Also ich neige ja aus unternehmenspolitischen Gründen dazu, immer wieder zu betonen, dass ich eher der zuverlässige Handwerker bin, und nicht der mega-kreative Künstler. Aber bei ganz nüchterner Betrachtung komme ich wohl zu dem Ergebnis, dass nicht nur "genau die fünf Aufträge" künstlerisch sind, sondern wohl alle meine Aufträge.kundesbanzler hat geschrieben:Der Trick ist, eben genau die fünf Aufträge exemplarisch einzureichen, die als künstlerische Tätigkeit durchgehen. Über die fünfzig anderen weiß die KSK ja nichts.
Das muss man sich ausrechnen. Mindestlohn 45 Jahre in Rente einzahlen ist weniger als das was man eh kriegt als Bedarf. Man muss mindestens ca. brutto 1500 euro 45 Jahre verdienen um auch nur 1 Euro mehr als den Bedarfssatz zu kriegen. Ist zwar asozial aber ist ja eh alles scheissegal :DPianist hat geschrieben: Mit dem Wissen von heute kann man sagen, dass es gar nicht so verkehrt ist, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, zumal in Zeiten niedriger Zinsen.
Tipp: nirgends steht geschrieben, dass ein GmbH-Geschäftsführer Gehalt beziehen muss.Pianist hat geschrieben:Das hattest Du in diesem Thread ja damals schon geschrieben, ohne auf Details einzugehen.
Wenn du da nicht drauf kommst, weißt du auch nicht, was eine GmbH ist.Pianist hat geschrieben:Äh - und wovon leben die dann?
Er vergisst dabei sogar, dass seine Kunden zwar kein Beitrag mehr bezahlen, doch seine GmbH auf seinem Gehalt nun die Abgabe von 5% an die KSV abführen muss, weil er ja wie ein freischaffender Künstler für seine eigene Gmbh agiert.Jott hat geschrieben:Was immer wieder lustig ist: verwandelt sich der Pianist über Nacht in eine Ein-Mann-GmbH, ohne auch nur das Geringste an seiner künstlerischen Tätigkeit zu ändern, müssen seine Auftraggeber die Abgabe plötzlich nicht mehr zahlen. Ich denke nicht, dass eine so verquere Gesetzgebung noch lange Bestand haben kann. Das ist alles genauso verrückt wie die bescheuerten Mautpläne. Deutsch halt.
und wie löst man das... bitte etwas konkreter. Kannst ja nicht 99% als Tantieme durchgehen lassen.... kauf Dir kein FA wirklich ab...Jott hat geschrieben:Tipp: nirgends steht geschrieben, dass ein GmbH-Geschäftsführer Gehalt beziehen muss.Pianist hat geschrieben:Das hattest Du in diesem Thread ja damals schon geschrieben, ohne auf Details einzugehen.
Du triffst den Nagel auf den Kopf....pixelschubser2006 hat geschrieben: Ganz nebenbei (und von mir schon in einem anderen Thread zum Thema gepostet) ist die Sache mit der KSK ein Risiko für den Kunden. Es kann ja auch nicht sein, dass ein Kunde eine künstlerische Leistung bestellt, eine Internetseite oder irgendwelchen Werbegrafik-Kram, und ohne es zu ahnen, auf einmal an die KSK abdrücken muss. Damit rechnet man nicht, wenn man nicht sensibilisiert ist. Da kauft jemand solche Leistungen wie die Arbeit eines Handwerkers ein und soll auf einmal obendrauf bezahlen.
Das ließe sich m.E. ziemlich einfach lösen: Kennzeichnungspflicht auf Angeboten und Rechnungen, ob der Lieferant Freiberufler oder Verwerter ist und ob / welche Beiträge an die KSK noch abzuführen sind. Wenn dann einer herumzickt, muss man halt klar sagen, dass in der Regel kein Handwerker für den Stundensatz arbeitet und Krankheit und Ruhestand auch irgendwie abgesichert werden muss.
Dann wird anhand abgerechneten Leistungen der Rentenbeitrag errechnet. Egal, ob nebenberuflich oder Vollzeit. Dann gäbe es eine gewisse Gerechtigkeit und Logik im System.
Viramedia hat geschrieben:und wie löst man das... bitte etwas konkreter. Kannst ja nicht 99% als Tantieme durchgehen lassen.... kauf Dir kein FA wirklich ab...Jott hat geschrieben:Tipp: nirgends steht geschrieben, dass ein GmbH-Geschäftsführer Gehalt beziehen muss.Pianist hat geschrieben:Das hattest Du in diesem Thread ja damals schon geschrieben, ohne auf Details einzugehen.
hänge auch in der KSK Falle und werde monatl. genervt, obwohl sie nicht einmal einen Fragebogen von mir akzeptieren....
Also Du meinst, dass sich der Geschäftsführer einfach kein Gehalt, sondern alles als Gewinnausschüttung genehmigen soll? Steuerlich sicher kein Problem, da für den Staat einträglicher. Aber sozialversicherungsrechtlich würde es mich wundern, wenn die KSK dann darauf keine Abgabe haben möchte. Natürlich käme das nur bei einer qualifizierten Prüfung heraus.Jott hat geschrieben:Wenn du da nicht drauf kommst, weißt du auch nicht, was eine GmbH ist.
Wo wäre denn eine solche Beratungsstelle? Die große Unbekannte bei diesen Berechnungen ist doch die Frage, wie hoch tatsächlich in 25 Jahren die Rente sein wird. Das kann niemand sicher voraussagen.Jalue hat geschrieben:Matthias, ich verstehe nicht, wie sich die Frage überhaupt stellen kann. Die KSK deckt die Hälfte deiner Zahlungen an die RV und an die Krankenkasse. Glaubst du, mit Riester + Co fährst du besser? Klar lohnt sich ne KSK-Mitgliedschaft, sofern du reinkommst. Dazu gibt es übrigens recht effektive Beratungsstellen.
Darauf DARF sie keine Abgaben erheben. Unmöglich. Das ist Gewinn aus einer Kapitalanlage.Pianist hat geschrieben:Also Du meinst, dass sich der Geschäftsführer einfach kein Gehalt, sondern alles als Gewinnausschüttung genehmigen soll? Steuerlich sicher kein Problem, da für den Staat einträglicher. Aber sozialversicherungsrechtlich würde es mich wundern, wenn die KSK dann darauf keine Abgabe haben möchte.