Danke. Also meinst du, dass es eine kommerzielle Verwertung ist? So viel ich weiss, braucht man ueberall in Dtld. eine Erlaubnis, wenn man das ausserhalb der Freizeit macht.fmgraphix hat geschrieben:Ja, brauchst du. Zumindest in Niedersachsen.
Dann stellst du es auf YT und der Verein verlinkt es auf die Homepage ;)Wenn ich es beispielsweise privat mache und auf YT stelle, brauche ich keine Aufstiegserlaubnis. Ist ja mein persoenlicher Spass.
Für UAS werden generell Aufstiegsgenehmigungen benötigt. Bei den "Modellfliegern" nicht immer. Modellflieger dürfen bis 30m, UAV`s mit einfacher Genehmigung bis 50m.Bei der Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme
(UAS) handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die
nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung
betrieben werden.
Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten
Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ausschließ-
lich über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung
des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung,
so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist
mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere
ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden (z. B. Bildaufnahmen
mit dem Ziel des Verkaufs), so handelt es
sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem.
Da hier einfach zu viele Falschinformationen und Halbwahrheiten verbreitet werden, schlage ich vor, dass wir hier am besten keine Copter-Diskussionen mehr führen, sondern die Leute ins Drohnen-Forum verweisen. Dort gibt es unter anderem ganz unten eine Rubrik zu den ganzen rechtlichen Fragen.ksingle hat geschrieben:Es ist keine gewerbliche Vereinbarung getroffen. Du machst es, weil du Mitglied im Verein bist. Somit ist es reine Privatsache (Sport=Hobby=Freizeit) mit Genehmigung des Grundstückinhabers (der Verein). Wie auf deinem Privatgrundstück kannst Du hier selbstverständlich ohne jede öffentliche Genehmigung fliegen und fröhlich drauf los fotografieren.
Diese Aussage wäre dann korrekt, wenn Du auch dazuschreibst, wo sie gilt, nämlich innerhalb der Kontrollzonen der 16 deutschen Flughäfen, deren Tower von der DFS betreut werden. Außerhalb dieser Kontrollzonen gelten andere Regeln: UAS/UAV bis 100 Meter, Flugmodelle unbegrenzt (aber nur in Sichtweite).bkhwlt hat geschrieben:Modellflieger dürfen bis 30m, UAV`s mit einfacher Genehmigung bis 50m.
Sowas ist doch richtig geil. Schilda muss gleich um die Ecke sein ;)Drei Tage nach Einreichung gilt diese als erteilt.
Nicht beim Ordnungsamt, sondern bei der Luftfahrtbehörde. Und innerhalb der ED-R 146 (fünf nautische Meilen um die Reichstagskuppel) sind noch ganz andere Zustimmungen erforderlich.Jan hat geschrieben:Wer ein Berliner ist, hat da ein richtiges Problem. Dort muss man für jeden Aufstieg eine Genehmigung beim Ordnungsamt holen.