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Rechtliches Forum



und wieder mal die Gema



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Stefan

und wieder mal die Gema

Beitrag von Stefan »

Hallo Gemeinde,

ich habe zwar die Gema Threads nochmal durchgearbeitet, aber so richtig sicher bin ich nicht, ob mein Verständnis richtig ist. Vielleicht kennt sich ja jemand aus:

Was passiert, wenn ich eine Schulabschlußfeier filme und im Laufe der Feier wird eine mit den entsprechenden Schutzrechten behaftete Musik gespielt, auf der die Kinder z. B. tanzen oder was auch immer vorführen. Wenn ich dieses Video anschließend kopiere und an die Klasse verteile, entweder kostenlos oder für mich kostendeckend?

Was passiert, wenn dann jemand der eine Kopie erhält die warum auch immer für 5 Euro an die Großmutter oder Tante verkauft und damit Gewinn erwirtschaftet? Oder ist das zu konstruiert?

Was passiert, wenn ich bei der Nachbearbeitung des Filmes Musik mit Schutzrechten verwende, immer noch kein Geld damit mache, aber wieder 20 Kopien für die Klasse?

Kann mir da theoretisch die Gema auf's Dach steigen/an's Bein pinkeln oder so?

Danke vorab
Gruß
Stefan



Bernhard

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von Bernhard »

(User Above) hat geschrieben: : Hallo Gemeinde,
:
: ich habe zwar die Gema Threads nochmal durchgearbeitet, aber so richtig sicher bin ich
: nicht, ob mein Verständnis richtig ist. Vielleicht kennt sich ja jemand aus: Was
: passiert, wenn ich eine Schulabschlußfeier filme und im Laufe der Feier wird eine
: mit den entsprechenden Schutzrechten behaftete Musik gespielt, auf der die Kinder z.
: B. tanzen oder was auch immer vorführen. Wenn ich dieses Video anschließend kopiere
: und an die Klasse verteile, entweder kostenlos oder für mich kostendeckend?
:
: Was passiert, wenn dann jemand der eine Kopie erhält die warum auch immer für 5 Euro an
: die Großmutter oder Tante verkauft und damit Gewinn erwirtschaftet? Oder ist das zu
: konstruiert?
:
: Was passiert, wenn ich bei der Nachbearbeitung des Filmes Musik mit Schutzrechten
: verwende, immer noch kein Geld damit mache, aber wieder 20 Kopien für die Klasse?
:
: Kann mir da theoretisch die Gema auf's Dach steigen/an's Bein pinkeln oder so?
:
: Danke vorab
: Gruß
: Stefan


schau mal hier:



http://www.gema.de/kunden/



Lars

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von Lars »

Wenn irgendwer die GEMA Seite mal durchforstet hat, dann kann er gerne hier mal ein "einfaches" Posting abgeben... Denn exakt dieses Thema mit dem Abschlussfilm interessiert mich auch brennend.



Medusala

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von Medusala »

Ich versuch mal eine Zusammenfassung nach meinem Verständnis und OHNE GEWÄHR:

1. Wenn du deine Feier filmst und da zufällig im Hintergrund ein Song gespielt wird, brauchst du keine Gema abdrücken, egal was du später mit dem Film machst.

2. Wenn du deine Feier filmst und gezielt Musik unterlegst und den Film kostenlos in der Schülerschaft weitergibst, musst du bis 3 Minuten pro benutztem Lied 0,0256 Euro (netto) pro Kopie an die Gema bezahlen. Jede weitere 3 Minuten wird der gleiche Betrag fällig.

3. Wenn du deine Feier filmst und gezielt Musik unterlegst und den Film in der Schülerschaft verkaufst, musst du 4,5375% (netto) vom Verkaufspreis je verkaufter Kopie an die Gema bezahlen.

4. Wenn du deine Feier filmst und gezielt Musik unterlegst und den Film einer breiten Masse verkaufen willst oder auch vor Leuten öffentlich aufführen willst, die nicht zu der Schülerschaft gehört, dann musst du je Sekunde 0,77 Euro / mindestens aber 138,60 Euro einmalig pro benutztem Lied an die Gema bezahlen (also natürlich nicht pro verkaufter Kopie). Zusätzlich muss hierfür unbedingt das Einverständnis zur Nutzung durch den Tonträgerhersteller bzw. den Interpreten eingeholt werden.

Hoffentlich ist das halbwegs richtig...
Gruss, Medusala

barcin -BEI- web.de



Tobi

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von Tobi »

Ja, Medusala, und hier fängt die Arbeit an...

Wenn es so einfach wäre und man bei der GEMA fragen könnte: "Wieviel kostet mein Video?" wäre die Welt in Ordnung. Ich hab's einmal probiert. Was folgte, waren stundenlange Telefonate mit der zuständigen Abteilung "Dokumentation Film und Fernsehen" (Postfach 30 12 40, 10722 Berlin; Telefon 030 21 245-00; Fax 030 21 245-950; Bayreuther Straße 37/38, 10787 Berlin).

Die Gema ist wie eine riesige Behörde. Dort gibt es nette und weniger nette Menschen, ingesamt rund 1400. Im Gegensatz zur GEMA Industrie in München sind in Berlin zwar die ersteren, also die netteren Menschen anzutreffen, aber die Vorschriften sind gleich.

"Einräumung des Benutzungsrechts von Musik in Audiovisuellen (AV) Produktionen" lautete mein Wunsch im amtsdeutsch der GEMA. Das Ergebnis vorweg: Der Verwaltungsaufwand ist mir wegen 5 oder 20 Kopien viel zu groß. Grundsätzlich gelten für Videofilmer die gleichen Regeln wie für professionelle Fernsehproduktionen. Die Zahl der Kopien oder der Abgabepreis spielen bei der Datenerfassung zunächst keine Rolle, erst später bei der Berechnung der Gebühren. Also ist es bei uns Hobbyvideografen fast immer so, dass die "Brühe" teurer kommt als die "Brocken". Pauschaltarife gibt es auch für Kleinstauflagen keine!!!

Nach meiner Erfahrung im Audiobereich (CD-Produktion, GEMA INDUSTRIE, München) ärgert es auch die GEMA-Mitarbeiter, wenn sie wegen einer Auflage von nur 200 CDs einen Lizenzantrag bearbeiten müssen, bei dem dann 130 Euro fällig werden. Aber es geht nicht anders, zumindest wenn mann legal bleiben will. Die Vorschriften für eine Kleinauflage sind die gleichen wie für einen Kassenschlager.

Konkret: Fragebogen F HR "Benutzungsrecht zur Filmherstellung", Betr.: Verwendung eines Musikwerkes in einer audiovisuellen (AV-) Produktion - Kinofilm, Video, TV, CD-ROM, CD-I, CD-TV. etc. -

Frage 2.) Titel des zu verwendenden Musikwerkes / Komponist, Textdichter, ggf. Bearbeiter / Verlag
Hinweis: Weitere Musikwerke geben Sie bitte in gesonderter Anlage bekannt (Klartext: für jedes Lied alle Angaben separat aufdröseln!)

Frage 3.) Soll der Titel des Musikwerkes auch als Titel der AV-Produktion verwendet werden? (kostet Zuschlag!)

Frage 10.) Art und Verwendung des Musikwerkes: a) wie oft? b) in welcher jeweiligen Länge? c) visuell/non-visuell? d) vokal/instrumental?

Frage 11.) Welcher Tonträger wird eingespielt? (Titel, Produzent, Labelcode-Nr.)

Frage 13.) Auflagenhöhe / Abgabepreis an Einzelhandel / Abgabepreis an Endverbraucher

Das soll reichen. Dazu gilt folgender Grundsatz: "Die Verwendung von Musik in einem Film/Bildtonträger bedarf stets der vorherigen Einwilligung der Urheber (Komponisten, Textdichter bei unverlegten Werken bzw. der Musikverlage bei verlegten Werken." Also vorher fragen!

Fernsehanstalten haben Rahmenverträge mit der GEMA und müssen für ihre Produktionen nicht jeden potentiellen Rechteinhaber für jede Sekunde vervielfältigter Musik einzeln auflisten!

Dann gibt es ja auch noch das Leistungsschutzrecht. Wer nicht selber musizieren will, sondern (wie üblich) eine fertige Aufnahme von CD oder sonstwoher nimmt, der muss auch noch bei der GVL ("Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, Heimhuder Straße 5, 20148 Hamburg, Telefon 040 41 17 070 Fax 040 41 03 866) anfragen!

Zitat GEMA: "Durch den Erwerb des Filmherstellungs- bzw. Benutzungsrechts sind nicht alle anderen Rechte mit umfaßt. ... Sofern die herzustellenden Filme auf Videobänder (Kassetten) ausgewertet werden, um diese zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs des Abnehmers zu veräußern, bedarf es des weiteren Erwerbs der Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte. ... Wenn die Filme zur öffentlichen Vorführung ... eingesetzt werden, ist darüber hinaus das Aufführungsrecht berührt." Im Klartext: Jedes Recht muss einzeln erworben werden.

Noch ein Zitat zum Preis: "Die Vergütungen, die die Urheber/Verleger für die Erlaubnis zur Verwendung ihrer Musik in einem bestimmten Film verlangen, sind nicht normiert und der GEMA auch nicht bekannt. Die von der GEMA aufgestellten Tarife in diesem Bereich sind lediglich Auffangtarife für den Fall, dass ein Musikberechtigter das Benutzungsrecht nicht selbst vergeben will und die GEMA damit beauftragt." Also keine feste Preisliste. Im Prinzip kann jeder Verlag verlangen, wieviel er will.

Die Qualität der Aufnahme spielt übrigens keine Rolle. Ob nun eine Opernsänger oder eine Gruppe Angetrunkener das Lied singt, die GEMA-Gebühr ist gleich.

Was tun, wenn einem nun (wie mir) die Lust zur Ehrlichkeit vergangen ist? Speziell dafür haben begabte Musiker Eigenkompositionen produziert, die sie nicht bei der GEMA angemeldet haben, sondern selbst vertreiben. Es gibt CDs mit sogenannter "GEMA-freier Musik", die extra zur Videovertonung gemacht sind. Der Urheber (zugleich auch der Rechteinhaber) legt meistens genau fest, wofür die Aufnahmen (die Musik) verwendet werden dürfen, zum Beispiel "nichtkommerzielle Videoproduktionenmit einer maximalen Auflagenhöhe von 50 Kopieen". Also auf das Kleingedruckte achten! Billig sind solche CDs natürlich nicht und Musik ist bekanntlich auch Geschmackssache. Oder man komponiert und musiziert einfach selber :-)

Wer aber bekannte Sachen verwenden will, dem ist damit natürlich nicht geholfen. Da führt in Deutschland kein Weg an der GEMA vorbei (in der Schweiz SUISA, in Österreich AustroMechana oder so ähnlich) mit all der Schreiberei! Siehe oben...

Der Slogan der GEMA lautet: "Musik hat ihren Wert". Umsonst gibts grundsätzlich nichts. Sogar gemeinnützige Vereine müssen zahlen, auch für z. B. Benefizkonzerte, deren gesamter Erlös einem guten Zweck zukommt. Es gibt dann aber wenigstens einen Preisnachlass. Für uns bedeutet das: Gezahlt werden muss, egal, ob die Kopien verschenkt oder verkauft werden! Das mit dem Abschlussfilm ließe sich mit vertretbarem Aufwand also nur auf streng privater Basis abwickeln. Übrigens muss der Veranstalter der Feier, wenn sie öffentlich ist, auch an die GEMA zahlen und alle Musik vorher anmelden! Das gilt aber nur für die Feier (Aufführungsrecht) und nicht für irgendwelche Aufzeichnungen davon, hilft uns also nicht weiter!

spindlertobi -BEI- freenet.de



Medusala

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von Medusala »

Bleibt für mich die Frage: wie hoch ist das Risiko erwischt zu werden? Und wie hoch fällt in so einem Fall die Strafe aus? Ich will natürlich niemanden zu illegalen Handlungen verführen, aber deiner Beischreibung nach mach ich lieber meine Einkommensteuererklärung als die Gema-Anmeldung (und das will was heissen).
Ansonsten benutze ich persönlich Sonics Acid und bastel mir eigene Songs und Loops (letztlich nach bekannten Vorbildern).

barcin -BEI- web.de



Stefan

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von Stefan »

(User Above) hat geschrieben: : Ja, Medusala, und hier fängt die Arbeit an...


...
:
: Der Slogan der GEMA lautet: "Musik hat ihren Wert". Umsonst gibts
: grundsätzlich nichts. Sogar gemeinnützige Vereine müssen zahlen, auch für z. B.
: Benefizkonzerte, deren gesamter Erlös einem guten Zweck zukommt. Es gibt dann aber
: wenigstens einen Preisnachlass. Für uns bedeutet das: Gezahlt werden muss, egal, ob
: die Kopien verschenkt oder verkauft werden! Das mit dem Abschlussfilm ließe sich mit
: vertretbarem Aufwand also nur auf streng privater Basis abwickeln. Übrigens muss der
: Veranstalter der Feier, wenn sie öffentlich ist, auch an die GEMA zahlen und alle
: Musik vorher anmelden! Das gilt aber nur für die Feier (Aufführungsrecht) und nicht
: für irgendwelche Aufzeichnungen davon, hilft uns also nicht weiter!

Ich bin tief beeindruckt. Danke, daß Du Dir die Mühe gemacht hast, das so genau aufzuschreiben.

Für mich heißt das aber überspitzt, daß wenn irgendwo bei irgendeiner Feier im Hintergrund ein Musikstück läuft und Kinder dazu eine Vorführung machen, z. B. in einer Schule, und es ist natürlich ein Stück, an dem irgendein Musikverlag die Rechte hat, dann

muß die Schule dies anmelden und zahlen
und ich muß zahlen, wenn ich es filme und Kopien für die Kinder erstelle.

Da fragt man sich natürlich, in welcher Welt wir leben.

Ich hätte ja noch kein Problem, wenn es mit einer Pauschale von x Euro pro Kopie erledigt wäre, angemeldet, bezahlt und gut ist.

Aber mich als Privatmann vorher mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, spezialisiert in Medienrecht, durch dieses Werk zu kämpfen kann es nicht sein.

Also läuft es darauf hinaus, lieber illegal glücklich als legal nicht möglich.

Schade eigentlich.

Danke und
Gruß
Stefan



videofreak1

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von videofreak1 »

(User Above) hat geschrieben: : Für mich heißt das aber überspitzt, daß wenn irgendwo bei irgendeiner Feier im
: Hintergrund ein Musikstück läuft und Kinder dazu eine Vorführung machen, z. B. in
: einer Schule, und es ist natürlich ein Stück, an dem irgendein Musikverlag die
: Rechte hat, dann
: muß die Schule dies anmelden und zahlen
: und ich muß zahlen, wenn ich es filme und Kopien für die Kinder erstelle.


stimmt auffallend! das ganze hängt einfach damit zusammen, daß es sich in beiden fällen um eine "öffentliche aufführung" handelt. die gema verwaltet nunmal die aufführungs- und vervielfältigungsrechte der künstler und wenn jemand bei ner feier nen song spielt, der nicht von ihm selbst ist, dann muß man dafür bezahlen. am besten vorher, denn wenn die gema später wind davon bekommt (und die haben ihre spitzel), muß man zusätzlich noch ne strafe bezahlen.

ein musikwerk aufführen darf nur derjenige, der dazu die rechte erworben hat. so einfach ist das. wenn du in der mit leuten besetzten schulaula ein radio aufstellst und darin läuft swr3 (oder irgendein anderer sender) und die spielen einen popsong, dann ist das eine ungenehmigte öffentliche aufführung. der sender hat das recht zur aufführung erworben, du als hörer hast einzig und allein das recht zum "genuss" des musikwerks. das wiederum gibt dir aber noch nicht das recht, andere an deinem genuss teilhaben zu lassen. zahlen!

ähnliches gilt für die schülerband, die bekannte titel ungenehmigt covered und vor publikum spielt. hier wird das urheberrecht der autoren verletzt. zahlen!

auch ne pommesbude, die ihr radio am dudeln hat, während du auf deine asischale-schranke (currywurst pommes mayo ketchup)wartest, muß gema-gebühren zahlen. wenn sie das nicht tut und einer der vielen tausend gema-mitarbeiter kommt vorbei und merkt das, ist die kacke am dampfen. die haben laptops mit ner spezialsoftware dabei, wo zigtausende titel mittels eines speziellen algorithmus auf knopfdruck identifiziert werden können. der hält einfach das mikro hin und die software sagt, welche lieder gespielt wurden. daraufhin wird eine rechnung und strafe gestellt. zahlen!

diese verfahrensweisen sind übrigens nicht nur in deutschland üblich. das ganze gilt weltweit. jedes land mit einer einigermaßen vorhandenen regierung hat auch eine gesellschaft zur verwertung von laufführungs- und vervielfältigungsrechten. bei uns ist das die gema. diese hat abkommen mit allen anderen gleichartigen gesellschaften aus der ganzen welt geschlossen. also alle gesellschaften haben untereinander solche abkommen geschlossen. somit sind auch die rechte ausländischer künstler bei uns und überall auf der welt gewahrt.

es gibt auch noch eine gesellschaft zur verwertung von leistungsschtzrechten (gvl). aber ich hab jetzt keinen bock mehr :-)
wer will, mag sich doch im netz schlaumachen, wer sich wirklich dafür interessiert, findet schon die richtigen links. die zwei wichtigsten: http://www.gema.de" und http://www.gvl.de"



MarionS

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von MarionS »

Hallo,

ist ja ein Wahnsinns Thema.

Hmm, wie sieht es den bei Hochzeitsfeiern aus.
Ich filme da meist nur und schneide daraus einen passablen Film.

Musik nehme ich meist keine dazu, der O-Ton wird meist gewünscht.
Aber da wird auch viel getanzt und Musik gespielt.

Wie verhält es sich da?

Als KleinVideoProduktion wäre dieser Verwaltungsaufwand ein Grund, wieder das
Gewerbe abzumelden. Das kann es ja irgendwie nicht sein.
Hmmm, vielleicht könnte ich ja dafür jemanden einstellen. *ironischgemeint*
Kann ich mir leider nicht leisten, da zur Zeit alles 0 auf 0 aufgeht.

Marion



videofreak1

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von videofreak1 »

(User Above) hat geschrieben: : Hmm, wie sieht es den bei Hochzeitsfeiern aus.
: Ich filme da meist nur und schneide daraus einen passablen Film.
:
: Musik nehme ich meist keine dazu, der O-Ton wird meist gewünscht.
: Aber da wird auch viel getanzt und Musik gespielt.
: Wie verhält es sich da?
: Als KleinVideoProduktion wäre dieser Verwaltungsaufwand ein Grund, wieder das
: Gewerbe abzumelden. Das kann es ja irgendwie nicht sein.


ganz einfach. lege einfach in deinem werkvertrag schriftlich fest, daß der auftraggeber für die vergütung evtl. anfallender rechte zu sorgen hat. wenn das das brautpaar (als auftraggeber) unterschreibt, bist du aus dem schneider. was die dann machen (oder auch nicht), ist nicht mehr dein problem.

das gleiche gilt natürlich auch für alle anderen feiern.



videofreak1

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von videofreak1 »

ich denke, dieser thread ist reif für die FAQ. wenn sich mal jemand von slashcam an eine portierung in ein faq-fähiges format bemühen könnte!? ;-)



Stefan

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von Stefan »

(User Above) hat geschrieben: : ich denke, dieser thread ist reif für die FAQ. wenn sich mal jemand von slashcam an
: eine portierung in ein faq-fähiges format bemühen könnte!? ;-)


Hallo zusammen,

ich habe den ganzen Schlamssel angefangen, weil ich eben mit den Erläuterungen auf der Gema Homepage aufgrund fehlenden Jurastudiums nicht klar kam. Diese Resonanz hätte ich aber nicht erwartet.

Als Quintessenz kann man, nein ich, eigentlich festhalten:

Egal, was Du machst, Du bist grundsätzlich "gemapflichtig".
Ausnahme: Du machst das nur für Dich und schaust es Dir nur in Deinem Kämmerlein an.

Sobald Du Deinem Kind als Erinnerung mal eine Kopie davon machst und die Gema das erfährt, haben sie dich am A.

Andererseits ist der Verwaltungsaufwand für eine Sache in der 2 min. von Irendwas vorkommen und was dann für Schulkinder und/oder deren Eltern kopiert wird, selbst für die Gema zu groß, so daß dies in der Regel "nicht verfolgt wird".

Da es auch kleinere Abweichungen und ein wenig "ich glaube" und "nach meinem Verständnis" gab in diesem Thread, werde ich nun rein interesse- und spasseshalber mal die Gema anrufen, und wenn ich 3 Std. mit denen telefonieren muß.

Und sollte da noch etwas vernünftiges in unserem Sinne als Hobbyisten herauskommen, dann überlege ich mir das mit den FAQ mal.

Einstweilen Danke an Alle

Gruß
Stefan



videofreak1

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von videofreak1 »

(User Above) hat geschrieben: : Da es auch kleinere Abweichungen und ein wenig "ich glaube" und "nach
: meinem Verständnis" gab in diesem Thread, werde ich nun rein interesse- und
: spasseshalber mal die Gema anrufen, und wenn ich 3 Std. mit denen telefonieren muß.


also, meine ausführungen sind frei von "ich glaube". die genannten sachen stammen von einem rechtsanwalt, der den ganzen tag nichts anderes macht, als sich mit urheberrechtsfällen. rechteverwertung und verwandtem kram zu beschäftigen.

du solltest auch bedenken, daß die gema die sache u. u. anders sieht, da sie ein vitales interesse daran hat, möglichst viel kohle abzuschöpfen. meine auführungen entsprechen aber der derzeit geltenden rechtssprechung.
:
: Und sollte da noch etwas vernünftiges in unserem Sinne als Hobbyisten herauskommen,
: dann überlege ich mir das mit den FAQ mal.

damit meinte ich zwar eher jemand von slashcam selber, aber wenn du dir die arbeit machen magst, dann... ;-)

tschö.



Stefan

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von Stefan »

(User Above) hat geschrieben: : also, meine ausführungen sind frei von "ich glaube". die genannten sachen
: stammen von einem rechtsanwalt, der den ganzen tag nichts anderes macht, als sich
: mit urheberrechtsfällen. rechteverwertung und verwandtem kram zu beschäftigen.


Der Glaube war nicht auf Deinen Beitrag bezogen, da kommt er in der Tat nicht vor, sondern allgemein zu diesem Thema/Thread.
:
: du solltest auch bedenken, daß die gema die sache u. u. anders sieht, da sie ein
: vitales interesse daran hat, möglichst viel kohle abzuschöpfen. meine auführungen
: entsprechen aber der derzeit geltenden rechtssprechung.
:
: damit meinte ich zwar eher jemand von slashcam selber, aber wenn du dir die arbeit
: machen magst, dann... ;-)

Ich sag ja, ich habe dieses Thema angefangen und wenn hier wirklich etwas für uns alle bei rausspringt, und sei es bloß zu wissen, daß, dann gebe ich Dir mit den FAQ Recht, und dann werd ich es schon irgendwie hinkriegen, es sei denn, die Profis von Slashcam sind schneller.

Trotzdem Danke
Gruß
Stefan



Stefan

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von Stefan »

-BEI- Videofreak

Hach verschiedenen Telefonaten mit der Gema kann ich das Thema wie folgt zusammenfassen:

ZITAT
Gema Pflicht

Ausgehend von einer Diskussion, die in diesem Forum stattgefunden hat, einige Anmerkungen zum Thema Gema:

Jeder kennt die Situation Hochzeit, Schulaufführung, Geburtstage usw. Es wird gefilmt, bearbeitet und Kopien des Filmes für die Beteiligten angefertigt.

Ist all dies Gema pflichtig oder nicht?

Die Aussagen hierzu, sogar direkt von Mitarbeitern der Gema, sind durchaus unterschiedlich.

Mit der Gema wurde folgender Einzelfall besprochen.

Eine Klasse eine Grundschule führt in der Turnhalle oder der Aula eine Tanzdarbietung auf. Wir kennen das alle, im Hintergrund läuft von einem Ghettoblaster einer der Sommerhits, die im Radio rauf und runter dudeln, die Kinder tanzen und die Eltern und Großeltern sind begeistert.

Zunächst die Situation der Schule:

Schulen haben Rahmenabkommen. Sie sind für derartige Fälle im Prinzip abrechnungsfrei gestellt. Die Gema hätte es aber gern, wenn die Schule ihrer Verpflichtung nachkommt und die Veranstaltung mit den entsprechenden Einzelheiten, z. B. Stück, Herkunft, Länge usw., meldet.

Nun das Elternteil, das das auf Video bannt:

Solange dieses Video nur die betroffene Familie im eigenen Heim anschaut, besteht weder Melde- noch Abrechnungspflicht.

Nun derjenige, der das Video bearbeitet und ausschließlich für die Beteiligten kopiert:

Hier gehen die Auskünfte der Gema auseinander:

Eine Auskunft besagt, daß unabhängig davon, ob die Kopien bezahlt werden, nur Kostenersatz statt findet oder sie für die Empfänger kostenlos verteilt werden, eine Vervielfältigung vorliegt und diese anmelde- und abrechnungspflichtig ist. Zusätzlich ist die Erlaubnis des Rechteinhabers einzuholen und diese Rechteverwertung nach Gusto des Rechteinhabers zu bezahlen.

Eine andere Auskunft der Gema hierzu lautet wie folgt:

Wenn diese Kopien für die beteiligten Schüler angefertigt werden und diese sich wiederum den Film nur mit ihren Eltern und Omas/Opas usw. zu Hause im eigenen Kämmerlein anschauen und die Vervielfältigung kostenlos bzw. nur kostendeckend (Rohlinge, Bänder) für die Empfänger erfolgt, so ist dies nicht abrechnungspflichtig, da es sich hier um eine reine private Nutzung handelt und die Gebühr mit der Urheberrechtsabgabe auf das Medium als abgegolten gewertet wird. Das Werk darf natürlich nicht irgendwo "öffentlich" aufgeführt werden.

Was ist, wenn der Bearbeiter/Kopierer auch noch einen Vorspann/Nachspann mit einer passenden Musik (bei der Vorführung z. B. einer Zirkus AG mit der Salot Mortale Musik) erstellt?

Im Sinne der ersten obigen Gema Stellungnahme ist auch das natürlich wieder anmelde- und abrechnungspflichtig.

Bei der zweiten Gema Stelle lag hier ein Grenzfall vor. Im Prinzip wieder die rein private Nutzung, also frei, aber ...

Disclaimer:

Ich übernehme für obige Ausführungen keinerlei Verantwortung. Sie sollen lediglich dem Zweck dienen, die Komplexität des Themas darzustellen und jedem, der sich in einer solchen Situation befindet, Bewußt machen, daß im Falle auch nur des kleinsten Zweifels, dies mit der Gema abgestimmt werden sollte, um auf der sicheren Seite zu sein.
ZITAT ENDE

Wenn Du (und vielleicht Dein Rechtsanwalt? :-)) der Meinung bist (seid), daß diese Aufbereitung "FAQ-tauglich" ist, stelle ich das gerne ein. Mach bitte einmal einen Vorschlag, unter welcher Rubrik.

Gruß
Stefan




videofreak1

Re: und wieder mal die Gema

Beitrag von videofreak1 »

(User Above) hat geschrieben: : Wenn Du (und vielleicht Dein Rechtsanwalt? :-)) der Meinung bist (seid), daß diese
: Aufbereitung "FAQ-tauglich" ist, stelle ich das gerne ein. Mach bitte
: einmal einen Vorschlag, unter welcher Rubrik.


jojo, mach ma.
ist übrigens nicht "mein" rechtsanwalt, sondern höchstens "mein" dozent, der außerdem rechtsanwalt ist. ;-)

rubrik? mit schreibkram gebe ich mich nicht ab, hehe. keine ahnung.



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