Habe alle Werte auf -3 und nutze das Log Profil, ist dann zwar alles sehr flau, aber es hat mehr Dynamik und potential für die postpro!kgerster hat geschrieben:Bei mir steht alles auf O. Es ist aber grenzwertig. Am Computer empfinde ich es als ok. Am TV sieht es aus einiger Entfernung etwas überschärft aus. Werde mal mit -1 experimentieren.
Ich hatte zusätzlich das Gefühl das mal kurz ein jello drin war, aber das ruckeln hatte ich nicht.handiro hat geschrieben:Pickelscharf und tolle Qualität. Allerdings ruckelts bei mir in FHD ordentlich, wird wohl am lahmen Indernett liegen.
Die Bilder sind absolut top! Und auch die Musik war angenehmer als bei vielen anderen ;-)
Dass es nach all den Jahren immer noch nicht möglich ist FHD auf YouTube ruckelfrei zu schauen ist wirklich traurig (Notebook etc). Ständige Updates des Flash-Players, aber das Problem bleibt.handiro hat geschrieben:Pickelscharf und tolle Qualität. Allerdings ruckelts bei mir in FHD ordentlich, wird wohl am lahmen Indernett liegen.
- Bei Gewerblich, braucht man eine AE, für Freizeit nicht.Frank B. hat geschrieben:Bist du Profi und hast du ne Genehmigung gehabt bzw. noch dazu eine Versicherung? Ich möchte mir die Phantom 3 auch zulegen. Solche Aufnahmen (Überflüge über bewohntes Gebiet und Menschen) würde ich mir aber niemals zutrauen. Dazu braucht man ja auch ne Genehmigung. Deshalb meine Frage oben.
Also ich will mal so sagen, wie willst Du eine Stadt, Land oder Ort überfliegen, ohne nicht auch über Menschen zu fliegen?Frank B. hat geschrieben:Was ist denn der Unterschied zwischen Menschen und (menschlichen) Köpfen im Bezug auf Überflugsgenehmigungen bzw. -verboten?
Der Gesetzestext ist ein wenig vage. Er spricht von Menschenansammlungen. Gemeint sind damit eher Demonstrationen, Konzerte, belebte Fußgängerzonen. Verboten sind auch Naturschutzgebiete und Unfallschauplätze.klusterdegenerierung hat geschrieben:- Bei Gewerblich, braucht man eine AE, für Freizeit nicht.Frank B. hat geschrieben:Bist du Profi und hast du ne Genehmigung gehabt bzw. noch dazu eine Versicherung? Ich möchte mir die Phantom 3 auch zulegen. Solche Aufnahmen (Überflüge über bewohntes Gebiet und Menschen) würde ich mir aber niemals zutrauen. Dazu braucht man ja auch ne Genehmigung. Deshalb meine Frage oben.
- Versicherung braucht man immer.
- Er darf über Menschen fliegen, wenn damit nicht über "Köpfe" gemeint ist!
- Man kann sich eine Art Dauergenehmigung der Stadt in der man Wohnt oder da wo man oft Filmt holen, dann braucht man nicht wegen jeden pups fragen und die Polizei weiß dann auch Bescheid!
- Bei Flügen auf Privatgrund braucht man in der Regel, nur Besitzer fragen.
- In der Öffentlichkeit Stadt usw, muß das Ordnungsamt und Polizei informiert werden.
- Keine Bildrechte und Personenrechte verletzen.
- Nicht veröffentlichen was man nicht darf.
- Macht man Geld mit den Aufnahmen, ist es Gewerblich und wir sind wieder bei Punkt 1
- Nicht über 100m fliegen und bei internationalen Flughäfen eine Grenze von 1,5Km einhalten, dort nur noch bis 30m hoch.
- Fliegen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang plus Ermessenspielraum und mit Polizei checken.
kgerster hat geschrieben:Der Gesetzestext ist ein wenig vage. Er spricht von Menschenansammlungen. Gemeint sind damit eher Demonstrationen, Konzerte, belebte Fußgängerzonen. Verboten sind auch Naturschutzgebiete und Unfallschauplätze.klusterdegenerierung hat geschrieben:- Bei Gewerblich, braucht man eine AE, für Freizeit nicht.Frank B. hat geschrieben:Bist du Profi und hast du ne Genehmigung gehabt bzw. noch dazu eine Versicherung? Ich möchte mir die Phantom 3 auch zulegen. Solche Aufnahmen (Überflüge über bewohntes Gebiet und Menschen) würde ich mir aber niemals zutrauen. Dazu braucht man ja auch ne Genehmigung. Deshalb meine Frage oben.
- Versicherung braucht man immer.
- Er darf über Menschen fliegen, wenn damit nicht über "Köpfe" gemeint ist!
- Man kann sich eine Art Dauergenehmigung der Stadt in der man Wohnt oder da wo man oft Filmt holen, dann braucht man nicht wegen jeden pups fragen und die Polizei weiß dann auch Bescheid!
- Bei Flügen auf Privatgrund braucht man in der Regel, nur Besitzer fragen.
- In der Öffentlichkeit Stadt usw, muß das Ordnungsamt und Polizei informiert werden.
- Keine Bildrechte und Personenrechte verletzen.
- Nicht veröffentlichen was man nicht darf.
- Macht man Geld mit den Aufnahmen, ist es Gewerblich und wir sind wieder bei Punkt 1
- Nicht über 100m fliegen und bei internationalen Flughäfen eine Grenze von 1,5Km einhalten, dort nur noch bis 30m hoch.
- Fliegen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang plus Ermessenspielraum und mit Polizei checken.
Man darf die Drohne nicht aus den Augen verlieren und nur auf "Sicht" fliegen. Hierzu sind technische Hilfmittel nicht erlaubt (Fernglas, Monitorbrille). Es gibt auch außerhalb des 1,5km Radius um Flugplätze Flugverbotszonen (kontrollierter Luftraum). Da muss man sich informieren. Den Punkt dass die Stadt (Ordnungsamt, Polizei) benachrichtigt werden muss habe ich so noch nicht gefunden (bei Privatflügen). Du meinst wahrscheinlich die Genehmigung des Grundstücksbesitzers. Das wäre auf öffentlichen Flächen die Stadt. Städte und Kommunen können auch generelle Aufstiegsverbote aussprechen (Berlin und Hamburg haben das weitgehend gemacht). Hier gibt es ein File für Google Earth: http://www.skyfool.de/luftraeume/ das aber keinen Anspruch auf Aktualität oder Rechtssicherheit aufstellt. Der Luftraum wird in Klassen eingeteilt. Eine Freigabe ist für größere Gebiete notwendig als man glaubt.
Persöhnlichkeitsrechte sind wie bei anderen Aufnahmen zu achten, wobei bei einem Überflug Menschen kaum identifizierbar sind. Natürlich darf nicht nicht explizid über ein Privatgrundstück fliegen nur um mir mal alles anzusehen.
Die Berichterstattung der Medien ist überwiegend negativ und auch der Begriff "Drohne" durch Militär negativ besetzt. Da kann es auch mal zu unfreundlichem Verhalten von Passanten kommen. Die Vorstellungen was so eine Drohne kann ist wohl etwas übertrieben (ranzoomen, kleinste Details etc.).
Noch ein Wort zur Versicherung. Die meisten großen Versicherungen bieten eine entsprechende Haftplichtversicherung gar nicht an. Die Allianz hat entsprechende Angebote, allerdings - über den Versicherungsvertreter abgeschlossen - ziemlich kostspielig. Ich war überrascht dass die Versicherung vom DMO (http://www.deutsche-modellsport-organis ... ungen.html) genau diese Allianz-Haftpflicht ist, nur zum halben Preis. Es macht einen Unterschied ob ich die Drohne auch gewerblich nutze. Und dann wieder ob damit Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden. Die Haftpflicht ist dann wesentlich teurer.
"...sowie Indoorbetrieb sind mit eingeschlossen."klusterdegenerierung hat geschrieben:r
Die DMO Versicherung kann ich nicht unbedingt empfehlen. Die Versicherung des Kopterforums die über die R+V betrieben wird beinhaltet auch den Indoorschutz. Das spezielle Versicherungen natürlich fast immer teuer sind ist bekannt.
Leseschwäche?klusterdegenerierung hat geschrieben:Wie meinst Du das?
Indoorbetrieb ist nur dann versichert wenn es explizit mit inbegriffen ist!
Dies ist aber extra ausgewiesen.
Ein Indoorschutz ist "NICHT" automatisch in jeder Drohneversicherung mit drin.
Du mußt aber für Indoorflüge einen Indoorschutz haben!
Und genau das empfehle ich nicht, denn da kommen diese ganzen halbwahrheiten her!ksingle hat geschrieben: Ich empfehle einfach mal Foren, wie drohnen-forum.de oder kopterforum.de. Da lassen sich Hunderte über dieses Thema aus. Dort gibt es erschöpfend viel Material, wenn man sich mit diesem Thema auseinander setzen möchte.
Auch nicht richtig, denn der Luftraum über Deinem Haus gehört nicht zu Deinem Grundstück! Ich darf es als Freitzeitflieger sogar ohne spezielle Erlaubnis überfliegen. Was ich natürlich nicht darf, das darf man so wegen der Privatsphäre auch nicht, das ich jemanden explizit erkennbar fotografiere oder filme.ksingle hat geschrieben: ALLES, was nicht dein Privatgrundstück betrifft, ist grundsätzlich entweder mit einer schriftlichen Genehmigung des Grundbesitzers zu belegen oder mit einer entsprechenden Erlaubnis der Behörde, der das Gelände gehört. Und das betrifft nicht nur gewerbliche Flieger, sondern auch den Privaten Piloten.
Nein Meister, ich habe aber Dein "sowieso" und "just saying" in keinen sinnigen Zusammenhang mit dem Rest des Textes bringen können!Frank Glencairn hat geschrieben:Leseschwäche?klusterdegenerierung hat geschrieben:Wie meinst Du das?
Indoorbetrieb ist nur dann versichert wenn es explizit mit inbegriffen ist!
Dies ist aber extra ausgewiesen.
Ein Indoorschutz ist "NICHT" automatisch in jeder Drohneversicherung mit drin.
Du mußt aber für Indoorflüge einen Indoorschutz haben!
Was ich in Anführungsstrichen geschrieben habe ist von der verlinkten DMO-Versicherung Seite. Indoor IST explizit inklusive.
Ich sammle gerne Informationen zu dem Thema. Gesetzlich sind Flugmodelle geregelt in $16 der LuftVO. Egal ob Drohne oder sonstige Modelle. Und die ist eben etwas vage. So schreibt das Gesetz vor dass eine Erlaubnis vorliegen muss wenn die Masse größer als 5kg (ist nicht der Fall). Bei Verbrennungsmotor (ist nicht der Fall) ist eine Entfernung von 1,5km zu Wohngebieten einzuhalten. Flugplätze lassen wir mal außer Acht.ksingle hat geschrieben:Du hast Glück gehabt mit deinen (wirklich sehenswerten :-) Aufnahmen. Um es einfach zu sagen: Derartige Aufnahmen sind grundsätzlich für ALLE verboten, wenn nicht eine Aufstiegserlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt vorliegt, die du gerade überfliegst!
kgerster hat geschrieben:Ich sammle gerne Informationen zu dem Thema. Gesetzlich sind Flugmodelle geregelt in $16 der LuftVO. Egal ob Drohne oder sonstige Modelle. Und die ist eben etwas vage. So schreibt das Gesetz vor dass eine Erlaubnis vorliegen muss wenn die Masse größer als 5kg (ist nicht der Fall). Bei Verbrennungsmotor (ist nicht der Fall) ist eine Entfernung von 1,5km zu Wohngebieten einzuhalten. Flugplätze lassen wir mal außer Acht.ksingle hat geschrieben:Du hast Glück gehabt mit deinen (wirklich sehenswerten :-) Aufnahmen. Um es einfach zu sagen: Derartige Aufnahmen sind grundsätzlich für ALLE verboten, wenn nicht eine Aufstiegserlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt vorliegt, die du gerade überfliegst!
Zuständige Behörde für die Erteilung der Aufstiegserlaubnis ist das Land (falls benötigt).
Das soll keine Klugscheißerei sein, ich hätte nur gerne exakte Info außerhalb der Forenmeinungen wie "ich glaube dass .....", "ich nehme an .....", "ich kann mir nicht vorstellen ..."
Da das Gesetz etwas vage ist gab es eine Anfrage der Grünen an den Bundestag (Drucksache 17/8693) wo die Frage "Flugmodell" oder "unbemanntes Flugobjekt" etwas präzisiert wird.
"Flugmodelle sind nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Der Transport einer Kamera ist für die Kategorisierung als Flugmodell nicht ausschlaggebend, sondern ausschließlich der Zweck des Einsatzes dieses Luftfahrtgeräts. Wird die Kamera an Bord eines Flugmodells genutzt, um Bilder zu gewerblichen Zwecken anfertigen, hat das Auswirkungen auf die Kategorisierung des eingesetzten Luftfahrtgeräts."
Das sind - soweit mir bekannt - die Grundlagen. Es gibt noch weitere Ausführungen bezüglich Menschenansammlungen. Und hier wird es wieder schwierig. Was sind Menschanansammlungen? Da hat jeder eine andere Meinung. Ich nehme an damit sind Konzerte, Demonstrationen, belebte Fußgängerzonen gemeint. Da es bisher scheinbar nur einen registrierten Unfall mit einer Hobbydrohne gab, gibt es wohl auch bisher keine Urteile zu dem Thema.
Na ja, was als Flugmodel gilt ist weitgehend geklärt. Das mit den alten Damen ist eine andere Baustelle. "Spionage-Flüge" sind natürlich eine nicht erlaubte Form der "Freizeitgestaltung". Aber ich bin sicher dass es zu der ganzen Thematik noch einige Gerichtsurteile in nächster Zeit geben wird.klusterdegenerierung hat geschrieben:Sag ich ja, rein theoretisch kann man einem nichts wenn man bisschen mit einem "Flugmodel" durch die Gegend tingelt, aber das wird Dir bei Dir niemand abkaufen! :-))
AUch wenn man gewissen Dinge nicht muß, finde ich es trotzdem Ratsam das die Stadt über einen Bescheid weiß und man einfach auch Seriös daher kommt und nix zu verbergen hat.
Beim letzten Grillen mit meinen alten Herschaften erzählten sich die alten Damen, das sie von einer Drohne beim Sonnenbaden im Garten genipst worden sind, dass das Ding eine ganze Weile über ihr stand!