Was für ein GEMA-Recht sollte denn übertragbar sein? Die Musiker übertragen der GEMA doch die Wahrnehmung ihrer Rechte, nicht umgekehrt. Lass dir am besten mal einfach von deinen Musikern erklären, was die GEMA ist und welchen Sinn sie hat.M-Culture hat geschrieben:D.h. also, dass das Recht der GEMA weder übertragbar noch umgehbar ist.
Ich gebe Dir gerne noch eine differenziertere Antwort, aber dazu muss ich wissen, ob Du von Musik redest, mit der Du Dein Filmwerk untermalst oder ob es sich zum Beispiel um ein Konzert der Band handelt. "Internetstream" sagt ja nur was über die Technik und nicht über den Inhalt aus. Und dann bleibt noch die Frage, ob die Band ihre eigenen Stücke oder die Stücke von anderen Leuten spielt.M-Culture hat geschrieben:Kurz und knapp, muss ich als Internetstream Gema-Lizenzen erwerben, wenn ich die Austrahlungsrechte der Musiker/Labels habe?
Verstehe. Dann wurde Dir von denen die Verbreitung erlaubt und sie sind auch die alleinigen Urheber, aber trotzdem musst Du die entsprechenden Zahlungen (für Internet gibt es derzeit einen Probe-Tarif, der bis Ende des Jahres gilt) an die Gema leisten, weil die Musiker (zugleich Komponisten) als Gema-Mitglied nun mal an die Gema gebunden sind.M-Culture hat geschrieben:Es handelt sich schlicht um die eigenen Musikvideos der Musiker.