:-D Das ist super!Frank B. hat geschrieben:Guter Trick für zukünftige Bankräuber: Immer ein Schild aufstellen, auf dem deutlich zu lesen ist. "Dreharbeiten zu einem Film". Dann ist die Chance, dass die Polizei vertändigt wird deutlich geringer.
Wenn ein plötzlich aufgetauchter Polizist die Situation als Filmset nicht gleich erkennt, so könnte er auch im Rahmen der Nothilfe wegen eines Schuss eines Schauspielers auf einen anderen sofort eingreifen um den gespielten vermeintlichen Mord zu verhindern. Es ist also gar nicht nötig, mit einer Attrappe auf die Polizei zu zielen um sich selbst als Schauspieler hier zu gefährden.Peppermintpost hat geschrieben: Deswegen habe ich ja auch geschrieben, wenn am Set die Polizei auftaucht, dann sollte man nach möglichkeit nicht auf die Polizei zielen.
Dann solltest Du aber auch Absatz 2 zitieren:Peppermintpost hat geschrieben:
"Nach § 42a Nr. 1 Waffengesetz dürfen Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. "
"Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden."
absolut deiner Meinung.TonBild hat geschrieben: Es hätte schon gereicht, wenn nur zwei Polizisten zu dem nakten Mann gekommen wären. Warum das nicht gemacht worden ist da doch so viele Leute vor Ort waren, erschließt sich mir nicht. Vielleicht wollten die anderen durch Westen gut geschütze Polizisten nicht in das blutgetränkte Wasser des Brunnens steigen und haben lieber nur zugeschaut weil sie sich nicht die Kleider schmutzig machen wollten.
Man sollte also nicht alles auf den einen Polizisten abwälzen. Die anderen Polizisten trifft nach meiner Meinung genau so eine Verantwortung weil sie die Arbeit des Hineinsteigens in den Brunnen ihren einen Kollegen überlassen haben.