Man kann sich das auch ausrechnen, die Tarife sind ja online. Aber hier wird lieber wieder Angst geschürt.TomStg hat geschrieben:Auf jeden Fall werden nennenswerte Kosten entstehen.
hannibalekta hat geschrieben: mein Kurzfilm soll als Teil einer Compilation auf einer DVD erscheinen. Großartige Neuigkeiten für mich - der Film ist noBudget und wir freuen uns alle total, dass er raus kommt. Es soll eine 500er Auflage von einem Festivalbetreiber erstellt werden und unser Film soll ein Teil davon sein.
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Hey, also der Komponist meinte, es gäbe das "Herstellungsrecht", das quasi für die DVD gilt - das könnte man aber VOR der Gema regeln und der Gema das mitteilen (in Form eines Vertrags zwischen Produzent (ich) und Komponisten).Steelfox hat geschrieben:Lass dir vom Komponisten noch schriftlich bestätigen, dass du die Titel für dieses Projekt verwenden durftest. Übergeb die Zettel zusammen mit deinem Film denjenigen, der dann die DVD pressen lässt, er muss sich dann auch um das GEMA-Theater kümmern.
Wenn der Film bei einem Festival öffentlich aufgeführt wird, zahlt der Veranstalter ebenfalls Gebühren, was dich aber auch nicht jucken sollte.
Das heißt: Aufführungsrecht bei mir; Vervielfältigungsrecht beim Produzenten, richtig?dienstag_01 hat geschrieben:Die Kosten liegen beim Veröffentlichter. Für den Film als solches mit Aufführungen auf Festivals bei dir, für die DVD beim Produzenten derselben.
Dürfte die korrekte Antwort sein. GEMA-Formular downloaden und ausfüllen (müsstest du auch tun, wenn der Komponist nicht in der GEMA wäre), Nachweis vom Komponisten, dass er dir das Verwendungs-/Synchronisationsrecht schenkt, beide Wische abgeben an den DVD-Produzenten, fertig.Steelfox hat geschrieben: Wenn ich das richtig verstanden habe, macht die DVD jemand anderes?
Schreib einfach auf wieviel Musik du von deinem Komponisten verwendet hast und geb den Zettel mit - die Gema hat auch Vordrucke für sowas (Titel, Länge etc). Lass dir vom Komponisten noch schriftlich bestätigen, dass du die Titel für dieses Projekt verwenden durftest. Übergeb die Zettel zusammen mit deinem Film denjenigen, der dann die DVD pressen lässt, er muss sich dann auch um das GEMA-Theater kümmern.
Wenn der Film bei einem Festival öffentlich aufgeführt wird, zahlt der Veranstalter ebenfalls Gebühren, was dich aber auch nicht jucken sollte.
Die Summe bezieht sich auf die Einnahmen, die mir bei der DVD in Aussicht gestellt werden. Dort sind mehrere Filme vertreten, je nach Spieldaueranteil kriegt man seinen Geldanteil. Bei uns wären das 50 Cent pro DVD, heißt 250€ erwartbar bei 500er Auflage.dienstag_01 hat geschrieben:Wie kommst du denn auf diese Summe. Das ist doch Quark.
Nein, das wusste ich leider nicht.Jott hat geschrieben:Du wusstest doch, dass dein Komponist GEMA-Mitglied ist? Wieso wunderst du dich also über anfallende Kosten?
Weder theoretisch noch praktisch - der Künstler hat keine Wahlmöglichkeit. Haben wir Dir doch schon min 3x erklärt.hannibalekta hat geschrieben:Hey, wäre es denn theoretisch möglich, dass der Komponist das Werk einfach nicht mit angibt?
Genau so läuft das. Kann aber auch sein, dass die genannte Ehefrau den Komponisten irgendwann über die Klinge springen lässt. Muss man sich entscheiden. GEMA, Ehefrau oder Scheidungsanwalt. Alle 3 ziemlich teuer ;-)ennui hat geschrieben:Ich verstehe die Idee so, dass der wahre Komponist bewusst seine Urheberschaft verschweigt, und stattdessen ein Kollege, nennen wir ihn mal Wolfgang Amadeus, als "Komponist" in Erscheinung tritt. Wolfgang Amadeus ist nun aber nicht bei der Gema angemeldet, sondern nur ein begabter Hobbykomponist... hmm.
Dann bekommt der Produzent trotzdem eine Rechnung. Genauso erging es mir bei meiner vorletzten DVD-Audio.hannibalekta hat geschrieben:Meine Frage war: was ist, wenn der Komponist die Musik nicht in seine Gema-Werkliste mit aufnimmt.
Das kann ich Dir sagen: In der Gema-Datenbank ist niemals derselbe Name zweimal vorhanden. Wenn jemand die Mitgliedschaft bei der Gema beantragt und bereits ein Mitglied genau diesen Namen hat, wird ihm das mitgeteilt, und er muss dann einen Namenszusatz wählen.hannibalekta hat geschrieben:Außerdem: was ist, wenn 2 mal der Name in der DB ist - wie wird da entschieden, wer jetzt der Urheber ist. Verstehe ich nicht ...