Natürlich muss er das. Sonst sähe der Smartphone-Markt wie aus... ;)Er muss Dritten die Nutzung nicht erlauben, auch nicht gegen Geld.
Sicher, bzw. zumindest behaupten die Patentinhaber dies erstmal. Die Anzahl spielt aber kaum eine Rolle, solange sie nur ein unumgängliches Patent erfolgreich verteidigen können. Wenn ihnen dies zumindest in einigen Gebieten gelingt, können sie, wenn sie es denn wollen, in diesen Gebieten den gesamten Standart blockieren.WoWu hat geschrieben:Es geht aber eben nicht um irgendwelche Patente, sonder um sogenannte "Essentials" und auch nur solche, die den "Kern" des Systems betreffen.
Was irgendwelche Kommissionen dazu sagen, braucht die Patentinhaber nicht zu kümmern. Am Ende ist immer nur die Meinung ordentlicher Gerichte interessant.WoWu hat geschrieben: Um das festzustellen gibt es eine Kommission, die bisher nicht mal berufen ist.
Nein, muss er nicht. Allerdings hat die Gegenpartei vielleicht auch ein Patent, dass man braucht und so räumt man sich lieber gegenseitige Nutzungsrechte ein, anstelle sich gemeinsam vom Markt auszuschließen.dienstag_01 hat geschrieben:Natürlich muss er das. Sonst sähe der Smartphone-Markt wie aus... ;)Er muss Dritten die Nutzung nicht erlauben, auch nicht gegen Geld.
Wer sagt, dass die Patentinhaber, um die es im oben genannten Fall geht, alle mitgearbeitet haben?WoWu hat geschrieben:Das ist nicht so.
Firmen, die an einem mpeg Standard mitarbeiten, verpflichten sich vorher, die Ergebnisse zu sogenannten RAND - Bedingungen Zugang zu den Inhalten zu geben.
Selbst wenn wir mal annehmen, dass einer der Patentinhaber mitgearbeitet und sich vorab zur prinzipiellen Einräumung von Nutzungsrechten verpflichtet hat, kann er noch immer argumentieren, dass sein Angebot "reasonable" ist.WoWu hat geschrieben: Da ist also nix mit blockieren. Hier geht es nur um Vermarktungsrechte.
Da haben auch keine Gerichte mehr mitzureden.