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Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
g3m1n1
Beiträge: 752

Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von g3m1n1 »

Liebe Leute,

Ich habe einen Film gedreht und den Freund meiner Schwester mitspielen lassen auf dessen Bitte hin. Der Film ist im Amateurbereich angesiedelt,
sollte jedoch - und das war klar - auf Festivals laufen und einen Vertrieb
finden, welcher den Film - wenn möglich weltweit - vermarktet. Da es ein
No bis Low-Budget Projekt ist, gab es keine Gagen, lediglich den Credit
quasi.
Nun ist die Beziehung in die Brüche gegangen und er verlangt
horrende Geldsummen und sagt er ist alleiniger Rechteinhaber der
Szenen die mit ihm gedreht wurden.

Mündlich wurde jedoch vereinbart, dass es keine Gagen gibt.

Was tun?



tommyb
Beiträge: 4921

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von tommyb »

Schlechte Karten ohne Schriftliches.

Er hat das Recht am eigenen Bild und kann Dir jederzeit verbieten Aufnahmen von ihm zu verwenden. Mit einem mündlichen Vertrag kommst Du nicht weit.

Ich würde Dir einen Gang zum Medienanwalt empfehlen. Er könnte eventuell ein Schlüpfloch finden.



otaku
Beiträge: 1180

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von otaku »

Nichts. Einfach auf die Klage warten. Wenn es eine Szenische Geschichte ist, bzw. es offensichtlich ist, das er sich freiwillig vor die Kamera gestellt hat, dann gilt recht am eigenen Bild nicht.

Sollte er sich entschliessen dich zu verklagen, kannst du dem ruhig entgegen sehen. Aber in Deutschland geht ja immer jeder sofort zum Anwalt, bzw ist mit dem Polizeipräsidenten oder der Kanzlerin befreundet. Das ist in 99% der Fälle sowieso nur dummes Gelaber.
fix it in post



g3m1n1
Beiträge: 752

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von g3m1n1 »

otaku hat geschrieben:Nichts. Einfach auf die Klage warten. Wenn es eine Szenische Geschichte ist, bzw. es offensichtlich ist, das er sich freiwillig vor die Kamera gestellt hat, dann gilt recht am eigenen Bild nicht.

Sollte er sich entschliessen dich zu verklagen, kannst du dem ruhig entgegen sehen. Aber in Deutschland geht ja immer jeder sofort zum Anwalt, bzw ist mit dem Polizeipräsidenten oder der Kanzlerin befreundet. Das ist in 99% der Fälle sowieso nur dummes Gelaber.
Es ist eindeutig freiwillig gewesen und ja, eine szenische Geschichte.
Spielt einen Zombie in einer kurzen Sequenz. Ohne Text, viel Makeup.



wp
Beiträge: 807

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von wp »

1. Don't Panik.
2. Locker bleiben.
3. Wie Otaku.
(ohne Gewähr, lol)

Recht am eigenen Bild greift ja eh nur dann, wenn der Protagonist eindeutig erkennbar ist (Makeup), was soll er dann noch rumpupsen?
Im Zweifelsfall verunstaltet ihr noch ein bisschen mehr per digitalem Makeup.



TonBild
Beiträge: 2070

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von TonBild »

g3m1n1 hat geschrieben:
otaku hat geschrieben: Spielt einen Zombie in einer kurzen Sequenz. Ohne Text, viel Makeup.
"Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, Cartoons, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen. Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet (siehe auch Mephisto-Entscheidung).

Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist."
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Würdest Du sagen, dass der Darsteller als Privatperson individuell erkennbar ist?



dienstag_01
Beiträge: 13412

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von dienstag_01 »

Was hat das alles mit Erkennbarkeit oder Nicht-Erkennbarkeit zu tun. Nichts. Wo bitte greift das Recht am eigenen Bild bei Schauspielerei. Nirgends. Egal ob gut oder schlecht, professionell oder amateurhaft.

Trotzdem kann einem so eine Situation die ganze Arbeit, den ganzen Spass versauen. Aber irgendwelche Rechte, woher denn.



g3m1n1
Beiträge: 752

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von g3m1n1 »

TonBild hat geschrieben:
g3m1n1 hat geschrieben:
otaku hat geschrieben: Spielt einen Zombie in einer kurzen Sequenz. Ohne Text, viel Makeup.
"Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, Cartoons, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen. Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet (siehe auch Mephisto-Entscheidung).

Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist."
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Würdest Du sagen, dass der Darsteller als Privatperson individuell erkennbar ist?
Was bedeutet das genau? Es ist ein Zombie im Krankenhausoutfit zu sehen, mit mehreren Schaumlatexteilen im Gesicht, falschen Zähnen, viel Blut, Beulen etc. Ihn als Privatperson kann man nicht erkennen.Die Kopfform vielleicht und den Nasen / Mund Augenabstand, das wars dann aber auch.



otaku
Beiträge: 1180

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von otaku »

ne es geht nicht um die Erkennbarkeit. Wenn einfach jemand durch dein Bild läuft, oder du im öffendlichen Bereich filmst und du hast Menschen im Hintergrund, dann greift das Recht am persöhnlichen Bild. Wenn sich aber jemand vor deine Kamera stellt und eine Szene spielt, dann kann er ja nicht sagen er wollte nicht gefilmt werden, weil die Situation ja eindeutig ist.
Er hat sich ja vor die Kamera gestellt weil er gefilmt werden wollte.

Also Recht am persöhnlichen Bild greift hier noch nicht einmal ein wenig. Es greift garnicht.

Dann ist in Deutschland auch eine mündliche Vereinbarung ein Vertrag.
Wenn der Darsteller jetzt also für seine Teilnahme eine Entlohnung haben möchte, dann hat er recht damit, und er kann sie auch einklagen. Dazu legt er vor Gericht einfach seinen Vertrag vor und dann muss der Produzent zahlen. Ach warte, es gibt ja gar keinen Vertrag... ups...

Ein letzter Punkt ist, wie soll der Darsteller vorgehen? Er kann versuchen eine einstweilige Verfügung zu erwirken, gut, warum nicht, kostet ihn ca. 1000 Euro und lässt sich sehr schnell abschmettern, ist also wenig sinnvoll.
Dann ist in dem ganzen Projekt auch kein Geld beteiligt. Das ist NoBudget und es gibt auf Festivals ja auch kein Geld. Da wird jeder Richter ehr lachen und sonst garnichts.

Das einzige was passieren kann ist, wenn er wirklich eine Einstweilige Verfügung erwirkt, und man reagiert nicht veröffendlicht den Film dennoch. Da könnte ein Richter schon mal sagen "DuDuDu, das geht aber nicht" im schlimmsten Fall es mit einer Strafe ahnden, aber auch die währe relativ gering, weil kein Geld involviert, freiwillig gedreht, und sowieso weil es um nichts geht.
fix it in post



handiro
Beiträge: 3259

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von handiro »

Dont panic. Teilweise wurden hier schon die richtigen Tips gegeben. Für die Zukunft solltest Du für alle Darsteller eine Rechteabtretungserklärung bereithalten, die sie unterschreiben müssen bevor das Licht angeht.:-)
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



g3m1n1
Beiträge: 752

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von g3m1n1 »

Danke Otaku,

Hast du da schon selbst Erfahrungen gesammelt?

Ich finde das alles furchtbar. Meine Schwester macht sich die größten Vorwürfe. Von ihm ist das extrem niederträchtig. Es war von Anfang an klar,
dass es keine Bezahlung gibt (Catering, Hotel etc. habe ich trotzdem alles übernommen). Der Film ist für weniger als 6000€ entstanden und ich habe alles selbst finanziert. Wir wollten einfach ein Projekt auf die Beine stellen, das gut genug ist, um vertrieben zu werden. Ich habe gute Freunde, die mitgeholfen haben, die sich sehr freuen über einen möglichen Vertrieb, einfach dass sie dabei gewesen sind. Jedem war klar, beim ersten Film ist nichts zu holen ausser im besten Falle eine kleine Bekanntheit und eventuell eine kleine Lizenzsumme um darauf aufbauend einen besseren Film zu drehen. Ich finde es erstaunlich, wie sehr man sich in Menschen täuschen
kann. In zukunft lasse ich jeden Beteiligten vorher einen Zettel unterschreiben.
Wenn ich überlege... ich habe monatelang nicht mehr als 5 Stunden Schlaf gehabt großteils, weil ich mit Editing beschäftigt war. Ein Jahr lang Planung, Drehbuch, Produktion und Editing... und dann sowas... wegen 2 Stunden Anwesenheit am Set und einer kleinen Szene.... "freundschaftlich". Sehr enttäuschend.



srone
Beiträge: 10474

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von srone »

otaku hat geschrieben:Dann ist in Deutschland auch eine mündliche Vereinbarung ein Vertrag.
sogar die gegenseitige willensbekundung mittels zunicken, wäre einer.

lg

srone
ten thousand posts later...



otaku
Beiträge: 1180

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von otaku »

mach dir keine Sorgen, es wird sowieso gar nichts passieren. Selbst wenn er wirklich einen Anwalt überredet dir einen Brief zu schreiben und ihm die Nummer 200 Euro wert ist. Gehe so lange nicht zum Anwalt bis er dir eine Einstweilige Verfügung schickt. Antworte einfach immer selbst. Und zwar genau so in dem Sinne wie du es hier schreibst.

Es war von Anfang an klar das es ein nicht kommerzielles Projekt ist, das keiner bezahlt worden ist, das die Entlohnung in der Nennung im Abspann liegt. Und das er vor dem Dreh und mit dem erscheinen vor der Kamera diesen Konditionen zugestimmt hat. Feddich.

Der Punkt mit der Entlohnung durch Nennung im Abspann ist wichtig, weil du dadurch seine Leistung bezahlt hast und das dem Tatbestand eines Vertrages entspricht.
fix it in post



klusterdegenerierung
Beiträge: 27312

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von klusterdegenerierung »

g3m1n1, Du hast einen Vertrag abgeschlossen!

Im deutschen Recht ist ein mündlicher Vertrag auch rechtskräftig!
Im zweifel wird jeder Richter dem Material ansehen das der ex es nicht unter Drohung sondern freiwillig gemacht hat.

Lass ihn ruhig machen, da kommt nix von, also nix wirklich was wo Du Dir Sorgen machen mußt.

Vertag ist Vertrag, auch nach Beziehungsende!
"Was von Natur aus flach ist, bläht sich auf!"



nachtaktiv
Beiträge: 3169

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von nachtaktiv »

ich war grad am grübeln, was ich in den letzten monaten an haarsträubender geschichte gehört habe. dort ist es tatsächlich dem kläger gelungen, sich das material von demjenigen, der es erstellt hat, zu holen. trotz gegenseitigem einverständnis und gemeinsamer arbeit am projekt. in dem fall waren es tonbänder.

http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/n ... 30454.html

der radiokommentator fand die geschichte ziemlich krass, bedenke man, was das für film und foto bedeuten könnte.

also : mimimi, gefällt mir nich, und mal eben das komplette material einkassiert o.O ...
Die Ignore Funktion ist ein Segen <3



frm
Beiträge: 1224

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von frm »

KAnn er den beweißen das er dabei war? Wenn er nicht wirklich erkennbar ist wäre es interessant wie er es beweisen will?

Hg
Florian
------------------------
Es genügt nicht, keinen Plan zu haben. Man muss auch unfähig sein, ihn umzusetzen.



freezer
Beiträge: 3247

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von freezer »

nachtaktiv hat geschrieben:ich war grad am grübeln, was ich in den letzten monaten an haarsträubender geschichte gehört habe. dort ist es tatsächlich dem kläger gelungen, sich das material von demjenigen, der es erstellt hat, zu holen. trotz gegenseitigem einverständnis und gemeinsamer arbeit am projekt. in dem fall waren es tonbänder.

http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/n ... 30454.html

der radiokommentator fand die geschichte ziemlich krass, bedenke man, was das für film und foto bedeuten könnte.

also : mimimi, gefällt mir nich, und mal eben das komplette material einkassiert o.O ...
Das ist etwas völlig anderes. Da hat der Kohl einen Ghostwriter beauftragt seine Memoiren zu verfassen. Kohls Erzählungen hat dieser Ghostwriter auf Band aufgezeichnet. Kohl war also der Auftraggeber sprich Produzent und hatte somit das Recht auf die Bänder.
LAUFBILDkommission
Robert Niessner - Graz - Austria
Blackmagic Cinema Blog
www.laufbildkommission.wordpress.com



TonBild
Beiträge: 2070

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von TonBild »

g3m1n1 hat geschrieben:Catering, Hotel etc. habe ich trotzdem alles übernommen
§ 22 KunstUrhG bestimmt:

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt."

Na, dann hat er doch als Entlohnung schon einmal zumindest eine Hotelübernachtung und das Catering bekommen. Und vielleicht hast Du sogar allen Beteiligten noch eine DVD mit dem fertigen Film gegeben?

Wie dem auch sei würde ich mir an Deiner Stelle keine großen Sorgen machen. Um Dich zu beruhigen, könntest Du Dich trotzdem mal an einen Medienanwalt wenden.



ffm
Beiträge: 261

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von ffm »

Ich persöhnlich währe nicht be unruhigt. Halb Wissen.



handiro
Beiträge: 3259

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von handiro »

Die beste Strafe wäre, den Typen aus dem Film rauszuschneiden, oder notfalls die Szene nachzudrehen :-)))

Aber er kann sowieso nix machen, wie schon oben gesagt. Zwischen wollen und können liegen oft Welten.
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



nachtaktiv
Beiträge: 3169

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von nachtaktiv »

freezer hat geschrieben:
Das ist etwas völlig anderes. Da hat der Kohl einen Ghostwriter beauftragt seine Memoiren zu verfassen. Kohls Erzählungen hat dieser Ghostwriter auf Band aufgezeichnet. Kohl war also der Auftraggeber sprich Produzent und hatte somit das Recht auf die Bänder.
ah, ok.
Die Ignore Funktion ist ein Segen <3



tommyb
Beiträge: 4921

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von tommyb »

Vielleicht könnte das ein wenig helfen:
https://www.ratgeberrecht.eu/arbeitsrec ... ilmen.html

... auch wenn es keine schriftliche Erklärung gibt.



TonBild
Beiträge: 2070

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von TonBild »

tommyb hat geschrieben:Vielleicht könnte das ein wenig helfen:
https://www.ratgeberrecht.eu/arbeitsrec ... ilmen.html

... auch wenn es keine schriftliche Erklärung gibt.
Man könnte sonst überhaupt keine größeren Filmprojekte, an denen viele Personen in irgend einer Form beteiligt sind, mit vertretbarem Risiko realisieren, wenn jede dieser Personen, und sei ihr Beitrag zu dem Film noch so klein, aus privaten Gründen (hier Beziehungsende) das ganze Projekt zu Fall bringen und damit u. U. die Existenz der Produktionsfirma gefährden könnte.



tommyb
Beiträge: 4921

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von tommyb »

Darum zahlt man normalerweise eine Gage und hat einen Vertrag der solche Spitzfindigkeiten direkt aushebelt. Alternativ eben nur einen Vertrag.

In diesem Fall würde das freiwillige posieren vor der Kamera dem TO helfen.



freezer
Beiträge: 3247

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von freezer »

Das freiwillige Agieren vor der Kamera im Rahmen des Filmprojekts ist bereits eine Willensbekundung, dass der Darsteller damit seine Einverständnis gegeben hat. Er kann sich ja nicht damit herausreden, dass er nichts von der Kamera und dem Filmprojekt gewusst hat.
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www.laufbildkommission.wordpress.com



freezer
Beiträge: 3247

Re: Beziehungsende, Statist will auf einmal große Geldsummen.

Beitrag von freezer »

Urheberrecht

Das Urheberrecht entsteht durch Erstellung des Werkes automatisch in der Person des Schöpfers. Eine Registrierung ist nicht nötig. Das Urheberrecht entsteht auch, wenn der Urheber im Auftrag eines anderen, z. B. des Arbeitgebers, tätig ist. Voraussetzung für das Urheberrecht, das gesetzlich nicht definiert ist, ist eine persönliche geistige Schöpfung. Dabei muss das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe/ Gestaltungshöhe erreichen, die über das rein Handwerkliche und Durchschnittliche hinausgeht. Das Gesetz zählt einige Beispiele wie Musik-, Theater, Literatur- und Filmwerke auf (§§ 1, 2 UrhG).

Laut Gesetz erwirbt der Produzent selber kein Urheberrecht am Film, sondern nur ein Leistungsschutzrecht. Dieses Recht erlaubt ihm, den fertigen Film - sprich die Bild- und Tonträger - zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung im Kino oder zur Sendung im Fernsehen zu benutzen. Wirkt der Produzent schöpferisch an der Entstehung des Filmwerks mit, erwirbt auch er ein Miturheberrecht. Dieses Urheberrecht und das Leistungsschutzrecht stehen dann nebeneinander.

Da der Produzent derjenige ist, der das finanzielle Risiko trägt, möchte er natürlich auch so viel Rechte wie möglich an dem Film bekommen, um ihn richtig vermarkten zu können. Dafür sieht das Urhebergesetz eine Privilegierung vor. Es geht davon aus, dass die bei der Filmherstellung mitwirkenden Filmschaffenden dem Produzenten im Zweifel ein Ausschließlichkeitsrecht einräumen. Des Weiteren erwirbt er kraft Gesetzes die Rechte des Kameramanns an den Lichtbildern, aus denen sich der Film zusammensetzt. Nur so kann der Produzent den Film auf alle bekannten Nutzungsarten verwerten.

Urheberrechte am Film erwerben insbesondere der Regisseur, der Kameramann und der Cutter. Diese Personen sind dann alle Miturheber des Filmes. Anders ist es beim Drehbuchautor und Komponist der Filmmusik: Ihre Werke können getrennt vom Film verwertet werden. Sie erhalten, genau wie z.B. Schauspieler, Synchronsprecher oder Tänzer, eigene Leistungsschutzrechte am Film.

Leistungsschutzrecht

Es wird vom Urhebergesetz neben dem Urheberrecht geschützt. Während das Urheberrecht die persönliche geistige Schöpfung schützt, werden vom Leistungsschutzrecht eher ausführende Tätigkeiten umfasst. Beispielhaft sind zu nennen der Schutz des ausübenden Künstlers, des Tonträger- und des Filmherstellers.

Ausübender Künstler

Ausübender Künstler ist nach der gesetzlichen Definition (§ 73 UrhG), wer ein Werk oder eine Ausdrucksform der Volkskunst aufführt, singt, spielt oder auf ein andere Weise darbietet oder an einer solchen Darbietung künstlerisch mitwirkt (Beispiele: Schauspieler, Sänger, Tänzer, Moderatoren). Nur in den seltensten Fällen sind auch Statisten und Komparsen ausübende Künstler.

Die einzelnen Rechte der Schauspieler und die im Filmbereich geltenden Einschränkungen

Der Schauspieler hat als ausübender Künstler ein Leistungsschutzrecht an seiner Darbietung im Film. Voraussetzung für die Entstehung eines Leistungsschutzrechtes ist aber, dass der Schauspieler seine schauspielerischen Leistungen im Rahmen eines urheberrechtlich geschützten Filmwerkes (siehe Urheberrecht) erbracht hat (§ 73 UrhG).

Der Schauspieler kann eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner Darbietung verbieten, wenn dadurch sein Ansehen oder sein Ruf gefährdet wird (§ 75 UrhG). Im Filmbereich ist der Anspruch genauso wie beim Urheber allerdings auf gröbliche Entstellung und Beeinträchtigungen beschränkt (§ 93 Abs. 1 UrhG). Damit soll wieder die Filmauswertung des Filmherstellers geschützt werden, der mit Realisierung des Films ein hohes Kostenrisiko eingegangen ist.

Quelle: Filmfibel.de im web.archive.org
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