Kameradrohnen wie DJI Mavic, Mini usw Forum



DJI Phantom 3



Forum für große und kleine Kameradrohnen -- Merkmale, Vergleich, Flugtipps etc.
Antworten
kgerster
Beiträge: 583

DJI Phantom 3

Beitrag von kgerster »

Mein erstes DJI Video. Will eigentlich das Video nicht zur Diskussion stellen. Nur ein paar Impressionen und die Anmerkung, dass die Drohne unglaublich einfach zu fliegen ist und sagenhafte Schärfe und Details rüberbringt. Ohne Fischaugen-Effekt.

Enjoy your flight: https://youtu.be/I5zP-ZYVZFk

Make sure to watch in 1080 :)[/url]



klusterdegenerierung
Beiträge: 27312

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von klusterdegenerierung »

Kurt, da hast Du Dir aber trotzdem ein ganz dickes Lob verdient!
So muß man erst mal fliegen und die traute muß man auch haben!
Du bist bestimmt kein Anfänger! :-)

Das sieht man schon daran, das sie Dir nicht wegen angeschaltetem VPS in den schönen See geplumst ist! ;-)

Ich persönlich stelle meine noch etwas weniger scharf, allerdings ist Deins schon ziemlich gut und ertragbar! Das führe ich darauf zurück, das Du auch nicht alles auf volle pulle Standart stehen hast oder?

Wie steht denn Deine Schärfe? Ich habe meine komplett runter gedreht und empfinde es immer noch als zu scharf, wobei ich sagen muß, wenn man die meißte Zeit Wide Aufnahmen macht statt an irgendwas nach drann zu sein, ist so ein bisschen mehr schärfe garnicht so übel!

Also mir wäre 9min zwar persönlich min 3x zu lang, aber mir gefällt es! :-)



kgerster
Beiträge: 583

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von kgerster »

Bei mir steht alles auf O. Es ist aber grenzwertig. Am Computer empfinde ich es als ok. Am TV sieht es aus einiger Entfernung etwas überschärft aus. Werde mal mit -1 experimentieren.



handiro
Beiträge: 3259

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von handiro »

Pickelscharf und tolle Qualität. Allerdings ruckelts bei mir in FHD ordentlich, wird wohl am lahmen Indernett liegen.

Die Bilder sind absolut top! Und auch die Musik war angenehmer als bei vielen anderen ;-)
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



klusterdegenerierung
Beiträge: 27312

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von klusterdegenerierung »

kgerster hat geschrieben:Bei mir steht alles auf O. Es ist aber grenzwertig. Am Computer empfinde ich es als ok. Am TV sieht es aus einiger Entfernung etwas überschärft aus. Werde mal mit -1 experimentieren.
Habe alle Werte auf -3 und nutze das Log Profil, ist dann zwar alles sehr flau, aber es hat mehr Dynamik und potential für die postpro!



klusterdegenerierung
Beiträge: 27312

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von klusterdegenerierung »

handiro hat geschrieben:Pickelscharf und tolle Qualität. Allerdings ruckelts bei mir in FHD ordentlich, wird wohl am lahmen Indernett liegen.

Die Bilder sind absolut top! Und auch die Musik war angenehmer als bei vielen anderen ;-)
Ich hatte zusätzlich das Gefühl das mal kurz ein jello drin war, aber das ruckeln hatte ich nicht.
Das mit der Musik geht mir auch so.



kgerster
Beiträge: 583

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von kgerster »

handiro hat geschrieben:Pickelscharf und tolle Qualität. Allerdings ruckelts bei mir in FHD ordentlich, wird wohl am lahmen Indernett liegen.
Dass es nach all den Jahren immer noch nicht möglich ist FHD auf YouTube ruckelfrei zu schauen ist wirklich traurig (Notebook etc). Ständige Updates des Flash-Players, aber das Problem bleibt.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von Frank B. »

Bist du Profi und hast du ne Genehmigung gehabt bzw. noch dazu eine Versicherung? Ich möchte mir die Phantom 3 auch zulegen. Solche Aufnahmen (Überflüge über bewohntes Gebiet und Menschen) würde ich mir aber niemals zutrauen. Dazu braucht man ja auch ne Genehmigung. Deshalb meine Frage oben.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27312

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von klusterdegenerierung »

Frank B. hat geschrieben:Bist du Profi und hast du ne Genehmigung gehabt bzw. noch dazu eine Versicherung? Ich möchte mir die Phantom 3 auch zulegen. Solche Aufnahmen (Überflüge über bewohntes Gebiet und Menschen) würde ich mir aber niemals zutrauen. Dazu braucht man ja auch ne Genehmigung. Deshalb meine Frage oben.
- Bei Gewerblich, braucht man eine AE, für Freizeit nicht.
- Versicherung braucht man immer.
- Er darf über Menschen fliegen, wenn damit nicht über "Köpfe" gemeint ist!
- Man kann sich eine Art Dauergenehmigung der Stadt in der man Wohnt oder da wo man oft Filmt holen, dann braucht man nicht wegen jeden pups fragen und die Polizei weiß dann auch Bescheid!
- Bei Flügen auf Privatgrund braucht man in der Regel, nur Besitzer fragen.
- In der Öffentlichkeit Stadt usw, muß das Ordnungsamt und Polizei informiert werden.
- Keine Bildrechte und Personenrechte verletzen.
- Nicht veröffentlichen was man nicht darf.
- Macht man Geld mit den Aufnahmen, ist es Gewerblich und wir sind wieder bei Punkt 1
- Nicht über 100m fliegen und bei internationalen Flughäfen eine Grenze von 1,5Km einhalten, dort nur noch bis 30m hoch.
- Fliegen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang plus Ermessenspielraum und mit Polizei checken.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von Frank B. »

Was ist denn der Unterschied zwischen Menschen und (menschlichen) Köpfen im Bezug auf Überflugsgenehmigungen bzw. -verboten?



klusterdegenerierung
Beiträge: 27312

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von klusterdegenerierung »

Frank B. hat geschrieben:Was ist denn der Unterschied zwischen Menschen und (menschlichen) Köpfen im Bezug auf Überflugsgenehmigungen bzw. -verboten?
Also ich will mal so sagen, wie willst Du eine Stadt, Land oder Ort überfliegen, ohne nicht auch über Menschen zu fliegen?

Es ist ein schwieriges Thema, aber auch oft eine Frage der Absprache. Meistezeit ist NICHT die Rede davon, das ich in einer Höhe von 2m über die Köpfe von Personen fliegen, sondern in einer Höhe bin, in der schon fast keiner mehr nach oben guckt!

Muß man wirklich über "Köpfe" fliegen, weil das Teil eines Auftrages ist, müßen alle zustimmen und für Sicherheit muß gesorgt werden.

Ich hatte noch einen wichtigen Punkt vergessen.

- Für Indoorflüge braucht man eine geeignete Versicherung, die dies explizit beinhaltet.

Ach ja und bei Kaufinteresse, gebe lieber 300 mehr aus und nehme die Pro, es lohnt sich!!



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von Frank B. »

Danke! Ja, an die Pro habe ich auch gedacht.

Ich dachte bisher, dass bewohnte Gebiete grundsätzlich tabu sind ohne Genehmigung.



Jott
Beiträge: 21802

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von Jott »

Nicht denken und grübeln, sondern einfach die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes lesen und beachten. Das war's schon.



kgerster
Beiträge: 583

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von kgerster »

klusterdegenerierung hat geschrieben:
Frank B. hat geschrieben:Bist du Profi und hast du ne Genehmigung gehabt bzw. noch dazu eine Versicherung? Ich möchte mir die Phantom 3 auch zulegen. Solche Aufnahmen (Überflüge über bewohntes Gebiet und Menschen) würde ich mir aber niemals zutrauen. Dazu braucht man ja auch ne Genehmigung. Deshalb meine Frage oben.
- Bei Gewerblich, braucht man eine AE, für Freizeit nicht.
- Versicherung braucht man immer.
- Er darf über Menschen fliegen, wenn damit nicht über "Köpfe" gemeint ist!
- Man kann sich eine Art Dauergenehmigung der Stadt in der man Wohnt oder da wo man oft Filmt holen, dann braucht man nicht wegen jeden pups fragen und die Polizei weiß dann auch Bescheid!
- Bei Flügen auf Privatgrund braucht man in der Regel, nur Besitzer fragen.
- In der Öffentlichkeit Stadt usw, muß das Ordnungsamt und Polizei informiert werden.
- Keine Bildrechte und Personenrechte verletzen.
- Nicht veröffentlichen was man nicht darf.
- Macht man Geld mit den Aufnahmen, ist es Gewerblich und wir sind wieder bei Punkt 1
- Nicht über 100m fliegen und bei internationalen Flughäfen eine Grenze von 1,5Km einhalten, dort nur noch bis 30m hoch.
- Fliegen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang plus Ermessenspielraum und mit Polizei checken.
Der Gesetzestext ist ein wenig vage. Er spricht von Menschenansammlungen. Gemeint sind damit eher Demonstrationen, Konzerte, belebte Fußgängerzonen. Verboten sind auch Naturschutzgebiete und Unfallschauplätze.

Man darf die Drohne nicht aus den Augen verlieren und nur auf "Sicht" fliegen. Hierzu sind technische Hilfmittel nicht erlaubt (Fernglas, Monitorbrille). Es gibt auch außerhalb des 1,5km Radius um Flugplätze Flugverbotszonen (kontrollierter Luftraum). Da muss man sich informieren. Den Punkt dass die Stadt (Ordnungsamt, Polizei) benachrichtigt werden muss habe ich so noch nicht gefunden (bei Privatflügen). Du meinst wahrscheinlich die Genehmigung des Grundstücksbesitzers. Das wäre auf öffentlichen Flächen die Stadt. Städte und Kommunen können auch generelle Aufstiegsverbote aussprechen (Berlin und Hamburg haben das weitgehend gemacht). Hier gibt es ein File für Google Earth: http://www.skyfool.de/luftraeume/ das aber keinen Anspruch auf Aktualität oder Rechtssicherheit aufstellt. Der Luftraum wird in Klassen eingeteilt. Eine Freigabe ist für größere Gebiete notwendig als man glaubt.

Persöhnlichkeitsrechte sind wie bei anderen Aufnahmen zu achten, wobei bei einem Überflug Menschen kaum identifizierbar sind. Natürlich darf nicht nicht explizid über ein Privatgrundstück fliegen nur um mir mal alles anzusehen.

Die Berichterstattung der Medien ist überwiegend negativ und auch der Begriff "Drohne" durch Militär negativ besetzt. Da kann es auch mal zu unfreundlichem Verhalten von Passanten kommen. Die Vorstellungen was so eine Drohne kann ist wohl etwas übertrieben (ranzoomen, kleinste Details etc.).

Noch ein Wort zur Versicherung. Die meisten großen Versicherungen bieten eine entsprechende Haftplichtversicherung gar nicht an. Die Allianz hat entsprechende Angebote, allerdings - über den Versicherungsvertreter abgeschlossen - ziemlich kostspielig. Ich war überrascht dass die Versicherung vom DMO (http://www.deutsche-modellsport-organis ... ungen.html) genau diese Allianz-Haftpflicht ist, nur zum halben Preis. Es macht einen Unterschied ob ich die Drohne auch gewerblich nutze. Und dann wieder ob damit Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden. Die Haftpflicht ist dann wesentlich teurer.



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von Alf_300 »

Paßt gerade zur Debattew um die Panoramafreiheit ;-))

Ansonsten Roy Scheider fragen, der kennt sich aus mit Haien und fliegenden Augen



Kranich
Beiträge: 361

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von Kranich »

Moin, bin auch sehr an der Phantom 3 pro interessiert.
Wäre es für jemanden von euch, der eine Phantom 3 besitzt möglich, mal Sample Footage in 4K hochzuladen? Möchte mir das Material gerne mal direkt anschauen (Youtube ist ja fürn Arsch), am liebsten natürlich bei Tagesslicht, Dämmerung und im Dunklen, ich wäre aber für jeden Clip dankbar.
(Bitte keine Links von irgendwelchen kommerziellen Seiten, das ist klar dass die gutes Material haben)

VG
der Kranich



klusterdegenerierung
Beiträge: 27312

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von klusterdegenerierung »

kgerster hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
Frank B. hat geschrieben:Bist du Profi und hast du ne Genehmigung gehabt bzw. noch dazu eine Versicherung? Ich möchte mir die Phantom 3 auch zulegen. Solche Aufnahmen (Überflüge über bewohntes Gebiet und Menschen) würde ich mir aber niemals zutrauen. Dazu braucht man ja auch ne Genehmigung. Deshalb meine Frage oben.
- Bei Gewerblich, braucht man eine AE, für Freizeit nicht.
- Versicherung braucht man immer.
- Er darf über Menschen fliegen, wenn damit nicht über "Köpfe" gemeint ist!
- Man kann sich eine Art Dauergenehmigung der Stadt in der man Wohnt oder da wo man oft Filmt holen, dann braucht man nicht wegen jeden pups fragen und die Polizei weiß dann auch Bescheid!
- Bei Flügen auf Privatgrund braucht man in der Regel, nur Besitzer fragen.
- In der Öffentlichkeit Stadt usw, muß das Ordnungsamt und Polizei informiert werden.
- Keine Bildrechte und Personenrechte verletzen.
- Nicht veröffentlichen was man nicht darf.
- Macht man Geld mit den Aufnahmen, ist es Gewerblich und wir sind wieder bei Punkt 1
- Nicht über 100m fliegen und bei internationalen Flughäfen eine Grenze von 1,5Km einhalten, dort nur noch bis 30m hoch.
- Fliegen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang plus Ermessenspielraum und mit Polizei checken.
Der Gesetzestext ist ein wenig vage. Er spricht von Menschenansammlungen. Gemeint sind damit eher Demonstrationen, Konzerte, belebte Fußgängerzonen. Verboten sind auch Naturschutzgebiete und Unfallschauplätze.

Man darf die Drohne nicht aus den Augen verlieren und nur auf "Sicht" fliegen. Hierzu sind technische Hilfmittel nicht erlaubt (Fernglas, Monitorbrille). Es gibt auch außerhalb des 1,5km Radius um Flugplätze Flugverbotszonen (kontrollierter Luftraum). Da muss man sich informieren. Den Punkt dass die Stadt (Ordnungsamt, Polizei) benachrichtigt werden muss habe ich so noch nicht gefunden (bei Privatflügen). Du meinst wahrscheinlich die Genehmigung des Grundstücksbesitzers. Das wäre auf öffentlichen Flächen die Stadt. Städte und Kommunen können auch generelle Aufstiegsverbote aussprechen (Berlin und Hamburg haben das weitgehend gemacht). Hier gibt es ein File für Google Earth: http://www.skyfool.de/luftraeume/ das aber keinen Anspruch auf Aktualität oder Rechtssicherheit aufstellt. Der Luftraum wird in Klassen eingeteilt. Eine Freigabe ist für größere Gebiete notwendig als man glaubt.

Persöhnlichkeitsrechte sind wie bei anderen Aufnahmen zu achten, wobei bei einem Überflug Menschen kaum identifizierbar sind. Natürlich darf nicht nicht explizid über ein Privatgrundstück fliegen nur um mir mal alles anzusehen.

Die Berichterstattung der Medien ist überwiegend negativ und auch der Begriff "Drohne" durch Militär negativ besetzt. Da kann es auch mal zu unfreundlichem Verhalten von Passanten kommen. Die Vorstellungen was so eine Drohne kann ist wohl etwas übertrieben (ranzoomen, kleinste Details etc.).

Noch ein Wort zur Versicherung. Die meisten großen Versicherungen bieten eine entsprechende Haftplichtversicherung gar nicht an. Die Allianz hat entsprechende Angebote, allerdings - über den Versicherungsvertreter abgeschlossen - ziemlich kostspielig. Ich war überrascht dass die Versicherung vom DMO (http://www.deutsche-modellsport-organis ... ungen.html) genau diese Allianz-Haftpflicht ist, nur zum halben Preis. Es macht einen Unterschied ob ich die Drohne auch gewerblich nutze. Und dann wieder ob damit Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden. Die Haftpflicht ist dann wesentlich teurer.

Klar gibt es klare Gesetzesvorlagen, aber auch gibt es immer Ausnahmen und Absprachen. Dies kann man auch bei seiner entsprechenen BZR erfragen.
Die Anfrage oder Erlaubnis der örtlichen behörden sind immer dann Notwendig, wenn man Gewerblich in der Stadt fliegen möchte. Auch wenn ich als Freizeitflieger innerhalb über einer Stadt fliegen möchte muß ich dies beim Ordnungsamt ankündigen und diese teilen es der Polizei mit.
Falls man dies in seiner Stadt zb öfter macht, kann man sich eine Bestättigung des Ordnungsamtes besorgen die immer in Kontakt mit der Polizei stehen, damit ich nicht ständig den Hörer in die Hand nehmen muß.
Dies ist aber sicherlich von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Die DMO Versicherung kann ich nicht unbedingt empfehlen. Die Versicherung des Kopterforums die über die R+V betrieben wird beinhaltet auch den Indoorschutz. Das spezielle Versicherungen natürlich fast immer teuer sind ist bekannt.



Frank Glencairn
Beiträge: 22700

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von Frank Glencairn »

klusterdegenerierung hat geschrieben:r
Die DMO Versicherung kann ich nicht unbedingt empfehlen. Die Versicherung des Kopterforums die über die R+V betrieben wird beinhaltet auch den Indoorschutz. Das spezielle Versicherungen natürlich fast immer teuer sind ist bekannt.
"...sowie Indoorbetrieb sind mit eingeschlossen."

just saying..



klusterdegenerierung
Beiträge: 27312

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von klusterdegenerierung »

Wie meinst Du das?

Indoorbetrieb ist nur dann versichert wenn es explizit mit inbegriffen ist!
Dies ist aber extra ausgewiesen.
Ein Indoorschutz ist "NICHT" automatisch in jeder Drohneversicherung mit drin.
Du mußt aber für Indoorflüge einen Indoorschutz haben!



ksingle
Beiträge: 1820

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von ksingle »

Du hast Glück gehabt mit deinen (wirklich sehenswerten :-) Aufnahmen. Um es einfach zu sagen: Derartige Aufnahmen sind grundsätzlich für ALLE verboten, wenn nicht eine Aufstiegserlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt vorliegt, die du gerade überfliegst!
ALLES, was nicht dein Privatgrundstück betrifft, ist grundsätzlich entweder mit einer schriftlichen Genehmigung des Grundbesitzers zu belegen oder mit einer entsprechenden Erlaubnis der Behörde, der das Gelände gehört. Und das betrifft nicht nur gewerbliche Flieger, sondern auch den Privaten Piloten.

Sogar der Fliegen "auf der grünen Wiese" bedarf im Normalfall immer der Erlaubnis des Grundbesitzers. Aber hier wird oft ein Auge zugedrückt - oder der "Bauer" ist gerade bei seinen Kühen .-)

Ich empfehle einfach mal Foren, wie drohnen-forum.de oder kopterforum.de. Da lassen sich Hunderte über dieses Thema aus. Dort gibt es erschöpfend viel Material, wenn man sich mit diesem Thema auseinander setzen möchte.

Grüße aus Köln - Jürgen, www.drohne-koeln.de + www.pilotbase.de
WEB-Agentur Jürgen Meier - Köln
https://prysma.de
Das verkaufe ich aktuell: http://bit.ly/3QskXmz
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von ksingle am Mi 01 Jul, 2015 11:43, insgesamt 1-mal geändert.



Frank Glencairn
Beiträge: 22700

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von Frank Glencairn »

klusterdegenerierung hat geschrieben:Wie meinst Du das?

Indoorbetrieb ist nur dann versichert wenn es explizit mit inbegriffen ist!
Dies ist aber extra ausgewiesen.
Ein Indoorschutz ist "NICHT" automatisch in jeder Drohneversicherung mit drin.
Du mußt aber für Indoorflüge einen Indoorschutz haben!
Leseschwäche?

Was ich in Anführungsstrichen geschrieben habe ist von der verlinkten DMO-Versicherung Seite. Indoor IST explizit inklusive.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27312

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von klusterdegenerierung »

ksingle hat geschrieben: Ich empfehle einfach mal Foren, wie drohnen-forum.de oder kopterforum.de. Da lassen sich Hunderte über dieses Thema aus. Dort gibt es erschöpfend viel Material, wenn man sich mit diesem Thema auseinander setzen möchte.
Und genau das empfehle ich nicht, denn da kommen diese ganzen halbwahrheiten her!
Wer es richtig machen will und auch mal etas über den Regularientellerrand fliegen will, der telefoniert als erstes mit seiner BZR und klärt das, was zwischen den Zeilen steht und infomiert natürlich auch das Ordnungsamt und im zweifel die Polizei.
Wer zb meint, die Polizei ist der esrte ANsprechpartner ist, der irrt, denn die haben meistens keine Ahnung von der Materie und geben es weiter ans Ordnungsamt.

Auch in Deinen Ansichten sind ein paar Dinge drinne die nicht ganz stimmen!



klusterdegenerierung
Beiträge: 27312

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von klusterdegenerierung »

ksingle hat geschrieben: ALLES, was nicht dein Privatgrundstück betrifft, ist grundsätzlich entweder mit einer schriftlichen Genehmigung des Grundbesitzers zu belegen oder mit einer entsprechenden Erlaubnis der Behörde, der das Gelände gehört. Und das betrifft nicht nur gewerbliche Flieger, sondern auch den Privaten Piloten.
Auch nicht richtig, denn der Luftraum über Deinem Haus gehört nicht zu Deinem Grundstück! Ich darf es als Freitzeitflieger sogar ohne spezielle Erlaubnis überfliegen. Was ich natürlich nicht darf, das darf man so wegen der Privatsphäre auch nicht, das ich jemanden explizit erkennbar fotografiere oder filme.

Sehe ich nur Haare ist das kein Problem!
Nach Deinen ausführungen darf man nichts!



klusterdegenerierung
Beiträge: 27312

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von klusterdegenerierung »

Frank Glencairn hat geschrieben:
klusterdegenerierung hat geschrieben:Wie meinst Du das?

Indoorbetrieb ist nur dann versichert wenn es explizit mit inbegriffen ist!
Dies ist aber extra ausgewiesen.
Ein Indoorschutz ist "NICHT" automatisch in jeder Drohneversicherung mit drin.
Du mußt aber für Indoorflüge einen Indoorschutz haben!
Leseschwäche?

Was ich in Anführungsstrichen geschrieben habe ist von der verlinkten DMO-Versicherung Seite. Indoor IST explizit inklusive.
Nein Meister, ich habe aber Dein "sowieso" und "just saying" in keinen sinnigen Zusammenhang mit dem Rest des Textes bringen können!



Frank Glencairn
Beiträge: 22700

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von Frank Glencairn »

welches "sowieso"?



kgerster
Beiträge: 583

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von kgerster »

ksingle hat geschrieben:Du hast Glück gehabt mit deinen (wirklich sehenswerten :-) Aufnahmen. Um es einfach zu sagen: Derartige Aufnahmen sind grundsätzlich für ALLE verboten, wenn nicht eine Aufstiegserlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt vorliegt, die du gerade überfliegst!
Ich sammle gerne Informationen zu dem Thema. Gesetzlich sind Flugmodelle geregelt in $16 der LuftVO. Egal ob Drohne oder sonstige Modelle. Und die ist eben etwas vage. So schreibt das Gesetz vor dass eine Erlaubnis vorliegen muss wenn die Masse größer als 5kg (ist nicht der Fall). Bei Verbrennungsmotor (ist nicht der Fall) ist eine Entfernung von 1,5km zu Wohngebieten einzuhalten. Flugplätze lassen wir mal außer Acht.

Zuständige Behörde für die Erteilung der Aufstiegserlaubnis ist das Land (falls benötigt).

Das soll keine Klugscheißerei sein, ich hätte nur gerne exakte Info außerhalb der Forenmeinungen wie "ich glaube dass .....", "ich nehme an .....", "ich kann mir nicht vorstellen ..."

Da das Gesetz etwas vage ist gab es eine Anfrage der Linken an den Bundestag (Drucksache 17/8693) wo die Frage "Flugmodell" oder "unbemanntes Flugobjekt" etwas präzisiert wird.

"Flugmodelle sind nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Der Transport einer Kamera ist für die Kategorisierung als Flugmodell nicht ausschlaggebend, sondern ausschließlich der Zweck des Einsatzes dieses Luftfahrtgeräts. Wird die Kamera an Bord eines Flugmodells genutzt, um Bilder zu gewerblichen Zwecken anfertigen, hat das Auswirkungen auf die Kategorisierung des eingesetzten Luftfahrtgeräts."

Das sind - soweit mir bekannt - die Grundlagen. Es gibt noch weitere Ausführungen bezüglich Menschenansammlungen. Und hier wird es wieder schwierig. Was sind Menschanansammlungen? Da hat jeder eine andere Meinung. Ich nehme an damit sind Konzerte, Demonstrationen, belebte Fußgängerzonen gemeint. Da es bisher scheinbar nur einen registrierten Unfall mit einer Hobbydrohne gab, gibt es wohl auch bisher keine Urteile zu dem Thema.
Zuletzt geändert von kgerster am Mi 01 Jul, 2015 12:49, insgesamt 1-mal geändert.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27312

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von klusterdegenerierung »

kgerster hat geschrieben:
ksingle hat geschrieben:Du hast Glück gehabt mit deinen (wirklich sehenswerten :-) Aufnahmen. Um es einfach zu sagen: Derartige Aufnahmen sind grundsätzlich für ALLE verboten, wenn nicht eine Aufstiegserlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt vorliegt, die du gerade überfliegst!
Ich sammle gerne Informationen zu dem Thema. Gesetzlich sind Flugmodelle geregelt in $16 der LuftVO. Egal ob Drohne oder sonstige Modelle. Und die ist eben etwas vage. So schreibt das Gesetz vor dass eine Erlaubnis vorliegen muss wenn die Masse größer als 5kg (ist nicht der Fall). Bei Verbrennungsmotor (ist nicht der Fall) ist eine Entfernung von 1,5km zu Wohngebieten einzuhalten. Flugplätze lassen wir mal außer Acht.

Zuständige Behörde für die Erteilung der Aufstiegserlaubnis ist das Land (falls benötigt).

Das soll keine Klugscheißerei sein, ich hätte nur gerne exakte Info außerhalb der Forenmeinungen wie "ich glaube dass .....", "ich nehme an .....", "ich kann mir nicht vorstellen ..."

Da das Gesetz etwas vage ist gab es eine Anfrage der Grünen an den Bundestag (Drucksache 17/8693) wo die Frage "Flugmodell" oder "unbemanntes Flugobjekt" etwas präzisiert wird.

"Flugmodelle sind nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Der Transport einer Kamera ist für die Kategorisierung als Flugmodell nicht ausschlaggebend, sondern ausschließlich der Zweck des Einsatzes dieses Luftfahrtgeräts. Wird die Kamera an Bord eines Flugmodells genutzt, um Bilder zu gewerblichen Zwecken anfertigen, hat das Auswirkungen auf die Kategorisierung des eingesetzten Luftfahrtgeräts."

Das sind - soweit mir bekannt - die Grundlagen. Es gibt noch weitere Ausführungen bezüglich Menschenansammlungen. Und hier wird es wieder schwierig. Was sind Menschanansammlungen? Da hat jeder eine andere Meinung. Ich nehme an damit sind Konzerte, Demonstrationen, belebte Fußgängerzonen gemeint. Da es bisher scheinbar nur einen registrierten Unfall mit einer Hobbydrohne gab, gibt es wohl auch bisher keine Urteile zu dem Thema.




kgerster
Beiträge: 583

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von kgerster »

Danke, kannte ich schon. Konze hat das gut und sehr genau recherchiert. Kommt aber auch nicht zu dem Ergebnis dass bei der Nutzung als Flugmodell (Sport oder Freizeitgestaltung) eine Erlaubnis einzuholen ist, Behörden zu informieren oder in Ortschaften nicht geflogen werden darf.



klusterdegenerierung
Beiträge: 27312

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von klusterdegenerierung »

Sag ich ja, rein theoretisch kann man einem nichts wenn man bisschen mit einem "Flugmodel" durch die Gegend tingelt, aber das wird Dir bei Dir niemand abkaufen! :-))
AUch wenn man gewissen Dinge nicht muß, finde ich es trotzdem Ratsam das die Stadt über einen Bescheid weiß und man einfach auch Seriös daher kommt und nix zu verbergen hat.

Beim letzten Grillen mit meinen alten Herschaften erzählten sich die alten Damen, das sie von einer Drohne beim Sonnenbaden im Garten genipst worden sind, dass das Ding eine ganze Weile über ihr stand!

Gut das die P3 eine Blackbox hat und man zweifelsfrei damit bestätigen kann, das es jemand anders gewesen sein muß! ;))



kgerster
Beiträge: 583

Re: DJI Phantom 3

Beitrag von kgerster »

klusterdegenerierung hat geschrieben:Sag ich ja, rein theoretisch kann man einem nichts wenn man bisschen mit einem "Flugmodel" durch die Gegend tingelt, aber das wird Dir bei Dir niemand abkaufen! :-))
AUch wenn man gewissen Dinge nicht muß, finde ich es trotzdem Ratsam das die Stadt über einen Bescheid weiß und man einfach auch Seriös daher kommt und nix zu verbergen hat.

Beim letzten Grillen mit meinen alten Herschaften erzählten sich die alten Damen, das sie von einer Drohne beim Sonnenbaden im Garten genipst worden sind, dass das Ding eine ganze Weile über ihr stand!
Na ja, was als Flugmodel gilt ist weitgehend geklärt. Das mit den alten Damen ist eine andere Baustelle. "Spionage-Flüge" sind natürlich eine nicht erlaubte Form der "Freizeitgestaltung". Aber ich bin sicher dass es zu der ganzen Thematik noch einige Gerichtsurteile in nächster Zeit geben wird.

Herr Konze meinte auf Anfrage (keine Rechtsberatung): Man kann Ortschaften überfliegen, wenn man keinen Verbrennungsmotor hat. Eine maximale Höhe gibt es bei Ortschaften nicht. Es gelten die normalen Beschränkungen des Luftraums.



 Aktuelle Beiträge [alle Foren]
 
» Neues SIGMA 50mm F1,2 DG DN | Art Objektiv wiegt 745g
von soulbrother - Do 10:17
» Sondergagen - Wer aufmuckt, wird nicht mehr besetzt
von stip - Do 9:49
» AOC bringt 44.5" OLED-Riesenmonitor mit 98.5% DCI-P3
von Drushba - Do 9:36
» Was schaust Du gerade?
von Frank Glencairn - Do 9:00
» Nikon stellt NIKKOR Z 28-400mm f/4-8 VR Superzoom-Objektiv vor
von rush - Do 8:51
» Panasonic S5 - Allgemeine Fragen, Tipps und Tricks, Zeig deine Bilder/Videos usw.
von cantsin - Do 8:50
» Exhuma - die Südkoreaner können erfolgreiche Filme drehen
von -paleface- - Do 8:46
» Blackmagic Camera 8.6 Public Beta
von -paleface- - Do 8:44
» Tieraufnahmen mit dem MKE600 + H1 Essential rauschen
von TomStg - Do 7:37
» FCPX/Motion, DaVinci/Fusion... Tipps&Tricks
von Frank Glencairn - Do 4:00
» Was hörst Du gerade?
von roki100 - Do 0:22
» Sony A9 III im Praxistest - ein echter Überraschungscoup auch für Filmer
von Mantas - Mi 23:27
» Video Pro X stürzt beim Multi Cam Schnitt ab
von MisterX - Mi 21:47
» [Suche] 3.5mm Klinkenstecker Überwurfmutter
von Skeptiker - Mi 21:02
» Uwe Boll: Wie man Filme produziert ohne pleite zu gehen!
von iasi - Mi 19:53
» 4 Gründe hartes Licht zu nutzen
von Frank Glencairn - Mi 19:19
» Nach 7 Jahren mit der OG BMPCC finde ich das Bild noch immer schön.
von Darth Schneider - Mi 18:58
» Verschachtelte Timeline im richtigen Seitenformat
von Clemens Schiesko - Mi 18:43
» Untertitel in FCPX bei vorhandener Textdatei?
von R S K - Mi 18:34
» Deckenlicht mobil abschatten
von Frank Glencairn - Mi 17:31
» LUTs für Canon R6 Mark II
von TomStg - Mi 12:24
» RED versucht User nach Übernahme durch Nikon zu beruhigen
von dienstag_01 - Mi 11:52
» Entfesseltes Storytelling mit der Video-KI Sora?
von Frank Glencairn - Mi 5:54
» Slashcam 2001 - Das Internet vergisst nichts!
von macaw - Di 21:37
» Dehancer Pro - Filmsimulation auf höchstem Niveau
von Frank Glencairn - Di 18:54
» Wie Dune Teil 2 entstand - DoP Greig Fraser und Hans Zimmer im Interview
von iasi - Di 13:32
» 3 Body Problem - so verfilmt man heute Bücher
von stip - Di 8:30
» Neue Sora Version
von Frank Glencairn - Di 7:54
» IDEENFINDUNG: Wie man spannende Filme entwickelt! mit Vi-Dan Tran (Actiondesigner DUNE)
von berlin123 - Di 6:47
» Kafka Serie
von rabe131 - Mo 23:09
» HDV Aufnahme wird nicht erkannt
von MisterX - Mo 20:49
» OpenAI Sora - das ist der KI-Video Gamechanger!
von Frank Glencairn - Mo 19:22
» Venice 2 Bildqualität zum halben Preis? Sony Burano Sensortest
von iasi - Mo 18:21
» Erste Battlemage GPU Samples aufgetaucht - Neue Grafikkarten noch 2024?
von slashCAM - Mo 18:15
» Kichikus Welt 2.0
von Mantas - Mo 18:07