Zitat :
Computersoftware dasrf auch in der genutzten Form weiterverkauft werden. Der Verkäufer muß gleichzeitig aber auch die Original-Lizenz abgeben und das Programm bei sich selbst löschen, wie der Europäische Gerichtshof /EuGH) in Luxemburg entschied. Eine Sicherungskopie des Originalprogrammes darf danach auch dann nicht verkauft werden, wenn die Origin al-Software-CD beschädigt ist.
Der Käufer einer beschädigten CD kann sich die Software gegebenenfalls mit dem Lizenzschlüssel aus dem Internet herunterladen. (Az:C-166/15)
Gruß