Sehr romantische Vorstellung.WoWu hat geschrieben:Aber genau dafür haben wir ja eine Verfassung, damit sich eben das nicht wiederholt und das Recht nicht wieder beliebig wird ... und eine Institution, die darüber wacht, damit eben keine, irgendwie gearteten Bürgerbewegungen Gesetze nach Belieben und Stimmungslage machen.
Artikel 1 bis 20 unterliegen der Ewigkeitsklausel: https://de.wikipedia.org/wiki/EwigkeitsklauselWoWu hat geschrieben:Lassen wir es doch einmal beim konkreten Fall, um den es geht.
Artikel 1 und 2.
Natürlich kann man die mit einer entsprechenden Mehrheit ändern oder löschen.
Und wenn es nach dieser Abstimmung des fiktiven Falles ging, wäre die Mehrheit auch gegeben.
[...]
Ich habe mich bei dem ganzen Medienevent und den Diskussionen darüber gewundert, warum das nicht zur Sprache gekommen ist.Gabriel_Natas hat geschrieben:[
Wenn man hier realistisch rangeht:
Ein Staatsanwalt hätte hier in dem Fall den Piloten wegen Totschlag angeklagt und nicht wegen Mordes.
Nach der Logik könnten wir die BW gleich zumachen.TonBild hat geschrieben:
- wenn ein Befehl unverbindlich ist, insbesondere wenn er nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt ist oder
- wenn er die Menschenwürde verletzt oder
- wenn durch das Befolgen eine Straftat begangen würde (§ 11 SG, § 22 WStG)." https://de.wikipedia.org/wiki/Gehorsamsverweigerung
.
+1Frank B. hat geschrieben:
Meine hypothetische Antwort: Sie säßen in der ersten Reihe und würden ihm applaudieren. Das ist das, was ich mit den 99.99% meine.
Ich rede nicht von Gesetzen - obwohl es ne lange Liste gibt, die erst nach zig Jahren, und wenn einer das Geld hatte sich durch die Instanzen zu klagen, von Karlsruhe als verfassungswidrig kassiert wurden - sondern von der Lebenswirklichkeit.WoWu hat geschrieben:Mach das doch mal am konkreten Fall fest und nicht so nebulöse.
Wo, und in welcher Form verstößt welches Gesetz gegen Artikel 1 und 2 ?
dreimal falsch, wie immer...Du bist wahrscheinlich aus irgendwelchen gesicherten Verhältnissen gekommen, hast irgendwas Linksintellektuelles studiert und laberst den Mist einfach nur nach
Z.B. die Strukturen in der südsteirischen Weingegend. Leider schon jetzt enormer Ausländerverkehr mit Stau, obwohl noch alles ziemlich grün ist.Frank Glencairn hat geschrieben: Deswegen "romantische Vorstellung" - Papier ist geduldig, und das Papier von Gesetzbüchern ist ganz besonders geduldig. Aber mit der Realität hat das meistens nichts zu tun.
Da gibt es ganz andere Stukturen, die das Sagen haben.
Das ist natürlich eine Binsenweisheit. Wenn es ein Gesetz oder eine Regelung nicht gäbe, gäbe es natürlich auch keinen Verstoß dagegen. Deshalb werden Gesetze ja geschaffen, um Grenzen und Bewegungsräume zu ordnen. Die Frage ist, wie stark und wie durchsetzbar sind diese Gesetze, Ordnungen und Regelungen. Wenn sie nicht durchsetzbar sind, gebeugt und gedehnt werden können, dann sind sie schwach. Und selbst, wenn die Legislative und die Judikative Klärung schaffen, aber die Exekutive es nicht mehr schafft, die Gesetze durchzusetzen, dann nutzt das Beste Gesetz nichts mehr. Das wird wohl auch zunehmend das Problem in Europa werden.WoWu hat geschrieben:@Frank G.
Ist Dir schon mal aufgefallen, dass es solche Verstöße, die Du aufführst, gegen Artikel 1 u. 2 nur geben kann. w e i l es die Artikel gibt.
Gäbe es sie nicht, wie z. B. hier, könnte man solche Verhaltensweisen nicht einmal reklamieren, geschweige denn ahnden.
Wie kommst du denn da drauf, daß ich das anstrebe?WoWu hat geschrieben: Dann hätte man nämlich genau das, was Du anstrebst ... Recht nach Stimmungslage und ohne jede Leitplanke.
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Da sind wir wieder beim geduldigen Papier. Nur weil jemand auf ein Stück Papier schreibt, daß Richter nicht weisungsgebunden sind, heißt das nicht, das dies auch der Realität irgend ne Auswirkung hat. Filz, Korruption, Druck von "oben", Parteibuch, die Angst um die Karriere. Was passiert, wenn Richter nicht spuren, haben wir ja gesehen. Unterschätze nicht den Deep State.WoWu hat geschrieben:
Und weisungsgebunden sind auch nur Staatsanwälte und keine Richter.