zeit nachweisen kannst.



icony
Beiträge: 35

Re: Einstieg als freiberuflicher Kameramann

Beitrag von icony »

Es ist ja nicht so das ich noch kein Portfolio hab, nur Rechnungen kann ich noch nicht vorweisen. Der Mindestverdienst bei der KSK liegt ja gerade mal bei 3900,- und für Berufsanfänger sogar darunter. Naja mal schauen.



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