Ja, Medusala, und hier fängt die Arbeit an...
Wenn es so einfach wäre und man bei der GEMA fragen könnte: "Wieviel kostet mein Video?" wäre die Welt in Ordnung. Ich hab's einmal probiert. Was folgte, waren stundenlange Telefonate mit der zuständigen Abteilung "Dokumentation Film und Fernsehen" (Postfach 30 12 40, 10722 Berlin; Telefon 030 21 245-00; Fax 030 21 245-950; Bayreuther Straße 37/38, 10787 Berlin).
Die Gema ist wie eine riesige Behörde. Dort gibt es nette und weniger nette Menschen, ingesamt rund 1400. Im Gegensatz zur GEMA Industrie in München sind in Berlin zwar die ersteren, also die netteren Menschen anzutreffen, aber die Vorschriften sind gleich.
"Einräumung des Benutzungsrechts von Musik in Audiovisuellen (AV) Produktionen" lautete mein Wunsch im amtsdeutsch der GEMA. Das Ergebnis vorweg: Der Verwaltungsaufwand ist mir wegen 5 oder 20 Kopien viel zu groß. Grundsätzlich gelten für Videofilmer die gleichen Regeln wie für professionelle Fernsehproduktionen. Die Zahl der Kopien oder der Abgabepreis spielen bei der Datenerfassung zunächst keine Rolle, erst später bei der Berechnung der Gebühren. Also ist es bei uns Hobbyvideografen fast immer so, dass die "Brühe" teurer kommt als die "Brocken". Pauschaltarife gibt es auch für Kleinstauflagen keine!!!
Nach meiner Erfahrung im Audiobereich (CD-Produktion, GEMA INDUSTRIE, München) ärgert es auch die GEMA-Mitarbeiter, wenn sie wegen einer Auflage von nur 200 CDs einen Lizenzantrag bearbeiten müssen, bei dem dann 130 Euro fällig werden. Aber es geht nicht anders, zumindest wenn mann legal bleiben will. Die Vorschriften für eine Kleinauflage sind die gleichen wie für einen Kassenschlager.
Konkret: Fragebogen F HR "Benutzungsrecht zur Filmherstellung", Betr.: Verwendung eines Musikwerkes in einer audiovisuellen (AV-) Produktion - Kinofilm, Video, TV, CD-ROM, CD-I, CD-TV. etc. -
Frage 2.) Titel des zu verwendenden Musikwerkes / Komponist, Textdichter, ggf. Bearbeiter / Verlag
Hinweis: Weitere Musikwerke geben Sie bitte in gesonderter Anlage bekannt (Klartext: für jedes Lied alle Angaben separat aufdröseln!)
Frage 3.) Soll der Titel des Musikwerkes auch als Titel der AV-Produktion verwendet werden? (kostet Zuschlag!)
Frage 10.) Art und Verwendung des Musikwerkes: a) wie oft? b) in welcher jeweiligen Länge? c) visuell/non-visuell? d) vokal/instrumental?
Frage 11.) Welcher Tonträger wird eingespielt? (Titel, Produzent, Labelcode-Nr.)
Frage 13.) Auflagenhöhe / Abgabepreis an Einzelhandel / Abgabepreis an Endverbraucher
Das soll reichen. Dazu gilt folgender Grundsatz: "Die Verwendung von Musik in einem Film/Bildtonträger bedarf stets der vorherigen Einwilligung der Urheber (Komponisten, Textdichter bei unverlegten Werken bzw. der Musikverlage bei verlegten Werken." Also vorher fragen!
Fernsehanstalten haben Rahmenverträge mit der GEMA und müssen für ihre Produktionen nicht jeden potentiellen Rechteinhaber für jede Sekunde vervielfältigter Musik einzeln auflisten!
Dann gibt es ja auch noch das Leistungsschutzrecht. Wer nicht selber musizieren will, sondern (wie üblich) eine fertige Aufnahme von CD oder sonstwoher nimmt, der muss auch noch bei der GVL ("Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, Heimhuder Straße 5, 20148 Hamburg, Telefon 040 41 17 070 Fax 040 41 03 866) anfragen!
Zitat GEMA: "Durch den Erwerb des Filmherstellungs- bzw. Benutzungsrechts sind nicht alle anderen Rechte mit umfaßt. ... Sofern die herzustellenden Filme auf Videobänder (Kassetten) ausgewertet werden, um diese zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs des Abnehmers zu veräußern, bedarf es des weiteren Erwerbs der Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte. ... Wenn die Filme zur öffentlichen Vorführung ... eingesetzt werden, ist darüber hinaus das Aufführungsrecht berührt." Im Klartext: Jedes Recht muss einzeln erworben werden.
Noch ein Zitat zum Preis: "Die Vergütungen, die die Urheber/Verleger für die Erlaubnis zur Verwendung ihrer Musik in einem bestimmten Film verlangen, sind nicht normiert und der GEMA auch nicht bekannt. Die von der GEMA aufgestellten Tarife in diesem Bereich sind lediglich Auffangtarife für den Fall, dass ein Musikberechtigter das Benutzungsrecht nicht selbst vergeben will und die GEMA damit beauftragt." Also keine feste Preisliste. Im Prinzip kann jeder Verlag verlangen, wieviel er will.
Die Qualität der Aufnahme spielt übrigens keine Rolle. Ob nun eine Opernsänger oder eine Gruppe Angetrunkener das Lied singt, die GEMA-Gebühr ist gleich.
Was tun, wenn einem nun (wie mir) die Lust zur Ehrlichkeit vergangen ist? Speziell dafür haben begabte Musiker Eigenkompositionen produziert, die sie nicht bei der GEMA angemeldet haben, sondern selbst vertreiben. Es gibt CDs mit sogenannter "GEMA-freier Musik", die extra zur Videovertonung gemacht sind. Der Urheber (zugleich auch der Rechteinhaber) legt meistens genau fest, wofür die Aufnahmen (die Musik) verwendet werden dürfen, zum Beispiel "nichtkommerzielle Videoproduktionenmit einer maximalen Auflagenhöhe von 50 Kopieen". Also auf das Kleingedruckte achten! Billig sind solche CDs natürlich nicht und Musik ist bekanntlich auch Geschmackssache. Oder man komponiert und musiziert einfach selber
Wer aber bekannte Sachen verwenden will, dem ist damit natürlich nicht geholfen. Da führt in Deutschland kein Weg an der GEMA vorbei (in der Schweiz SUISA, in Österreich AustroMechana oder so ähnlich) mit all der Schreiberei! Siehe oben...
Der Slogan der GEMA lautet: "Musik hat ihren Wert". Umsonst gibts grundsätzlich nichts. Sogar gemeinnützige Vereine müssen zahlen, auch für z. B. Benefizkonzerte, deren gesamter Erlös einem guten Zweck zukommt. Es gibt dann aber wenigstens einen Preisnachlass. Für uns bedeutet das: Gezahlt werden muss, egal, ob die Kopien verschenkt oder verkauft werden! Das mit dem Abschlussfilm ließe sich mit vertretbarem Aufwand also nur auf streng privater Basis abwickeln. Übrigens muss der Veranstalter der Feier, wenn sie öffentlich ist, auch an die GEMA zahlen und alle Musik vorher anmelden! Das gilt aber nur für die Feier (Aufführungsrecht) und nicht für irgendwelche Aufzeichnungen davon, hilft uns also nicht weiter!
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