Postproduktion allgemein Forum



Wie wird man "freier" Cutter



Fragen rund um die Nachbearbeitung, Videoschnitt, Export, etc. (div. Software)
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zwiebel
Beiträge: 47

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von zwiebel »

Pianist hat geschrieben: Bei Arbeit auf Rechnung hätte übrigens nie der Cutter (der vielleicht in Wirklichkeit Arbeitnehmer wäre) das Problem, sondern einzig und allein der Auftraggeber, der möglicherweise Sozialabgaben hinterzieht.
Absolut. Aus dem Grund werden auch in den letzten Jahren selbst mittelständische und kleine Produktionsfirmen bei dem Thema sehr sensibel. Auch sie werden vermehrt von der Rentenversicherung geprüft. Deshalb ist der Nachweis der KSK-Mitgliedschaft auch schon einige Zeit Voraussetzung, um überhaupt noch als Cutter auf Rechnung gebucht zu werden. Oder natürlich eine Statusfeststellung (V027) der Rentenversicherung des Bundes, womit ich mich aber null auskenne.
soahC hat geschrieben:Cutter dürfte wohl schwerer angenommen werden als Videoproduzent oder ähnliches.
Videoproduzent ist natürlich ein sehr schwammiger Begriff. Cutter dagegen schon klarer definiert. Auch wenn die Tätigkeiten da natürlich enorm unterschiedlich sind. Von ganz klar weisungsgebundener Arbeit bis zu völligen Kreativen Verantwortung ist da ja alles dabei.
Davon abgesehen werden, so weit ich weiß, Cutter seit einiger Zeit explizit auf der Liste der Berufe geführt, welche in die KSK kommen können.



soan
Beiträge: 1236

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von soan »

Der Auftraggeber muss auch KSK-Beiträge zahlen wenn der Auftragnehmer NICHT in der KSK ist. Verrückt oder? Hab ich mal gelesen.
zwiebel hat geschrieben: Davon abgesehen werden, so weit ich weiß, Cutter seit einiger Zeit explizit auf der Liste der Berufe geführt, welche in die KSK kommen können.
Leider falsch, für "uns" in Frage käme:

darstellend
D07 Regisseur, Filmemacher, Choreograph
D11 künstlerisch - technischer Mitarbeiter in der darstellenden Kunst
D19 ähnliche selbstständige künsterlische Tätigkeit im Bereich darstellende Kunst

bildend/ Design
B06 Videokünstler
B19 ähnliche selbstständige künsterlische Tätigkeit im Bereich bildende Kunst

Wort
W02 Autor für Bühne, Film, Funk und Fernsehen



Jott
Beiträge: 21815

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von Jott »

soan hat geschrieben:Der Auftraggeber muss auch KSK-Beiträge zahlen wenn der Auftragnehmer NICHT in der KSK ist. Verrückt oder? Hab ich mal gelesen
Klar ist das so, außer wenn der Auftragnehmer eine Kapitelgesellschaft ist (dazu gab es schon schöne Threads). Und das mit den Berufen und alles andere ist fein säuberlich auf der einzigen verlässlichen Quelle gelistet: www.kuenstlersozialkasse.de

Wer mit denen etwas zu tun haben will oder muss, ist dort bestens aufgehoben.



kundesbanzler
Beiträge: 760

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von kundesbanzler »

Mir ist unbegreiflich, wie hier einige Leute sich als die größten Experten in einem Gebiet aufspielen und in den Folgeposts durchscheinen lassen, dass ihr Wissen selbst in den elementarsten Details nur aus Mutmaßungen und Hörensagen besteht und nie die fünf Minuten Zeit investiert wurden, die entsprechenden Sachverhalte auf den offiziellen Informationsquellen nachzulesen.



soan
Beiträge: 1236

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von soan »

kundesbanzler hat geschrieben:Mir ist unbegreiflich, wie hier einige Leute sich als die größten Experten in einem Gebiet aufspielen und in den Folgeposts durchscheinen lassen, dass ihr Wissen selbst in den elementarsten Details nur aus Mutmaßungen und Hörensagen besteht und nie die fünf Minuten Zeit investiert wurden, die entsprechenden Sachverhalte auf den offiziellen Informationsquellen nachzulesen.
Ist das eine formulierte Standard-Antwort?? Die passt nämlich in jedes X-beliebige Forum zu jedem Thread und ist das direkte Gegenteil von "konkret" :-) . Welche Aussagen welcher User sprichst du an?



kundesbanzler
Beiträge: 760

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von kundesbanzler »

Um mal zu dem Punkt zurückzukehren, wo ich hier ausgestiegen bin. Ich hätte mich gern noch ein wenig über die (Schein)-Selbstständigkeit von Cuttern unterhalten, aber der Post von soahC hat eine derart eklatante Unkenntnis bzw. ein Fehlverständnis der Unterscheidung von selbstständiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung offenbart und auch den Unwillen, sich diesbezüglich bei den Primärquellen zu informieren, dass es mir zu mühsam ist, die Wissenslücken aufzuarbeiten.

Dementsprechend wurde auch der Wikipedia-Eintrag und vor allem die zitierte Liste grundlegend missverstanden. Anders als angenommen handelt sich hier nicht um die Definition von Scheinselbstständigkeit oder Unterscheidungskriterien von selbstständig und abhängig Beschäftigten, sondern es war eine Aufzählung von Hinweisen, die eine Scheinselbstständigkeit vermuten lassen. Dementsprechend sind es eher oberflächliche, von den Behörden von außen recht einfach einzuschätzenden Einteilungen, etwa um eine Prüfung der tatsächlichen Arbeitsverhältnisse zu veranlassen. Die zwingenden Kriterien sind aber ganz andere und kann man vereinfacht auf der Seite der Rentenversicherung nachlesen, wenn man nicht in die Gesetzestexte schauen will: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... geber.html

Folglich ist auch die als Wissen getarnte Vermutung, dass die Menge bzw. der Wechsel der Auftrag- (bzw. letztlich Arbeit)geber für Selbstständigkeit entscheidend ist, vollkommen falsch. Es kann sein, dass eine Person im Jahr für einen Auftraggeber tätig ist und gesetzlich als selbstständig durchgeht, während eine andere für fünfzig verschiedene tätig ist und dabei aufgrund der Arbeitsverhältnisse als scheinselbstständig anzusehen ist.

Aber darüber hinaus trifft man in fast jedem Post auf Sätze, die jeden mit dem Kopf schütteln lassen, der sich mal einen halben Tag mit der Thematik beschäftigt hat.
"zwischen Selbstständiglkeit und Freiberufler entscheiden"
"Kann ein Freiberufler überhaupt sozialversicherungspflichtig Mitarbeiter anstellen? "
"Deshalb ist der Nachweis der KSK-Mitgliedschaft auch schon einige Zeit Voraussetzung, um überhaupt noch als Cutter auf Rechnung gebucht zu werden."
"Davon abgesehen werden, so weit ich weiß, Cutter seit einiger Zeit explizit auf der Liste der Berufe geführt, welche in die KSK kommen können."
"Der Auftraggeber muss auch KSK-Beiträge zahlen wenn der Auftragnehmer NICHT in der KSK ist. Verrückt oder?"



TaoTao
Beiträge: 839

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von TaoTao »

kundesbanzler hat geschrieben:Um mal zu dem Punkt zurückzukehren, wo ich hier ausgestiegen bin. Ich hätte mich gern noch ein wenig über die (Schein)-Selbstständigkeit von Cuttern unterhalten, aber der Post von soahC hat eine derart eklatante Unkenntnis bzw. ein Fehlverständnis der Unterscheidung von selbstständiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung offenbart und auch den Unwillen, sich diesbezüglich bei den Primärquellen zu informieren, dass es mir zu mühsam ist, die Wissenslücken aufzuarbeiten.

Dementsprechend wurde auch der Wikipedia-Eintrag und vor allem die zitierte Liste grundlegend missverstanden. Anders als angenommen handelt sich hier nicht um die Definition von Scheinselbstständigkeit oder Unterscheidungskriterien von selbstständig und abhängig Beschäftigten, sondern es war eine Aufzählung von Hinweisen, die eine Scheinselbstständigkeit vermuten lassen. Dementsprechend sind es eher oberflächliche, von den Behörden von außen recht einfach einzuschätzenden Einteilungen, etwa um eine Prüfung der tatsächlichen Arbeitsverhältnisse zu veranlassen. Die zwingenden Kriterien sind aber ganz andere und kann man vereinfacht auf der Seite der Rentenversicherung nachlesen, wenn man nicht in die Gesetzestexte schauen will: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... geber.html

Folglich ist auch die als Wissen getarnte Vermutung, dass die Menge bzw. der Wechsel der Auftrag- (bzw. letztlich Arbeit)geber für Selbstständigkeit entscheidend ist, vollkommen falsch. Es kann sein, dass eine Person im Jahr für einen Auftraggeber tätig ist und gesetzlich als selbstständig durchgeht, während eine andere für fünfzig verschiedene tätig ist und dabei aufgrund der Arbeitsverhältnisse als scheinselbstständig anzusehen ist.

Aber darüber hinaus trifft man in fast jedem Post auf Sätze, die jeden mit dem Kopf schütteln lassen, der sich mal einen halben Tag mit der Thematik beschäftigt hat.
"zwischen Selbstständiglkeit und Freiberufler entscheiden"
"Kann ein Freiberufler überhaupt sozialversicherungspflichtig Mitarbeiter anstellen? "
"Deshalb ist der Nachweis der KSK-Mitgliedschaft auch schon einige Zeit Voraussetzung, um überhaupt noch als Cutter auf Rechnung gebucht zu werden."
"Davon abgesehen werden, so weit ich weiß, Cutter seit einiger Zeit explizit auf der Liste der Berufe geführt, welche in die KSK kommen können."
"Der Auftraggeber muss auch KSK-Beiträge zahlen wenn der Auftragnehmer NICHT in der KSK ist. Verrückt oder?"

Mir ist unbegreiflich, wie hier einige Leute sich als die größten Experten in einem Gebiet aufspielen und in den Folgeposts durchscheinen lassen, dass ihr Wissen selbst in den elementarsten Details nur aus Mutmaßungen und Hörensagen besteht und nie die fünf Minuten Zeit investiert wurden, die entsprechenden Sachverhalte auf den offiziellen Informationsquellen nachzulesen.



kundesbanzler
Beiträge: 760

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von kundesbanzler »

TaoTao hat geschrieben:Mir ist unbegreiflich, wie hier einige Leute sich als die größten Experten in einem Gebiet aufspielen und in den Folgeposts durchscheinen lassen, dass ihr Wissen selbst in den elementarsten Details nur aus Mutmaßungen und Hörensagen besteht und nie die fünf Minuten Zeit investiert wurden, die entsprechenden Sachverhalte auf den offiziellen Informationsquellen nachzulesen.
Ist das eine formulierte Standard-Antwort?? Die passt nämlich in jedes X-beliebige Forum zu jedem Thread und ist das direkte Gegenteil von "konkret" :-) . Welche Aussagen welcher User sprichst du an?



soan
Beiträge: 1236

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von soan »

Komplett einverstanden...


bis auf :-)
kundesbanzler hat geschrieben: "Der Auftraggeber muss auch KSK-Beiträge zahlen wenn der Auftragnehmer NICHT in der KSK ist. Verrückt oder?"
Ich finde es geradezu grotesk das ein Auftraggeber (zb eine Schule, sofern nach Prüfung KSK-Abgabepflichtig) für einen freischaffenden Künstler (zb Bildhauer) KSK-Abgaben zahlen MUSS obwohl dieser NICHT in der KSK ist.

Denn er
- geht einer selbstständigen künstlerischen Tätigkeit nach
- macht dieses im Beispiel regelmässig (zb einmal im Monat etwas umgestalten)

Beispiel:
Du bist freiberuflicher Filmschaffender, freiwillig privat krankenversichert. Ein Autohaus bucht dich regelmässig (einmal pro Monat) um aktuelle Fahrzeug-Clips zu erstellen. Dieses Autohaus MUSS KSK Abgaben leisten.

Ich finde das ist durchaus erwähnenswert...was genau an meiner Aussage (s.o.) stört dich also???



soan
Beiträge: 1236

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von soan »

kundesbanzler hat geschrieben:
TaoTao hat geschrieben:Mir ist unbegreiflich, wie hier einige Leute sich als die größten Experten in einem Gebiet aufspielen und in den Folgeposts durchscheinen lassen, dass ihr Wissen selbst in den elementarsten Details nur aus Mutmaßungen und Hörensagen besteht und nie die fünf Minuten Zeit investiert wurden, die entsprechenden Sachverhalte auf den offiziellen Informationsquellen nachzulesen.
Ist das eine formulierte Standard-Antwort?? Die passt nämlich in jedes X-beliebige Forum zu jedem Thread und ist das direkte Gegenteil von "konkret" :-) . Welche Aussagen welcher User sprichst du an?
Ich würde sagen er hat DICH ganz vorblidlich angesprochen, mit entsprechendem Zitat. So ist recht :-)



Rick SSon
Beiträge: 1360

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von Rick SSon »

soan hat geschrieben:Komplett einverstanden...


bis auf :-)
kundesbanzler hat geschrieben: "Der Auftraggeber muss auch KSK-Beiträge zahlen wenn der Auftragnehmer NICHT in der KSK ist. Verrückt oder?"
Ich finde es geradezu grotesk das ein Auftraggeber (zb eine Schule, sofern nach Prüfung KSK-Abgabepflichtig) für einen freischaffenden Künstler (zb Bildhauer) KSK-Abgaben zahlen MUSS obwohl dieser NICHT in der KSK ist.

Denn er
- geht einer selbstständigen künstlerischen Tätigkeit nach
- macht dieses im Beispiel regelmässig (zb einmal im Monat etwas umgestalten)

Beispiel:
Du bist freiberuflicher Filmschaffender, freiwillig privat krankenversichert. Ein Autohaus bucht dich regelmässig (einmal pro Monat) um aktuelle Fahrzeug-Clips zu erstellen. Dieses Autohaus MUSS KSK Abgaben leisten.

Ich finde das ist durchaus erwähnenswert...was genau an meiner Aussage (s.o.) stört dich also???
So finanziert sich die KSK. Aus den Freiberuflern, die nicht drin sind ;-)



kundesbanzler
Beiträge: 760

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von kundesbanzler »

soan hat geschrieben:Ich würde sagen er hat DICH ganz vorblidlich angesprochen, mit entsprechendem Zitat. So ist recht :-)
Ich würde sagen, er hat gar nichts konkret angesprochen, sondern lediglich ein TaoTao typisches Trollkunstwerk angelegt und ich habe versucht, im Rahmen der vorgegebenen Ästhetik darauf einzugehen. :-)



TaoTao
Beiträge: 839

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von TaoTao »

soan hatte absolut recht, der Satz liest sich so als wenn Du ihn in Word abgespeichert hast und ihn einfach bei passender Gelegenheit rausknallst, denn tatsächlich passt er, vor allem hier, ziemlich oft.

Wie ein goldener Dietrich, schön anzusehen und passt überall....und der gehört nun mir <3



kundesbanzler
Beiträge: 760

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von kundesbanzler »

Du machst mich ganz verlegen. Wenn das in der Forenkommunikation des 21. Jhds keine hohe Ehre ist, dann weiß ich nicht was sonst.



Pianist
Beiträge: 8405

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von Pianist »

soan hat geschrieben:Ich finde es geradezu grotesk das ein Auftraggeber (zb eine Schule, sofern nach Prüfung KSK-Abgabepflichtig) für einen freischaffenden Künstler (zb Bildhauer) KSK-Abgaben zahlen MUSS obwohl dieser NICHT in der KSK ist.
Ursprünglich war es so, dass die Abgabepflicht an die Mitgliedschaft gekoppelt war. Bereits Anfang der 80er Jahre hat das BVerfG aber entschieden, dass dadurch die Mitglieder benachteiligt werden, weil sie vielleicht deshalb weniger Aufträge bekommen. Damit wäre die Berufsfreiheit verletzt. Seitdem ist die Abgabepflicht von der Mitgliedschaft abgekoppelt.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



soan
Beiträge: 1236

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von soan »

Pianist hat geschrieben:
soan hat geschrieben:Ich finde es geradezu grotesk das ein Auftraggeber (zb eine Schule, sofern nach Prüfung KSK-Abgabepflichtig) für einen freischaffenden Künstler (zb Bildhauer) KSK-Abgaben zahlen MUSS obwohl dieser NICHT in der KSK ist.
Ursprünglich war es so, dass die Abgabepflicht an die Mitgliedschaft gekoppelt war. Bereits Anfang der 80er Jahre hat das BVerfG aber entschieden, dass dadurch die Mitglieder benachteiligt werden, weil sie vielleicht deshalb weniger Aufträge bekommen. Damit wäre die Berufsfreiheit verletzt. Seitdem ist die Abgabepflicht von der Mitgliedschaft abgekoppelt.

Matthias
DAS ist mal eine interessante Info. Leuchtet ein. Danke.



zwiebel
Beiträge: 47

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von zwiebel »

soan hat geschrieben:Der Auftraggeber muss auch KSK-Beiträge zahlen wenn der Auftragnehmer NICHT in der KSK ist. Verrückt oder? Hab ich mal gelesen.
zwiebel hat geschrieben: Davon abgesehen werden, so weit ich weiß, Cutter seit einiger Zeit explizit auf der Liste der Berufe geführt, welche in die KSK kommen können.
Leider falsch, ...

Schau bitte mal unter C wie Cutter ;)
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... e_2015.pdf

zwiebel hat geschrieben: "Deshalb ist der Nachweis der KSK-Mitgliedschaft auch schon einige Zeit Voraussetzung, um überhaupt noch als Cutter auf Rechnung gebucht zu werden."
Das habe ich in der Tat nicht eindeutig formuliert. Selbstverständlich ist sie KEINE offizielle Voraussetzung.
Es ist nur meine persönliche (!) Erfahrung, aber ich habe seit Jahren keinen Job mehr angenommen, in dem ich den KSK-Nachweis nicht erbringen musste. Die "Angst" vor Nachzahlungen bei einer Prüfung durch die Rentenkasse ist inzwischen einfach zu groß.
Bei vielen Arbeitgebern reicht dieser allein aber auch schon nicht mehr aus. ZB bei: Mediengruppe RTL, Studio Berlin oder Pro7Sat1.

Wenn jemand meint, dass Aussagen hier im Forum falsch seien, sollte man sie auch (richtig) widerlegen. Ich bin ja genau so froh etwas dazuzulernen, falls mein Wissen falsch oder überholt ist. Es geht hier doch um Informationsaustausch und nicht ums Profilieren, dachte ich.



Jott
Beiträge: 21815

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von Jott »

Was du verlinkt hast, sind die Berufe und Tätigkeiten, für die AUFTRAGGEBER Abgaben zahlen müssen. Also die andere Seite der Medaille, die sich nicht unbedingt damit deckt, wer bei der KSK aufgenommen wird.

Die KSK ist doppelköpfig. Wenn es um Einnahmen geht, wird jeder als "Künstler" definiert, der nicht bei drei auf den Bäumen ist. Selbst wenn es sich zum Beispiel um eine GbR-Werbeagentur mit sechsstelligen Umsätzen handelt.

Ausgaben/Versicherte aufnehmen: wenn irgend möglich, nicht. Aus dieser Warte ist die Künstler-Definition eine ganz andere. Die Inhaber der Beispiel-Agentur würden nie im Leben aufgenommen werden, obwohl sie an anderer Stelle im Haus bombensicher als Künstler laufen. Cool, nicht?



kundesbanzler
Beiträge: 760

Re: Wie wird man "freier" Cutter

Beitrag von kundesbanzler »

zwiebel hat geschrieben:Das habe ich in der Tat nicht eindeutig formuliert. Selbstverständlich ist sie KEINE offizielle Voraussetzung.
Es ist nur meine persönliche (!) Erfahrung, aber ich habe seit Jahren keinen Job mehr angenommen, in dem ich den KSK-Nachweis nicht erbringen musste. Die "Angst" vor Nachzahlungen bei einer Prüfung durch die Rentenkasse ist inzwischen einfach zu groß.
So macht es schon ein wenig mehr Sinn, ich finde die Aussage aber nach wie vor schwierig, da sie immer noch eine Sicherheit vortäuscht, die es so nicht gibt. Die Mitgliedschaft in der KSK sagt gar nichts über die Einordnung eines konkreten Arbeitsverhältnisses aus. Schon allein weil man in einer Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein kann während man die Woche danach und davor noch selbstständig tätig war, geschweigedenn vor etlichen Jahren als die KSK-Prüfung stattgefunden hat, die ohnehin nur auf Eigendarstellung des Mitglieds basiert.

Mag sein, dass es Erfahrungswerte bzgl. KSK-Mitgliedschaft der Auftragnehmer und Häufigkeit von Prüfungen gibt, aber ebenso kann es auch Unwissenheit der zuständigen Producer sein.

Aus meiner persönlichen Erfahrung ist der Umgang mit Scheinselbstständigkeit bzw. KSK höchst wechselhaft. Die einen fangen vom einen aufs andere Jahr an, ausschließlich sozialversicherungspflichtig anzuheuern, während zuvor noch 30 von 60 Mitarbeitern pro Standort scheinsselbstständig beschäftigt waren. Mal wird vorsichtig die KSK-Mitgliedschaft erfragt und dann in den Vertrag geschrieben, wo anders wird wo möglich nach eher technischen Formulierungen für die Rechnungen gerungen, um dem Beitrag zu entgehen.



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