Eine kniffelige rechtliche Frage, die vielleicht der eine oder andere hier schon durchkauen musste:
Der Auftraggeber bestellt für ein Live Event eine Videozuspielung, in der auch Szenen aus einem Film (ohne Ton) verwendet werden sollen. Das Problem beginnt ja schon an sich damit, dass man eine DVD oder BD ja nicht einmal legal auslesen darf. Dann ist der Rechteinhaber ausfindig zu machen. Und die Gema will natürlich auch Ihren Anteil an der öffentlichen Aufführung.
Jedenfalls Danke für jeden Input!