Meine Güte...Kameramensch hat geschrieben:Ach ja, ich sehe viele rechtliche Probleme auf einen zukommen.
Wieso sollte ein Zettel an der Tür genügen? Bloß weil man das ständig überall sieht, ist es noch lange nicht richtig bzw. rechtssicher. War das Filmen bei vorherigem Kauf der Eintrittskarte bekannt, so dass man den Vertragsschluss durch Kauf der Eintrittskarte noch hätte abbrechen können? Nein? Dann macht man sich eben Schadensersatzpflichtig. Das muss übrigens nicht nur der Eintrittspreis der Karte sein, sondern kann auch noch Reise- und Unterbringungskosten beinhalten, wenn der Lesende nicht nochmal am gleichen Ort auftritt. Ob derartige Schadensersatzpflichten anfalnnen und wie hoch diese ausfallen können, wäre im Einzellfall zu prüfen. Real gesehen wird diese aber niemand geltend machen. ;)
Auch eine sichtbare Kamera heißt noch lange kein Einverständnis zum Filmen. Kann ja sein, dass nur der Lesende gefilmt werden soll usw.
Und selbst wenn durch sichtbare Kamera und Zettel an der Tür ein Einverständnis für das Filmen gegeben wird, heißt das noch lange nicht, dass auch das Einverständnis für die Veröffentlichung gegeben wird. §§ 22 ff KunstUrhG
Nachher melden? Was hätte das gebracht, wenn Du ggf. dadurch etliche wichtige Aufnahmen nicht hättest verwenden dürfen? Die Leute sollen sich vorher melden! Dann kann man sie so platzieren, dass sie nicht zu sehen sind.vladi hat geschrieben:Also wir haben einfach angekündigt, dass es gefilmt wird, und wer nicht auf dem Video erscheinen möchte, soll sich nach dem Lesung melden.