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Rechtliches Forum



Filmen und die Polizei



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
kili
Beiträge: 493

Filmen und die Polizei

Beitrag von kili »

Hallo,

da ich ab und zu auf Demonstrationen filme und heute von einem Beamten den Hinweis bekam, dass man Polizei-Aktionen nur mit Sondergenehmigung filmen dürfte, wollte ich mal fragen, wie es rein rechtlich aussieht...

Angenommen, ich filme die Demo während Polizisten reinrennen und leute rausholen - darf ich das etwa nicht?

Es geht nicht um Portrait-Aufnahmen sondern um Aufnahmen von Gruppen.

Grüße:

Kilian



Pianist
Beiträge: 8460

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von Pianist »

Zunächst mal eine Vorbemerkung: Demonstrationen sind für die Polizei zum Teil sehr anspruchsvolle Veranstaltungen. Einerseits geht es darum, dass dort Menschen ihr Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreheit wahrnehmen, und dass die Polizei die Aufgabe hat, dieses wichtige Rechtsgut zu schützen. Andererseits kommt es im Zusammenhang mit Demonstrationen immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen, so dass Du auf Seiten der Polizei teils mit großer Anspannung rechnen musst. Da werden dann gelegentlich auch falsche Auskünfte gegeben oder polizeiliche Weisungen erteilt, die man anschließend mal ganz in Ruhe auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen muss.

Die Information, dass "Polizeiaktionen" nur mit "Sondergenehmigung" gefilmt werden dürfen, ist schlichtweg falsch. Was allerdings richtig ist: Wenn Du durch Deine Filmerei den Erfolg einer polizeilichen Maßnahme gefährdest, kannst Du nach den im jeweiligen Bundesland geltenden Polizeigesetzen einen Platzverweis erhalten, der natürlich auch sofort und unter Anwendung "unmittelbaren Zwanges" (so heißt "körperliche Gewalt", wenn sie legal von der Polizei angewendet wird) vollstreckt werden kann.

Bei einer Demonstration darfst Du zunächst mal filmen, so viel Du willst. Und wenn Polizisten einzelne Straftäter aus der Menge schnappen und wegzerren, darfst Du das auch filmen. Natürlich kommt es in solchen Situationen immer wieder zu Einschüchterungen seitens der Polizei, weil die sich natürlich nicht gerne bei solchen Einsätzen filmen lassen, aber im Regelfall müssen sie das akzeptieren. An sich wünscht sich die Polizeiführung, dass solche Einsätze so gut laufen, dass man sie von Anfang bis Ende filmen kann, ohne dass die Polizei dabei zu schlecht wegkommt. In der Praxis sieht das leider oftmals anders aus, was aber in aller Regel an der hohen Gewaltbereitschaft bestimmter Gruppierungen liegt. Und damit meine ich nicht die Gruppierungen mit der grünen oder blauen Uniform...

Ich selbst nehme zwar weder aktiv noch passiv und schon gar nicht mit Kamera an Demonstrationen teil, aber ich kenne genug Fernsehleute, die damit umfangreiche Erfahrungen haben. Wenn Du für einen Sender regelmäßig auf Demonstrationen filmst, solltest Du nach und nach ein gutes Verhältnis zur Polizei aufbauen. Je besser Du mit den Einsatzleitern vor Ort kommunizierst, um so mehr wirst Du akzeptiert und dann ermöglichen die Dir auch bestimmte Aufnahmen unter deren Schutz, die Du alleine oder gegen die Polizei nicht hinkriegen würdest. Gleiches gilt übrigens auch für Feuerwehreinsätze.

Andererseits solltest Du aber auch Verständnis dafür haben, wenn die Polizei Dir mal empfielt, Dich ein wenig zurückzuhalten und zum Beispiel nicht mitten in einen Marsch von Neonazis hineinzugehen, weil sie dann unter Umständen nicht für Deine Sicherheit garantieren können. Klingel lieber mal irgendwo und drehe dann einen Überblick von einem Balkon, da sieht man oftmals mehr.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



B.DeKid
Beiträge: 12585

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von B.DeKid »

Aber duerfte Ihm nicht ein gefilmter das filmen seiner Person untersagen?

Sprich quasi Thema wenn darf Ich wo in der Öffentlichkeit filmen.

Ist der Polizist nicht in der Lage auch waehrend der Ausübung seines Dienst dies zu verlangen.

Somit haette man dann eben einen Polizist weniger im Bild ?

Ich red nun eigentlich eher von einer kleinen Gruppe sagen wir 5 -10 leute , von denen einer ganz gezielt sagt "Ich moechte bitte nicht aufgenommen werden." , der Rest aber eigentlich stillschweigend es "duldet".

???

MfG
B.DeKid



BitBengel
Beiträge: 9

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von BitBengel »

B.DeKid hat geschrieben:Aber duerfte Ihm nicht ein gefilmter das filmen seiner Person untersagen?

Sprich quasi Thema wenn darf Ich wo in der Öffentlichkeit filmen.

Ist der Polizist nicht in der Lage auch waehrend der Ausübung seines Dienst dies zu verlangen.

Somit haette man dann eben einen Polizist weniger im Bild ?

Ich red nun eigentlich eher von einer kleinen Gruppe sagen wir 5 -10 leute , von denen einer ganz gezielt sagt "Ich moechte bitte nicht aufgenommen werden." , der Rest aber eigentlich stillschweigend es "duldet".

???

MfG
B.DeKid
Also, so einfach ist das nun nicht wie hier dar gestellt. Grundsätzlich muss unterschieden werden, wer was wo filmt.

1. Gefilmt werden darf nur das, was man öffentlich von einem normalen Standpunkt aus sieht. Heißt: Ich darf von der Straße in einen Innenhof filmen, aber nicht hinein gehen. Auch darf ich -theoretisch- nicht eine Leiter benutzen, um auf einer Straße zu filmen.

2. Einsatzgeschehen. Hier gelten andere Bestimmungen. Nur ein offizieller Pressevertreter - amtlicher Ausweis - darf im Einsatzgeschehen filmen. Und er darf ALLES filmen, aber nicht alles veröffentlichen (Recht am eigenen Bild). Da gelten genau definierte Bestimmungen.

3. Zur Verantwortung gezogen wird i.d.R. nicht der Aufnehmende, sondern der Veröffentlichende (im Internet also der redaktionell Verantwortliche).

4. Die Polizei darf sehrwohl das Filmen dann verbieten, befindet sich der Aufnehmende im Einsatzgeschehen. Was er allerdings von draußen - also außerhalb des Geschehens - auf nimmt, ist eigentlich egal. Aber auch hier gilt das "Persönlichkeitsrecht".

Ich empfehle jedem Hobbyfotografen und -filmer, sich von solchen Einsätzen (Demo, Unfall, Polizeieinsatz) fern zu halten. Die Pol kann immer eine "Behinderung im Einsatz" fest stellen, einen Platzverweis aussprechen oder sogar vorläufig fest nehmen. Weil sie es bei Journalisten nicht machen können, tun sie es gerne bei Privaten.

Ich, der viele unterschiedliche Einsätze auf beiden Seiten mit erlebt habe, kann nur sagen, dass der Eindruck einer "Katastrophengeilheit" schnell auf kommt. Die meisten Amateure kennen nicht die bestehenden Regeln gerade bei tödlichen Unfällen. Diese werden von denen beherzigt, die als Profi Einsätze begleiten.

Ich weiß, das wird einigen nicht schmecken. Aber filmt lieber Dinge, die später anderen erfreuen. Das Schlimme zu zeigen ist einfach Aufgabe der Nachrichtenmedien. Dafür habt Ihr eure kostbare Ausrüstung doch wohl nicht erstanden.
Das Ohr ist zum hören da, das Auge zum sehen. Mit dem Kopf drumherum sollte man denken.



Pianist
Beiträge: 8460

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von Pianist »

BitBengel hat geschrieben:1. Gefilmt werden darf nur das, was man öffentlich von einem normalen Standpunkt aus sieht. Heißt: Ich darf von der Straße in einen Innenhof filmen, aber nicht hinein gehen. Auch darf ich -theoretisch- nicht eine Leiter benutzen, um auf einer Straße zu filmen.
Du verwechselst gerade § 59 (1) UrhG mit § 23 (3) KUG. Um Ersteren geht es hier gerade nicht, sondern um Letzteren.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



TiMovie
Beiträge: 315

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von TiMovie »

Ich wurde schon mit Handschellen abgeführt, da ich die Herren gefilmt habe und die danach mein Band unter Beschlag nehmen wollten und ich das Band nicht hergeben wollte - haha - das war lustig! Das Band haben die natürlich dann bekommen - nur gesehen hab ichs nie wieder!

Seitdem immer erst freundlich fragen ob man filmen darf (wenn es die Umstände zulassen)- meisten bekommt man dann die Antwort, man darf - aber nur von weit weg und keine nahaufnahmen der Gesichter - keine Nummernschilder ...



BitBengel
Beiträge: 9

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von BitBengel »

kili hat geschrieben:Hallo,

da ich ab und zu auf Demonstrationen filme und heute von einem Beamten den Hinweis bekam, dass man Polizei-Aktionen nur mit Sondergenehmigung filmen dürfte, wollte ich mal fragen, wie es rein rechtlich aussieht...

Angenommen, ich filme die Demo während Polizisten reinrennen und leute rausholen - darf ich das etwa nicht?

Es geht nicht um Portrait-Aufnahmen sondern um Aufnahmen von Gruppen.

Grüße:

Kilian
Noch einmal: Es handelt sich zwar um eine öffentliche Maßnahme, die einsehbar ist. Aber das Recht zur Berichterstattung haben i.d.R. nur offizielle Pressevertreter, sie erfüllen hier öffentliche Aufgaben. Jeder, der bei so einer Aktion auch in der Nähe filmt, sich aufhält oder sogar skandiert (machst du nicht, aber es muss hier der Vollständigkeit halber gesagt werden), kann daran schon gehindert werden. Sie nennen es dann "Gefahr in Verzug" oder "Behinderung eines Einsatzes".

Leider ist es so, dass gerade bei Demos für die Umwelt (gegen Atomkraftwerke) oder andere gute Ziele die Bereitschaftstruppen einfach übers Ziel hinaus schießen. Dabei lassen sie sich nicht gerne filmen. Die, die sich ordentlich benehmen - davon gibt es bei der Pol eine ganze Menge! - ärgern sich, denn es schadet dem Image der gesamten Polizei. Die Pol-Pressestellen sind immer bemüht, ausgleichend zu wirken. Was willste aber machen, wenn dann so ein "Ausreißer" vor Ort aus flippt und drauf prügelt. Es sind wirklich Wenige, aber sie schaden der ganzen Truppe.

Deeskalation ist da sehr hilfreich und klappt dann, wenn das Führungsteam gut organisert wirkt.

Auch die Profis machen oft ihre Aufnahmen etwas entfernter von solchen Vorgängen. Es ist wirklich problematisch, wenn sie - die wenigen Schlimmen - auf den Bolzen kommen, "Gefahr in Verzug" zu vermuten. Dann versuche mal, dagegen an zu gehen. Vergiss es.

Zu guter letzt: Es gilt immer die Maßgabe, dass der Zuschauer nicht bewusst auf einen Einzelnen gelenkt wird. Dann greift das Persönlichkeitsprinzip. Auch, wenn du nur eine Gruppe vom mindestens drei filmst, bei dem einer aggiert, lenkst du die Aufmerksamkeit auf diesen Einen. Somit greift dann das Gesetz. Nur, wenn mindestens drei Personen abgebildet sind und keiner der drei lenkt allein durch dein Handeln die Aufmerksamkeit auf seine Person, greift das Persönlichkeitsrecht nicht.

Ich denke, damit dürfte die Frage nun ausreichend beantwortet sein.
Das Ohr ist zum hören da, das Auge zum sehen. Mit dem Kopf drumherum sollte man denken.



thos-berlin
Beiträge: 2446

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von thos-berlin »

...Auch, wenn du nur eine Gruppe vom mindestens drei filmst, bei dem einer aggiert, lenkst du die Aufmerksamkeit auf diesen Einen. Somit greift dann das Gesetz...
Das "Recht am eigenen Bild" wird in $22, KuG geregelt. Aber die Aussage kann m.E. so nicht stehenbleiben, denn der §23 regelt die Ausnahmen wie folgt :
[Ausnahmen zu § 22]
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:


Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Somit kann man lt. Absatz 1 die Person ohne weiteres filmen, muß dabei aber Absatz 2 berücksichtigen.

Der Ordnung halber: Das ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsbaratung, die ich weder geben kann, darf noch will.
Gruß
thos-berlin



KrischanDO
Beiträge: 846

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von KrischanDO »

BitBengel hat geschrieben:... Aber das Recht zur Berichterstattung haben i.d.R. nur offizielle Pressevertreter, sie erfüllen hier öffentliche Aufgaben...
Was ist denn ein "offizieller Pressevertreter"?
Inhaber des "amtlichen" Presseausweises, also dem von DJV, DJU, BDZV, DVS, freelens und VDZ ausgegebenen?

Grüße
Christian



Pianist
Beiträge: 8460

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von Pianist »

BitBengel hat geschrieben:Nur, wenn mindestens drei Personen abgebildet sind und keiner der drei lenkt allein durch dein Handeln die Aufmerksamkeit auf seine Person, greift das Persönlichkeitsrecht nicht.
Und dafür hätte ich jetzt gerne eine Rechtsquelle.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



weitwinkel
Beiträge: 400

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von weitwinkel »

wenn man aber rechtswidriges verhalten von ordnungshütern filmen kann
muss man das als bürger tun können persönlichkeitsrecht hin oder her,
ob in deutschland oder tibet.
gruß cj



PowerMac
Beiträge: 7489

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von PowerMac »

BitBengel hat geschrieben: (…) Es handelt sich zwar um eine öffentliche Maßnahme, die einsehbar ist. Aber das Recht zur Berichterstattung haben i.d.R. nur offizielle Pressevertreter, sie erfüllen hier öffentliche Aufgaben. (…)
Davon habe ich noch nie gelesen. Was sind deine Quellen dafür? Ich halte das mit den "offiziellen Pressevertretern" für Quatsch, wenn ich an das Grundgesetz denke.



kili
Beiträge: 493

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von kili »

genau, das mit "offizielle pressevertreterInnen" kann quasi gar nicht sein weil es ein verstoß gegen die pressefreiheit ist. daher gibts auch keine "offiziellen" Presseausweise. Es gibt zwar Presseausweise, die mehr anerkannt werden als andere, aber "offiziell" sind die auch ned.

soweit das, was mir bekannt ist.

grüße:
kilian



BitBengel
Beiträge: 9

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von BitBengel »

KrischanDO hat geschrieben:
BitBengel hat geschrieben:... Aber das Recht zur Berichterstattung haben i.d.R. nur offizielle Pressevertreter, sie erfüllen hier öffentliche Aufgaben...
Was ist denn ein "offizieller Pressevertreter"?
Inhaber des "amtlichen" Presseausweises, also dem von DJV, DJU, BDZV, DVS, freelens und VDZ ausgegebenen?

Grüße
Christian
Jepp. Lichtbild, jährlich erneuert. Alle anderen - gerne im Internet angeboten - sind gefälscht oder nicht zugelassen.
Das Ohr ist zum hören da, das Auge zum sehen. Mit dem Kopf drumherum sollte man denken.



BitBengel
Beiträge: 9

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von BitBengel »

kili hat geschrieben:genau, das mit "offizielle pressevertreterInnen" kann quasi gar nicht sein weil es ein verstoß gegen die pressefreiheit ist. daher gibts auch keine "offiziellen" Presseausweise. Es gibt zwar Presseausweise, die mehr anerkannt werden als andere, aber "offiziell" sind die auch ned.

soweit das, was mir bekannt ist.

grüße:
kilian
Tja, bastel dir einen und du wirst sehen, was "offiziell" ist. Nicht umsonst haben die etablierten Vereinigungen einen fast fälschungssicheren Ausweis bereit gestellt. Zwar kann JEDER nach Auslegung des Grundgesetzes journalistisch tätig werden, aber in der Realität sieht das halt anders aus. Man darf die "Berichterstattung" halt nicht mit "Voyeurismus" verwechseln. Da gibt es erhebliche Unterschiede.

Da die Diskussion nun etwas aus dem Ruder gerät, klinke ich mich wieder aus. Das, was zu sagen war, ist gesagt worden. Der, wer anderer Ansicht ist und sich im Interpretations-Dschungel verirrt, soll dies tun.
Das Ohr ist zum hören da, das Auge zum sehen. Mit dem Kopf drumherum sollte man denken.



KrischanDO
Beiträge: 846

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von KrischanDO »

BitBengel hat geschrieben:...
Jepp. Lichtbild, jährlich erneuert. Alle anderen - gerne im Internet angeboten - sind gefälscht oder nicht zugelassen.
Moin,

die Situation wird aber unübersichtlich. Während auf meinem 2008er Exemplar hinten noch nach dem ganzen Blabla draufstand "Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz", steht das auf dem 2009er nicht mehr.

Dieses Alleinstellungsmerkmal weicht also auf und es wird anscheinend eher der einzelnen Behörde übertragen, was sie anerkennt oder nicht.
Das bei den anderen Presseausweisen jede Menge Kasperletheater- Auweise dabei sind, wissen die Behörden aber auch.

Bei vielen Events hilft eh kein Ausweis, da muss dann ein hochoffizieller Auftrag einer Redation her.

Grüße
Christian



BitBengel
Beiträge: 9

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von BitBengel »

KrischanDO hat geschrieben:
BitBengel hat geschrieben:...
Jepp. Lichtbild, jährlich erneuert. Alle anderen - gerne im Internet angeboten - sind gefälscht oder nicht zugelassen.
Moin,

die Situation wird aber unübersichtlich. Während auf meinem 2008er Exemplar hinten noch nach dem ganzen Blabla draufstand "Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz", steht das auf dem 2009er nicht mehr.

Dieses Alleinstellungsmerkmal weicht also auf und es wird anscheinend eher der einzelnen Behörde übertragen, was sie anerkennt oder nicht.
Das bei den anderen Presseausweisen jede Menge Kasperletheater- Ausweise dabei sind, wissen die Behörden aber auch.

Bei vielen Events hilft eh kein Ausweis, da muss dann ein hochoffizieller Auftrag einer Redaktion her.

Grüße
Christian
Korrekt. "Akkreditierung" nennt man so etwas ...
Das Ohr ist zum hören da, das Auge zum sehen. Mit dem Kopf drumherum sollte man denken.



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von Andreas_Kiel »

thos-berlin hat geschrieben: Somit kann man lt. Absatz 1 die Person ohne weiteres filmen, muß dabei aber Absatz 2 berücksichtigen.
leider nur fast richtig. Polizeibeamte nehmen nicht i.S. des Absatz 1 "am Aufzug teil".
Das Filmen ist daher grundsätzlich erlaubt, KANN unter Sicherheitsbedenken untersagt werden (strenge Auslegung der Gerichte), die Beschlagnahme des Filmmaterials (des Bandes) ist nur dann zulässig, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, daß eine rechtswidrige Veröffentlichung beabsichtigt ist.
Eine solche liegt nicht vor, wenn über eine Demo in der Weitwinkeleinstellung berichtet wird, wohl aber, wenn einzelne Personen (Polizei oder nicht ist wurst) herangezoomt werden.
Wird Ton aufgenommen, könnte noch Strafrecht einschlägig werden (Aufzeichnung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, z.B. Einsatzfunk, Einsatzbesprechungen).
Gruß
Andreas
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von Andreas_Kiel »

weitwinkel hat geschrieben:persönlichkeitsrecht hin oder her
Leute wie Du sitzen gelegentlich bibbernd in unserer Kanzlei, einen tränendurchfeuchteten Strafbefehl in der einen Hand und einen Durchsuchungsbeschluß in der anderen.
Es wird erheblich billiger und streßfreier für Deine Zukunft, wenn Du Deine Einstellung zum Recht 180° änderst.
BG
Andreas
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



weitwinkel
Beiträge: 400

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von weitwinkel »

hört sich an wie eine drohung...
aber ich habe eigentlich kein interesse deine kanzlei kennenzulernen.
gruß cj

ps. das recht ist keine feste größe sondern eine sich verändernde
wie uns die geschichte gezeigt hat ...



ed-media
Beiträge: 191

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von ed-media »

In Normalfall reicht eine Akkreditierung der Redaktion, Produktionsfirma, des Senders aus, andere wissen ja eh nichts, wann und wo eine Pressekonferenz ist, wenn man dann noch mit einer zu kleinen Kamera anrückt, denken die an Voyeure und halten die zurück, auch das auftreten als Journalist will gelernt sein, man muß wissen was man will.

Das mit dem Presseausweis heisst zwar immer amtlich, herausgegeben werden die aber nicht von einer Bundesbehörde, sondern von Vereinigungen wie DJV oder Interessenverbände (ich kenne Journalisten die ihren über Verdi haben). Ich kenne viele die nicht journalistisch tätig sind und einen Presseausweis haben und viele Journalisten, VJs und Kameraleute die keinen haben, man hat z.B. Auftrag vom ZDF, Akkreditierung oder vorher schon Kontakt, dann ist es auch kein Problem. Was hier in Winnenden auch keines war, wenn man z.B. direkt von der Redaktion geschickt wird.
www.ed-media.de
Kamera - Schnitt - Casting



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von Andreas_Kiel »

weitwinkel hat geschrieben:hört sich an wie eine drohung...
Dann solltest Du keinen Rechtsrat suchen, sondern ärztliche Hilfe.
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



PowerMac
Beiträge: 7489

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von PowerMac »

Ihr redet aneinander vorbei…



weitwinkel
Beiträge: 400

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von weitwinkel »

Andreas_Kiel hat geschrieben: Dann solltest Du keinen Rechtsrat suchen, sondern ärztliche Hilfe.
warum?
brauchst du eine brille?
ich habe keinen rechtsrat gesucht sondern meine meinung geäußert..
und das scheint für dich ein problem zu sein...
gruß cj



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von Andreas_Kiel »

PowerMac hat geschrieben:Ihr redet aneinander vorbei…
und auch noch ohne Aussicht auf eine fette Kostennote ... ein JAMMER ;-)
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



handiro
Beiträge: 3259

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von handiro »

aus gutem grund steht unsere bunte republik ja auch auf der liste von reporter ohne grenzen auf platz 20 hinter der tschechischen republik:

http://www.reporter-ohne-grenzen.de/ran ... -2008.html

da können dann schon tränendurchfeuchteten Strafbefehle beim armwalt des misstrauens zum trocknen abgelegt werden

:-)

grosse klasse fand ich das posting #2 von pianist und # 4 von bitengel!

vor allem
"Aber filmt lieber Dinge, die später anderen erfreuen. Das Schlimme zu zeigen ist einfach Aufgabe der Nachrichtenmedien.!"

AMEN



BitBengel
Beiträge: 9

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von BitBengel »

... Danke für das Lob und ....

Frohe Ostern ...
Das Ohr ist zum hören da, das Auge zum sehen. Mit dem Kopf drumherum sollte man denken.



Misanthropoet
Beiträge: 38

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von Misanthropoet »

Zu den "offiziellen" Pressestellen, möchte ich mal anmerken, dass man in sehr vielen Fällen von einem bewussten wegsehen sprechen kann, ich kenne viele Leute aus diversen Gesellschaftsgruppen und höre gerade bei äußerlich "andersartigen" (Punks, OIs usw.) Personen sehr oft von absolut unbegründeter Polizeigewalt und Willkür (eine dieser Aktionen wurde direkt danach angezeigt und mit vollgender Antwort erwidert:"Wie viele leute von ihnen haben gesehen, dass der Polizist sie geschlagen hat?" "10" "Wir haben 20, was meinen sie wem eher geglaubt wird...")
Genauso sehe ich, dass viele Berichte über politische Gruppen bewusst stereotypisiert werden, sowohl links, grün, als auch rechts. Denn ich kann sagen, dass ich aus jeder dieser Gruppen Menschen persönlich kenne, die diesen von der Öffentlichkeit erwarteten Bildern absolut widersprechen.
Genau das gleiche gilt aber auch für Jugend- und Ausländergewalt, wo die offiziellen Medien auch gerne wegsehen.
Ich hoffe ich habe mit den drei unterschiedlichen Seiten ausreichend dargelegt, dass ich für keine politische Richtung Partei ergreife, sondern damit sagen möchte, dass die Medien einfach oft das zeigen was erwartet wird und teilweise um jeden Preis politisch korrekt bleiben.
Der Sinn der Kunst ist nicht abzubilden sondern widerzuspiegeln



KrischanDO
Beiträge: 846

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von KrischanDO »

Misanthropoet hat geschrieben:.. sondern damit sagen möchte, dass die Medien einfach oft das zeigen was erwartet wird und teilweise um jeden Preis politisch korrekt bleiben.
Yepp. Hauptsache der Leser wird nicht seiner Ruhe gestört oder gar dazu gebracht, ein Vorurteil zu hinterfragen.
In Dortmund werden Straftaten, die in unmittelbarer Innenstadt-Nähe begangen wurden, gerne in der Zeitung in die "Nordstadt" verlegt. Wo die Zahl der Straftaten schon ohne solche Verlagerungen deutllich höher ist.
Aber "in der Nordstadt" geht besser als "vor dem Konzerthaus".

Meine Erfahrungen mit den Ordnungshütern haben mich auch nicht zu einem Fan gemacht. Wenn die Jungs aus dem Bus springen und im Laufschritt ankommen, weil man beim Einparken einen Baum angerempelt hat, aber nicht mal den Kopf drehen, um das Auto anzuschauen, wenn man einen Autoaufbruch anzeigt, ist das keine gute Werbung (Okay, man soll nicht von Einzelfällen hochrechnen...)


Grüße
Christian



B.DeKid
Beiträge: 12585

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von B.DeKid »

Sehr schönes Video - ganz frisch

http://www.spiegel.de/video/video-1008266.html

Ein Polizist greift einen Kameramann an ... und dann gehts ab wie bei den Mädchen ;-p LoL

Na wenigstens is es auf Band und weitere Schritte eingeleitet.

So gehts dann wohl nicht mit dem Filmen verbieten;-)

MfG
B.DeKid

**EDIT Achso ist natürlich mal aus Deutschland die Szene ....immer nur aus den USA oder China was zeigen wird doch langweilig***



krokymovie
Beiträge: 564

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von krokymovie »

im fussballjahr 2006 hielt ich ein spontan-fest bezüglich eines sieges der deutschen nationalelf fest.
der verkehr kam durch die menschenmenge nahezu komplett zum erliegen und schon schritt die stattsgewalt ein.
der einsatzleiter wollte das natürlich nicht dokumentiert sehen und sagte forsch, ich solle die kamera ausschalten.
auf meinen hinweis der pressefreiheit wurde nur frech gegrinsend erwidert, man wolle ja nicht, das die kamera beschädigt werde.
erlebte demokratie.

gruß krokymovie



B.DeKid
Beiträge: 12585

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von B.DeKid »

Anstatt die Pressefreiheit zu erwähnen sollte man als Kameramann oder Pressemensch , doch besser die Paragraphen auswendig kennen um diese dann runter zu texten.

Ich kann zB auch meine Personal Ausweis Nummer auswendig , was Ich bei einigen Personal Kontrollen schon des öfteren einsetzte , wenn Ich das Gefühl hatte das Ich meinen Ausweis nicht aus der Hand geben wollte.

Findet man irgendwo diese wichtigen Paragraphen aka eine Zusammenfassung dieser bzgl. Pressefreiheit .... so das man die wichtigsten Punkte auswendig lernt , um dann sachlicher da zu stehen als nur auf Pressefreiheit zu plädieren? Weil wie man ja da auf dem Video sah , hat das ja nun nicht wirklich geholfen nur die Pressefreiheit zu erwähnen.

MfG
B.DeKid



Pianist
Beiträge: 8460

Re: Filmen und die Polizei

Beitrag von Pianist »

B.DeKid hat geschrieben:Findet man irgendwo diese wichtigen Paragraphen aka eine Zusammenfassung dieser bzgl. Pressefreiheit .... so das man die wichtigsten Punkte auswendig lernt , um dann sachlicher da zu stehen als nur auf Pressefreiheit zu plädieren?
Du kannst Dich unmittelbar auf Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes berufen. Wobei in Artikel 2 steht, dass es auch Grenzen gibt. Das ist auch richtig so, weil es ja auch andere gleichwertige Rechte gibt, die verteidigt werden müssen. Wenn Du irgendwo mit der Kamera in einem privaten Intimbereich auftauchst, kannst Du Dich natürlich nicht auf Artikel 5 berufen, weil Du da schon einen Haufen anderer Rechte verletzt hast.

In dem Fall mit dem Badeunfall hat natürlich das Opfer seine Persönlichkeitsrechte. Und die Hilfskräfte müssen ungestört ihre Arbeit machen können. In der Praxis löst man das so, dass die Polizei die Medienvertreter zumindest ein wenig auf Abstand hält und beim Transport der Trage einfach zwei Leute ein Tuch aufspannen, um das Opfer abzuschirmen. Dann ist allen geholfen.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



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