Um mal zu dem Punkt zurückzukehren, wo ich hier ausgestiegen bin. Ich hätte mich gern noch ein wenig über die (Schein)-Selbstständigkeit von Cuttern unterhalten, aber der Post von soahC hat eine derart eklatante Unkenntnis bzw. ein Fehlverständnis der Unterscheidung von selbstständiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung offenbart und auch den Unwillen, sich diesbezüglich bei den Primärquellen zu informieren, dass es mir zu mühsam ist, die Wissenslücken aufzuarbeiten.
Dementsprechend wurde auch der Wikipedia-Eintrag und vor allem die zitierte Liste grundlegend missverstanden. Anders als angenommen handelt sich hier nicht um die Definition von Scheinselbstständigkeit oder Unterscheidungskriterien von selbstständig und abhängig Beschäftigten, sondern es war eine Aufzählung von Hinweisen, die eine Scheinselbstständigkeit vermuten lassen. Dementsprechend sind es eher oberflächliche, von den Behörden von außen recht einfach einzuschätzenden Einteilungen, etwa um eine Prüfung der tatsächlichen Arbeitsverhältnisse zu veranlassen. Die zwingenden Kriterien sind aber ganz andere und kann man vereinfacht auf der Seite der Rentenversicherung nachlesen, wenn man nicht in die Gesetzestexte schauen will:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... geber.html
Folglich ist auch die als Wissen getarnte Vermutung, dass die Menge bzw. der Wechsel der Auftrag- (bzw. letztlich Arbeit)geber für Selbstständigkeit entscheidend ist, vollkommen falsch. Es kann sein, dass eine Person im Jahr für einen Auftraggeber tätig ist und gesetzlich als selbstständig durchgeht, während eine andere für fünfzig verschiedene tätig ist und dabei aufgrund der Arbeitsverhältnisse als scheinselbstständig anzusehen ist.
Aber darüber hinaus trifft man in fast jedem Post auf Sätze, die jeden mit dem Kopf schütteln lassen, der sich mal einen halben Tag mit der Thematik beschäftigt hat.
"zwischen Selbstständiglkeit und Freiberufler entscheiden"
"Kann ein Freiberufler überhaupt sozialversicherungspflichtig Mitarbeiter anstellen? "
"Deshalb ist der Nachweis der KSK-Mitgliedschaft auch schon einige Zeit Voraussetzung, um überhaupt noch als Cutter auf Rechnung gebucht zu werden."
"Davon abgesehen werden, so weit ich weiß, Cutter seit einiger Zeit explizit auf der Liste der Berufe geführt, welche in die KSK kommen können."
"Der Auftraggeber muss auch KSK-Beiträge zahlen wenn der Auftragnehmer NICHT in der KSK ist. Verrückt oder?"