Hat jemand schon kommerzielle Projekte damit veröffentlicht?!
Bin die ganze Zeit davon ausgegengen, das Power Direktor "kommerzielle" Schnittsoftware ist. Ich drehte für eine Fabrik (wo ich für Projektzeit als Filmemacher angestellt bin) etwa 10 Filme und eigentlich rief ich beim Cyberlink-Support bzgl. der Verwendung deren Musik (Smart Musik) an. Darüber hinaus wurde ich ein bisschen irritiert, dass ich Power Direktor nicht Mal für den Schnitt für kommerzielle Projekte nutzen darf (aber das weiß der Mitarbeiter erst Mal selber nicht und will mir später schreiben, wenn er näheres weiß).
Deshalb, eine große Bitte an kommerzielle Filmemacher hier, die Power Direktor nurten, nutzen oder damit bereits Veröffentlichungen machten, mir ein bisschen zu helfen.
Ich habe eine Lizenz für Power Direktor V11 Ultra.
1) Darf ich Power Direktor 11 Ultra für kommerzielle Zwecke nutzen?!
Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass Power Direktor für kommerziellen Einsatz gedacht ist. Nun, ich rief dort beim Support an und der Mitarbeiter weiß es zwar nicht, aber sagte, dass Power Direktor (alle Versionen) für Endverbraucher gedacht sind, also nicht kommerziell nutzbar.
2) Ich habe vor, die Videos dann auf YouTube hoch zu laden. Darf ich das?
3) Darf ich die Smart-Musik von Power Direktor in solche Videos "rechtlich korrekt" benutzen und so auf YouTube stellen.
Vielen Dank und Grüße
Alex
Zuletzt geändert von kurz_fragen am Mi 30 Apr, 2014 11:42, insgesamt 1-mal geändert.
Hier stehts, dass es "kommerziell" ist. Support sagt, dass das nur für Endverbraucher "privat" genutzt werden darf/kann. Aber, ich warte noch auf seine Antwort. Ich stehe auf dem Schlauch - darf ich nun damit für eine Firma gedrehte Werbefilme auf Youtube veröffentlichen, oder nicht?!
Glaubst du, irgendjemand kann erkennen, mit welcher Software ein Video bearbeitet wurde ;)
Bei der Musiknutzung könnte allerdings schon eine Lizenz benötigt werden, keine Ahnung.
Ich nutze den Powerdirector 12.
Ich verstehe dein Problem ehrlich gesagt nicht...
Wenn du einen Film bearbeitest, wen interessiert es, egal ob du Hobby- oder Profi-Filmer bist, womit du ihn bearbeitet hast? Wieso sollte es eine Nutzungsbeschränkung geben? Es sei denn, du verwendest Beispielclips oder -musik von Cyberlink.
Das erinnert doch stark an die AVCHD-Geschichte. Ich glaube nicht, dass man PD nicht für kommerzielle Projekte benutzen darf. Dass diese Einschränkung jedoch für die Backgrounds und die Hintergrundmusik gilt, ist für mich verständlich.
Der Vertriebsmitarbeiter, der Dir diese Auskunft gegeben hat, weiß es wahrscheinlich selbst nicht genau. Er hat vielleicht irgendwelche Hinweise in den Lizenzbedingungen gelesen und will auf Nummer Sicher gehen.
Das ging mir wegen AVCHD damals genauso. Und dort gibt es sogar einen eindeutigen Hinweis in den Lizenzbedingungen, der kommerzielle Nutzung ausschließt. Während heute tausende Videojournalisten in AVCHD drehen :)
Diese ganzen Lizenz-Kauderwelsch-Absätze können einem ganz schön den Spaß verderben, wenn man im analogen Leben versucht hat gesetzestreu zu leben und zu arbeiten. Man bekommt immer mehr den Eindruck, dass man fast nichts mehr tun kann, ohne mit einem Bein im Gefängnis zu landen.
Aber warum soll die Industrie besser mit uns umgehen als unsere Regierung. BTW: So langsam ist das eh das Gleiche ;)))
Also, auf eine Antwort seitens des Supports warte ich noch.
@Jensli benutzt Du deine Version professionell oder privat und werden deine Projekte veöffentlicht z.B. auf Youtube?! Mir machte nur die Aussage des Supports Sorge.
@Einsiedler genau, da bin ich komplett Deiner Meinung. Es ist eine Welt der Verbote oder Fallen. Dabei will man nur eines - kreativ arbeiten.
Kannst ja mal im Cyberlink-Forum nachfragen. So könntest Du eventuell erreichen, dass die Frage tatsächlich zu Cyberlink selbst weitergeleitet wird. Ein andere Möglichkeit wäre es, einen Leserbrief an Videoaktiv zu schreiben. Vielleicht kann der Medienfachanwalt, der dort die entsprechenden Artikel verfasst, mal zu solchen Themen Stellung nehmen.
Im NLE benutzt Du (z.B.) ein Encoding, für das der NLE Hersteller eine Lizenz bezahlt hat, weil ER es durch den verkauf der Software kommerziell nutzt.
Benutzt Du diese Encoding Lizenz, beispielsweise um 100.000 Verkaufsexemplare einer Mediums daraus zu machen, ist das eine Nutzung, die durch den NLE Hersteller nicht abgedeckt ist.
Es werden also für die Nutzung kommerzielle Nutzung weitere Lizenzbeträge fällig, die Du bei dem Lizenzgeber anmelden müsstest.
Die Veröffentlichung bei Youtube fällt unter private Nutzung, nicht jedoch die Verbreitung über einen TV Sender. Der wiederum deckt die fälligen Lizenzkosten gegenüber dem Lizenzgeber ab, sofern sie nicht bereits über die STB abgegolten sind.
Bleibt also die eigene kommerzielle Nutzung fremder Rechte.
Das einmalige Anfertigen eines Masters fällt, auch wenn Du ihn an jemanden verkaufst, nicht darunter. Es geht um die kostenpflichtigen Verbreitungsrechte von grossen Mengen.
Aber Du kannst Dich bei einer Verwertung (z.B.) des Codecs für eine Massenverbreitung eben nicht darauf berufen, dass Du die fälligen Lizenzen für den Codec über das NLE abgegolten hast.
Was die Musik betrifft, kommt es darauf an, ob es beispielsweise tools für einen Sequenzer sind oder ob es sich um fertige Kompositionen handelt. das muss man am konkreten Fall entscheiden.
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