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Rechtliches Forum



Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
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Weasel123456
Beiträge: 90

Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von Weasel123456 »

Guten Tag,

folgender Sachverhalt: Einer unserer Darsteller verweigert nachträglich, dass sein Material veröffentlicht wird. Es existieren keinerlei schriftliche Verträge zwischen uns und dem Darsteller. Der Film soll in lokalen Kinos veröffentlicht und als DVd produziert werden. Alle Szenen mit diesem Darsteller in anderer Besetzung neu zu drehen, wäre sehr aufwendig und teuer.

Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Gruß
Weasel



soahC
Beiträge: 717

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von soahC »

Schlecht für dich würde ich sagen, da du nichts schriftliches hast. Ist also sein gutes Recht



Weasel123456
Beiträge: 90

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von Weasel123456 »

Ok, danke, dann weiß ich bescheid.



Quadruplex

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von Quadruplex »

Weasel123456 hat geschrieben:Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Natürlich vereinfacht ein schriftlich fixierter Vertrag die Dinge erheblich - vor allem, weil die Beweislage klar wäre. Trotzdem: Auch mündlich geschlossene Verträge gelten. Dazu bedarf es nicht mal einer ausdrücklichen Verabredung. Wenn ich als Darsteller (evtl. sogar gegen Honorar) bei einer Filmproduktion mitwirke (und mir vielleicht noch gesagt wird, wo die Sachen gezeigt werden sollen), kann ich nicht einfach so hinterher die Aufführung blockieren. Allerdings könnte ich bei weitergehender Verwertung Nachforderungen stellen. Praktisches Beispiel: Mir wird gesagt, der Film soll nur im Dorfkino laufen, hinterher wird er im Kommerzfernsehen gezeigt.

Ich weiß ja nicht, wie wichtig die Figur für Euch ist: Aber ein paar Euro für einen Termin beim Fachanwalt würde ich investieren - scheint mir billiger als ein Neudreh. Bei der Gelegenheit kann man sich auch gleich einen Standardvertrag für zukünftige Projekte aufsetzen lassen...



nachtspion
Beiträge: 130

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von nachtspion »

Ich bin auch der Meinung das ihr einen mündlichen Vertrag geschlossen habt. Jetzt kommt es darauf an was du ihm über den Film gesagt hast.

Du sagst das du ihn im Kino zeigen und auf DVD veröffetlichen möchtest. War das von Anfang an Klar?

Wenn ja, soll er mal erklären warum er im Film mitgespielt hat und plötzlich sagt er "möchte nichts mit dem Film zu tun haben". So einfach hat der Darsteller es auch wieder nicht. Das Recht am eigenen Bild kann wie gesagt, auch mündlich geregelt werden. Ich denke das ist doch bei euch passiert?



B.DeKid
Beiträge: 12585

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von B.DeKid »

Nenn Ihn doch in den Credits " Alan Smithee .

MfG
B.DeKid



Alan Smithee
Beiträge: 274

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von Alan Smithee »

Es dürfte definitiv ein Vertrag zustande gekommen sein. Dein Problem ist die Beweisbarkeit, was vereinbart wurde. Auch dass der Film aufwändig gedreht wurde, lässt darauf schließen, dass Du den Film nicht nur mit Deiner Familie gucken willst, sondern dass er in irgendeiner Form verwertet werden soll. Daher könnte es sein, dass der Darsteller zumindest einer Verwertungsform zustimmen muss, aber wahrscheinlich nicht zu Deinen Wunschbedingungen.
Ich denke, die Lage ist für Dich nicht aussichtslos - aber auch nicht rosig.

Lass' Dich am besten wirklich von einem Anwalt beraten.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0 - und den nennen sie dann ihren Standpunkt.



Weasel123456
Beiträge: 90

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von Weasel123456 »

Das ist interessant.

Die Sachlage ist die: Der Film war von Anfang an als größeres Projekt gedacht (Kino uns DVD), dass kann ich anhand verschiedener Internetbeiträge bestätigen. Außerdem habe ich mit dem Darsteller im Vorraus über die Tragweite des projekts gesprochen, da waren einige zeugen dabei. Bei diesem Treffen sagte er auch, dass er die Rolle sehr gerne spielen möchte.



Quadruplex

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von Quadruplex »

Weasel123456 hat geschrieben:Außerdem habe ich mit dem Darsteller im Vorraus über die Tragweite des projekts gesprochen, da waren einige zeugen dabei.
Also: Falls Ihr Euch nicht schon völlig zerstritten habt, würde ich versuchen, die Situation im Gespräch zu klären - Du hast ja bislang hier auch nichts dazu geschrieben, ob es einen (und sei es nur vorgeschobenen) Grund für das Verhalten des Darstellers gibt. Du kannst ja ruhig deutlich darauf hinweisen, daß auch mündliche Verträge gelten. Laß den Knaben aber nicht mehr als nötig wissen - falls es zu einem Gerichtstermin kommt, sollte er keine Gelegenheit haben, andere "Zeugen" entsprechend zu impfen.

Ansonsten: Beweise sichern, sprich, alles, was Deine Position untermauert, dokumentieren. Also: Die Internetgeschichten sichern und ausdrucken, falls aus dem ungeschnittenen Material hervorgeht, daß der Darsteller weiß, worauf er sich eingelassen hat, dies ebenfalls sichern und Kopien an einen zweiten Ort verbringen, mit potentiellen Zeugen sprechen. Und dann: Ab zum Anwalt!



Axel
Beiträge: 16252

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von Axel »

Hallo weasel,
geht es um das ambitionierte Weltkriegs-Projekt? Mensch, wäre ja schade, wenn euch da sowas zurückwürfe.

Es scheint wohl um eine größere Rolle zu gehen. Sprich doch nochmal mit dem Darsteller. Ein Anwalt kann einen beraten, wie man eine Übereinkunft am sichersten fixiert. Er kann versuchen, deine Position durchzusetzen, wenn es harte Fronten gibt. Dort, wo auf zwischenmenschlicher Ebene Missverständnisse aufgekommen sind, ist ein Anwalt eher kontraproduktiv. Warum verweigert er die Erlaubnis? Menschen haben Gründe, so zu handeln, wie sie es tun. Davon handelt ja auch die Geschichte, wenn es die ist, die ich kenne. Diese Gründe müssen erstmal respektiert werden, dann kann man darüber reden.

Es gibt auch im ganz großen Hollywood-Geschäft genügend Beispiele, wo ein hieb- und stichfester Vertrag nichts galt (bis auf kleinliche Regressforderungen der Anwälte natürlich), wenn die Chemie nicht mehr stimmte.

Mein Rat: Verstehen, zu überreden versuchen. Wenn´s dabei bleibt, nachdrehen. Und keine Bitterkeit aufkommen lassen. Die Geschichte mit Sysiphos handelt nur darum von einem Typ, der einen Stein rollt, weil es damals noch keine ehrenamtlichen Schauspieler für einen Film zu motivieren galt. Und wie sagte Camus? Wir müssen uns Sysiphos als einen glücklichen Menschen vorstellen. Sehr weise.
Na und? Im Fernsehen wird ja auch alles wiederholt ...



Weasel123456
Beiträge: 90

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von Weasel123456 »

Danke für eure antworten.

Ja, es handelt sich um das Weltkriegsprojekt.

Der Darsteller sieht plötzlich ein problem darin, dass er in SS-Uniform zu sehen ist. Das war aber von Anfang an klar und er hatte ja auch zugestimmt.

Er ist Beamter auf Probe, daher hat er Angst, deshalb seinen Job zu verlieren. Ich aber zum Beispiel bin Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr. Ich habe mit meinem Presseoffizier gesprochen, ihm das Projekt erläutert und dann war alles kein problem. Es ist ja immerhin ein Anti-Kriegsfilm.
Der Darsteller reagiert seit einer Woche überhaupt nicht mehr auf meine Anrufe, Nachrichten etc, obwohl ich dass, was da gelaufen ist eher als meinungsverschiedenheit denn als Streit auffassen würde. Es gab keine Beleidigungen oder derart und niemand hat geschrieen, als er verkündete, dass er sein Einverständnis zur Veröffentlichung widerrufen möchte.

Ich habe aber das Gefühl, dass er es nicht auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen möchte, da somit unweigerlich die Filmaufnahmen von ihm in Uniform gesichtet werden müssten. Mein Vorschlag an ihn war, seine Rolle mit einer anderen Stimme zu synchronisieren und dann im Abspann nur den Synchronsprecher zu erwähnen, aber wie gesagt bisher meldet er sich nicht. Da er eh einen Verband über das halbe Gesicht trägt, könnte somit niemand mehr beweisen, dass er es ist.



Axel
Beiträge: 16252

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von Axel »

Je irrationaler ein Grund ist, umso mehr muss man ihn akzeptieren (das slashcam Dr. Sommer Team am Karfreitag ...). Überlege dir schonmal in Ruhe, wie du einen Nachdreh organisieren würdest. Wenn die Dreharbeiten nur halb so aufwühlend waren wie das Drehbuch, dann ist in seinem Kopf einiges in Bewegung geraten. Es ist nicht abwegig, dass dabei auch Ängste ins Spiel kommen. Ein Beamtenanwärter, ob zeitgenössisch oder nicht, muss auf jeden Fall einen Konflikt entwickeln, wenn er einen SS-Mann spielt. Hoffe, dass er ihn für sich löst, und lass "das Gesetz" außen vor.
Na und? Im Fernsehen wird ja auch alles wiederholt ...



Quadruplex

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von Quadruplex »

Weasel123456 hat geschrieben:Er ist Beamter auf Probe, daher hat er Angst, deshalb seinen Job zu verlieren.
Das ist ein ziemlich dämlicher Grund.
Weasel123456 hat geschrieben:Der Darsteller reagiert seit einer Woche überhaupt nicht mehr auf meine Anrufe, Nachrichten etc,
Ganz ehrlich: Unter diesen Umständen würde ich mich einfach auch tot stellen. Wenn er sich meldet, solltest Du natürlich versuchen, mit ihm die Sache zu klären - auch, daß seine Befürchtungen völlig unbegründet sind. Ich würde ihm aber nicht mehr anbieten, als seinen Namen im Abspann und in der Dokumentation zum Film nicht zu nennen. Denn die Gedanken über seinen Beamtenjob hätte er sich vorher machen können.

Wenn er sich nicht rührt, würde ich den Film aber einfach wie geplant zeigen. Wenn es tatsächlich zu Streitereien kommt: So, wie Du die Sache jetzt schilderst, denke ich, hat eher der Darsteller ein Problem. Sein Verhalten grenzt an Sabotage - wenn er wirklich nicht mehr dabei gewesen sein will, würde ich ihm die Kosten für den Nachdreh aufbrummen - oder zumindest damit drohen.

Wenn Du sicher sein willst: Ich würde ein paar Euro für einen Termin beim Fachanwalt immer noch investieren. Der kann Dir im Gegensatz zu Forumsbesuchern verbindlich sagen, ob Du was zu befürchten hast. Und wenn Du ihn nicht auf den dusseligen Darsteller hetzt, kriegt der ja auch nix vom Anwaltsbesuch mit.

Und jetzt geht's ab in die Sonne :-)



Weasel123456
Beiträge: 90

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von Weasel123456 »

@ Axel: Es geht hier nicht nur um Gefühle, sondern auch um Geld. Ein Nachdreh würde wieder eine Menge Geld verschlucken und das sehe ich gar nicht ein. Der Darsteller hatte lang genug Zeit, sich das zu überlegen, immer hin steht er für die Rolle schon seit oktober 2008 fest.

Ich denke auch, ich werde einfach so weitermachen und warten, ob er sich meldet. Und dass er seinen Job deshalb verlieren könnte, halte ich für sehr abwegig.



B.DeKid
Beiträge: 12585

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von B.DeKid »

Wie gesagt gib ihm nen andern Namen und gut ist , er war ja als er die uniform anzog quasi einverstanden.

ist dann ein Mündlicher Vertrag - so seh ich das mal - dafür würd ich garnicht mal meinen Anwalt anrufen.

Sabotage traf den Punkt schon richtig , ich wuerd meinen Anwalt eher deshalb anrufen.

MfG
B.DeKid

Was für ne Puss y der WarmDuscher - klar das der Beamter wird ;-P



Axel
Beiträge: 16252

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von Axel »

Der Film wäre es auf jeden Fall wert, es drauf ankommen zu lassen. Insofern, keine credits, neue Stimme, Augen zu und durch.
B.DeKid hat geschrieben:Sabotage traf den Punkt schon richtig ...
Sabotage, Desertion, Verweigerung. Naja, lassen wir das, ihr kennt den Plot nicht.
B.DeKid hat geschrieben:Was für ne Puss y der WarmDuscher - klar das der Beamter wird ;-P
Ach du Schande! Warte mal ab, wenn der Film zu sehen ist. Wenn er so wird, wie ich hoffe, zieht er dir den Teppich unter den Macho O-Beinen weg. Dagegen wird so mancher Zombieschocker zur Prinzessin Lilifee. Da geht´s nicht um moralisch korrektes Abwatschen von Klischee-Nazis, sondern um Menschen in einem unlösbaren Konflikt. Also, ich kenne den Typ nicht, aber wenn er über der Rolle (fast egal, welche) keine Probleme gekriegt hätte, wäre er wahrscheinlich zu unsensibel gewesen, um sie zu spielen.
Na und? Im Fernsehen wird ja auch alles wiederholt ...



B.DeKid
Beiträge: 12585

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von B.DeKid »

Axel hat geschrieben:.... zieht er dir den Teppich unter den Macho O-Beinen weg. ......
Dabei hab Ich doch eher X Beine ;-p
Wusste garnicht das ich nun in deinen Augen der Macho geworden bin , intressant....
.......................
Ich persl. finde sollches Verhalten einfach nur Schei**e , deshalb meine Äusserung.

Bzgl. des Film und dessen Aussage kann ich nichts sagen.
Aber wer hier sich aufhält und sich an Tips orientiert der kann eigentlich nur bedingt Mist bauen.

MfG
B.DeKid



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: Darsteller verwiegert nachträglich Veröffentlichungserlaubnis

Beitrag von Andreas_Kiel »

Gedanken hierzu: Verträge kann man auch mündlich schließen; die Schriftform erleichtert den Beweis; Zeugen können natürlich auch zur Beweisführung verwendet werden.
Persönlichkeitsrechte: man kann seine Einwilligung zu einer Veröffentlichung auch nachträglich zurückziehen. Wird das gewillkürt, kann das allerdings rechtsmißbräuchlich sein. Wenn es keinen guten Grund gibt (ein solcher wäre: an und für sich verabredete Szenen werden in einen P*rno eingeschnitten), dann macht sich derjenige schadenersatzpflichtig und hat z.B. die Kosten für den Nachdreh zu tragen.
Falls keine gütliche Einigung möglich wird, entweder Fachanwalt Medienrecht oder aber Prozeßrisiko scheuen und lieber gleich so neu drehen. Glücklich wird man mit so einem Hansel im Film nicht.
BG, Andreas
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



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