Wie sieht diese Kollision aus? Gibts den alten "Nemo plus iuris transferre potest quam ipse haberet" nicht mehr?Jott hat geschrieben:"Wenn du ein Selfie mit beleuchtetem Eiffelturm im Hintergrund auf FB teilst, überträgst du zum Beispiel Rechte an FB."
Unter anderem diese Zwickmühle war ja ursprünglich der Auslöser für die Reform-Überlegungen, wenn ich das richtig verstanden habe. Der Selfie-Shooter darf das Foto ja machen, da Privatvergnügen, und auch auf seiner Website veröffentlichen. Verschenkt er aber das Foto an Facebook, tritt er damit - in aller Regel unwissentlich - alle Rechte daran ab, am Motiv und auch am eigenen Konterfei. Freigabe zur kommerziellen Verwertung durch den Datenkraken Facebook, zum Kohle machen. Ab diesem Punkt gibt es rechtliche Kollisionen.
In dem Fall säße ja lediglich FB in der Tinte (sofern die UG-Content wirklich kommerziell verwenden? Da geht's ja in erster Linie z.B. um die Einbindung mittels API?).
Gutgläubiger Erwerb der kommerziellen Nutzungsrechte ist im Fall von FB auch nur schwer möglich.