Das EuGH-Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für den Handel haben. Praktisch für jede objektiv falsche Verbraucherauskunft kann ein Mitbewerber nun das entsprechende Unternehmen wegen eines Wettbewerbsverstoßes abmahnen. Es wird Sache der nationalen Gerichte sein, unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob die Folgen, welche sich aus derartigen Wettbewerbsverstößen ergeben, auch verhältnismäßig sind.
na wusch das wir bei manchen aber so richtig prickeln