Hier eine kleine Differenzierung:Jott hat geschrieben: Flug über Menschen ist strikt verboten.
Hast du mal einen Link zu dem Gesetzestext, der diese Differenzierung enthält? Die gibt es meiner Meinung nicht. In der Infopublikation des BMVI steht ganz klar:Bildstabilisator hat geschrieben:Hier eine kleine Differenzierung:Jott hat geschrieben: Flug über Menschen ist strikt verboten.
Der Flug über Menschenansammlungen, wie Konzerte oder Weihnachtsmärkte ist verboten.
Hallo Matthias,Pianist hat geschrieben:Wofür braucht man bei einer Hochzeit eigentlich einen Videocopter? Was möchte man damit aufnehmen, was nicht auch mit bodengebundenen Kameras geht? Das wäre doch nur lohnenswert, wenn die Hochzeit in einem besonders schönen Schloss stattfindet, um das man dann mal herumfliegt.
Matthias
Ja, den letzten Punkt kann ich mir ganz gut vorstellen, aber alles andere ist doch irgendwie irrelevant. Denke doch mal daran, wie weitwinkelig die Copter bis zur 1.500-EUR-Klasse sind, und dass man ja doch immer einen gewissen Abstand halten muss. Da wäre das, was man eigentlich zeigen möchte, viel zu klein. Und man nervt die Leute die ganze Zeit mit dem Geplärre.Bildstabilisator hat geschrieben:mögliche Einsatzmöglichkeiten gibt es deutlich mehr, als das Umkreisen der Lokation.
Hier eine kleine Auswahl:
- Alle Wege des Brautpaares können aus der Vogelperspektive "begleitet" werden. Fahrt mit dem Brautwagen oder Kutsche vom Standesamt zur Kirche oder von der Kirsche zur Feierlokation.
- Das Paar beim Shooting in der freien Natur.
- Das Ankommen der Gäste in der Lokation
- Die Gruppenbilder von oben. Hier wird es besonders reizvoll, wenn Ballons gemeinsam in die Luft gelassen werden.
Da ich mich im Einstieg in das Thema bemühe habe ich hier noch keine Antwort. Erster Ansatz ist bei der jeweiligen Örtlichkeit eine Aufstiegserlaubnis zu erhalten.Pianist hat geschrieben: Und wie möchtest Du regelkonform am Standesamt oder vor der Kirche fliegen?
Hast du mal einen Link zu dem Gesetzestext, der diese Differenzierung enthält? Die gibt es meiner Meinung nicht. In der Infopublikation des BMVI steht ganz klar:dnalor hat geschrieben: Der Flug über Menschenansammlungen, wie Konzerte oder Weihnachtsmärkte ist verboten.