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KSK (Künstlersozialkasse)



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Pianist
Beiträge: 8403

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Pianist »

Ich hole nach zwei Jahren mal diesen Thread aus der Versenkung hervor, weil ich gerade dabei bin, meine ablehnende Grundhaltung gegenüber der KSK zu überdenken.

Eine Umfrage unter einigen meiner umsatzstärksten Auftraggeber hat erbracht, dass die meine Leistungen als "Leistungen eines selbständigen Künstlers" ansehen und daher, gesetzestreu wie sie nun mal sind, die Künstlersozialabgabe abführen.

Das führte bei mir zu der Idee, doch auch selbst mal zu prüfen, ob ich "Künstler" bin und ob ich davon irgendwelche Vorteile habe. Als Erstes habe ich einen Brief an mein Finanzamt geschrieben, um dort feststellen zu lassen, ob ich tatsächlich gewerblich tätig bin, oder ob ich nicht vielleicht doch eher einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehe. Das hätte ja zur Folge, dass ich keine Gewerbesteuer mehr zahlen muss und keinen IHK-Beitrag. Die Gewerbesteuer wird zwar zum größten Teil mit der Einkommenssteuer verrechnet, aber wir haben in Berlin einen Hebesatz von 410 %, so dass die Differenz zwischen 380 und 410 % übrig bleibt.

Ob man dann ggf. für mehrere Jahre rückwirkend den IHK-Beitrag zurückbekommt, werde ich dann prüfen, wenn sich das Finanzamt dazu geäußert hat.

Jetzt zur Künstlersozialkasse: Wenn man dort als Mitglied aufgenommen wird, zahlt man den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Man muss vorher schätzen, und hinterher wird nicht korrigiert. Das gefällt mir zwar nicht, aber ich meine mal, wenn ich den Durchschnittsbetrag der vergangenen zehn Jahre ausrechne, liege ich damit halbwegs richtig. Man erhält auch einen Zuschuss von maximal 50 Prozent zur privaten Krankenversicherung, allerdings nur so lange, wie man künstlerisch tätig ist. Wenn man also im Alter irgendwann nicht mehr aktiv ist, muss man die komplette Krankenversicherung wieder alleine bezahlen.

Wie hoch die Rente tatsächlich ausfällt, kann man heute nur schätzen, aber ich gehe mal davon aus, dass jede künftige Bundesregierung ein großes Interesse daran haben muss, dass die Renten nicht ins Bodenlose sinken.

Mit dem Wissen von heute kann man sagen, dass es gar nicht so verkehrt ist, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, zumal in Zeiten niedriger Zinsen. Wenn ich mich nicht total verrechnet habe, würde ich in meinem Fall schon nach acht Jahren Rentenbezug in die Gewinnzone kommen. Nun muss man sich überlegen, wie groß die Chance ist, dass man 75 Jahre alt wird. Man könnte ja auch 90 Jahre alt werden, dann lohnt es sich richtig. Nach meinen aktuellen Berechnungen könnte ich etwa ein Drittel meines Geldbedarfes im Alter durch die gesetzliche Rente abdecken, sofern sich an den grundsätzlichen Verhältnissen nichts ändert. Aber man weiß ja heute nicht, wie die Welt in 25 Jahren aussieht.

Ich sehe jedenfalls die KSK und die gesetzliche Rente heute nicht mehr so kritisch wie noch vor zwei Jahren. Daher überlege ich ernsthaft, ob ich bei der KSK mal den Fragebogen einreiche.

Wie geht Euch das?

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Jott
Beiträge: 21802

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Ich glaube nicht, dass du als Künstler von der KSK aufgenommen wirst. Hat ja bekanntlich nichts damit zu tun, dass du es zum Zwecke des Abkassierens bei den Auftraggebern sehr wohl bist.

Probier's halt und prüfe genau, was passiert, wenn du wieder entkünstlert werden solltest. Kann ja jederzeit passieren. Dann wieder in eine Privatkasse zurückschlüpfen zu müssen kann sehr teuer werden.



kundesbanzler
Beiträge: 760

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von kundesbanzler »

Der Trick ist, eben genau die fünf Aufträge exemplarisch einzureichen, die als künstlerische Tätigkeit durchgehen. Über die fünfzig anderen weiß die KSK ja nichts.

Grundsätzlich ist die KSK nichts anderes als ein Taschenspielertrick, um den ganzen von Selbstausbeutung gebeutelten Scheinselbständigen ihre Lohnnebenkosten, also den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung, hintenrum zuzuschustern und dann auf der Gegenseite durch Künstlersozialabgabe und Steuern wieder reinzuholen.

Als solcher hat die KSK auch zweifelsfrei ihre Berechtigung, aber unterm Strich wäre es vielleicht sinnvoller die Sozialgesetzgebung mal grundzuerneuern und der Realität anzupassen anstatt den Gesetzesbruch zu institutionalisieren und somit die Rechtsunsicherheit noch zu verstärken.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Pianist »

kundesbanzler hat geschrieben:Der Trick ist, eben genau die fünf Aufträge exemplarisch einzureichen, die als künstlerische Tätigkeit durchgehen. Über die fünfzig anderen weiß die KSK ja nichts.
Also ich neige ja aus unternehmenspolitischen Gründen dazu, immer wieder zu betonen, dass ich eher der zuverlässige Handwerker bin, und nicht der mega-kreative Künstler. Aber bei ganz nüchterner Betrachtung komme ich wohl zu dem Ergebnis, dass nicht nur "genau die fünf Aufträge" künstlerisch sind, sondern wohl alle meine Aufträge.

Ich bin ja bei meinen Filmen der Einzige, der daran gestalterisch etwas macht. Also ich kriege von meinen Kunden das Thema genannt, und um den Rest muss ich mich kümmern. Ich muss die Aufnahmen drehen, dabei habe ich totale Gestaltungsfreiheit. Es ist also meine gestalterische Arbeit, die Aufnahmen in einer mir eigenen Weise anzufertigen, die Leute in einer bestimmten Art darzustellen, und ein anderer würde es ganz anders machen.

Ich entscheide auch, in welcher Reihenfolge und welchem Rhythmus ich die Aufnahmen zusammenschneide, damit daraus ein Film entsteht. Ich schreibe die Texte alleine, das ist eine publizistische Tätigkeit. Und ich spreche die Texte selbst, das ist auch wieder eine künstlerische Tätigkeit. Am Ende entsteht ein Filmwerk mit erheblicher Schöpfungshöhe, und dieses Werk kann der Auftraggeber dann für seine Zwecke nutzen.

Dass ich nebenbei auch Angebote und Rechnungen schreibe und meine Buchhaltung mache, das halte ich für eine selbstverständliche Nebenpflicht, die sich aus der künstlerischen Hauptleistung ergibt.

Ich vermiete keine Kameras, ich verkaufe keine Kameras, sondern ich gestalte Filme. Eigentlich ist es für mich inzwischen ziemlich klar, dass es sich dabei um eine künstlerische Tätigkeit handelt, für die meine Auftraggeber zu Recht die Abgabe leisten. Die haben damit übrigens gar kein Problem, für die ist das normal.

Matthias
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cybr
Beiträge: 197

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von cybr »

Pianist hat geschrieben: Mit dem Wissen von heute kann man sagen, dass es gar nicht so verkehrt ist, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, zumal in Zeiten niedriger Zinsen.
Das muss man sich ausrechnen. Mindestlohn 45 Jahre in Rente einzahlen ist weniger als das was man eh kriegt als Bedarf. Man muss mindestens ca. brutto 1500 euro 45 Jahre verdienen um auch nur 1 Euro mehr als den Bedarfssatz zu kriegen. Ist zwar asozial aber ist ja eh alles scheissegal :D



Jott
Beiträge: 21802

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Was immer wieder lustig ist: verwandelt sich der Pianist über Nacht in eine Ein-Mann-GmbH, ohne auch nur das Geringste an seiner künstlerischen Tätigkeit zu ändern, müssen seine Auftraggeber die Abgabe plötzlich nicht mehr zahlen. Ich denke nicht, dass eine so verquere Gesetzgebung noch lange Bestand haben kann. Das ist alles genauso verrückt wie die bescheuerten Mautpläne. Deutsch halt.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Pianist »

Dann müsste ich aber mich selbst als Geschäftsführer einstellen, und dann als GmbH auf meine Gehaltszahlung die Künstlersozialabgabe zahlen. Für die Auftraggeber müsste ich also die Preise um mindestens zehn Prozent erhöhen, da eine GmbH ja auch ungünstiger besteuert wird. Mit den 5% Abgabe fahren die also immer noch besser.

Natürlich ist das alles bescheuert, aber wenn es nun mal so ist, kann man ja durchaus mal prüfen, ob man die Vorteile nutzen kann. Immerhin 50 Prozent Staatszuschuss zur Rente und zur Krankenversicherung.

Matthias
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Jott
Beiträge: 21802

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Das mit der Abgabe auf's Gehalt läßt sich leicht umgehen. Egal, war nur ein Beispiel für die Hirnrissigkeit des Systems.



Pianist
Beiträge: 8403

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Pianist »

Das hattest Du in diesem Thread ja damals schon geschrieben, ohne auf Details einzugehen. Ich würde aber trotzdem nicht den Aufwand treiben, eine GmbH zu gründen. Zumal sich inzwischen herausgestellt hat, dass meine Kunden mit der Abgabe gar kein Problem haben.

Zurück zur Rente: Gehen wir mal nicht vom Minimalbeitrag, sondern vom Maximalbeitrag aus. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in diesem Jahr bei 72.600 EUR. Davon die Hälfte von 18,7 Prozent, das sind 6.788 EUR. Die andere Hälfte zahlt der Staat.

Gehen wir weiter davon aus, dass jemand früher nie eingezahlt hat und mit Anfang 40 beginnt. Lassen wir ihn mal 25 Jahre lang einzahlen. Das sind dann knapp 170.000 EUR. Daraus würde er nach heutiger Schätzung etwa 1.400 EUR Rente erhalten. Das bedeutet: Nach 121 Monaten Rentenbezug wäre er im grünen Bereich, er müsste also mindestens zehn Jahre Rente kassieren, also 77 Jahre alt werden.

Die Wahrscheinlichkeit, heute älter als 77 zu werden, ist ziemlich hoch. Und die Wahrscheinlichkeit, dass die Zinsen wieder auf fünf bis acht Prozent steigen, ist eher gering. Von daher könnte eine staatliche Rente (als eine von mehreren Säulen) durchaus interessant sein.

Lassen wir unseren Beispiel-Versicherten mal 94 Jahre alt werden. Er erhält also 27 Jahre lang jeden Monat 1.400 EUR. Das sind mehr als 450.000 EUR. Beim derzeitigen Zinsniveau würde man das privat nicht schaffen.

Matthias
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r.p.television
Beiträge: 3511

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von r.p.television »

Ich bin nun seit 2 Jahren auch bei der KSK.
Ich bin auch die klassische One-Man-Show. Selbstständig seit 1995. War bis vor zwei Jahren privat versichert.
Aber nach Heirat und der Geburt meiner Tochter war absehbar dass die monatlichen Versicherungsraten ins Utopische gestiegen wären.
Ich habe daraufhin den Fragebogen beantwortet sowie einige Rechnungen, Anfragen etc. eingereicht und zudem Links zu meinen Arbeiten.

Ich hatte im Gegensatz zu vielen anderen 0 Probleme bei der Annahme. Ist es eine bürokratische Hürde: ja.
Aber an Deiner Stelle würde ich das schleunigst beantragen.
Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht ganz warum Du in Deiner Position überhaupt Gewerbesteuer gezahlt hast. Nicht immer auf den Finanzamt-treuen Steuerberater hören!!!



Pianist
Beiträge: 8403

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Pianist »

Das hat historische Gründe. Als ich das vor 23 Jahren angemeldet habe, waren das eher noch technische Dienstleistungen, vor allem im Bereich Tontechnik. Da hatte ich mein Studium noch gar nicht begonnen, und konnte nicht ahnen, dass ich wenige Jahre später mal lauter Filme für Auftraggeber aus Politik und Wirtschaft machen und dabei der alleinige Urheber sein würde. Allerdings habe ich mich dann nie wieder um dieses Thema gekümmert, weil ich eine Teilnahme an der gesetzlichen Rente für reine Geldverschwendung hielt. Und das sehe ich inzwischen anders.

Ich würde aber wohl in der privaten Krankenversicherung bleiben, da bin ich seit 42 Jahren versichert und ansonsten würden ja die Altersrückstellungen verlorengehen.

Matthias
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Pianist
Beiträge: 8403

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Pianist »

Nach zwei Monaten und einer genauen Beschreibung meiner Tätigkeit hat mir das Finanzamt nun mitgeteilt, dass es sich bei meiner Tätigkeit um eine gewerbliche Tätigkeit (Gewerbekennzahl 591100: Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen) handelt. Es seien wohl auch Tätigkeiten erkennbar, die als freiberuflich einzustufen sind, aber unter dem Strich verkaufe ich fertige Filme, und das sei eben gewerblich.

Nun frage ich mich: Kann es wirklich sein, dass ich steuerrechtlich zu 100 Prozent Gewerbetreibender bin und somit Gewerbesteuer und IHK-Beitrag zahle, und dass ich gleichzeitig sozialversicherungsrechtlich zu 100 Prozent Künstler bin, so dass meine Auftraggeber die Künstlersozialabgabe abführen müssen und ich bei der KSK womöglich sogar pflichtversichert sein müsste?

Ich möchte ja nicht einerseits Gewerbesteuer und IHK-Beitrag zahlen, und andererseits in die Rentenkasse (mit unsicheren Leistungen im Alter) einzahlen, das ist für mich irgendwie ein Widerspruch.

Matthias
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wp
Beiträge: 807

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von wp »

danke für den Hinweis, mir schwebt plötzlich ähnlches in Haus...

meines Erachtens sind wir Freiberufler.



iMac27_edmedia
Beiträge: 1001

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von iMac27_edmedia »

KSK und IHK ist ja kein Widerspruch!



Jott
Beiträge: 21802

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Pianist hat geschrieben:Das hattest Du in diesem Thread ja damals schon geschrieben, ohne auf Details einzugehen.
Tipp: nirgends steht geschrieben, dass ein GmbH-Geschäftsführer Gehalt beziehen muss.



iMac27_edmedia
Beiträge: 1001

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von iMac27_edmedia »

gibt auch viele Geschäfstführer die einen Euro bekommen



Pianist
Beiträge: 8403

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Pianist »

Äh - und wovon leben die dann? Mir geht es aber gar nicht mehr darum, meine Auftraggeber beim Einsparen der Künstlersozialabgabe zu unterstützen, die haben damit nämlich erfreulicherweise gar kein Problem.

Ich denke eher darüber nach, ob eine KSK-Mitgliedschaft für meine Altersvorsorge interessant sein könnte.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von pixelschubser2006 »

Ich finde es grenzwertig, daß beim Thema Rentenversicherung ständig mit zweierlei Maß gemessen wird. Speziell bei der KSK. Entweder meine Leistungen sind beitragspflichtig, dann will ich aber auch die Vorteile genießen, nämlich Mitglied werden. Oder ich bin kein Künstler im Sinne der KSK, dann brauchen meine Kunden auch nix abzudrücken.

Ich habe die Zahlungswilligkeit leider so nicht kennengelernt. Im Gegenteil. Wenn ich für Geschäftspartner Vertriebs- und Marketingaufgaben wahrgenommen wurde, dann mussten die Rechnungen so formuliert sein, daß das Thema Mediengestaltung überhaupt nicht aufkam.

Letztendlich könnte man das recht einfach lösen: Wer typische Leistungen im Sinne der KSK erbringt, soll durch seine Kunden Beiträge einzahlen lassen. Für diese erwirtschaftet er auch einen Rentenanspruch, und wenn es nur ein paar Euro sind. Wer dagegen plausibel darlegt, von seinen kreativen Einkünften zu leben, soll wie gehabt komplett seine Arbeitgeberanteile aus der KSK-Mitgliedschaft finanzieren. Das kann doch nicht so schwer sein...

Ich finde das System der gesetzlichen Sozialkassen absolut richtig und die KSK in ihrem Zweck vorbildlich. Aber die Willkür dahinter ist erschreckend. Gekniffen sind z.b. diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nur zu einem wesentlichen, aber nicht überwiegenden Teil mit Kreativjobs verdienen und deshalb nicht in den Genuss der KSK kommen. Ich habe selbst in dieser Situation gesteckt.

Es ist aber komisch: Wer nebenberuflich einem eintragungspflichtigen Handwerk nachgeht, erlebt schon die Kreativität der Rentenkasse. Auch da bin ich wieder gebranntes Kind. Meine Beiträge fürs Kleingwerbe werden nach meinen Einkünften aus 2013 bemessen. Obwohl ich aktuell unter jedem Freibetrag bin. Jetzt soll mir mal einer plausibel erklären, warum ich mehr als meinen Gewinn des Kleingewerbes an die RV bezahlen soll, obwohl ich schon einen ordentlich bezahlten, sozialversicherungspflichtigen Fulltime-Job habe. Es ist schon erstaunlich, wieviel Kreativität und Flexibilität die entwickeln, wenn die einem ans Leder wollen. Nicht schön.



Jott
Beiträge: 21802

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Pianist hat geschrieben:Äh - und wovon leben die dann?
Wenn du da nicht drauf kommst, weißt du auch nicht, was eine GmbH ist.



Jalue
Beiträge: 1412

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jalue »

[quote="Pianist"]Äh - und wovon leben die dann? Mir geht es aber gar nicht mehr darum, meine Auftraggeber beim Einsparen der Künstlersozialabgabe zu unterstützen, die haben damit nämlich erfreulicherweise gar kein Problem.

Ich denke eher darüber nach, ob eine KSK-Mitgliedschaft für meine Altersvorsorge interessant sein könnte.

Matthias[/quote]

Matthias, ich verstehe nicht, wie sich die Frage überhaupt stellen kann. Die KSK deckt die Hälfte deiner Zahlungen an die RV und an die Krankenkasse. Glaubst du, mit Riester + Co fährst du besser? Klar lohnt sich ne KSK-Mitgliedschaft, sofern du reinkommst. Dazu gibt es übrigens recht effektive Beratungsstellen.

Zur Kritik an der KSK: Zugeben, es gibt da Grauzonen, bzw. Grenzbereiche (GmbH als Kreativschaffender), in denen man 'gekniffen' ist, aber immer noch besser so, als ohne jegliche Einrichtung dieser Art. Sicher, für neoliberale Fanboys sind solche Errungschaften ein Schmerz im Arsch, und es gab, bzw. gibt ja immer wieder Versuche der 'Mövenpick-Fraktion', die KSK abzuschaffen, macht allein ihre Existenz doch nur zu deutlich, wie beschissen prekär die soziale Absicherung des 08/15 Medienschaffenden hierzulande ist. Das möchte man aber lieber nicht zu laut gesagt haben, im Gegenteil; wie affentittengeil wäre es doch aus gelb-blauer Sicht, könnte man die Verhältnisse unserer Branche auf andere Wirtschaftsbereiche übertragen. Wo sonst als 'beim Film', wo doch alle so hyperkreativ und hammerintellektuell sind, findet man dermaßen viele 'Ich - AG's', die blödbegeistert für ein Witzgeld in der Nacht und an Feiertagen durcharbeiten, ohne noch so mickrige Garantie auf Weiterbeschäftigung. "Klassenkampf? Voll 90er, ich Duz lieber meinen Chef, du!" (NAH: Zieht ne Schraube an seiner Rig fest und richtet die Wollmütze)

Und wenn sie dann krank werden oder das Format eingestellt wird - Pech gehabt, verschissen, ist halt ihr 'unternehmerisches Risiko'! Wäre es nicht supigut, wenn man diese 'freiheitliche Kultur' auch Geschmeiß wie Erziehern oder Lokführern überhelfen könnte? Kurz gesagt: Wer aus unserer Branche dabei hilft, die KSK schlecht zu reden, ist wahlweise strunzdumm oder gehört selber zur Ausbeuterfraktion.



Jott
Beiträge: 21802

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Das Gesetz ist blöd eingefädelt und stammt aus den 70ern, als es freie Medienschaffende und so was überhaupt nicht gab, damals wurden primär Journalisten und Orchestermusiker versorgt (und nicht nur die Verarmten, das gibt nur keiner zu). Aus Auftraggebersicht ist die KSK-Abgabe eine zweite Umsatzsteuer, was nach EU-Recht nicht zulässig ist. Und sie ist schwer zu vermitteln, weil die Abgabe ja nichts mit dem zu tun hat, der beauftragt wurde.

Nicht abschaffen, sondern reformieren steht an. Es sind zu viele "gekniffen", wie du sagst. Im Kern ist das Problem die Definition, was ein "Künstler" überhaupt sein soll. Das lässt das Gesetz offen und öffnet damit Tür und Tor für Wildwuchs, der die Gerichte verstopft. Zum Beispiel die wundersame Definition eines GmbH-Geschäftsführers als Künstler, weil es da viel zu holen gibt von (gerne mal rückwirkend fünfstellige Summen).

Alles genauso Wischi-Waschi wie die Frage Freiberufler ja/nein, wo es um einen Haufen Geld gehen kann (Gewerbesteuer ja/nein). Labberig formulierte Gesetze, die zur kreativen und gerne auch trickreichen Interpretation durch beide betroffenen Seiten geradezu einladen, sind eine Seuche.

Ich kenne Leute, zum Beispiel Top-Sprecher mit fünfstelligem Monatseinkommen, die aufgrund kleiner Tricksereien brav von der KSK versorgt werden. WTF? Ungerechter geht's kaum.

Der Staat ist gefordert. Gleiche Unterstützung für jeden, dessen Einkommen unter einer zu definierenden Schwelle liegt. Egal, ob Erzieherin, Lokführer, Hebamme, Putzkraft oder Ich-bin-beim-Film-Wollmützchen. Ohne Verrenkungen, ohne idiotische Wertung der Tätigkeit als Kunst oder nicht Kunst, ohne Betrugsmöglichkeiten durch Sozialschmarotzer. Ich weiß, Wunschdenken.



pixelschubser2006
Beiträge: 1696

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von pixelschubser2006 »

Du wirst lachen - Hebammen sind als Freiberufler(innen) genauso pflichtversichert in der gesetztlichen Rentenkasse wie ich als Handwerker.

Etwas verkannt wird die Situation für den GmbH-Geschäftsführer. Die Risiken lauern nähmlich in einer ganz anderen Ecke. Wenn Du durch Deine Rechtsform als Unternehmer einen gewissen Status wiederspiegelst, kannst Du ruckzuck nicht als Schaffender, sondern als Verwerter eingestuft werden. Das kann schnell übel werden, wenn Du z.b. als Kameramann oder Redakteuer ständig Leistungen von Tonmenschen und Assis durchschleust, um als Team aufzutreten. Da interessiert es keinen, dass Du an den Kollegen nicht viel verdienst.

Pointe am Rande: Fotografen sind auch als 1-Mann-Unternehmer in der BG pflichtversichert. Nicht wegen der praktischen Risiken, sondern der allgemein beschissenen Vorsorge in dieser Berufsgruppe...

Ganz nebenbei (und von mir schon in einem anderen Thread zum Thema gepostet) ist die Sache mit der KSK ein Risiko für den Kunden. Es kann ja auch nicht sein, dass ein Kunde eine künstlerische Leistung bestellt, eine Internetseite oder irgendwelchen Werbegrafik-Kram, und ohne es zu ahnen, auf einmal an die KSK abdrücken muss. Damit rechnet man nicht, wenn man nicht sensibilisiert ist. Da kauft jemand solche Leistungen wie die Arbeit eines Handwerkers ein und soll auf einmal obendrauf bezahlen.

Das ließe sich m.E. ziemlich einfach lösen: Kennzeichnungspflicht auf Angeboten und Rechnungen, ob der Lieferant Freiberufler oder Verwerter ist und ob / welche Beiträge an die KSK noch abzuführen sind. Wenn dann einer herumzickt, muss man halt klar sagen, dass in der Regel kein Handwerker für den Stundensatz arbeitet und Krankheit und Ruhestand auch irgendwie abgesichert werden muss.

Dann wird anhand abgerechneten Leistungen der Rentenbeitrag errechnet. Egal, ob nebenberuflich oder Vollzeit. Dann gäbe es eine gewisse Gerechtigkeit und Logik im System.



Jott
Beiträge: 21802

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Ob der "künstlerisch tätige" Lieferant Freiberufler oder Verwerter ist, tut nichts zur Sache. Es geht nur um dessen Rechtsform: für Personengesellschaften muss der Auftraggeber die rund 5% abdrücken, für Kapitalgesellschaften nicht, auch wenn der Job exakt der gleiche ist. Weshalb größere Aufträge meistens nur an GmbHs vergeben werden. Oder der Lieferant schreibt "Videotechniker" statt Kamera und Schnitt auf die Rechnung, dann entfällt die Abgabe auf jeden Fall. Alles komplett hirnverbrannt. Insbesondere das auslegende Verhalten der KSK zu ihren Gunsten: geht's um Abgaben, ist so ziemlich jeder Künstler. Geht's ums Aufnehmen, sind eben diese Künstler zu 95% plötzlich keine mehr. Ein Gesetz sollte nicht so unfassbar willkürlich interpretiert werden dürfen.

Ein kleiner Einblick, wie sich die Nummer aus Auftraggebersicht darstellt:
http://www.arbeitsratgeber.com/kuenstlersozialabgabe/



Viramedia
Beiträge: 185

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

Jott hat geschrieben:Was immer wieder lustig ist: verwandelt sich der Pianist über Nacht in eine Ein-Mann-GmbH, ohne auch nur das Geringste an seiner künstlerischen Tätigkeit zu ändern, müssen seine Auftraggeber die Abgabe plötzlich nicht mehr zahlen. Ich denke nicht, dass eine so verquere Gesetzgebung noch lange Bestand haben kann. Das ist alles genauso verrückt wie die bescheuerten Mautpläne. Deutsch halt.
Er vergisst dabei sogar, dass seine Kunden zwar kein Beitrag mehr bezahlen, doch seine GmbH auf seinem Gehalt nun die Abgabe von 5% an die KSV abführen muss, weil er ja wie ein freischaffender Künstler für seine eigene Gmbh agiert.

Da er dann aber nicht mehr offiziell Künstler, sondern Geschäftsführer ist, fliegt er selbst persönlich von der KSK raus und muss sich nun privat selbstversichern, obwohl seine eigene Gmbh weiterhin für seinen Gehalt zusätzlich blechen darf....

wie geil, oder?



Viramedia
Beiträge: 185

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

Jott hat geschrieben:
Pianist hat geschrieben:Das hattest Du in diesem Thread ja damals schon geschrieben, ohne auf Details einzugehen.
Tipp: nirgends steht geschrieben, dass ein GmbH-Geschäftsführer Gehalt beziehen muss.
und wie löst man das... bitte etwas konkreter. Kannst ja nicht 99% als Tantieme durchgehen lassen.... kauf Dir kein FA wirklich ab...

hänge auch in der KSK Falle und werde monatl. genervt, obwohl sie nicht einmal einen Fragebogen von mir akzeptieren....



Viramedia
Beiträge: 185

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

pixelschubser2006 hat geschrieben: Ganz nebenbei (und von mir schon in einem anderen Thread zum Thema gepostet) ist die Sache mit der KSK ein Risiko für den Kunden. Es kann ja auch nicht sein, dass ein Kunde eine künstlerische Leistung bestellt, eine Internetseite oder irgendwelchen Werbegrafik-Kram, und ohne es zu ahnen, auf einmal an die KSK abdrücken muss. Damit rechnet man nicht, wenn man nicht sensibilisiert ist. Da kauft jemand solche Leistungen wie die Arbeit eines Handwerkers ein und soll auf einmal obendrauf bezahlen.

Das ließe sich m.E. ziemlich einfach lösen: Kennzeichnungspflicht auf Angeboten und Rechnungen, ob der Lieferant Freiberufler oder Verwerter ist und ob / welche Beiträge an die KSK noch abzuführen sind. Wenn dann einer herumzickt, muss man halt klar sagen, dass in der Regel kein Handwerker für den Stundensatz arbeitet und Krankheit und Ruhestand auch irgendwie abgesichert werden muss.

Dann wird anhand abgerechneten Leistungen der Rentenbeitrag errechnet. Egal, ob nebenberuflich oder Vollzeit. Dann gäbe es eine gewisse Gerechtigkeit und Logik im System.
Du triffst den Nagel auf den Kopf....

Meiner Meinung nach soll sich jeder kreative bei der KSK versichern lassen... kein Problem damit, ich zahle auch gern die 5%... kein Thema

Dann soll er sich bei der KSK melden, ausfüllen, Arbeitsproben vorlegen und KSK entscheide ob Künstler oder Nicht. Wenn ja, darf er ab dem Monat darauf seine Rechnungen mit HINWEIS auf KSK versehen (aber genau das will die KSK ja nicht weil sonst angeblich keiner mehr ein Künstler bucht) und mit 7% Ust. verrechnen.

Klarer fall das ist ein Künstler, die Sache ist geregelt.

Aber nein, die KSK will es anders.

A. keine Kennzeichnungspflicht, somit zahlt man im zweifel einfach ein egal ob künstler oder nicht
B. Geschäftsführergehälter werden somit KSK pflichtig
C. Geschäftsführer müssen sich privat versicern weil sie die KSK gar nicht als Künstler sieht....

sorry, aber so geht das nicht

Das höchstmaß war dann die Aussage der KSK telefonisch: "Ich verstehe ja dass es für Sie schwierig ist zu erkennen ob jemand künstlerisch tätig ist und dass es für Sie ein Verwaltungsaufwand bedeutet. Mein Tipp, zahlen sie einfach auf alles die KSK Abgabe und machen sich keine sorgen mehr....."



Jott
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Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Viramedia hat geschrieben:
Jott hat geschrieben:
Pianist hat geschrieben:Das hattest Du in diesem Thread ja damals schon geschrieben, ohne auf Details einzugehen.
Tipp: nirgends steht geschrieben, dass ein GmbH-Geschäftsführer Gehalt beziehen muss.
und wie löst man das... bitte etwas konkreter. Kannst ja nicht 99% als Tantieme durchgehen lassen.... kauf Dir kein FA wirklich ab...

hänge auch in der KSK Falle und werde monatl. genervt, obwohl sie nicht einmal einen Fragebogen von mir akzeptieren....

Dein Steuerberater sollte Bescheid wissen. Ich erkläre das Prozedere hier jetzt nicht. Das ganze Gebilde hängt von diversen Faktoren ab (bis hin zu Hochschuldiplom ja/nein) und lohnt sich auch erst bei höheren Umsätzen. Mir ging es bei der Konstruktion um drei Dinge: Kunden von der Abgabenzahlung freistellen, als GF selbst natürlich auch keine Abgaben zahlen, insgesamt Steuern und Abgaben aller Art mindern. Da das Ganze legal ist und auch schon zwei Betriebsprüfungen überstanden hat, habe ich auch kein schlechtes Gewissen.

KSK zahle ich fast nur auf Sprecherhonorare. Zugebuchte Kameraleute, Visagisten, Webdesigner etc. schreiben von sich aus oft Rechnungen, die nicht abgabepflichtig sind, weil sie ja Ihre Auftraggeber nicht nerven wollen ("Videotechniker" statt Kameramann, "Reinzeichnung" statt Webdesign ...) - allein die Tatsache, dass solche Katz- und Maus-Spielchen möglich sind, zeigt den ganzen Schwachsinn auf.

Am Rande: es war mehrfach zu lesen, dass die KSK mit Abstand den höchsten Bürokratie- und Verwaltungsaufwand im Sozialbereich hat. Fast alle Einnahmen versacken erst mal intern. Grotesk. Deswegen ja der Bundeszuschuss, weil die von selber nicht lebensfähig sind. Heißt: der Bund zahlt sowieso schon, also wozu der Umweg ... aber lassen wir das.



Viramedia
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Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

Eine Sozialstelle die ihre Einkünfte nicht verwalten kann, sollte GESCHLOSSEN werden. Jede Firma die sich Konstant überschuldet muss Insolvenz anmelden, warum denn nicht solche Systeme genauso.

Ich bin der Meinung, die KSK gehört komplett abgeschafft und man benötigt ein faires soziales System.

@Jott: Wie kann ich Dich privat kontaktieren. Mit meinem Stb. stehe ich auf dem Kriegsfuß, weil er sich mit KSK 0 auskennt und sich darum auch NICHT kümmern will. Ich bin somit der Willkühr der KSK komplett alleine ausgesetzt... Ich bin Dankbar für jede Hilfe



Jott
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Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Dann hast aber definitiv den falschen Steuerberater. Das Problem ist seit 2007 akut, als erstmals ernsthaft geprüft wurde, ob Unternehmen KSK-Angaben zahlen. Da ging eine Bombe hoch, weil kein Mensch von dieser obskuren Sondersteuer auf Kreativleistungen wusste. Woher auch? Spätestens seit diesem Jahr muss das für jeden Steuerberater ein Thema sein, weil sich da horrende, zuweilen existenzbedrohende Summen auftürmten (weil Hinterziehung von Sozialleistungen - dazu gehören KSK-Abgaben, obwohl sie ohne jeden Bezug zu konkreten Personen/Lieferanten sind - eine besonders heftige Nummer ist).

Was die konkrete Hilfe angeht: sorry, aber du bist ja im Prinzip ein Mitbewerber. Ich habe mir meinen GmbH-Wettbewerbsvorteil mit Gehirnschmalz und Fachwissen vom Berater erarbeitet. Mit dem Richtigen kannst du das auch.



Viramedia
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Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

und ich dachte ein Forum sei dazu da, sich gegenseitig zu helfen.... unabhängig vom Wettbewerbszwang der gar nicht vorhanden ist, wenn Du wer weiß wo bist....

schade, wäre sehr Dankbar für jeden Tipp gewesen



Pianist
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Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Pianist »

Jott hat geschrieben:Wenn du da nicht drauf kommst, weißt du auch nicht, was eine GmbH ist.
Also Du meinst, dass sich der Geschäftsführer einfach kein Gehalt, sondern alles als Gewinnausschüttung genehmigen soll? Steuerlich sicher kein Problem, da für den Staat einträglicher. Aber sozialversicherungsrechtlich würde es mich wundern, wenn die KSK dann darauf keine Abgabe haben möchte. Natürlich käme das nur bei einer qualifizierten Prüfung heraus.
Jalue hat geschrieben:Matthias, ich verstehe nicht, wie sich die Frage überhaupt stellen kann. Die KSK deckt die Hälfte deiner Zahlungen an die RV und an die Krankenkasse. Glaubst du, mit Riester + Co fährst du besser? Klar lohnt sich ne KSK-Mitgliedschaft, sofern du reinkommst. Dazu gibt es übrigens recht effektive Beratungsstellen.
Wo wäre denn eine solche Beratungsstelle? Die große Unbekannte bei diesen Berechnungen ist doch die Frage, wie hoch tatsächlich in 25 Jahren die Rente sein wird. Das kann niemand sicher voraussagen.

Auch weiß niemand, wann und wie stark die Zinsen wieder hochgehen. Und ob der Euro hält oder nicht. Mir sind das einfach zu viele Unbekannte. Daher zögere ich noch, ob ich mich um eine KSK-Aufnahme kümmern soll oder nicht. Ich habe ja bisher mein halbes Berufsleben außerhalb der gesetzlichen Rente verbracht. Selbst wenn ich ab sofort den maximal möglichen Beitrag pro Monat einzahlen würde, weiß ich nicht, ob da am Ende eine nennenswerte Rente rauskäme.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Jott
Beiträge: 21802

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Jott »

Pianist hat geschrieben:Also Du meinst, dass sich der Geschäftsführer einfach kein Gehalt, sondern alles als Gewinnausschüttung genehmigen soll? Steuerlich sicher kein Problem, da für den Staat einträglicher. Aber sozialversicherungsrechtlich würde es mich wundern, wenn die KSK dann darauf keine Abgabe haben möchte.
Darauf DARF sie keine Abgaben erheben. Unmöglich. Das ist Gewinn aus einer Kapitalanlage.

Nochmal kurz zu Viralmedias Einwand, ein Forum sei zum gegenseitigen Helfen da. Schon, aber hier geht es wirklich um's Eingemachte, um Firmeninterna. Einen Steuerberater habt ihr doch alle. Wenn der gar nichts weiß, lasst mal das Stichwort Organschaft fallen, vielleicht klingelt's ja dann.

Nochmal kurz: ich "kämpfe" nicht für die Abschaffung der KSK, ich kämpfe gegen deren willkürliches Einmischen in Bereiche, die sie in keiner Weise etwas angeht - wie die relativ neue Idee, GmbH-Geschäftsführer zu melken (selbst wenn die GmbH gar keine Künstler beauftragt!). Im Gesetz steht davon nichts, es handelt sich lediglich um eine spitzfindige Interpretation der KSK.

Noch ein Kuriosum am Rande: selbst wenn ein Künstler - zum Beispiel ein Sprecher - permanent im Ausland lebt und auch nicht deutscher Staatsbürger ist, muss der Auftraggeber KSK-Abgabe auf's Honorar zahlen. Wenn da nicht die Gerechtigkeitssicherung durchbrennt ...



Viramedia
Beiträge: 185

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

ich habe nächste Woche ein Treffen mit einem neuen Stb. da ich tatsächlich schon am planen war zu wechseln. Ich werde Ihm Deine Argumente vortragen.

Das von den Ausländischen Künstlern ist auch so eine absolute Frechheit. Das Argument der KSK ist halt, dass sonst die Inländischen benachteilt wären, daher muss man dafür ebenfalls zahlen.... was für unlogik. Wenn ich ein ausländer will, dann weil ich den aus irgendeinem Grunde buche und nicht um die KSK zu umgehen.

Btw. warum zahlst Du für Sprecher. Ich habe die Info von der KSK, dass für einen techn. Syncronsprecher keine KSVA anfällt



Pianist
Beiträge: 8403

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Pianist »

Was bitte ist ein "technischer Synchronsprecher"? Bei den Sprechern ist es doch nun wirklich unstrittig, dass es sich um Künstler handelt. Daran sind ja auch einige Synchronstudios Pleite gegangen, als sie fünf Jahre rückwirkend für die Sprecherhonorare nachzahlen mussten. Mindestens einer der Unternehmer hat sich erschossen.

Also für Sprecher führe ich immer die KSA ab. Sogar auch für die Übersetzungen, weil die Leute dabei ja auch eigene kreative Leistungen da reinbringen. Nur für Gebärdensprach-Dolmetscher führe ich nichts ab, weil es da meiner Meinung nach nicht um Kreativität, sondern um "richtig" oder "falsch" geht.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Viramedia
Beiträge: 185

Re: KSK (Künstlersozialkasse)

Beitrag von Viramedia »

Daran merkt man wie unsinnig die Sache ist.... 5 Pleite, einer Tot wegen so einer Bescheuerten Regelung.

Mir hat die KSK klar gesagt, dass Syncronsprecher oder Übersetzer keine Künstler sind... es geht darum techn. den Inhalt wiederzugeben.

Dass natürlich ein Schauspieler der spricht was anderes ist, sollte uns klar sein.

Das Problem ist einfach: es gibt absolut keinen klaren Leitfaden.... ich bin als Geschäftsführer zu künstlerisch und dafür soll gezahlt werden, ich bin aber nicht Künstler und kann mich dort nicht versichern.... wo ist bitte die Logik daran?

Ich sehe hingegen gerade beim Gebärdensprecher die künstlerische Leistung, weil er mit Körpersprache das vermittelt und daher im Vordergrund steht...



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