Hallo an das Forum,
ich habe im Jahr 2010 an einem Film mitgearbeitet und das Honorar war in einem Rückstellungsvertrag vereinbart. Also falls der Film irgendwann einmal Geld in die Kassen spielen sollte, werde ich anteilig ausgezahlt. Nun ist es aber klar, dass der Film gar nicht erst fertig gestellt werden wird und ich damit kein Honorar bekomme. Das ist ja nicht gerade ungewöhnlich.
Nun meine Frage: Ich hörte einmal, dass Rückstellungsverträge, die nicht zur Auszahlung kommen, nach einer bestimmten Zeit als Verlust steuerlich geltend gemacht werden können.
Leider finde ich darüber nirgendwo Informationen und ahne, diese Aussage war leider falsch. Kann irgend jemand von Euch zu dieser Frage etwas beitragen?
Viele Grüße und danke!