Danke schonmal, soweit war mir das bekannt. Aber wie macht man es da mit Abrechnung, Steuererklärung, etc.Pianist hat geschrieben:Für eine GbR musst Du gar nichts weiter veranlassen, denn die entsteht ganz automatisch, wenn mehrere Leute gemeinsam etwas unternehmen und keine spezielle andere Regelung treffen. Das ist also eher eine virtuelle juristische Konstruktion. Gut ist es aber, in einem kleinen Gesellschaftsvertrag die Rechte untereinander zu regeln. Nach außen haftet jeder voll.
Wenn sich zehn Jugendliche an der Bushaltestelle treffen, um sie gemeinsam zu demolieren, dann ist das praktisch auch eine "GbR". Da kann man sich dann auch jemanden von den zehn aussuchen, der die gesamte Neuverglasung bezahlen muss.
Matthias
Genau. Ihr regelt untereinander per Gesellschaftsvertrag, wie ihr den Gewinn aufteilt. Wenn alle gleich viel eingebracht haben und gleich viel arbeiten, dann eben zu gleichen Teilen. Den Gewinn habt ihr vorher ermittelt und dabei alle relevanten Kosten abgezogen. Dann macht jeder seine eigene Steuererklärung.Nathanjo hat geschrieben:Danke schonmal, soweit war mir das bekannt. Aber wie macht man es da mit Abrechnung, Steuererklärung, etc.
Rechnung zusammen stellen, intern auszahlen, dann jeder für sich Steuererklärung als Gewerbe/Freiberufler? Sowas in der Richtung?
Ok, vielen Dank! Das klingt für mich erstmal wie die beste Lösung. Eingehender lasse ich mich dann wohl nochmal vom Fachmann beraten. :)Pianist hat geschrieben:Genau. Ihr regelt untereinander per Gesellschaftsvertrag, wie ihr den Gewinn aufteilt. Wenn alle gleich viel eingebracht haben und gleich viel arbeiten, dann eben zu gleichen Teilen. Den Gewinn habt ihr vorher ermittelt und dabei alle relevanten Kosten abgezogen. Dann macht jeder seine eigene Steuererklärung.Nathanjo hat geschrieben:Danke schonmal, soweit war mir das bekannt. Aber wie macht man es da mit Abrechnung, Steuererklärung, etc.
Rechnung zusammen stellen, intern auszahlen, dann jeder für sich Steuererklärung als Gewerbe/Freiberufler? Sowas in der Richtung?
Matthias
Vorsicht. Das ist nicht falsch, was Du sagst. Wenn die Agentur eine Kapitalgesellschaft ist, ist der Kunde, da hast Du recht, auf der sicheren Seite. Aber mit der Abgrenzung ist das schwierig. Auch ein Einzelzunternehmer mit 3 Angestellten ist mitunter nicht nicht KSK-pflichtig aus Kundensicht, weil die Mitarbeiter alle regulär sozialversichert beschäftigt ist.dienstag_01 hat geschrieben: Natürlich muss man auch für ein *fertiges Werk* an die KSK abführen. Die einzig relevante Frage ist, welche Rechtsform die *Agentur* hat.
Da muss man die Logik der KSK insofern mal hinterfragen, warum die Leistungen eines Vereins KSK-pflichtig sind. Das kann durchaus sein, der Fall ist sicherlich auch selten. Aber plausibel ist es ja nicht. Zwar kann auch ein Verein aus Foto- oder Videoamateueren (gibt ja bekanntlich genug richtig gute!) kommerziell taugliche Leistungen verkaufen, aber ich sehe da keine Relevanz für die KSK. Ich gebe Dir aber Recht, die KSK selbst sieht das womöglich ganz anders!dienstag_01 hat geschrieben: (und beim TO geht es um freischaffend, GbR, Verein - alle abgabepflichtig)
Und für einen, der eine *Rechnung mit seinem Namen ausstellt*, kann auch nichts *ins Auge gehen*, denn wenn er selber einen anderen Künstler (der Einfachheit halber bleib ich mal bei diesem Begriff) bezahlt, muss er natürlich auch abführen. Das ist dann eben zweimal ;)
Ist das denn der Fall? Ein Verein ist eine juristische und keine natürliche Person. Ein juristisches Konstrukt wie ein Verein kann daher meiner Meinung nach nicht schöpferisch tätig sein, das können nur Menschen. Folglich kann ein Verein kein Künstler sein. Somit keine Abgabepflicht durch die Auftraggeber.pixelschubser2006 hat geschrieben:Da muss man die Logik der KSK insofern mal hinterfragen, warum die Leistungen eines Vereins KSK-pflichtig sind.
Pianist hat geschrieben:Ist das denn der Fall? Ein Verein ist eine juristische und keine natürliche Person. Ein juristisches Konstrukt wie ein Verein kann daher meiner Meinung nach nicht schöpferisch tätig sein, das können nur Menschen. Folglich kann ein Verein kein Künstler sein. Somit keine Abgabepflicht durch die Auftraggeber.pixelschubser2006 hat geschrieben:Da muss man die Logik der KSK insofern mal hinterfragen, warum die Leistungen eines Vereins KSK-pflichtig sind.
Matthias