Wie Heise berichtet, gibt der Europäische Gerichtshof grundsätzlich grünes Licht für den Weiterverkauf einer gebrauchten Software-Lizenz -- unter der Voraussetzung, daß der Originaldatenträger Teil der Transaktion ist. Also auch, wenn in den Nutzungsbedingungen eine Weiterveräußerung untersagt ist. Ein Verkauf von Sicherungskopien dagegen ist nur unter Zustimmung des Herstellers erlaubt.
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Verkauf gebrauchter Software: mit Originaldatenträger legal